Gutenberg · eo1.org

← catalogue

Polnische Geschichte

by Clemens Brandenburger · German · Gutenberg #45937 · 512,310 chars · public domain (US)

The Project Gutenberg eBook of Polnische Geschichte
    
This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and
most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms
of the Project Gutenberg License included with this eBook or online
at www.gutenberg.org. If you are not located in the United States,
you will have to check the laws of the country where you are located
before using this eBook.

Title: Polnische Geschichte

Author: Clemens Brandenburger


        
Release date: June 11, 2014 [eBook #45937]
                Most recently updated: October 24, 2024

Language: German

Other information and formats: www.gutenberg.org/ebooks/45937

Credits: Produced by Peter Becker, Jan-Fabian Humann and the Online
        Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net


*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK POLNISCHE GESCHICHTE ***

  +----------------------------------------------------------------+
  | Anmerkungen zur Transkription                                  |
  |                                                                |
  | Gesperrter Text ist als _gesperrt_ markiert, Fettschrift als   |
  | =fett=. Text in Antiqua ist als $Antiqua$ markiert.            |
  | Im Original wurden Absätze in zwei verschiedenen Schriftgrößen |
  | gesetzt, die Absätze mit kleinerer Schrift sind zwei Zeichen   |
  | eingerückt.                                                    |
  | Eine Liste der Änderungen befindet sich am Ende des Buchs.     |
  +----------------------------------------------------------------+




  Sammlung
  Göschen

    Unser heutiges Wissen
        _in kurzen, klaren,_
            allgemeinverständlichen
                _Einzeldarstellungen_

Jede Nummer in eleg. Leinwandband 80 Pf.

G. J. Göschen'sche Verlagshandlung, Leipzig

Zweck und Ziel der „Sammlung Göschen” ist, in Einzeldarstellungen
eine klare, leichtverständliche und übersichtliche Einführung in
sämtliche Gebiete der Wissenschaft und Technik zu geben; in engem
Rahmen, auf streng wissenschaftlicher Grundlage und unter
Berücksichtigung des neuesten Standes der Forschung bearbeitet,
soll jedes Bändchen zuverlässige Belehrung bieten. Jedes einzelne
Gebiet ist in sich geschlossen dargestellt, aber dennoch stehen
alle Bändchen in innerem Zusammenhange miteinander, so daß
das Ganze, wenn es vollendet vorliegt, eine einheitliche,
systematische Darstellung unseres gesamten Wissens bilden dürfte.

Ein ausführliches Verzeichnis der bisher erschienenen Nummern
befindet sich am Schluß dieses Bändchens




Geschichtliche Bibliothek

=aus der Sammlung Göschen.=

Jedes Bändchen elegant in Leinwand gebunden =80 Pfennig=.


=Einleitung in die Geschichtswissenschaft= von Prof. Dr. Ernst
Bernheim. Nr. 270.

=Urgeschichte der Menschheit= von Prof. Dr. Moriz Hoernes. Mit
53 Abbildungen. Nr. 42.

=Geschichte des alten Morgenlandes= von Prof. Dr. Fr. Hommel.
Mit 9 Voll- und Textbildern und 1 Karte. Nr. 43.

=Geschichte Israels= bis auf die griechische Zeit von
Lic. Dr. J. Benzinger. Nr. 231.

=Neutestamentliche Zeitgeschichte= von Prof. Lic. Dr. W. Staerk.
2 Bände. Nr. 325. 326.

=Archäologie= von Prof. Dr. Friedrich Koepp. 3 Bändchen. Mit 21
Abbildungen im Text und 40 Tafeln. Nr. 538/40.

=Griechische Geschichte= von Prof. Dr. Heinrich Swoboda. Nr. 49.

=Griechische Altertumskunde= von Prof. Dr. Rich. Maisch, neubearbeitet
von Rektor Dr. Franz Pohlhammer. Mit 9 Vollbildern. Nr. 16.

=Römische Geschichte=, v. Realgymnasialdirektor Dr. Julius Koch. Nr. 19.

=Römische Altertumskunde= von Dr. Leo Bloch. Mit 8 Vollbild. Nr. 45.

=Geschichte des Byzantinischen Reiches= von Dr. K. Roth. Nr. 190.

=Geschichte der christlichen Balkanstaaten= v. Dr. K. Roth. Nr. 331.

=Deutsche Geschichte I: Mittelalter= (bis 1519) v. Prof. Dr. F. Kurze.
Nr. 33.

=Deutsche Geschichte II: Zeitalter der Reformation und der
Religionskriege= (1500-1648) von Prof. Dr. F. Kurze. Nr. 34.

=Deutsche Geschichte III: Von Westfälischen Frieden bis zur
Auflösung des alten Reichs= (1648-1806) von Prof. Dr. F. Kurze.
Nr. 35.

=Deutsche Stammeskunde= von Prof. Dr. Rudolf Much. Mit 2 Karten
und 2 Tafeln. Nr. 126.

=Die deutschen Altertümer= von Dr. Franz Fuhse. Mit 70 Abb. Nr. 124.

=Abriß der Burgenkunde= v. Hofrat Dr. Otto Piper. Mit 30 Abb. Nr. 119.

=Deutsche Kulturgeschichte= von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.

=Deutsches Leben im 12. u. 13. Jahrhundert.= Realkommentar zu
den Volks- und Kunstepen und zum Minnesang. I: Öffentliches Leben.
Von Prof. Dr. Jul. Dieffenbacher. Mit Abbildungen. Nr. 93.

=Dasselbe.= II: Privatleben. Mit Abbildungen. Nr. 328.

=Quellenkunde der deutschen Geschichte= von Prof. Dr. Carl Jacob.
1. Band. Nr. 279.

=Österreichische Geschichte= von Prof. Dr. Franz von Krones,
neubearbeitet von Prof. Dr. Karl Uhlirz. Bd. 1 u. 2 (Bd. 3 ist in
Vorbereitung). Nr. 104. 105.

=Englische Geschichte= von Professor L. Gerber. Nr. 375.

=Französische Geschichte= von Prof. Dr. R. Sternfeld. Nr. 85.

=Russische Geschichte= von Oberlehrer Dr. Wilhelm Reeb. Nr. 4.

=Spanische Geschichte= von Dr. Gust. Diercks. Nr. 266.

=Schweizerische Geschichte= von Prof. Dr. K. Dändliker. Nr. 188.

=Polnische Geschichte= von Dr. Clemens Brandenburger. Nr. 338.

=Bayerische Geschichte= von Dr. Hans Ockel. Nr. 160.

=Geschichte Frankens= von Dr. Christian Meyer. Nr. 484.

=Sächsische Geschichte= von Prof. Otto Kaemmel. Nr. 100.

=Württembergische Geschichte= von Prof. Dr. Karl Weller. Nr. 462.

=Thüringische Geschichte= von Dr. Ernst Devrient. Nr. 352.

=Badische Geschichte= von Prof. Dr. Karl Brunner. Nr. 230.

=Geschichte Lothringens= v. Geh. Reg.-R. Dr. Herm. Derichsweiler. Nr. 6.

=Die Kultur der Renaissance.= Gesittung, Forschung, Dichtung von
Dr. Robert F. Arnold. Nr. 189.

=Geschichte des 19. Jahrhunderts= von Prof. Oskar Jäger. 2 Bde.
Nr. 216. 217.

=Kolonialgeschichte= von Prof. Dr. Dietrich Schäfer. Nr. 156.

=Die Seemacht in der deutschen Geschichte= von Wirkl. Admiralitätsrat
Prof. Dr. Ernst von Halle. Nr. 370.




                              Sammlung Göschen

                            Polnische Geschichte

                                    von

                         Dr. Clemens Brandenburger

                     *       *       *       *       *

                                  Leipzig
                     G. J. Göschen'sche Verlagshandlung
                                    1907

           Alle Rechte, insbesondere das Übersetzungsrecht, von
                    der Verlagshandlung vorbehalten.

                 Spamersche Buchdruckerei in Leipzig-R.




Inhalt.


                                                                   Seite

_Erstes Buch._ Die Entstehung des polnisches Reiches.

  1. Kap. Die Anfänge der Polen. Mieszko I.                            5
  2. Kap. Bolesław I. Die Königswürde                                  8

_Zweites Buch._ Die Erschütterung der monarchischen Macht.

  3. Kap. Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern Bolesławs I.    11
  4. Kap. Die Nachblüte unter Bolesław III.                           14
  5. Kap. Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens          18
  6. Kap. Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren                       25
  7. Kap. Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation             28

_Drittes Buch._ Der Sieg des Adels.

   8. Kap. Das Zeitalter Kasimirs des Großen                          33
   9. Kap. Die Personalunion mit Litauen                              47
  10. Kap. Die Jagiellonen                                            60
  11. Kap. Polen im Zeitalter der Reformation                         82
  12. Kap. Die Organisation des Staatswesens beim Ausgange
      der Jagiellonen                                                 97

_Viertes Buch._ Polen als Wahlreich.

  13. Kap. Die beiden ersten Wahlkönige                              103
  14. Kap. Das Haus Wasa und der Sieg der Gegenreformation           109
  15. Kap. Das Haus Wasa und das Kosakentum                          119
  16. Kap. Die Jahre der großen Türkenkriege                         131

_Fünftes Buch._ Der Untergang.

  17. Kap. Das kursächsische Zeitalter                               136
  18. Kap. Die inneren Zustände. Das Deutschtum. Die Reformbewegung  144
  19. Kap. Die Teilungen                                             154

_Sechstes Buch._ Die Polen nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit.

  20. Kap. Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum
      Wiener Kongreß                                                 173
  21. Kap. Die Aufstände                                             182
  22. Kap. Die Politik der friedlichen Erneuerung                    196




Literatur.


Die zusammenfassenden Werke in _deutscher_ Sprache sind nicht zahlreich.
Eine brauchbare Darstellung der _gesamten_ polnischen Geschichte von den
Anfängen bis zu den Teilungen besitzen wir Deutsche nicht.

     _Roepell_ und _Caro_, Geschichte Polens. 5 Bde. Gotha 1840-1888.
     (Das $standard-work$ der polnischen Geschichtschreibung überhaupt,
     aber leider nur bis 1506 reichend.)

     _Schiemann_, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. 2
     Bde. Berlin 1884/87.

     Daneben: _Milkowicz_, Osteuropa. (In Helmolts Weltgeschichte, Bd.
     5.) Leipzig 1905.

     _Bobrzyński_, $Dzieje Polski etc.$ (Geschichte Polens). 2 Bde. 3.
     Aufl. Krakau 1887/90.

     _Grabieński_, $Dzieje narodu polskiego$ (Geschichte des polnischen
     Volkes). 2 Bde. Krakau 1897/98.

     _Lewicki_, $Zarys historyi polskiéj etc.$ (Grundriß der polnischen
     Geschichte). 3. Aufl. Krakau 1897.

     _Morawski_, $Dzieje narodu polskiego.$ 5 Bde. Posen 1870/72.

     _Szujski_, $Dzieje Polski etc.$ 4 Bde. Lemberg 1862/65.

     -- $Historyi polskiéj ksiąg XII$ (12 Bücher polnischer Geschichte).
     Warschau 1880.

     (In dem zweiten Werke Szujskis ein erschöpfendes Verzeichnis der
     Quellen und der bis 1880 erschienenen wichtigen Literatur. Für die
     spätere Literatur ziehe man Lewicki zu Rate. Gute Angaben auch bei
     Grabieński.)

     _Kutrzeba_, $Historya ustroju Polski$ (Geschichte der Organisation
     Polens). Lemberg 1905. (Mit guter Literaturübersicht zur
     Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte.)

     _Brückner_, Geschichte der polnischen Literatur. Leipzig 1901.

     _Karásek_, Slawische Literaturgeschichte. 2 Bde. Leipzig 1906.
     (Sammlung Göschen Nr. 277/78.)

     _Zeitschrift_ der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen.
     Posen 1885 ff.

     _Historische Monatsblätter_ für die Provinz Posen. Posen 1900 ff.

     $_Kwartalnik_ Historyczny$ (Historische Vierteljahrschrift).
     Lemberg 1887 ff.

     (Die bedeutendste Zeitschrift zur polnischen Geschichte, auch der
     Literaturübersichten wegen unentbehrlich.)

     $_Przewodnik_ naukowy i literacki$ (Wissenschaftlicher und
     literarischer Wegweiser). Lemberg 1873 ff.

     _Zur Posenschen Landesgeschichte_:

     _Meyer_, Geschichte des Landes Posen. Posen 1881.

     _Prümers_ u. a., Das Jahr 1793. Posen 1895.

     _Schmidt_, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen. Bromberg
     1904.

     _Schottmüller_, Handel und Gewerbe im Reg.-Bez. Posen bis 1851.
     Posen 1901.

     _Warschauer_, Abriß der politischen und kulturgeschichtlichen
     Entwicklung des Landes Posen. Berlin 1898.

     _Wegener_, Der wirtschaftliche Kampf der Deutschen mit den Polen um
     die Provinz Posen. Posen 1903.




Erstes Buch.

Die Entstehung des polnischen Reiches.




1. Kapitel.

Die Anfänge der Polen. Mieszko I.


Die Anfänge der Polen sind noch immer in Dunkel gehüllt. Als sie
zum ersten Male mit den Deutschen in Berührung kamen, zur Zeit der
Wiedereindeutschung des Landes zwischen Elbe und Oder durch die
Sachsenkaiser, hatten sie offenbar bereits eine gewisse Periode
volklicher Entwicklung hinter sich.

  Mit Tschechen, Slowaken, Sorben, Elbslawen und Pommern zusammen
  hatten sie sich schon länger als _westslawische Gruppe_ aus dem
  slawischen Gesamtvolke ausgesondert. Auch die Abschließung von den
  ebengenannten Stämmen vermittels sprachlicher Differenzierung war
  bereits eingetreten, wenn auch sicherlich noch nicht so scharf
  ausgeprägt, wie gegenüber den Ost- und den Südslawen. Über die
  _Kultur_zustände und die _Gemeinschafts_organisation der polnischen
  Anfangszeit ist die Forschung noch immer nicht zu gesicherten
  Ergebnissen gelangt. Es scheint, als ob die Polen kulturell um 900
  jenen Zustand erreicht hatten, den die germanischen Stämme um die
  Zeit der Völkerwanderung aufwiesen. Die Organisation des Gemeinwesens
  dürfte sich nach den Zeugnissen, die uns in den Gerichtsakten bis ins
  15. Jahrhundert hinein aufbewahrt blieben, auf der gesamtslawischen
  Einrichtung der _Zadruga_ (polnisch: $bracia niedzielni$ = ungeteilte
  Brüder, und $pospólstwo$, $pospolitość$ = Gemeinschaft) aufgebaut
  haben, auf der Besitz-, Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, auf
  der gemeinsamen Steuer- und Haftpflicht der Familie im engeren und
  weiteren Sinne.

Wir wissen von sechs nahe verwandten _Stämmen_, die das polnische
Reich bildeten. An der oberen und mittleren Oder saßen die
_Schlesier_, an der oberen Weichsel (im späteren Kleinpolen) die
_Wiślanen_ oder Lechen (Lygier?), an der mittleren Weichsel die
_Masuren_, um den Goplosee die _Kujawier_, das Volk der Ebene
(Polanen), denen südlicher die _Łęczycer_ (die Licicavici des
Widukind) und _Sieradzer_ verwandt waren. Das spätere Großpolen
bis zur Warthe war ganz kurz vor dem Eintritt der Polen in die
Geschichte noch im Besitz der liutizischen Wuliner. Die _Polanen_
(Kujawier) waren offenbar der kräftigste Stamm, oder sie
hatten die energischsten Fürsten: kurzum, sie unterwarfen die
benachbarten Stämme ihrer Herrschaft und begründeten den nach
ihnen benannten Staat.

  Wie diese Entwicklung im einzelnen vor sich gegangen ist, läßt
  sich nicht mehr feststellen. Die _Stammsagen_ sind uns nur in
  antikisierenden Bearbeitungen überliefert, die polanische und
  lechitische Erinnerungen vermengen. Richtig auf uns gekommen dürften
  aber wenigstens die Namen der beiden Vorgänger Mieszkos sein, des
  ersten geschichtlich beglaubigten polnischen Fürsten. Sein Vater
  wird Ziemomysł, sein Großvater Ziemowit genannt. Dieser war der Sohn
  _Piasts_, angeblich eines armen Bauern, nach dem das Fürstenhaus die
  Piasten hieß. Jahrhundertelang, in Gesamtpolen bis 1370, in Masowien
  bis 1526, in Schlesien bis 1675, hat dieses Haus in polnischen Landen
  geherrscht. -- Von vielen Seiten wird die Ansicht verfochten, daß in
  Polen, ähnlich wie in Rußland und Böhmen, germanische Eroberer zur
  Herrschaft gelangt seien. Die Geschlechternamen und -wappen weisen
  tatsächlich auf solchen Ursprung hin.

_Mieszko (Mieczysław) I._ (960?-992) tritt zunächst nur als
Herr von Kujawien und Łęczyca mit der uralten Residenz zu
Kruschwitz am Goplosee auf. Die Pommern, die Preußen, die Litauer,
die Großfürsten von Kijew, die Herzöge von Böhmen (die außer
Mähren auch Weißchrobatien an der oberen Weichsel und Schlesien
unterworfen hatten) und endlich die ihre letzten Freiheitskämpfe
gegen die Deutschen führenden Elbslawen waren seine Nachbarn. Die
Inanspruchnahme der Elbslawen nach Westen hin scheint ihm
Gelegenheit gegeben zu haben, sich auf ihre Kosten auszudehnen.
Denn wir wissen, daß er das Land zwischen Warthe und Oder, das
spätere Großpolen, den Liutizern abnahm. Hierauf ist wohl der
Polen _erste Berührung mit den Deutschen_ zurückzuführen. Markgraf
Gero nahm nach der Unterwerfung der Liutizer jenes Gebiet in
Anspruch, er besiegte Mieszko und zwang ihn, dem Kaiser den
Vasalleneid zu leisten und für das Land bis zur Warthe Tribut
zu zahlen (963?).

Ungleich den Elbslawen erkannte Mieszko schnell, daß er nur durch
den _Übertritt zum Christentum_ seine Herrschaft retten könne. Er
ließ sich daher 966 taufen, nachdem er schon vorher die ihrem
Manne, Markgraf Gerold von Meißen, entlaufene Christin Dubrawka,
des Böhmerherzogs Tochter, geheiratet hatte. (Der Anteil, den die
Sage der zügellosen Dubrawka an der Christianisierung Polens
zuschreibt, ist eine fromme Erfindung.)

  Wahrscheinlich nahm in Kruschwitz alsbald ein Hofbischof seinen
  Sitz. Außerdem übertrug Otto der Große das in Posen ursprünglich für
  die Liutizer errichtete, der slawischen Missionszentrale Magdeburg
  unterstellte Bistum nunmehr auf Mieszkos Reich. Der erste Bischof war
  der Deutsche Jordan. -- Schon vor Mieszkos Taufe hatte es Christen
  im Lande gegeben. Sie waren durch Jünger der beiden Slawenapostel
  gewonnen worden, hielten sich also zum altslawischen Ritus. Durch
  die offizielle Annahme des Christentums in der lateinischen Form
  aber, die durch die Rücksicht auf die deutsche Waffenmacht bedingt
  war, ward Polen für immer in den abendländischen Kulturkreis
  einbezogen und im Gegensatz zu Rußland mit den Schicksalen des
  germanisch-romanischen Europas eng verknüpft. Obwohl späterhin Polens
  natürliches Streben nach Osten gehen mußte, behielt infolge des
  lateinischen Ritus der westliche Einfluß doch stets die Oberhand.
  Hierdurch befand sich Polen gegenüber Rußland im Kampfe um Länder mit
  orthodoxer Bevölkerung von vornherein im Nachteil.

Das Verhältnis zu den benachbarten Markgrafen, in deren Gegenwart
er sich weder zu setzen noch den Pelz anzubehalten wagte
(Thietmar), blieb gespannt. Als er 972 bei Cydyne a. O.
(vielleicht Zehden oder Steinau) den Markgrafen Udo schlug,
untersagte ihm der Kaiser die Verfolgung des Sieges und entbot ihn
Ostern 973 auf den Hoftag nach Quedlinburg zur Schlichtung der
Streitigkeiten. An den Erhebungen zugunsten Heinrichs des Zänkers
von Bayern nahm er sowohl nach dem Tode Ottos I. als auch nach dem
Tode Ottos II. teil. Nachdem aber jene Pläne und damit auch
die Hoffnungen auf die Wiedererlangung der Unabhängigkeit
fehlgeschlagen waren, scheint er dem Reiche die Treue gehalten zu
haben, denn 986 und 991/92 finden wir ihn in dem großen Aufstand
der Elbslawen auf deutscher Seite. 987 nahm er auch eine Deutsche,
Markgraf Dietrichs Tochter Oda, in zweiter Ehe zum Weibe. Im
Feldlager von Brandenburg ist er 992 gestorben.




2. Kapitel.

Bolesław I. Die Königswürde.


_Bolesław_ (992-1025) war der Sohn der Dubrawka und vom Vater, der nach
slawischer Sitte das Land teilte, zum Großfürsten eingesetzt worden.
Das Ziel des fünfundzwanzigjährigen, tatkräftigen und begabten, aber
listigen, grausamen und treulosen Fürsten war die Zusammenfassung
der Westslawen zu einem christlichen Königreiche. Er begann mit der
Vertreibung Odas und seiner unmündigen Stiefbrüder, mit der Blendung
anderer erbberechtigter Verwandten. Dann sicherte er sich nach Westen
durch Leistung des Lehnseides an Otto III. und Heeresfolge gegen die
Elbslawen, nach Osten durch Verlobung seiner Tochter an Swjatopolk,
Wladimirs des Heiligen von Kijew Neffen und Adoptivsohn. Nordwärts
drang er mit dem Schwerte in der Hand vor, indem er die _Ostpommern_
unterjochte (992 bis 994) und die Preußen zur Anerkennung seiner
Oberhoheit zwang. Für die Pommern gründete er das Bistum Kolberg mit
dem Deutschen Reinbern als Oberhirten, doch blieben die Missionserfolge
gering. Um auch die Preußen enger an sein Reich zu fesseln, sandte er
zu ihnen Ottos III. Freund, den Böhmen _Adalbert_ (Wojtěch), der 997 im
Samlande erschlagen wurde, als er eben, der schweren und gefahrvollen
Arbeit überdrüssig, heimkehren wollte. Bolesław wog den Leichnam mit
Gold auf und setzte ihn zunächst im Benediktinerkloster Tremessen,
später in seiner neuen Hauptstadt Gnesen bei.

Da sich im Süden verlockendere Aussichten boten, nahm Bolesław den
Aufstand der Preußen hin. Er eroberte während der Thronstreitigkeiten
zwischen den Söhnen Bolesławs II. von Böhmen _Weißchrobatien_, wobei
er in Krakau alle Tschechen niedermetzeln ließ, _Schlesien_, Mähren
und das Land der transkarpathischen Slowaken. Von der Donau bis zur
Ostsee erstreckten sich nunmehr seine Besitzungen, der Ausdehnung
nach ein Königreich, aber staatsrechtlich und kirchlich noch an
das Deutsche Reich gebunden. Sich hier zu lösen, war sein nächstes
Bestreben. Die Gunst der Zeiten förderte ihn in wunderbarer Weise.
Im wirren Chiliastenjahre 1000 pilgerte der schwärmerische Otto III.
nach Gnesen zum Grabe seines Freundes Adalbert. Bei dieser Gelegenheit
errichtete der Kaiser in _Gnesen_ ein unabhängiges, lateinisches
_Erzbistum_, dem Krakau für Kleinpolen, Breslau für Schlesien und
Kolberg für Pommern unterstellt wurden. Nur Posen, dessen deutscher
Bischof Unger vergeblich der Neuerung widerstrebt hatte, blieb
vorläufig bei Magdeburg. Erster Metropolit ward Adalberts Bruder
Gaudentius (Radim). Die Besetzung der Bischofsstühle wurde Bolesław
übertragen. Nicht zufrieden damit, auf diese Weise Polen kirchlich
von Deutschland unabhängig gemacht und so der direkten Einwirkung
deutscher Kultur entzogen zu haben, begrüßte der junge Phantast in
feierlicher Versammlung den schlauen Polen als „Bruder und Mitarbeiter
am Reich”, als „des römischen Volkes Freund und Bundesgenossen”, ihn
hierdurch als gleichgestellt anerkennend. Immerhin blieb die äußere
Lehenszugehörigkeit bis zu Ottos Tode bestehen. Als aber während der
nun folgenden Thronwirren Markgraf Eckhard von Meißen, dessen Macht er
fürchtete, ermordet wurde, besetzte Bolesław im Mai 1002 die Marken
Lausitz und Meißen. 1003 erlangte er auch die böhmische Herzogswürde.
Zwar nahm ihm Heinrich II. 1004 Böhmen und 1005 auch die beiden Marken
wieder ab, sah sich aber 1010 infolge der ungenügenden Unterstützung
durch die deutschen Fürsten genötigt, ihn mit der _Lausitz und dem
Milzenerland_ zu belehnen, worauf der Pole 1013 zu Merseburg den
Treueid leistete. Ein neuer kaiserlicher Feldzug im Jahre 1015 und eine
deutsch-ungarisch-russische Koalition 1017 (die erste geschichtliche
Beziehung Deutschlands zu Rußland) blieben ergebnislos.

In gleicher Weise machte sich Bolesław die Streitigkeiten um den
Großfürstenstuhl von Kijew zunutze, die zwischen seinem
Schwiegersohn Swjatopolk und Jaroslaw dem Großen von Nowgorod
ausbrachen. Wenngleich die Wiedereinsetzung Swjatopolks
in Kijew (1018) nicht von Dauer war, so war doch die _Eroberung
der rotrussischen Städte_ ein vorläufiger Gewinn für Polen. Nach
Heinrichs II. Tode wagte Bolesław endlich auch nach dem Höchsten
zu greifen. Zu Beginn des Jahres 1025 setzte ihm in Gegenwart
der weltlichen und geistlichen Großen des Landes der Erzbischof
von Gnesen die _Königskrone_ auf, als äußeres Zeichen der
Unabhängigkeit. Wenige Monate später starb er.

  Über die _inneren Zustände_ Polens in jener Zeit fließen bei dem
  Fehlen zeitgenössischer einheimischer Quellen die Nachrichten äußerst
  spärlich. Wir finden unter dem unumschränkten Alleinherrscher
  einen höheren Adel, die _Szlachta_ (Geschlechter?), vielleicht aus
  den Geschlechtern der germanischen Eroberer bestehend, und einen
  niederen, die _Władyken_, vermutlich aus dem alteingesessenen Adel
  entstanden. Übrigens gingen, ebenso wie unter Mieszko, auch noch
  unter Bolesław zahlreiche deutsche und ausländische Ritter in
  polnische Dienste über, wo sie eine bevorzugte Stellung einnahmen.
  Viele Einrichtungen schreibt die Überlieferung Bolesław zu, doch
  sind mit Sicherheit nur die _Grenzburgbezirke_ und die dem Unterhalt
  ihrer Besatzungen dienende Steuer der „$stroża$” (Wachtkorn!) auf ihn
  zurückzuführen.




Zweites Buch.

Die Erschütterung der monarchischen Macht.




3. Kapitel.

Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern des
Bolesław Chrobry.


Unter Übergehung des erstgeborenen Sohnes Bezprym hatte Bolesław
seinen zweiten Sohn, _Mieszko_ II. (1025 bis 1034), zum Nachfolger
eingesetzt, einen tapferen, gebildeten Mann, dem aber der Weitblick
und der ränkevolle Sinn des Vaters fehlte. Den Intrigen Bezpryms und
des jüngeren Bruders Otto, der Unzufriedenheit der nur gewaltsam
geeinten Stämme, der Begehrlichkeit der Nachbarn erwies er sich nicht
gewachsen. 1027 gewann Stephan der Heilige die Slowakei für Ungarn,
1029 Břetislav Mähren für Böhmen, 1031 Jaroslaw Rotrußland für Kijew
zurück. Im selben Jahre eroberte der dem Kaiser verbündete Knut der
Große von Dänemark Pommern, während das Reich wieder in den Besitz der
Lausitz und des Milzenerlandes gelangte. Gleichzeitig drang _Bezprym_
(1031/32) mit russischer Hilfe ins Land und bemächtigte sich, von der
heidnischen Partei unterstützt, der Herrschaft, dem Kaiser Bolesławs
Krone übersendend und Gehorsam gelobend. Doch wurde er 1032 ermordet,
worauf Kaiser Konrad II. Polen zwischen Mieszko, Otto und ihren Vetter
Dietrich teilte.

  Als Mieszko bereits 1034 starb, erhob sich (die Einzelheiten sind
  noch unklar) gegen den Thronfolger Bolesław (1034-38) dessen
  jüngerer, aus anderer Ehe stammender Bruder Kasimir, den der Vater
  ins Kloster geschickt hatte. Es brach ein Kampf aller gegen alle
  aus. Die alten Stammesfürsten standen wider die Piasten auf, die
  niedergeworfenen Stämme wider die Polanen, die Heiden wider die
  Christen, die Slawo-Orthodoxen wider die Lateiner, die Hörigen
  wider die Herren. Bolesław ging in den Wirren unter. _Masław_, der
  königliche Mundschenk, vielleicht ein ehemaliger Stammesfürst,
  kam in Masowien zur Herrschaft. Břetislav von Böhmen fiel 1038 in
  Polen ein, verbrannte Breslau, Krakau, Gnesen, _nahm die Gebeine
  seines Landsmannes Adalbert an sich_ (die jetzt in Gnesen gezeigten
  Reliquien sind unecht) und kehrte als Herr Schlesiens nach Hause
  zurück.

Polen wäre dem Untergange geweiht gewesen, wenn nicht König
Heinrich III., durch das schnelle Anwachsen der böhmischen
Herzogsmacht beunruhigt, seine Aufmerksamkeit dem Osten zugewendet
hätte. Er selbst ging gegen Böhmen vor. _Kasimir_ (1040-58) aber
sandte er mit Truppen nach Polen. Mit Hilfe der Christen
eroberte dieser das Land allmählich wieder, zerdrückte 1043
im Verein mit seinem Schwager Jaroslaw von Kijew den Masław
und erhielt 1054 gegen ein Jahrgeld auch Schlesien von Böhmen
zurück. Dafür hat er den Beinamen „Restaurator” erhalten.

Doch schon unter des Restaurators ältestem Sohne und Nachfolger,
_Bolesław II. dem Kühnen_ (Śmiały), der von 1058-1079 regierte, zeigte
es sich, daß der äußeren Herstellung nicht eine innere entsprach,
obwohl nächst Bolesław Chrobry kein piastischer Fürst so kriegsgewaltig
und tatkräftig war. Die Zeitumstände (Heinrichs IV. Minderjährigkeit,
dann sein Streit mit dem römischen Bischof, bei anderen Nachbarn
Thronstreitigkeiten) waren freilich für Polen günstig. Von Ungarn
gewann er 1061-63 die obere Slowakei zurück und 1069 zog er nach Kijew,
um seinen Verwandten Isjaslaw auf den Großfürstenstuhl zurückzuführen.
Das Vasallenverhältnis zum Reich respektierte er anfangs, denn als
Grenzstreitigkeiten zwischen Polen und Böhmen ausbrachen, mußte er
mit dem Böhmen 1071 vor Heinrich erscheinen und dessen Entscheidung
annehmen. In dem dann folgenden weltgeschichtlichen Kampfe aber trat
er Heinrich als treuer Parteigänger Roms überall entgegen. Die Frucht
dieser Parteinahme war, daß er zu Weihnachten 1076 die _Königskrone_
nehmen durfte -- zur selben Zeit, als Heinrich im Begriffe stand,
nach Canossa zu ziehen! Zwar war die Empörung und die Beschämung
darüber, daß der Pole solches wagte, in Deutschland allgemein, auch bei
Heinrichs Gegnern, aber bei der Schärfe der Gegensätze blieben diese
Regungen nationalen Empfindens wirkungslos.

Hatte die Verbindung mit Gregor VII. Bolesław die Krone gebracht,
so sollte sie ihm schließlich doch die Herrschaft kosten. Als er
1077 zum zweiten Male Isjaslaw zu Hilfe zog, vielleicht in
Ausführung von Gregors Unionsplänen, brach in Kleinpolen ein
Aufstand aus. Der Adel scheint der vielen Kriegszüge überdrüssig,
die Geistlichkeit, namentlich die des slawischen Ritus, den
gregorianischen Reformen feindlich gewesen zu sein. Zwar tötete
der zurückkehrende König den verräterischen slawischen Bischof
_Stanisław_ von Krakau, der die Böhmen ins Land gerufen hatte, am
Altare (1079), aber schließlich mußte er mit seinem Sohne
Mieszko aus dem Lande weichen. 1081 ist der tüchtige Fürst in der
Fremde gestorben. Damit war zum ersten Male die _Macht des Adels_
und der Geistlichkeit gegenüber der Monarchie erprobt.

Nachfolger wurde der an der Vertreibung beteiligte jüngere
Bruder, _Władysław I. Hermann_ (1079-1102). (_Mieszko_ III.
hielt sich nur in Nordchrobatien, bis er 1089 vergiftet
wurde.) Władysław entsagte dem Königstitel, begünstigte Adel und
Geistlichkeit und schlug sich auf die Seite Heinrichs IV., dessen
Schwester Jutta er in dritter Ehe heiratete. Unter seiner
Regierung fiel Rotchrobatien an die ruthenischen Rostislawitschen
(1084), die Pommern aber schlug er am Wedellsee (1091).

  Im Innern herrschte der kraftvolle Palatin _Sieciech_ aus dem Hause
  der altchrobatischen Fürsten von Tyniec, ein Förderer des slawischen
  Ritus und angeblich Thronprätendent. Gegen ihn erhob sich die
  gregorianisch gesinnte altpiastische Partei, des Herzogs Söhne,
  Zbigniew aus erster, Bolesław aus zweiter Ehe, geschickt gegen den
  Vater und Sieciech ausspielend. Nach anfänglichen Erfolgen unterlag
  Władysław. Sieciech wurde verbannt, und nachdem der Vater, der
  zuletzt nur noch die Oberherrschaft gehabt hatte, gestorben war,
  fiel Großpolen und Masowien mit der Großfürstenwürde an Zbigniew,
  Kleinpolen und Schlesien an Bolesław.




4. Kapitel.

Die Nachblüte unter Bolesław Schiefmund.


Schon an des Vaters Leiche entzweiten sich die Brüder, da Bolesław sich
weigerte, _Zbigniew_ (1102-1107) als Großfürsten anzuerkennen. Nach
dreijährigen Kämpfen, in denen Zbigniew von den Pommern und Böhmen
unterstützt wurde, sah sich Bolesław zur Anerkennung gezwungen (1106).
Infolge seiner Rachezüge gegen die Pommern mußte Zbigniew jedoch von
neuem zum Schwerte greifen. Diesmal entschied das Kriegsglück für
Bolesław, dem der ältere Bruder im Herbst 1107 die Großfürstenwürde
abtrat.

_Bolesław_ (1107-1138), mit dem Beinamen Schiefmund (Krzywousty), wie
die Vorgänger gleichen Namens ein großer Kriegsfürst, nahm nun zunächst
Rache an den Pommern. Er besetzte Belgard und Kolberg, dessen Häuptling
seine Lehnshoheit anerkannte, und vertrieb alsdann im Frühjahr 1108 den
Bruder gänzlich. Das verwickelte ihn in eine endlose Reihe von Kriegen,
da Zbigniew, ebenso tatkräftig wie Bolesław, nach der Wiedererlangung
der Herrschaft strebte. Namentlich die Pommern und die Böhmen liehen
dem Flüchtling ihre Unterstützung. Als die an der Netze sitzenden
Pommernhäuptlinge tief ins großpolnische Gebiet einfielen, eroberte
Bolesław Filehne und Czarnikau, 1109 auch das wichtige Nakel. Er legte
in die Burgen polnische Besatzungen, ließ aber das Land unter der
Verwaltung der einheimischen Fürsten, die ihm huldigten.

Zu dieser Mäßigung zwang ihn ein _Einbruch Heinrichs V. in Polen_,
gegen den er im Vorjahre Koloman von Ungarn unterstützt hatte. Bolesław
vermied nach alter polnischer Taktik eine Feldschlacht, schwächte die
Deutschen aber aus dem Hinterhalt so, daß sie weder Beuthen a. O. und
Glogau, noch Breslau und Krakau erobern konnten. Als vollends der
böhmische Großfürst Svatopluk im königlichen Heerlager vor Breslau
durch Meuchelmord endigte und die Böhmen infolgedessen abzogen, mußte
Heinrich den Feldzug aufgeben. Bolesław aber war noch stark genug, in
die böhmischen Thronstreitigkeiten als Widersacher des deutschen Königs
einzugreifen. Erst das Jahr 1111 brachte den Frieden: der Pole erkannte
Heinrichs Kandidaten als Großfürsten von Böhmen an, Zbigniew durfte
als Teilfürst nach Polen zurückkehren. Doch ließ Bolesław den auf die
Verträge bauenden Bruder ergreifen und blenden. Damit war die Ruhe
dem Lande noch immer nicht gesichert. _Grenzkriege_ mit den russischen
Fürsten, namentlich den Rostislawitschen von Kijew und Wladimir
Monomach, sowie mit den Pommern hielten in gleicher Weise den Süden wie
den Norden unter den Waffen. Die entscheidenden _Pommernzüge_ fallen
in die Jahre 1119-1123, in denen Bolesław erst die feste Burg Wanda
am Wedellsee, dann Stettin und schließlich sogar mit dänischer Hilfe
Usedom und Wollin eroberte. Das östliche Pommern verleibte er seinem
Reiche ein: Czarnikau, Nakel, Usch wurden fortan zu den polnischen
Städten gezählt. Wratislaw von Stettin huldigte, zahlte Tribut und
versprach, sich taufen zu lassen.

  Um das trotz des (später auf Lebus übertragenen) Bistums Kolberg
  noch heidnische Pommernvolk dem Christentum zuzuführen und so
  seinem Reiche fester anzugliedern, gewann er den Bischof _Otto von
  Bamberg_, einstmals seines Vaters Hofkaplan, zu Missionsreisen.
  (Unter dem polnischen Klerus fand sich niemand, der sich für
  diese wichtige Aufgabe geeignet hätte.) Otto, der als Kenner des
  slawischen Charakters mit all dem Gepränge eines Kirchenfürsten
  auftrat, „bekehrte” auf zwei Fahrten das ganze Land. Sein Ziel hat
  Bolesław damit freilich nicht erreicht. Im Gegenteil hat er durch
  die Aussendung des deutschen Bischofs selbst dazu beigetragen, das
  Land in enge Berührung mit Deutschland zu bringen. Gegen Ende seines
  Lebens mußte er diesen Fehlgriff einsehen. Als er nämlich nach dem
  Tode Stephans II. sich durch seinen Schwiegersohn Boris verleiten
  ließ, in die _ungarischen Thronstreitigkeiten_ einzugreifen, wurde er
  in drei Feldzügen (1132-1135) von den Ungarn, Böhmen, Österreichern
  und Haliczern geschlagen, so daß er sich gern dem Schiedspruch
  Kaiser Konrads zu Merseburg 1135 fügte. Er leistete dem Reiche den
  _Vasalleneid_, zahlte den seit 12 Jahren rückständigen Tribut und
  nahm _Pommern zu Reichslehen_.

Vielleicht durch seine eigenen Erfahrungen im Kampfe gegen
Zbigniew veranlaßt, traf Bolesław am Ende seiner Regierung
Bestimmungen über die _Erbfolge_. Geteilt hatten die polnischen
Fürsten schon immer. Bolesław bestimmte aber, daß fortan stets
das älteste Mitglied des Piastenhauses die Vorherrschaft haben und
den Titel Großfürst führen sollte; ihm sollte neben dem
persönlichen Anteil stets das Krakauer Land samt Sieradz und
Łęczyca sowie der pommersche Tribut als Krongut zufallen, um ihm
das Übergewicht über die Teilfürsten zu sichern. Diese Einrichtung
eines unvererbbaren Krongutes war gegenüber der altslawischen
Sitte und gegenüber der russischen und der böhmischen Thronfolge
eine Neuerung. Aber sie verhinderte in Polen die aus der Teilung
entstehenden endlosen Bruderkriege, die jene Länder bereits an den
Rand des Verderbens gebracht hatten, ebenfalls nicht. Außerdem
bestimmte Bolesław, dem Krongut entsprechend, _Krakau zur
Hauptstadt_. Indem er so die traditionelle Vorherrschaft von
Großpolen auf Kleinpolen übertrug, verschärfte er die seit alters
bestehenden Gegensätze zwischen diesen beiden Ländern, ein Fehler,
dessen Folgen bald eintraten.

  Die _inneren Zustände_ dieser Periode sind bereits klarer. Beim
  _Adel_ zeigt sich die Scheidung in Magnaten ($nobiles$) und Ritter
  ($milites$) immer deutlicher. Einen _Bürgerstand_ gibt es nicht. Die
  Familien der bäuerlichen _Gemeinfreien_ verfallen mit dem Niedergang
  der Zadruga und dem Siege des Individualeigentums. Namentlich die
  Wehrpflicht auf eigene Kosten ruinierte in dieser kriegerischen Zeit
  die ärmeren Grundeigentümer, so daß viele ihr Besitztum den großen
  Herren auftrugen und in den zwischen den Freien und den Hörigen
  stehenden Stand der _Kmeten_ ($kmieci$) übergingen, die persönlich
  frei waren, aber als Nichtgrundeigentümer keine Kriegsdienste
  leisteten, dagegen dem Grundherrn zinsten. Auch zu den _Hörigen_,
  die ursprünglich nur aus Sklaven und Besiegten bestanden, sind mit
  der Zeit viele Freie übergegangen. Umgekehrt stieg auch mancher
  Hörige zum Ritter empor, ganz entsprechend der Entwicklung, die
  in Deutschland die Ministerialen nahmen. Als Hörige des Königs
  traten vom Ende des 11. Jahrhunderts an die aus dem übrigen Europa
  vertriebenen _Juden_ hinzu. Der Fürst ist noch immer absoluter
  Herrscher, aber die inneren Wirren zeigen schon die Grenzen seiner
  Macht. Für die _Verwaltung_ bedient er sich der $comites$, die wohl
  auf dem Umwege über Böhmen den Polen bekannt wurden. An ihrer Spitze
  steht der $comes palatinus$, der oft auch Heerführer ($wojewoda$)
  an Stelle des Fürsten ist. Das ganze Land ist in _Kastellaneien_
  eingeteilt, mit einem festen Platze ($gród$) als Mittelpunkt.
  Die ihnen vorstehenden $comites castellani$ waren Militär- und
  Zivilverwalter. Zum Unterhalt der Kastellane und der Burgbesatzungen
  mußten die Bewohner des Bezirks neben den allgemeinen Landeslasten
  noch besondere Steuern aufbringen.

  Die _kirchliche Organisation_ war infolge der slawisch-lateinischen
  Rivalität schwankend, bis unter Bolesław Schiefmund der Legat Walo
  die Bistümer abgrenzte, latinisierte und Gnesen unterstellte und
  der Kardinal Ägidius von Tusculum durch gewisse Konzessionen an den
  slawischen Ritus dem Streit ein Ende machte. Den Zölibat freilich
  vermochten sie noch nicht unbeschränkt einzuführen, wie überhaupt der
  polnische Klerus an Zucht und Bildung viel zu wünschen übrigließ, so
  viel, daß z. B. die Zisterzienser um 1140 sich ausbedangen, keine
  Eingeborenen aufnehmen zu brauchen. Und auch die übrigen Orden,
  noch die 1228 bzw. 1237 eindringenden Dominikaner und Franziskaner,
  hielten sich die Polen möglichst fern. Sogar die Weltgeistlichen
  rekrutierten sich noch sehr lange zum großen Teil aus Fremden,
  mit Vorliebe Italienern, Wallonen und Franzosen, die politisch
  ungefährlicher schienen als die Deutschen. Polens erster Chronist,
  Abt _Balduin Gallus_ von Lubin, gehörte zu diesen Wallonen.




5. Kapitel.

Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens.


  Die nächsten anderthalb Jahrhunderte der polnischen Geschichte sind
  im _äußeren_ Gang der Ereignisse verwickelt, auch für die Gegenwart
  von geringerer Bedeutung.

Bolesław Schiefmund hatte seinem ältesten Sohne _Władysław_ II.
(1138-1146) außer dem Krongut noch Schlesien, dem Bolesław Masowien
und Kujawien, dem Mieszko Großpolen mit dem Netzeland und dem
Heinrich Sandomir hinterlassen. Der unmündige Kasimir ging leer aus.
Natürlich strebte Władysław, dem Beispiel seiner Vorgänger folgend,
nach der Alleinherrschaft. Aber die Zeiten hatten sich geändert.
Adel und Geistlichkeit, die schon einmal gesiegt hatten, dann aber
durch den kräftigen Bolesław Schiefmund wieder niedergezwungen worden
waren, schlugen sich auf die Seite der jüngeren Brüder, als Władysław
diese vertreiben wollte. Ihnen mußte, zumal in Anbetracht der großen
Jugend der Fürsten, viel an der Aufrechterhaltung der Teilung liegen,
die ihnen einen großen Einfluß verhieß, während sie von dem starken
Regiment eines starken Einherrschers nichts zu erwarten hatten. Unter
Führung des Wojewoden Wszebor und des Gnesener Erzbischofs Jakob von
Znin wurde Władysław in mehrjährigem Kampfe zur Ruhe gezwungen. Nachdem
er sich aber 1144 an seinem Verwandten, dem Staufer Konrad III., einen
Rückhalt gesichert, ging er aufs neue gegen die Brüder vor. Diesmal
gelang ihm die Vertreibung Bolesławs und Heinrichs, während Mieszko
sich rechtzeitig unterwarf. Anfang 1146 begab sich Władysław an den
Kaiserlichen Hof, um Konrad III. zu huldigen und die Oberherrschaft
des Reiches anzuerkennen. Noch im selben Jahre wurde er, nachdem er
den Führer des Adels, den Magnaten Peter Włast, seines Vaters treueste
Stütze, geblendet hatte, vertrieben.

An seine Stelle trat als Großfürst der zweite Bruder, _Bolesław_ IV.
_Kędzierzawy_ (der Kraushaarige), der sich bis zu seinem Tode (1173)
behauptete, obwohl Władysław beim Reich Hilfe suchte und fand. Noch
im August desselben Jahres rückte Konrad in Polen ein. Aber sein
Heer zeigte sich dem unwegsamen Gelände wiederum nicht gewachsen,
und so war er zufrieden, als Bolesław eine Ablösungssumme zahlte und
sein Erscheinen zur Huldigung auf dem nächsten Hoftage zusagte. Die
Vorbereitungen zum Kreuzzuge hinderten den Kaiser, die Erfüllung dieses
Versprechens zu erzwingen. Erst Friedrich Barbarossa konnte 1157
erfolgreich durchgreifen. Zwischen Glogau und Beuthen a. O., die nicht
widerstanden, ging er über die Oder und nahm, alles verwüstend, seinen
Weg durch die Bistümer Breslau und Posen. Unweit der Stadt Posen, im
Feldlager von Krzyszkowo, erschien Bolesław vor ihm, barfuß, das bloße
Schwert über dem Haupte, den Strick um den Hals, als fußfällig Gnade
Suchender. Gegen Zahlung einer schweren Geldbuße, nach Erlegung des
rückständigen Tributs und Stellung von Geiseln wurde er im Besitz des
Landes und der Großfürstenwürde belassen (die Ereignisse riefen den
Kaiser wieder nach Italien), doch sollte er Schlesien dem Vertriebenen
zurückgeben.

  Tatsächlich gelangten erst die Söhne des Bruders, Bolesław der
  Lange von Breslau, Mieszko von Ratibor und Konrad von Glogau, in
  den _Besitz Schlesiens_ (1159). Von dieser Zeit ab datiert die
  _Eindeutschung_ dieses ursprünglich slawischen Landes, denn die
  schlesischen Herzoge suchten naturgemäß bei den verwandten Staufern
  und beim Reiche Anlehnung und Schutz. Schlesien ging in den
  Thronwirren dem Polentum endgültig verloren, wurde sogar bald zu
  einem Ausgangspunkt deutscher Kolonisation in Polen.

  Um dieselbe Zeit -- die Elbslawen fühlten die vereinigte Macht
  Albrechts des Bären, Heinrichs des Löwen und Waldemars des Großen
  -- ging Polen auch seiner pommerschen Erwerbungen verlustig, mit
  Ausnahme des Landes Pomerellen. 1181 wurde Bogislaw II. von Stettin
  durch Friedrich Barbarossa in den Reichsfürstenverband aufgenommen.
  Die Saat Ottos von Bamberg reifte schnell: Pommern wurde wie
  Schlesien deutsch.

  An der Südostgrenze vermochte Bolesław die Erstarkung des russischen
  Fürstentums Halicz zu einem mächtigen Reiche und somit die
  Ausschaltung des polnischen Einflusses nicht zu verhindern.

Zu diesen äußeren Mißerfolgen kamen Wirrnisse im Inneren. Die Macht
der $milites$, der Ritterschaft, stieg nach dem Tode des Schiefmund
so schnell, daß 1171 unter Führung des Jaksa aus Miechow ein großer
Adelsaufstand entbrennen konnte, mit dem Zweck, den jüngsten der fünf
Brüder, Kasimir, auf den Großfürstenstuhl zu erheben. Das gelang zwar
vorläufig nicht, denn als Bolesław IV. 1173 starb, ging das Seniorat
zunächst an _Mieszko_ III. Stary (den Alten) von Großpolen über, der
mit Energie die sinkende absolute Monarchie zu retten suchte. Aber es
war zu spät. Wieder von Kleinpolen ausgehend, mit dem Bischof Gedeon
von Krakau an der Spitze, trieb eine Magnatenbewegung den Großfürsten
aus dem Lande (1177).

Jetzt erst wurde _Kasimir_ II. Sprawiedliwy (der Gerechte), der
inzwischen Sandomir geerbt hatte, Großfürst (1177-1194). Seine
Herrschaft der Adelsrevolution verdankend, mußte er, wenn er nicht ein
Werkzeug ebendieses Adels werden wollte, bei dem anderen führenden
Stande, bei der Geistlichkeit, Rückhalt suchen. Der Klerus hatte zwar
eben noch mit dem Adel gemeinschaftliche Sache gemacht, war aber
nicht abgeneigt, gegen Gewährung von Vorrechten zu dem Großfürsten
zu stehen. Demgemäß verlieh Kasimir auf der Tagung von Łęczyca,
der _ersten polnischen Reichsversammlung_, 1180, der Geistlichkeit
wichtige Privilegien, die zum ersten Male die Gleichheit der Freien
auch rechtlich durchbrachen, nachdem sie faktisch ja schon länger
zugrunde gegangen war. Die geistlichen Güter wurden von den Abgaben
und Leistungen an den Fürsten bzw. an die fürstlichen Kastellaneien
befreit usw. Dieses Lentschützer Privileg ist der _Ausgangspunkt der
Sonderrechte_, deren Überzahl schließlich das Königtum jedes Rechtes
beraubte.

In Anerkennung seiner Verdienste um die Kirche bestätigte ihn der
Papst in der ihm nicht zukommenden Großfürstenwürde und wählte man
nach seinem Tode auf Betreiben der Geistlichkeit seinen unmündigen
Sohn _Leszek_ I. Biały (den Weißen) (1194-1227) zum Großfürsten. Zwar
machte der zurückkehrende Mieszko Stary dem Leszek diese Würde mehrfach
mit Erfolg streitig, bis 1202 der Tod den Plänen des unruhigen Alten
ein Ziel setzte; zwar wurde dann der einzige Sohn Mieszkos, _Władysław
Laskonogi_ (Dünnbein) von dem ewig unzufriedenen kleinpolnischen Adel
gewählt, aber vermöge seines engen Anschlusses an die Kirche bekam der
Kasimiride immer wieder Oberwasser, denn der Sohn Mieszkos war den
Ansprüchen der Kirche ebenso feindlich gesinnt wie der Vater.

  Wie schon mehrfach erwähnt, waren auch in Polen zur Zeit der großen
  Streitigkeiten zwischen Papsttum und Kaisertum Bestrebungen des
  Klerus nach einer Sonderstellung hervorgetreten, die schließlich
  in den Lentschützer Privilegien ihren Niederschlag fanden. Doch
  war damit weder die Befreiung des Klerus von der weltlichen
  Gerichtsbarkeit noch die freie Bischofswahl erreicht. Anderseits
  waren auch die Bestrebungen Roms auf allgemeine Durchführung des
  Zölibats in Polen nur teilweise erfolgreich gewesen. Die Bischöfe,
  soweit sie nicht Ausländer waren, hatten sich bis dahin noch immer
  vorwiegend als Edelleute gefühlt und ihre Interessen mit denen des
  Adels verknüpft. Mit Recht, denn erst von einem Fürstentum, das eine
  Stütze gegen den Adel brauchte, konnte die Kirche die Erfüllung ihrer
  Forderungen erhoffen! Nun bestieg damals den erzbischöflichen Stuhl
  von Gnesen der Schlesier _Heinrich Kietlicz_, ein Studiengenosse
  Innozenz' III. Indem dieser die Reformpläne des großen Papstes mit
  Erfolg verfocht, geriet er in Konflikt mit dem zum Großfürsten
  erwählten Władysław Laskonogi, den er bannte und der ihn dafür aus
  dem Lande trieb. Doch zog Władysław schließlich den kürzeren, da ihn
  nunmehr der Krakauer Adel im Stiche ließ.

1206 wurde Leszek zum so und so vielten Male wiedergewählt, und auch
der Erzbischof kehrte von Rom nach Polen zurück. Bereits 1215 hatte
die Kirche im großen und ganzen erreicht, wonach sie strebte: die
allgemeine Anerkennung des Zölibats, die Wahl der Bischöfe durch die
Kapitel, die eigene Gerichtsbarkeit des Klerus und die Befreiung von
Abgaben und Leistungen.

Wieder folgte der Lohn auf dem Fuße. Die Kirche half Leszek, die
_Thronfolgeordnung Bolesławs_ III. _umzustoßen_, nachdem er vorher sein
Land als päpstliches Lehen erklärt, die Oberherrlichkeit des Kaisers
also ausgeschlossen hatte. Er gab seinem Bruder Konrad (dem Berufer des
Deutschen Ordens) die Herzogtümer Masowien und Kujawien und bestimmte,
daß neben Sandomir auch Krakau seiner Familie erblich verbleiben
sollte. Da Krakau nach Bolesławs Bestimmungen bekanntlich Throngut war,
so sollte gewissermaßen mit dem Lande auch die Würde in seiner Familie
vererben. Vorläufig war damit allerdings nur der vollständige Zerfall
des Reiches in unabhängige Fürstentümer gegeben, da das äußere Zeichen
der Zusammengehörigkeit, das Kronland, das nach dem Seniorat bald
diesem, bald jenem Zweige der Piastenfamilie zufallen konnte, wegfiel.
Aber zu guter Letzt erwies sich die Berechnung Leszeks als richtig,
denn die Hilfsquellen des Landes Krakau waren groß, und Großpolens,
des Stammlandes, Macht litt unter den ewigen Zwistigkeiten in seinem
Fürstenhause, damals gerade zwischen Władysław Laskonogi von Posen und
seinem Neffen Władysław Odonicz von Kalisch.

Nach Leszeks Tode konnte sich sein unmündiger Sohn, _Bolesław V.
Wstydliwy_ (der Schamhafte) (1227-1279), nicht behaupten. _Heinrich_
I. der Bärtige von Breslau, der Enkel Władysławs II., also das Haupt
der ältesten Linie des Piastenhauses, der zugleich nach dem Seniorat
Anspruch auf die Großfürstenwürde hatte, wußte den größten Teil der
polnischen Länder, auch Krakau, in seinem Besitz zu vereinigen.
Leider starb dieser tüchtige Fürst schon 1238, und sein tapferer
Sohn, _Heinrich_ II. der Fromme fiel in der großen Mongolenschlacht
auf der Walstatt bei Liegnitz am 9. April 1241 als Vorkämpfer
Europas gegen Asien, mit seinem Blute die Rettung der abendländischen
Kultur erkaufend. Dessen Sohn vermochte seine Ansprüche ebensowenig
durchzusetzen wie Konrad von Masowien. Vielmehr gewann jetzt Bolesław
V. die Oberhand (1243).

  In neun Teilfürstentümer zerfiel das Polen jener Zeit: fünf in
  Schlesien, zwei in Großpolen, zwei in Masowien, und nur Kleinpolen
  war in einer Hand vereinigt. Jene lange Regierung gehört zu den
  unglücklichsten, die Polen beschieden waren. Die deutschen Nachbarn,
  die Pommern, Preußen, Litauer, Russen und vor allem die Tataren
  fielen über das zersplitterte Land her. Wenzel I. von Böhmen nahm
  1246 Troppau, 1250 wurde das Land Lebus an Brandenburg verkauft,
  das 1272 auch die Neumark erlangte. Die Einführung und schnelle
  Erstarkung des Deutschen Ritterordens benahm Polen auch die zweite
  Möglichkeit, an der Ostsee festen Fuß zu fassen, nachdem Pommern
  verloren gegangen war. Dafür erreichte Polen nach mehrfachen
  vergeblichen Bemühungen 1253 von Rom endlich die Heiligsprechung
  des Bischofs Stanisław von Krakau, dessen Widerstand gegen die
  Reformen man in Rom noch nicht vergessen hatte. In diesem neuen
  Nationalheiligen dokumentierte sich treffend das Übergewicht, das
  Kleinpolen über Großpolen erlangt hatte. In diesem Jahrhundert
  machte sich auch wieder eine schärfere _Reaktion_ der polnischen
  Geistlichkeit _gegen das Deutschtum bemerkbar_. Eine Synode zu
  Łęczyca (1257) untersagte die Erteilung des Unterrichts, nicht nur
  des _Religions_unterrichts, in deutscher Sprache. Der Erzbischof
  Jakob Świnka bezeichnet auf der Synode von 1285 als Zweck dieser
  Maßnahme die „Erhaltung und Förderung der polnischen Sprache” und
  nannte König Wenzels deutschen Hofprediger einen „Hundskopf”. Seine
  Nachfolger belegten Zuwiderhandlungen gegen das Unterrichtsverbot
  mit Kirchenstrafen und dem Bann! (Schon hier die Kirche im Dienste
  polnischer Nationalpolitik!)

_Leszek Czarny_ (der Schwarze) von Sieradz, der Onkel Konrads von
Masowien, wurde des Bolesław Nachfolger (1279-1288). Doch infolge der
Verschwörung des Krakauer Bischofs Paul von Przemankowo, gegen welchen
wie gegen den Adel die deutsche Bürgerschaft der Hauptstadt treu
zu ihm hielt, kam dieser energische und kriegerische, dabei wie die
meisten Piasten seines Zeitalters deutsch gesinnte Herrscher nicht zur
Entfaltung. Nach Leszeks Tode kämpften sein Bruder Władysław Łokietek
(Ellenlang) von Brześć, der vom kleinpolnischen Adel erwählte Bolesław
von Płock und der von der deutschen Bürgerschaft berufene Minnesänger
_Heinrich_ IV. _Probus_ von Breslau um den Thron. Heinrich, unter dem
Schlesien in den Verband des Deutschen Reiches aufgenommen wurde, nahm
auch Kleinpolen als Reichslehen. Aber seine kurze Regierung (1289-1290)
blieb ohne nachhaltigen Einfluß.

In seinem Testament hinterließ er Kleinpolen _Przemysław_ II. von
Großpolen (1290-1296), dem wieder Władysław Łokietek und außerdem
Wenzel II. von Böhmen die Herrschaft streitig machten. Przemysław wurde
1295 auf Betreiben des Erzbischofs Jakob Świnka in Gnesen zum König von
Polen gekrönt, aber bereits 1296 zu Rogasen ermordet. _Wenzel_ II., der
1291 Krakau erobert hatte, riß nunmehr auch Großpolen und die Krone
an sich. 1300 wurde er in Gnesen gekrönt und bald darauf von Albrecht
I. mit _Großpolen von Reichs wegen belehnt_. Sein Tod (1305) und das
vorzeitige Ende seines Sohnes, Wenzels III., des letzten Přemisliden,
im nächsten Jahre befreiten Polen von der böhmischen Herrschaft.
Władysław Łokietek trat die Regierung an. Die Einführung des
Starostentums, das böhmische Münzwesen und die Stärkung des Deutschtums
sind die dauernden Ergebnisse der Přemislidenzeit.




6. Kapitel.

Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren.


  In jenes Jahrhundert schwerer innerer Wirren fallen zwei Ereignisse,
  die wir bisher, um die Thronstreitigkeiten im Zusammenhange
  darstellen zu können, nur flüchtig gestreift haben: die Berufung des
  Deutschen Ritterordens und die Einfälle der Tataren (Mongolen).

Der Erfolg des livländischen Ordens der Schwertritter veranlaßte
den Herzog Konrad von Masowien (den Bruder Leszeks des Weißen), für
sein von den heidnischen Preußen und Litauern schwer bedrängtes Land
eine ähnliche Gründung zu versuchen, nachdem zwei Kreuzzüge nach
Preußen (1219, 1222) erfolglos geblieben waren. Doch wurde dieser
„Christi-Orden”, nach dem ihm zu Eigentum verliehenen Schlosse Dobrzyn
auch „Dobriner Brüder” genannt, schon im ersten Kampfe mit den Preußen
fast bis zur Vernichtung geschlagen (1224).

Nunmehr lud Konrad die Deutschritter ein, die gerade damals durch
Andreas II. von Ungarn aus dem Burzenlande vertrieben wurden. Er schloß
mit dem Hochmeister Hermann von Salza einen Vertrag ab, wonach der
Orden ihm seine Hilfe gegen die Heiden versprach, dafür aber das Kulmer
Land und die noch zu erobernden Gebiete als Eigentum erhielt. Noch im
Jahre 1226 nahm der Orden beides von Friedrich II. als Reichslehen,
wodurch er sich die Unabhängigkeit von dem polnischen Fürsten
sicherte. Einen weiteren Schritt nach dieser Richtung hin taten die
Ritter 1234, nachdem sie bereits festen Fuß gefaßt hatten, indem sie
ihre Besitzungen Gregor IX. übergaben und von diesem als „Lehen des
heiligen Petrus” zurücknahmen, wodurch jede fremde Oberherrlichkeit
ausgeschlossen wurde.

1228 bezogen die ersten Ritter unter dem Landmeister Hermann Balk das
Schloß _Vogelsang_ bei Kulm. 1231 überschritten sie die Weichsel und
gründeten _Thorn_. 1234 erfochten sie mit einem großen Kreuzheere einen
glänzenden Sieg an der Sirgune, der ihnen Pomesanien sicherte. Im
gleichen Jahre nahmen sie den Rest der Dobriner Brüder und drei Jahre
später die Schwertritter auf, womit der Orden nicht nur in Livland
festen Fuß faßte, sondern auch die Möglichkeit gewann, die Preußen von
zwei Seiten zu bekriegen. Eine Reihe weiterer Kreuzzüge folgten dem
ersten, und die Eroberung des Landes, das von Anfang systematisch mit
Burgen besetzt und durch gute Straßen verkehrsfähig gemacht wurde,
nahm ihren steten Fortgang. Gleichzeitig wurde planmäßig mit deutschen
und teilweise auch mit polnischen Bauern und Bürgern kolonisiert. Das
Land nahm trotz der entsetzlich blutigen und grausamen Kriege einen
überraschenden Aufschwung. Und als 1283 der letzte im Felde stehende
Preußenhäuptling, Skurdo von Sudauen, seine Sache verloren gab und
nach Litauen floh, da war die Entwicklung gesichert. Die _Marienburg_,
seit 1309 der _Sitz des Hochmeisters_, wurde einer der glänzendsten
und kultiviertesten Fürstensitze ihrer Zeit, wo sich die Blüte des
europäischen Adels sammelte.

  So war in einem halben Jahrhundert vom rechten Weichselufer bis
  zum Peipussee ein deutsches Reich entstanden, das kulturell,
  wirtschaftlich und technisch den beiden benachbarten Slawenreichen
  überlegen war, sie vom Meere abschnitt und eine schwere Gefahr für
  sie bedeutete. Zu den russischen Fürsten trat der Orden sehr schnell
  in ein gespanntes Verhältnis, da er ebenso wie jene Absichten auf
  Litauen hatte. Die Beziehungen zu Polen waren anfangs dagegen
  durchaus freundlich. Die polnischen Fürsten beteiligten sich
  sogar eifrig an den Heerzügen des Ordens: man hatte dort in den
  kleinlichen inneren Kämpfen den Blick für die großen Interessen des
  Landes verloren, wäre auch zu schwach gewesen, sie durchzusetzen.
  Nach dem Verluste des Oderweges durch die Aufgabe Pommerns und die
  Eindeutschung Schlesiens war nunmehr auch der Weichselweg für Polen
  gesperrt. Sobald Polen wieder in geordnete Zustände gelangte, mußte
  diese Unterbindung der Hauptverkehrsader zur Todfeindschaft wider den
  Orden führen. Dieser Zeitpunkt ließ nicht allzulange auf sich warten.

Während die unmittelbaren Beziehungen zu der neuen Macht sich
zunächst auf den Norden Polens beschränkten, wurde das andere
Ereignis, der _Tatareneinfall_, namentlich für den Süden von
Wichtigkeit.

  Nachdem Batu im Jahre 1240 Kijew erobert hatte, teilte er seine
  Scharen in vier Heere, von denen er das eine unter Pajdar gegen Polen
  sandte. Lublin, Zawichost, Sandomir wurden im ersten Anlaufe genommen
  (1241). Von Sandomir aus drang ein Teil nordwärts, um Kujawien zu
  verwüsten, der andere nahm den Weg auf Krakau. Der Krakauer Wojewode
  Włodzimierz trat ihnen entgegen, wurde aber bei Tursko und bei
  Chmielnik geschlagen. Krakau fiel, und erst auf der Walstatt bei
  Liegnitz brach sich der Ansturm der Horde.

  Ein zweiter Einfall erfolgte im Jahre 1259 unter Burondaj, dem
  Feldherrn des Khans von Kiptschak, im Verlauf der Kämpfe König
  Daniels von Klein-Rußland. Wiederum wurden Sandomir und Krakau
  verbrannt und Tausende von Einwohnern in die Sklaverei geschleppt.
  Weniger schwere Einfälle wiederholten sich in der Folgezeit oftmals.
  Sie erhielten namentlich im südlichen Polen den kriegerischen
  Geist lebendig und ließen das Schwert nicht in die Scheide kommen.
  Sie lenkten die Bestrebungen der polnischen Politik, die sich an
  der Ostsee zur Untätigkeit verurteilt sah, nach den Gestaden des
  Schwarzen Meeres. In der Abwehr der Tataren hat Polen späterhin eine
  weltgeschichtliche Aufgabe erfüllt: es hat als Grenzwall Europa vor
  ihnen geschützt und viel zu ihrer Schwächung beigetragen.




7. Kapitel.

Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.


  Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen
  sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt,
  reichlicher.

  Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des
  Volkskörpers auf Grund von _Sonderprivilegien_” bezeichnet worden.
  Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang
  beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf
  des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser
  forderte. Privilegien für den _ganzen_ Adel, für _sämtliche_ Klöster
  usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man
  mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.

  Die _Ämter_ vermehrten sich entsprechend der Zahl der
  Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw.
  haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer
  Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses
  willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach
  Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B.
  anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von
  Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene
  Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten
  eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden
  diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten _Starosten_.
  -- Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen
  Hofhaltungen und der Ämter auch die _Lasten_ stiegen, zumal Adel und
  Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen
  mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise
  die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische
  Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der
  wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die
  Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.

Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich
doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht
verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes
Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden
oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das
erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar
naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens.
Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des
Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław
Odonicz dem Zisterzienserkloster zu Pforta ausgedehnte Ländereien im
Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen
Bauern, und damit nimmt die _deutsche Kolonisation_ des engeren Polens
ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert
von weittragender Bedeutung wurde.

Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten
bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben
nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle
diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.

  Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären,
  wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung
  hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß
  wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der
  Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator)
  in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die
  Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten
  zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2-3 Hufen Landes, Befreiung
  vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere
  Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich.
  Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit
  nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr
  die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die
  Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint,
  erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar
  in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in
  Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische
  Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe
  war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der
  hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und
  rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den
  polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde,
  seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das
  bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch
  heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes
  erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als
  Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen
  Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im
  Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher
  Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen
  Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen.
  Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2-4 Tage
  jährlich. Im allgemeinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben,
  und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen
  jene Spanndienste in Betracht.

Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz
Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14.
Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte
sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern
nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach
deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine
gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein,
ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings
auch seinen Abschluß fand.

Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen
darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der
bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung
der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte
naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch
entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen _der Städte_
geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14.
Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende
Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt
Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom
deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt
wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar
Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien
bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen
sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes
im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte sind königliche
Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.

  Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten.
  Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in
  Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt
  mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der
  Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur _eine_
  Hofstelle ($area$), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen
  breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem
  den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre
  einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung
  des $census terrestris$. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch
  ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein
  zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung
  überdauert.)

  Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend
  aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt
  wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung
  ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen
  Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil
  oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit
  den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.

  Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein
  von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur
  Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen
  Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das
  Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in
  Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im
  14. Jahrhundert erkennbar.)

Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein
viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach
den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich
für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche
Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen
Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht
erhielten, während die alten Städte bei ihrer bisherigen
Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte
Breslau (1241-61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255),
Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290),
Łęczyca (1292), Lublin (1317).

  Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in
  Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne,
  nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch
  sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis
  zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich
  nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil
  alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung
  durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande
  hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit
  Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.




Drittes Buch.

Der Sieg des Adels.




8. Kapitel.

Das Zeitalter Kasimirs des Großen.


Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw.
1306-1333) mit dem Beinamen Łokietek (Ellenlang) wieder
einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen
Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand
er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau.
Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft,
mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte,
und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich
gesinnt blieben.

Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der
polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der
Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden.
Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und
hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz
überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried
von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der
Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch
Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie
Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum
ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des
Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann
Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des
Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die
ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt
wurde. _Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer
Hand vereinigt._ Als so seine Stellung genügend befestigt
erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am
20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen,
sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern
auch Krönungsstadt wurde. _Diese Krönung bekundete auch äußerlich
die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen
Zeit._

Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen
Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens
erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte
gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte
die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof
Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß
der Orden Pomerellen zu räumen habe, -- eine Entscheidung,
die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr
Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu
machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen,
durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem
Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit
einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu
schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner
Seite.

  Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, die von 1326
  bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande
  Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von
  dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. Aber trotz
  der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce
  (in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht
  verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß
  Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch Polen unternahm,
  sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen
  belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius
  ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb.
  73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn
  sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte
  sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.

Sein Sohn und Nachfolger _Kasimir_ I. (III.) _der Große_ (Wielki),
der 1333 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis
1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen
Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.

Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit
Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die
Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt
ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335
der _erste Visegráder Vertrag_ zustande. Johann entsagte gegen
Zahlung von 20000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die
polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer,
die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock
verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen
aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen
Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe
gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch
entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.

Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein zweiter, zwischen
Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte
sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen
Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir
mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen
auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits
hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens
Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine
Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur
Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade
zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider
Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten,
wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der
letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber
forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er
die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen,
2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue
Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.

  Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch
  dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine
  männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese
  Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich
  herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu
  erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war,
  denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen
  müssen wir den _ersten Schritt zum Wahlkönigtum_ und in den Verträgen
  die _Vorläufer der späteren $Pacta conventa$_ erblicken. Hierin,
  nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende
  Bedeutung.

Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder
an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach
Polen schickte (1339). Das Urteil fiel nochmals zuungunsten des
Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau
wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur
selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit
zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens
Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich
auseinanderzusetzen. So kam es zum _Vertrage von Kalisch_ (1343),
durch den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das
Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt.
Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.

Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu
können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten
eröffnete.

  Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht
  zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo
  (Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen die Tataren gefallen
  waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der
  Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster
  Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und
  Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins
  von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit
  seiner Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren.
  Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron
  geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas'
  von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert,
  weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu
  haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten;
  endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.

  Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. Mit Ungarn
  verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl
  Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt
  sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft
  erhielt, das Land für 100000 Gulden zurückzukaufen. Auch die Tataren
  allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren,
  konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die
  unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry
  Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit
  er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer
  freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen
  ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten
  und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr
  zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald
  gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in
  ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und
  1352 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren
  verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen
  erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).

Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden
Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der
Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr
Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem
Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die
ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder
zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen
nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben
mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen
nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir
an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige Eroberung Bolesław
Chrobrys wieder an Polen gebracht.

  Kasimir änderte klugerweise an den _inneren Einrichtungen_ seiner
  neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine
  Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand
  und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot
  es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt,
  einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den
  hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er
  in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des
  verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit
  Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr
  liebte, hat er viel getan.

  Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den _kirchlichen Verhältnissen_.
  Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren
  dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er
  versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen
  Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die
  kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische
  Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit
  Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den
  Mongolen nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein
  eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit
  alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in
  Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet
  hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die
  anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.

Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und
überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise
wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im
Westen nicht untätig. In Kriegen mit Böhmen eroberte er nach dem
Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd
bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit
über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien
zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen
Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364
verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien,
Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), sein
Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er
nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit
Driesen und Zantoch, 1368 auch Deutsch-Krone zurück. Die
Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum
Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte,
hat er nicht mehr verwirklichen können.

Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich
beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des
Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der _inneren Politik_.

Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in
Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den
Erblanden.

Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur
durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt.
Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die
Herrschaft über _Groß_polen, selbst wenn die Krönung in Krakau
stattfand. Der König war _König_ in Großpolen, aber _Herzog_ von
Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande
Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen
Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar
Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem
eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte
Zustand für immer erhalten: $Rex Poloniae, Dux Cracoviae,
Sandomiriae$ usw.

  Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so
  war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel
  in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte,
  und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt,
  die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen.
  Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern
  herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt
  war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs
  mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht
  allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit,
  auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den
  altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten
  $wiec$ wieder anlehnten, _$colloquia$_, auch $zjazdy$ (Zusammenritte)
  genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie
  wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung
  des Reiches zunächst auch nur für die _einzelnen_ Landesteile,
  entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder
  durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das _ganze_
  Reich fand 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte
  fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, $colloquia$ in
  bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend
  den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.

Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen
Herrschaft eingeführte _Starostenverfassung_ sich erhielt. Kasimir
bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den
neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden
in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć,
Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als
Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in
der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die
Landes_ämter_ zu reinen _Würden_, nur der Wojewode behielt noch die
Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit.
Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den
Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten
Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls
aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen
geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks.
Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte
hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer,
worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl der
Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die
Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt
begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn
oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei
bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung
ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern
gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie
nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.

  Nur in _Kleinpolen_, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war
  die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen
  Generaladministrator zu Krakau ($wielkorządca$) eingesetzt, der die
  königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die
  Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht
  Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des
  Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem
  Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die
  Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.

Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der
anfänglichen Personalunion wieder in einen _Einheitsstaat_
zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen
die Bemühungen um ein _einheitliches Recht_. Bisher gab es nur ein
Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich
unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der
Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann
Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof
Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer
waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein
Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für
Kleinpolen. Das _Statut_ wurde auf dem Kolloquium von _Wiślica_ 1347
angenommen. Auf dem Kolloquium von _Petrikau_ erfolgte im gleichen
Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem
noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den
örtlichen Bedürfnissen erhielten.

Den Dörfern und Städten _deutschen Rechts_ versuchte Kasimir die
Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz
zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand,
sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen
Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr
für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag.
Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es
ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen
Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen
Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen
Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt
hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als
Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg.
Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen
der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in
Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. Posen war schon
immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch
als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese
Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien
aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen
konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens
dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre
deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen
noch lange von Magdeburg Recht genommen.

Die _Heerespflicht_, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den
Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung)
und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern
verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je
nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen
der niedere Adel, die Ritterschaft ($milites scartabelli$), mit
Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut
für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter
für auswärtige Kriegszüge eine _Belohnung_ zustehe, eine für die
Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit
der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der
auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in
steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des
Landes nicht minder.

  _Handel und Gewerbe_ nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs
  einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und
  Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit,
  die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der
  König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante,
  die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch
  („Polenschen Laken”) blühten auf.

  Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an.
  Er bestätigte den _Juden_ das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene
  _Privileg_, das sie von den gewöhnlichen Gerichten ausnahm und dem
  Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im
  Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich
  aus (1334). Im Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen,
  unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben
  gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht
  den Christen verbotener Erwerbzweig. Den _Bauern_ ließ er strenge
  Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs
  eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek
  Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam unterdrücken mußte.

Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die
ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das
Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch
nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 die
_Schule zu Krakau_, nächst der von Prag die älteste diesseits der
Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische
Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333-1384), einem Gnesener
Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen
hervorragenden Chronisten.

Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an den Folgen eines
Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen
wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon
mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.

Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte _Ludwig_ (1370-1382)
sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum
Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien
schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin
zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug
er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren,
zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten _Władysław von
Oppeln_, 1372 zu Lehen.

Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner
Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge
von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt,
einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die
Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des
Adels und der Städte zu _Kaschau_ kam der _Vertrag_ zustande, der
Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen
Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt
zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach
Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er
oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen
Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen
Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und
Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu
zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden,
des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des
betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren
Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des
Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf
alle Landesteile aus.

  Dieser Kaschauer Vertrag war das erste _allgemeine_ Privileg, das dem
  Adel als _Stand_ gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall
  unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er
  die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er
  die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer
  Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.

Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib
repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten
Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von
Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur
verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten
die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein
Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab
(1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, im richtigen Gefühle,
ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.

Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne
Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem
er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete.
Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es
Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.

1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen Herzog das
kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da
sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er
Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer
Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm
immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein
offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.




9. Kapitel.

Die Personalunion mit Litauen.


  Als Sigismund, der mit einem kleinen Heere von Brandenburg heranzog,
  die Kunde von Ludwigs Tode erhielt, beeilte er sich, sich huldigen
  zu lassen. Aber die Großpolen stellten gewisse Bedingungen, auf
  die er nicht eingehen wollte, und traten infolgedessen in Radomsko
  (unweit Petrikau) zu einer Beratung zusammen. Hier schlossen sie die
  _erste Konföderation_ und verpflichteten sich, diejenige Tochter
  Ludwigs zu unterstützen, die in Polen ihren Wohnsitz nehmen werde.
  Man wollte nicht fernerhin ungarischer Vasallenstaat bleiben. Auf
  dem kurz danach stattfindenden Wahlkolloquium in Wiślica traten auch
  die Kleinpolen der Radomsker Konföderation bei. Sigismund mußte
  unverrichteter Dinge das Land verlassen, denn seine Braut Maria war
  inzwischen von den Ungarn zum König gewählt worden.

  In Polen aber bildeten sich drei Parteien: die eine, mit dem Hause
  Grzymała an der Spitze, hielt fest zu Sigismund; die andere,
  unter dem Posener Wojewoden Vinzenz von Kępa, verteidigte die
  Konföderation; die dritte endlich, mit dem Hause Nałęcz, wollte den
  Kaschauer Vertrag umstoßen, um wieder einen Piasten auf den Thron
  zu bringen. Ihr Kandidat war Ziemowit IV. von Masowien. Es kam zum
  Bürgerkriege.

  Inzwischen hatte die Witwe Ludwigs, Elisabeth, entsprechend dem
  Kaschauer Vertrag ihr Ernennungsrecht ausgeübt, Maria und Sigismund
  zurückgesetzt und Hedwig zur Königin von Polen bestimmt. Die Partei
  der Grzymała schlug sich sofort auf ihre Seite. Ziemowit aber, den
  der Erzbischof Bodzanta von Gnesen zum König ausrief, versuchte
  nunmehr mit der Krone zugleich die Hand Hedwigs zu erlangen. Doch
  zwang ihn ein ungarisches Heer unter Sigismund zur Abdankung. Noch
  zögerte Elisabeth mit der versprochenen Entsendung Hedwigs, denn die
  Prinzessin war erst 13 Jahre alt. Erst als die Polen, der Anarchie
  im Innern müde, sich zu einer neuen Tagung in Sieradz versammelten,
  um einen anderen Monarchen zu wählen, erschien Hedwig in Krakau. Am
  15. Oktober 1384 wurde sie zum „_König_” von Polen gekrönt. Damit
  erreichte das Interregnum sein Ende.

Nun erhob sich aber die neue Frage, wen _Hedwig_ (1384-1399) zum Gemahl
wählen sollte. Ihr Bräutigam, Wilhelm von Österreich, wollte sie nicht
freigeben. Den polnischen Herren paßte der Deutsche aber ganz und gar
nicht. Namentlich die Blicke der Kleinpolen richteten sich auf Litauen.
Mit diesem Lande mußte man sich über die kleinrussische Frage und über
den Zugang zum Schwarzen Meere verständigen. Mit ihm hatte man die
Feindschaft gegen den Deutschen Orden gemeinsam. Eine Konkurrenz auf
wirtschaftlichem Gebiete war nicht zu befürchten. Dagegen mußte die
wilde Kraft seines Volkes als ein willkommener Zuwachs polnischer Macht
betrachtet werden. Andererseits suchte man auch auf litauischer Seite
Anlehnung, denn die furchtbaren Kämpfe gegen den Orden hatten das Land,
damals das Zentrum Osteuropas und weit größer als Polen oder Moskau,
doch geschwächt.

Schon wenige Monate nach Hedwigs Krönung erschien daher eine litauische
Gesandtschaft in Krakau und warb für den Großfürsten _Jagiello_,
Olgerds Sohn (1387-1434), um Hedwig. Durch die Drohungen der polnischen
Großen und die Überredungskünste der Geistlichen gezwungen, nahmen
Hedwig und ihre Mutter Elisabeth die Werbung an. Die Bedingungen, die
die polnischen Magnaten dem Litauer gestellt hatten und die er im
_Vertrage von Krewo_ annahm, waren weitgehend genug. Er versprach, sich
mit seinem ganzen Hause und Volke taufen zu lassen, die verlorenen
Länder dem Reiche auf eigene Kosten wiederzuerobern, die Privilegien
zu schützen und zu achten, alle polnischen Gefangenen freizugeben,
dem Herzog Wilhelm ein Reugeld von 200000 Gulden zu zahlen und vor
allem seine litauischen und russischen Länder auf ewige Zeiten mit
Polen zu vereinigen. Diese Länder aber waren außer Litauen: Weiß- und
Schwarzrußland, Polesie, die Ukraine, der größte Teil von Polasie,
Wolhynien und Podolien, ein Gebiet, dreimal so groß als Polen.

  Der Vertrag, der das große Reich zu einem Vasallenstaat, zu einer
  polnischen Provinz herabdrückte, war so einseitig und überwiegend
  für Polen günstig, daß er vielleicht nur aus der Eitelkeit
  und Selbstsucht Jagiellos, der gern König heißen wollte, ganz
  zu verstehen ist. Es blieben von den drei großen Staaten des
  europäischen Ostens nur noch Polen und das Moskowitische Rußland
  übrig. Zwischen ihnen mußte früher oder später der Kampf um die
  Vorherrschaft entbrennen.

Am 12. Februar 1386 zog Jagiello in Krakau ein, am 15.
wurde er mit einigen seiner Brüder getauft. Pate war Władysław von
Oppeln, da der Hochmeister die Übernahme in richtigem Instinkte
abgelehnt hatte. Nach dem Paten erhielt er in der Taufe den Namen
_Władysław_, als König seines Namens der Zweite in Polen. Am 18.
Februar folgte die Heirat, vierzehn Tage später die Krönung. Doch
war Jagiello vorläufig nur Reichsverweser.

Zuerst war der Widerstand Groß-Polens zu brechen. Dann ging es
nach Wilna zurück, wo er im Januar 1387 mit seinen Missionaren,
meist Franziskanern, die schon länger in Litauen tätig waren,
eintraf. Mit Geschenken und Lebensmitteln nicht minder als mit
Drohungen wurde das Volk dem Christentum günstig gestimmt. 30000
Menschen wurden bis zum Frühjahr getauft. (Das gemeine Volk
erhielt gruppenweise denselben Namen zur Abkürzung des Verfahrens,
ähnlich wie seinerzeit unter Wladimir I. in Kijew.) Den Bojaren,
die zum katholischen Christentum übertraten, verlieh der
Großfürst-König unterm 20. Februar 1387 eine Anzahl von
_Freiheiten_, die erkennen lassen, wie absolutistisch
bisher die Fürstenmacht im Lande war: sie durften fortan über ihre
Güter und ihre Familie verfügen, wurden von der Fron befreit und
mit einem geordneten Gerichtsverfahren nach polnischem Muster
begabt. Die völlige Gleichstellung mit der polnischen Szlachta
bildete von jetzt ab das Ziel des litauischen Adels. In Wilna
wurde ein eigenes Bistum für Litauen eingerichtet. Doch ist nicht
außer acht zu lassen, daß Samogitien vorläufig beim Heidentum, die
russischen Gebietsteile aber bei der griechischen Kirche
verblieben. Gleichzeitig regelte Jagiello auch die Verwaltung
Litauens, indem er seinen Bruder _Skirgiello_ zum Statthalter
einsetzte. Dann kehrte er nach Krakau zurück.

  Die ganze osteuropäische Geschichte nahm nunmehr eine andere Wendung.
  Nachdem Litauen, wenn auch nur oberflächlich, christianisiert worden
  war, hatte der _Deutsche Orden_ seine Daseinsberechtigung als Orden
  (doch nur als solcher) verloren. Er durfte in seinen weiteren
  Kriegszügen gegen die Litauer und in seinen Händeln mit Polen nicht
  mehr auf die Sympathie des Papstes und auf Zuzug von der westlichen
  Ritterschaft rechnen. Da ferner bei dieser neuen Personalunion Polen
  der höher stehende Teil war, stieg sein während der ungarischen
  Zeit gesunkenes Ansehen wieder gewaltig. Das zeigte sich nicht nur
  darin, daß die nordrussischen Teilfürsten dem König huldigten und
  daß Rot-Rußland, von Ludwig zu Ungarn geschlagen, Hedwig den Treueid
  leistete, sondern noch mehr in dem Übertritt der Hospodare der Moldau
  (1387), der Walachei (1389), der Wojewoden von Bessarabien (1396) und
  Siebenbürgen aus dem ungarischen ins polnische Vasallenverhältnis.
  Damit war nicht nur die polnische _Einflußsphäre_ bis zum Schwarzen
  Meere ausgedehnt, sondern auch der _Handel_ der galizischen Städte,
  namentlich Lembergs, gewann unermeßliche Vorteile.

  Anderseits kam durch die Vereinigung einer starken
  griechisch-orthodoxen Bevölkerung mit der Krone Polen ein ganz
  neues Moment in die Beziehungen der östlichen Welt. Hatten schon
  die Katholisierungsversuche Ludwigs in Kleinrußland Unzufriedenheit
  erregt, so mußte die einseitige Bevorzugung der römischen Christen
  auch in Weiß- und Schwarzrußland Unwillen und Opposition hervorrufen,
  nicht minder aber in Litauen, wo viele Bojaren und Verwandte
  Jagiellos orthodox waren, unter anderen Skirgiello. Polen in seinen
  ursprünglichen Grenzen konnte ebenso wie der Westen auf dem römischen
  Katholizismus als Staatsreligion basieren, weil es dort fast kein
  anderes Bekenntnis mehr gab. Nicht so das erweiterte Reich, dessen
  Festigung schon durch die Mannigfaltigkeit der Nationen erschwert
  wurde. Eine derartige Politik mußte Konstantinopel sowohl wie
  später den Moskauer Großfürsten, der sich als den Rechtsnachfolger
  des Basileus betrachtete, in Gegensatz zu Polen bringen, mußte den
  Moskowitern einen Stützpunkt innerhalb des Reiches schaffen.

Zunächst äußerten sich die Folgen freilich anders. _Witold_
(1382-1430), Kejstuts Sohn, der Vetter Jagiellos, ein weitschauender,
energischer und tatkräftiger Mann, war Teilfürst von Grodno
geworden, strebte aber, dem Vetter sich überlegen fühlend und mit
der Unterordnung der Heimat unter Polen unzufrieden, nach der
Großfürstenwürde. Er stachelte den Orden gegen Litauen auf, der von
1390-1392 unter _Konrad Wallenrod_ das Land verwüstete. Da gleichzeitig
die Litauer im Aufstande waren, sah sich der König veranlaßt, in einer
Zusammenkunft zu Ostrow Witold dadurch auf seine Seite zu ziehen, daß
er ihn an Stelle Skirgiellos zum Statthalter Litauens machte (1392).
Nun war der Aufstand bald gedämpft, auch der Orden zurückgedrängt. Aber
dafür ließ Witold sich 1398 zum Großfürsten ausrufen. Das bedeutete die
Zerreißung der Personalunion, der Grundlage von Jagiellos Königswürde.
Offenbar strebte Witold nicht nur dahin, Litauen wieder unabhängig zu
machen, sondern er wollte sich auch die Vorherrschaft in Osteuropa
sichern. Diesem Zwecke dienten seine Züge gegen die Tataren von der
Goldenen Horde, die anfangs glücklich waren, aber 1399 mit der schweren
Niederlage an der _Worskla_ (an der später auch die Schlacht von
Poltawa geschlagen wurde) endigten. Bis nach Łuck drangen damals die
Scharen Timur Kutluks vor.

Damit waren Witolds Hoffnungen zunichte geworden. Er vertrug sich mit
dem König, der ihm die Großfürstenwürde mit der Einschränkung verlieh,
daß nach seinem Tod Litauen an die Krone zurückfallen sollte. Witold
seinerseits verpflichtete sich zur Unterstützung Polens und leistete
den Huldigungseid. Die Bojaren schlossen sich dem an (Wilna 1401). Die
polnischen Magnaten hingegen verpflichteten sich im gleichen Jahre
zu Radom, Litauen Beistand zu leisten und nach Jagiellos Tode ohne
Litauens Vorwissen keinen König zu wählen. So war der Personalunion von
1386 die förmliche _staatsrechtliche Union_ gefolgt.

Die gegenseitige Unterstützung, die man sich versprochen hatte,
sollte zuerst gegen den _Deutschen Orden_ erprobt werden. Die
Grenzstreitigkeiten mit den Rittern hatten nämlich ununterbrochen ihren
Fortgang genommen, wenn auch bei Lebzeiten Hedwigs, die, wie ihr Vater,
eine Freundin des Ordens war, und des friedfertigen Hochmeisters Konrad
von Jungingen auf beiden Seiten offene Feindseligkeiten vermieden
wurden. Aber Hedwig starb 1399, Konrad 1407. Nachfolger wurde sein
kriegerischer Bruder Ulrich, der sich wohl bewußt war, daß er mit dem
nunmehr vereinten Polen und Litauen einen entscheidenden Waffengang
auszufechten habe.

1409 kam es zum offenen Bruch, doch vertrug man sich auf Betreiben
König Wenzels von Böhmen noch einmal nach einem kurzen Feldzuge.
Den Waffenstillstand benutzte man auf polnischer Seite zu eifrigen
Rüstungen. Der Orden war noch immer die erste Militärmacht Europas,
die einzige, die innerhalb vierzehn Tagen mobil machen konnte, mit
Artillerie vortrefflich ausgerüstet, in andauernden Feldzügen erprobt.
Die Polen und Litauer mußten also suchen, durch numerische Übermacht
ihre qualitative Minderwertigkeit auszugleichen. Sie warben husitische
Söldner unter dem später berühmten Johann Ziska, zogen die Russen
heran und verbündeten sich gegen den christlichen Ordensstaat mit
den erbitterten Feinden des Christentums, den Tataren. Die Hilferufe
der Ritter verhallten vergebens. Nur geringer Zuzug ward ihnen aus
Deutschland, das von Wahlstreitigkeiten und Konzilvorbereitungen zu
sehr in Anspruch genommen war, als daß es für den Grenzposten im
Nordosten Interesse haben konnte.

  Ein folgenschwerer Fehler, nicht nur in politischer Beziehung!
  Wenngleich nämlich der Orden nach der offiziellen Abkehr Litauens
  vom Heidentum seine ursprüngliche Aufgabe gelöst hatte, so hatte er
  doch nicht, wie von slawischer Seite gern ausgeführt wird, überhaupt
  seine Existenzberechtigung verloren. Denn er war schon längst der
  vornehmste und erfolgreichste Kulturbringer für den Osten geworden
  und hatte als solcher noch lange nicht ausgewirkt. Es handelte sich
  nicht nur darum, ob das Deutschtum oder das Slawentum herrschen,
  sondern auch darum, ob die Kultur oder die Unkultur die Oberhand
  behalten sollte.

Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach 1410 von neuem der Krieg
aus. Am 15. Juli kam es bei _Tannenberg_ und _Grunwald_ zur
Entscheidungsschlacht, die Ulrich von Jungingen das Leben, dem Orden
den Ruf der Unüberwindlichkeit, dem Deutschtum den Osten kostete.
Das allzu feste Bauen auf den „Reichsvikar” Sigismund von Ungarn und
auf seine (auf Gelderpressung hinauslaufenden) Vermittlungsversuche,
das Verpassen des rechten Zeitpunktes zu einer Entscheidungsschlacht
(_vor_ der Vereinigung der Litauer, Russen, Tataren mit den Polen),
das ungünstig gewählte Schlachtfeld, das waren die Vorbedingungen
der Niederlage. Die Unmöglichkeit der Entfaltung der Artillerie, das
allzu ungestüme Nachdrängen hinter dem heillos geschlagenen Witold,
die Unbekanntschaft mit der Fechtweise zwischen die Reitermassen sich
drängender Fußgänger, der schändliche Verrat bei den preußischen
Landrittern und Städten, vor allem aber die geradezu erdrückende
Übermacht des östlichen Völkerchaos waren ihre unmittelbaren Ursachen.

Die Reste des Ordensheeres zogen sich nach der Marienburg zurück,
die Graf _Heinrich von Plauen_, der energische Komtur von Schwetz,
verteidigte, während Landritter, Städte und Bischöfe treulos die
Besatzungen der übrigen Burgen überwältigten und dem Könige
zufielen, Elbing und Danzig an der Spitze. Die Leiden, die das
unglückliche Land trotz dieser schnellen Übergabe auszustehen
hatte, waren unbeschreiblich. Im Dreißigjährigen Kriege ist in
Deutschland nicht ärger gehaust worden, als hier von Polen,
Litauern, Russen, Walachen und Tataren. Die blühende Kultur, die
hochstehende Volkswirtschaft, die unter der straffen Zucht des
Ordens erreicht worden waren, wurden mit einem Schlage vernichtet.
Das war freilich alles, was die slawische Flut vermochte, denn zur
taktischen Ausnutzung ihres Sieges war sie nicht imstande. In
unzählige plündernde, sengende, schändende Haufen zersplittert,
zerstreuten sich die Sieger über das Land. Unter den Belagerern
der Marienburg richtete die tapfere Besatzung, richteten Krankheit
und Hunger solche Verheerungen an, daß Jagiello klagte, er komme
sich vor, als sei er selber der Belagerte.

Und jetzt endlich kam dem Orden auch Hilfe, vom livländischen
Marschall sowohl, als aus den deutschen Balleien, denn die
Bestürzung über die Niederlage des Ordens war ebenso allgemein wie
die Empörung über die Verwendung der 30000 Tataren durch die
katholischen Polen. Der livländische Marschall eroberte das
preußische Niederland zurück, schnitt Witold von Litauen ab und
bedrohte die Belagerer der Marienburg. Der Tatarenkhan, die
günstige Gelegenheit nutzend, hetzte die Moskowiter zum Einbruch
in Litauen auf, so daß Witold mit den Trümmern seines Heeres
schleunigst auf dem Umwege durch Kujawien nach Hause zurückeilte.
Die masowischen Herzöge zogen ebenfalls ab. Die polnischen Herren
waren des Kriegführens müde, und der König war nicht reich genug,
um die in den Privilegien für Kriegsdienste außer Landes
festgesetzten Entschädigungen auf die Dauer zu zahlen. Am
8. September zwang ihm der livländische Marschall einen
Waffenstillstand für das Land östlich der Marienburg ab, und in
der dritten Septemberwoche mußte er die Belagerung aufgeben. Hätte
Ulrich von Jungingen die Polen nicht in dem Maße unterschätzt, wie
er es nach den früheren Kriegen glaubte tun zu dürfen, hätte er
die Livländer rechtzeitig in Litauen einfallen lassen und Söldner
herangezogen, dem Orden wäre der Unglückstag von Tannenberg und
Grunwald, der so auffallende Ähnlichkeit mit Jena und Auerstädt
und ihren Folgen zeigt, erspart geblieben.

Landritter und Städte wandten sich nunmehr ebensoschnell dem Orden
wieder zu, wie sie vorher abgefallen waren. Als vollends auch aus
Südpolen Nachrichten von ungarischen Erfolgen kamen, bequemte sich
der König zum _ersten Thorner Frieden_ vom 1. Februar 1411, der
für den Orden in Anbetracht der Schwere seiner Niederlage
überaus günstig zu nennen war. Der Orden gab seine Ansprüche auf
das Dobriner Land auf und überließ Samogitien Jagiello und Witold
auf Lebenszeit zu freiem Besitz. Nach ihrem Tode aber sollte es
wieder an den Orden zurückfallen. Die Polen räumten die wenigen
Burgen, die sie noch besetzt hielten, und gaben die Herzöge
Kasimir von Stettin und Konrad von Öls, die sie bei Tannenberg
gefangen hatten, gegen ein Lösegeld von 100000 Schock Prager
Groschen wieder frei. Trotz der späteren Erfolge des Ordens und
der ungarischen Drohungen kann man diesen Frieden ganz nur
verstehen, wenn man annimmt, daß auf slawischer Seite die eine
Partei ein Interesse daran hatte, den Orden nicht zu sehr zu
schwächen, um den Verbündeten im Schach zu halten. Wahrscheinlich
waren die Litauer diese Partei.

  Von Dauer konnte der Frieden nicht sein, da die Polen sich
  nicht entsprechend ihren Siegen entschädigt fühlten, namentlich
  den ersehnten Zugang zur Ostsee nicht erreicht hatten, und da
  andererseits der Orden nicht geneigt war, auf Samogitien, das
  Bindeglied zwischen seinen preußischen und livischen Besitzungen,
  zu verzichten. Heinrich von Plauen, Hochmeister geworden, rüstete
  zielbewußt zu einem neuen Kriege. Ähnlich wie nach 1806 der Freiherr
  vom Stein, suchte er die Kräfte des Landes durch eine innere
  Reorganisation zu heben, Städte und Landritter an der Regierung
  teilnehmen zu lassen, daneben den Orden von unwürdigen Mitgliedern
  zu befreien. Zum Dank wurde er von den unzufriedenen Rittern unter
  Führung des aufrührerischen Marschalls Michael Küchenmeister
  schon 1413 seines Amtes entsetzt. Wieder war ein überaus günstiger
  Zeitpunkt verpaßt, denn Polen, von der Pest heimgesucht, fürchtete
  damals den Krieg. Aber auch Michael Küchenmeister konnte sich
  der Notwendigkeit der Beendigung des „friedlosen Friedens” nicht
  entziehen. 1414 lag man wieder zu Felde, beschränkte sich aber
  beiderseits auf die üblichen Plünderungszüge. Ein Waffenstillstand
  zu Strasburg gab diesem „Hungerfeldzug” seinen Abschluß. Er wurde
  von Jahr zu Jahr verlängert, nur 1419 durch einen neuen Angriff der
  Polen und Litauer unterbrochen, bis nach einem für Polen ungünstigen
  Schiedspruch Kaiser Sigismunds 1422 von neuem gekämpft wurde. _Im
  Frieden am Melnosee_ trat der Orden Samogitien endgültig ab, womit er
  auf seine Zukunft verzichtete.

Den obenerwähnten Bestrebungen Witolds entsprach es, wenn er darauf
bedacht war, den Katholizismus in Litauen zu fördern, um mindestens
die Gleichstellung seines Landes mit Polen in der Union und in der
abendländischen Staatenwelt zu sichern. Aus diesen Gesichtspunkten
läßt sich die _Union von Horodlo_ (am nördlichen Bug) erklären, in
der 1413 in Gegenwart beider Fürsten die Magnaten und ein großer
Teil des Adels beider Reiche die frühere Union erneuerten und weiter
vereinbarten, 1. daß die katholischen Bojaren Litauens in die Wappen-
und Geschlechtsgemeinschaft polnischer Adelsfamilien adoptiert
wurden, womit sie auch deren sämtliche Vorrechte erhielten, 2. daß
die Verwaltung Litauens nach polnischem Muster ihre Regelung fand,
3. daß zur Beratung gemeinschaftlicher Angelegenheiten beider Reiche
gemeinsame Adelszusammenkünfte in Lublin oder Parczow (nordwestlich
von Lublin) stattfinden sollten. Diese wichtige Bestimmung legte das
Adelsparlament gesetzlich fest. Auch in anderer Beziehung war die
Union ein folgenschwerer Fehler, denn die einseitige Bevorzugung des
Katholizismus trieb die griechisch-katholischen Litauer nach Moskau.

Witold erkannte diese Gefahr und strebte nach einer Union mit Rom.
1415 berief er eine orthodoxe Synode nach Nowohorodok, die die
litauisch-russische Kirche unter dem Metropoliten von Kijew für
unabhängig erklärte. Ähnlich wie Kasimir der Große in Galizien, wollte
er auf diese Weise in Litauen und Klein-Rußland die Union vorbereiten.
1418 schickte er den Metropoliten Gregor Camblak von Kijew nach
Konstanz, um vom Konzil zu erreichen, daß die Orthodoxen seines Landes
gegen Unterwerfung unter die päpstliche Oberhoheit ihrem Kultus und
dem Gebrauch der slawischen Liturgie treu bleiben dürften. Doch kehrte
Camblak unverrichteter Sache zurück.

Wie verderblich das Fehlschlagen der Union war, zeigte sich nach dem
Tode Witolds (1430), der, obwohl ohne Leibeserben, bis zum letzten
Tage, vom Orden und Kaiser Sigismund unterstützt, nach der Königswürde
gestrebt hatte. Swidrigiello, selbst zwar katholisch, stellte sich
an die Spitze der orthodoxen Litauer und Kleinrussen, die entweder
politische Gleichstellung oder aber die Zerreißung der Union mit Polen
forderten. Sigismund, der gegen seinen Schwager von Polen niemals
verwandtschaftlich gehandelt hat, und der Orden verbündeten sich ihm,
der Hospodar der Moldau schloß sich ihm an. Doch wußte Jagiello die
katholische Partei unter den Litauern zu gewinnen, indem er durch die
_Union zu Grodno_ (1432) Witolds Bruder Siegmund auf Lebenszeit zum
Großfürsten einsetzte. Auch den Kleinrussen bewies Polen nunmehr ein
ähnliches Entgegenkommen, wie 1413 den Litauern. Ohne Unterschied der
Konfession wurden 1432 die kleinrussischen Edelleute mit den Freiheiten
begabt, deren sich die katholischen Litauer bereits erfreuten, und
diese letzteren nahmen die Kleinrussen in ihre Wappenverbände auf,
so daß fortan kein Unterschied zwischen polnischen, litauischen und
kleinrussischen Edelleuten bestand. Doch wurde der Krieg trotz mehrerer
polnischer Siege erst nach Jagiellos Tode beendigt, nachdem 1435
Swidrigiello und der livische Ordensmarschall bei Wilkomir geschlagen
worden waren.

  Unter Władysław Jagiello erreichte Polen den Höhepunkt seiner äußeren
  Macht. Daß es nicht noch mächtiger wurde, verhinderte die rohe,
  sinnliche, verschwenderische, abergläubische und wenig tatkräftige
  Natur des Königs. Diese Charaktereigenschaften machten ihn auch
  unfähig, die inneren Angelegenheiten zu beherrschen. Unter ihm
  trat die Umwandlung in eine oligarchische Monarchie ein durch die
  zahlreichen Privilegien, die er verlieh und die zwar dem ganzen
  Adel galten, zunächst aber nur den Großen des Reiches zugute kamen.
  Besondere Bedeutung erlangte namentlich gegen Ende der Regierung
  Jagiellos der Bischof von Krakau, _Zbigniew Oleśnicki_, Polens erster
  Staatsmann.

Zu den uns bereits bekannten Privilegien kam durch die _Privilegien
von Czerwinsk_ a. Weichsel 1422, vor dem Feldzug jenes Jahres gegen
den Orden, und von _Jedlno_ (nördlich von Radom), 1430, bei den
Verhandlungen über die Thronfolge, das wichtige Recht „_$Neminem
captivabimus$_”, wonach Gefangensetzung und Güterkonfiskation nur auf
Urteilsspruch der Prälaten und Barone erfolgen durften. In diesen
Privilegien verpflichtete der König sich auch, keine neue Münze ohne
die Erlaubnis der Magnaten schlagen zu lassen. Es kam sogar so weit,
daß die Magnaten auf ihren Zusammenkünften die Angelegenheiten des
Reiches ohne den König ordneten.

Dem _Deutschtum_ in seinem Lande war der König natürlich nicht
freundlich gesinnt. Er förderte zwar das wirtschaftliche Gedeihen der
Städte und neue Gründungen, verlieh auch seiner Hauptstadt Wilna sofort
nach der Taufe deutsches Recht, erreichte aber, daß die Städte von
jeder politischen Betätigung ausgeschlossen blieben und in staatlicher
Beziehung in Ohnmacht versanken. Die Verpolung vieler Städte war die
notwendige Folge. Zu erwähnen ist noch die Umwandlung der Akademie zu
_Krakau_ in eine _Universität_, 1400, die den Bemühungen Hedwigs zu
danken war. Sie wurde eine wichtige Bildungsstätte für Polen, trug aber
in ihrer Gelehrsamkeit durchaus deutschen Charakter.

  Jagiello starb 1434 zu Grodek. Er hinterließ von seiner vierten
  Gemahlin, der russischen Fürstin Sophie Olschanskaja, die er als
  dreiundsiebenzigjähriger Greis geheiratet hatte, zwei Söhne (ein
  dritter war zu Lebzeiten des Vaters gestorben), den zehnjährigen
  Władysław und den siebenjährigen Kasimir. Die Magnaten einigten sich
  in Krakau, den älteren als König anzuerkennen und eine Regentschaft
  einzusetzen. Die Verwaltung blieb in den Händen der Kleinpolen,
  namentlich der Tęczyński und Oleśnicki mit dem Bischof von Krakau an
  der Spitze.




10. Kapitel.

Die Jagiellonen.


Die Regentschaft für _Władysław_ III. (1434-1444) wurde kraftvoll
und glücklich geführt. Als Kaiser Sigismund 1437 starb, war Polen
so mächtig, daß die husitische Partei in Böhmen, die bereits mit
Jagiello und nach dessen Ablehnung mit Witold 1420 wegen Übernahme der
böhmischen Königskrone verhandelt hatte, Władysław die Krone anbot.
Die Böhmen hatten nur das eine Bestreben, die deutsche Dynastie zu
stürzen und einen slawischen König zu erhalten. Und wer konnte hierfür
in Frage kommen, als der mächtigste slawische Fürst der Zeit? Auf
Betreiben der husitisch gesinnten Opposition in Polen unter Spytek
von Melsztyn wurde das Anerbieten für den jüngeren Bruder, Kasimir,
angenommen (1438). Doch die herrschende Partei, die Nebenbuhlerschaft
der husitisch Gesinnten fürchtend, wußte ein kräftiges Vorgehen zu
hintertreiben. Die darauf von Spytek ins Leben gerufene Konföderation
wurde blutig unterdrückt und der Husitismus, schon 1424 von Jagiello
durch das harte _Edikt von Wielun_ geschwächt, in Polen vernichtet.
Statt dessen nahm man nach Albrechts II. Tode aber 1440 die ungarische
Krone für Władysław an, die aus ähnlichen Gründen angeboten wurde,
wie die böhmische, denn die polnischen Interessen in der Moldau, die
Notwendigkeit, die Türken beizeiten zurückzuwerfen, und die Aussicht
auf Gründung eines großen osteuropäischen katholischen Reiches ließen
diesen Schritt ratsam erscheinen. Kasimir wurde, anstatt nach Böhmen,
als Statthalter nach Litauen geschickt, da der Großfürst Siegmund im
selben Jahre ermordet worden war. Er wurde von den Litauern aber gleich
zum Großfürsten ausgerufen. Er fühlte sich dort so sehr als souveräner
Fürst, daß er z. B. mit den Lehensträgern Polens, den Herzögen von
Masowien, Krieg führte.

  Die Regierung Polens verblieb unterdessen dem Regentschaftsrat
  und ging natürlich in der Abwesenheit des Königs mehr und mehr in
  die Macht des Adels über. Die wichtigsten Angelegenheiten wurden
  nach Gutdünken bis zur Rückkehr des Königs verschoben, was große
  Verwirrung anrichtete. Das Abströmen zahlreicher Ritter nach Ungarn
  verminderte die Wehrkraft des Adels. Die Finanzen wurden durch die
  ungarischen Unternehmungen zerrüttet, denn um dem Geldbedürfnis zu
  genügen, wurden die königlichen Domänen verpfändet. Von da an datiert
  die Verteilung und die Überschuldung der Krongüter, die den König der
  letzten eigenen Hilfsquellen beraubte und bald ganz der Willkür des
  Adels ausliefern sollte.

1444 fiel der zwanzigjährige Władysław bei _Warna_ (daher Warneńczyk
zubenannt) im Kampfe gegen Murad II., und die Verwirrung wurde zunächst
noch größer, da ein dreijähriges Interregnum eintrat. Der einzige
König, den man wählen konnte, war nämlich Kasimir, da sonst Litauen den
Krieg erklärt hätte. Diese Zwangslage machten sich die Litauer aber
zunutze, indem sie die Wiedervereinigung von Podolien und Wolhynien
mit dem Großfürstentum verlangten. Erst als das in den Zusammenkünften
von Brześć und Parczow zugesagt war, nahm _Kasimir Jagiellończyk_
(1447-1492) die polnische Krone an. Freilich weigerten sich nach
der Krönung die Polen, Podolien herauszugeben, und da Kasimir ihnen
infolgedessen ihre Privilegien nicht bestätigen wollte, kam es zu
sechsjährigen erbitterten Wirren. An der Spitze der Opposition stand
Zbigniew Oleśnicki. Schon waren auf der Zusammenkunft von Piotrkow
die Privilegierten, die in zwei Körpern, dem der Magnaten und dem der
Ritter, abstimmten, zur Bildung einer Konföderation und zur Absetzung
des Königs entschlossen, als Kasimir endlich nachgab (1453). So blieb
Podolien bei Polen und Wolynien bei Litauen.

Das wichtigste Ereignis seiner Regierung war der _dreizehnjährige Krieg
mit dem Deutschen Orden_ (1454-1466), der all die Fragen, die in den
vorhergehenden Kämpfen unerledigt geblieben waren, aufrollte und zur
endgültigen Entscheidung brachte.

  Der Anstoß ging öffentlich nicht von den Polen, sondern von dem
  _Preußischen Bunde_ aus. Dieser war 1440 von den preußischen
  Landrittern und Städten angeblich zur Verteidigung, tatsächlich
  aber zur Vermehrung ihrer Rechte und Freiheiten gegen den Orden
  gegründet worden. Er war also ein oppositionelles Unternehmen, das
  (nach dem Scheitern der Reformpläne Heinrichs von Plauen) aus dem
  durch die kostspieligen diplomatischen Missionen und die ständigen
  Kriege wachsenden Steuerdruck, aus dem von den Städten natürlich
  mißgünstig angesehenen Handelsbetrieb des Ordens, aus der strengen
  Niederhaltung aller auf Selbstverwaltung hinzielenden Bestrebungen
  erklärlich und zum Teil auch entschuldbar war. Nicht entschuldbar
  aber war die hochverräterische Tendenz des Bundes, die sich in dem
  Liebäugeln insbesondere der Landritter mit Polen gar bald offenbarte
  und die, mit vielen anderen Umständen, beweist, daß Polen von Anfang
  an die Hand im Spiele hatte, obwohl der Orden seit dem Frieden von
  Brześć ihm gegenüber mit peinlichster Loyalität verfahren war. Dort
  wußte man sich diesen günstigen Umstand ebenso zunutze zu machen,
  wie seinerzeit unter Jagiello den Eidechsenbund, und als Ende 1453
  Kaiser Friedrich III. auf Wunsch des Ordens die Auflösung des Bundes
  befahl, trieb Polen zum Aufruhr. Wenn Kasimir dem Hochmeister
  auf das bestimmteste versicherte, daß er streng neutral bleiben
  werde, so war das genau so gelogen, wie wenn er dem Papst über die
  Entstehungsursache des Bundes das Märchen aufzubinden versuchte,
  der Orden habe 1440 bei seines Bruders ungarischen Türkenkriegen
  seine Landsassen zum Kriege gegen Polen aufgerufen, aber bei
  den vertragstreuen Ständen Widerstand gefunden und sie so zur
  Konföderation gegen den Orden getrieben.

Am 4. Februar 1454 brach der Aufruhr los. Vier Wochen später waren
sechsundfünfzig Städte und Burgen in der Gewalt des Bundes, und
nur noch die Marienburg, Stuhm und Konitz (die Deckung der Zufahrt
von Deutschland) blieben in den Händen des Ordens. Das Haupt der
Aufrührer, Johann von Baysen, eilte mit einer Gesandtschaft nach
Krakau und erwirkte am 22. Februar die polnische Kriegserklärung.
Am 6. März erließ Kasimir das sogenannte _Inkorporationsprivileg_,
das den Preußen ungefähr die Stellung der Litauer garantierte und
auf das hin die Stände dem Polen den Treueid leisteten. Das Land
wurde in vier Wojewodschaften geteilt: Kulm, Pomerellen, Elbing und
Königsberg, Baysen zum Gubernator von Preußen ernannt. Die städtischen
Abgeordneten, wenigstens die Danziger, hatten allerdings schon während
jener Verhandlungen eingesehen, daß sie sich „verrannt” hätten, und
sich „eine halbe Meile über die Grenze gewünscht”, aber es war zu spät.
Zurück konnten sie nicht mehr.

  Zwar fand der polnische Rechts- und Treubruch überall in Europa
  Verurteilung, doch das Zeitalter, das den Fall Konstantinopels
  hingenommen hatte, war zu tatkräftiger Hilfeleistung nicht fähig.
  Andererseits unterstützten aber die Polen den Bund nur schwach,
  obwohl Kasimir nach dem Reichstag zu Łęczyca selbst nach Preußen
  zog, um die Huldigung entgegenzunehmen. Der Hauptgrund dürfte wohl
  darin zu suchen sein, daß nach der Inkorporationsakte Preußen als
  polnischer Landesteil anzusehen war, und daß sich infolgedessen der
  König zur Zahlung der in den Privilegien für Kriegszüge im Auslande
  vorgesehenen Entschädigungen nicht für verpflichtet hielt. Daher sah
  er sich bald ebensosehr auf Söldner angewiesen, wie der Orden und der
  Bund.

Immerhin fiel das ausgehungerte Stuhm im August in die Hände der
Bündischen. An der Marienburg aber, die der Ordensspittler, der ältere
_Heinrich Reuß von Plauen_, verteidigte, rannten sie sich vergebens
die Köpfe ein, und bei Konitz sammelte der jüngere Heinrich Reuß von
Plauen bedeutende Hilfskräfte unter Führung des Herzogs Rudolf von
Sagan. Gegen Konitz wandte sich verabredungsgemäß der König mit seinen
Soldtruppen sowie dem kujawischen und dem großpolnischen Aufgebot, an
Zahl dem Ordensheere bedeutend überlegen.

Der großpolnische Adel stellte sich trotz der verweigerten Soldzahlung
so zahlreich zu dem Aufgebot, um bei dieser günstigen Gelegenheit
wieder im Trüben zu fischen. Er drohte dem König im Angesicht des
Feindes mit Gehorsamsverweigerung und erpreßte auf diese Weise am 15.
September 1454 das _Privilegium von Zirkwitz_ (Cerekwica bei Konitz),
das vor allem gegen die Oligarchie der Magnaten und gegen die Hegemonie
Kleinpolens gerichtet war. Drei Tage später erlitt das polnische
Aufgebot vor _Konitz_ eine solche Niederlage, daß auch die polnischen
Chronisten zugeben, seit Polen ein Reich sei, habe es nicht solche
Schande und solchen Schaden erfahren. Selbst der König entkam mit
knapper Not.

Die Folgen waren weitgehend. Die Belagerung der Marienburg wurde
aufgehoben, eine ganze Anzahl von Städten und die Bischöfe gingen
wieder zum Orden über. Hätte nicht der beschränkte Hochmeister Ludwig
von Erlichshausen angesichts der Geldnot des Ordens mit seinen
Söldnern am 9. Oktober den unheilvollen Vertrag abgeschlossen, nach
dem alle Ordensschlösser mit der Marienburg den Söldnern ausgeliefert
werden sollten, wenn ihnen bis Fastnacht nicht der rückständige Sold
ausgezahlt wäre, so wären die Früchte des Sieges noch größer und vor
allem dauerhafter gewesen.

Den Polen, deren Gesandte vorher so geprahlt hatten, wurde von allen
Seiten in gönnerhafter Weise die Friedensvermittlung angeboten,
dem Orden sogar mit unverhohlener Genugtuung geraten, nicht einmal
eine Abfindungssumme zur Erlangung des Friedens zu zahlen. An eine
Inkraftsetzung des Privilegs von Zirkwitz dachte in Polen niemand
mehr, vielmehr berief der König schleunigst ein allgemeines Aufgebot
aus Polen, mit Ausschluß von Lemberg und Podolien, um die Niederlage
wettzumachen. Ehe das überaus zahlreich zusammengekommene Heer aber die
Weichsel überschritt, wiederholte sich das Schauspiel von Zirkwitz. In
_Nessau_ wurden in der Zeit vom 11. bis 17. November für die einzelnen
Landesteile, und zwar zunächst für Krakau, Sandomir, Lublin, Radon
und Wiślica, für Großpolen und für Sieradz (die anderen Landschaften
folgten erst später) Privilegien erpreßt, die ganz offenbar auf dem von
Zirkwitz aufgebaut sind.

  Diese _Nessauer Statute_ stellen einen Sieg des niederen über den
  hohen Adel dar. „In allen Statuten bekundet sich dasselbe Bestreben,
  den kleinen Edelmann gegen die Vergewaltigungen durch Begüterte
  und Würdenträger zu schützen, und daher enthalten alle festere
  Bestimmungen über Zeit, Ort, Verfahren, Kompetenz der Gerichte,
  Einziehung von Sporteln, Aufhebung der Kastellaneigerichte für
  Adelige und ihre Hintersassen, Führung von Gerichtsbüchern; auch hier
  derselbe Anspruch, ... das Recht der Gesetzgebung, und zwar nicht
  bloß für den Adel, sondern auch für die übrigen Stände auszuüben.”
  Die Rechtsprechung soll nicht mehr nach Gewohnheitsrecht, sondern nur
  noch nach dem Statut von Warta stattfinden. Das deutschrechtliche
  Privileg wird durchbrochen, indem _jedermann_ für Totschlag oder
  Verwundung eines Edelmannes nach großpolnischem Recht gerichtet
  werden soll. In gleicher Weise werden die Vorrechte der Juden
  eingeschränkt. Der König soll die Krongüter nicht mehr verpfänden,
  nicht eigenmächtig Steuern ausschreiben, nicht in die Gerichtsbarkeit
  eingreifen. Das großpolnische Statut enthält auch wieder die
  Bestimmung, daß die Hofwürden nicht allein an die Kleinpolen vergeben
  werden sollen. In diesem Statut und dem für Sieradz wird ferner
  versprochen, „_weder neue Konstitutionen zu verfassen, noch die
  Landeskinder zum Kriege aufzubieten, ohne zuvor eine gemeinsame
  Landschafts-Adelsversammlung ($sejmik$) veranstaltet zu haben_”. Die
  Kleinpolen beanspruchten ja dieses Recht schon länger! Die Verlegung
  der Entscheidung von der Magnatenversammlung, dem Reichsrat, in die
  Landschaftsversammlungen, die $sejmiki$, ist die Tendenz dieser
  ganzen Gesetzgebung und das Kennzeichen der inneren Kämpfe des
  ausgehenden 15. Jahrhunderts.

Nach Erlangung der Statute erlahmte der Eifer der polnischen Herren für
den Krieg wieder, so daß der König im Januar 1455 den Feldzug abbrechen
mußte und sogar die Thorner ihn nicht mehr in ihre Stadt lassen
wollten. Im März brach in Königsberg ein Aufstand zugunsten des Ordens
aus, denn die Bürger begannen einzusehen, daß die Lasten des Ordens,
über die sie vorher geklagt hatten, nicht halb so drückend waren wie
die neuen, die der Bund und die Polen ihnen auferlegten. Mit Königsberg
gelangte auch bald das ganze Niederland in die Hände des Ordens zurück,
ebenso das Hinterland, so daß sich schon im zweiten Kriegsjahre
deutlich die zukünftige Gestaltung der Dinge voraussehen ließ.

Entscheidende Schläge sind nach der Schlacht von Konitz von keiner
Seite mehr geführt worden, da der Geldmangel sowohl bei den Polen wie
bei dem Orden gleich groß war. Namentlich die Polen, weit ärmer als das
Ordensland, brachten nur mühsam und unwillig die allernotwendigsten
Summen auf, vom König für jeden derartigen Beschluß, der oft genug
nicht einmal ausgeführt wurde, neue Rechte erpressend. Der erbitterte
Parteihader zwischen den Magnaten und dem aufstrebenden niederen
Adel lähmte die polnische Energie vollends. Die Litauer nahmen nicht
nur nicht am Kriege teil, sondern bewahrten eine dem Orden offenbar
wohlwollende Neutralität. Zwei Belagerungen des kleinen Lessen und
mehrere Feldzüge mißlangen schmählich.

Mehrfach ist von Polen eine Beilegung des Streites versucht worden;
der Hochmeister sollte nur die Lehenshoheit des Königs anerkennen.
Leider entsprach der Schroffheit, mit der Ludwig von Erlichshausen
alle Anerbietungen zurückwies, nicht seine Fähigkeit, durch eigene
Kraft bessere Bedingungen zu erlangen. Sein unseliger Vertrag mit den
Söldnern zwang ihn, da er den Sold nicht zahlen konnte, nach mehreren
Fristen die Burgen auszuliefern. Trotz dem Widerstande der deutschen
Söldnerführer, die mehr Nationalgefühl hatten als die preußischen
Bürger und Ritter, knüpfte die tschechische Majorität unter Ulrich
Čerwenka von Ledec Unterhandlungen mit Polen wegen des Verkaufs der
Burgen an. Am 15. August 1456 kam der Vertrag zum Abschluß, wonach
gegen eine Summe von 436000 Gulden, zahlbar in drei Raten, die Burgen
in ebensoviel Abteilungen dem Könige ausgeliefert werden sollten.
Aber erst zu Pfingsten 1457 hatten die Polen, nachdem die Bündler und
namentlich Danzig sehr viel beigesteuert, so viel beisammen, daß sie
wenigstens die Marienburg einlösen konnten, die nun zum ersten Male,
dazu noch ohne Schwertstreich, in Feindeshand überging. Außerdem
wurden noch Eylau und Dirschau erworben, während die übrigen achtzehn
Burgen in Händen der Söldner blieben. Eylau wurde freilich durch die
Bürger bald wieder dem Orden ausgeliefert, und die Stadt Marienburg
unter ihrem patriotischen Bürgermeister _Bartholomäus Blume_ machte
mit den deutschen Söldnern des Ordens unter Bernhard von Cimburg
gemeinsame Sache gegen die Burg. In den meisten anderen Städten
hielten die bündischen Patrizier nur mit furchtbaren Blutgerichten
ihr Regiment aufrecht. Die 40000 Mann, die der König 1458 vor die
Stadt führte, liefen ihm nach zwei Monaten wieder auseinander. Das
hatte im Oktober einen Waffenstillstand zur Folge, dem sich wiederum
die verschiedensten Vermittlungsanerbieten aus dem Westen wie aus
dem Osten anschlossen. Die nächsten Jahre vergingen mit gegenseitigen
Raubzügen und Plünderungen. Die treibende Kraft blieben die Bündler,
insbesondere die Danziger, die am 6. August 1460 durch Übergabe die
Stadt Marienburg zurückgewannen, den tapferen Blume enthaupteten und
vierteilten. Wenn damit strategisch auch nichts gewonnen war, so war
der _gänzliche_ Besitz des Platzes, des Sitzes der Ordenssouveränität,
doch ein moralischer Erfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Trotzdem war die Lage für den Orden durchaus noch nicht ungünstig.
Das Nieder- und Hinterland war fast völlig von Feinden geräumt, die
Burgen Mewe und Neuenburg sperrten die Weichselschiffahrt, Konitz
sicherte den Verkehr mit Deutschland, beunruhigte und brandschatzte
Großpolen. Lauenburg und Bütow, bald auch Putzig hielten die Danziger
im Schach, ihnen schweren Schaden zufügend. Da die Polen beschlossen,
den Krieg nunmehr durch Subsidien zu führen -- ein Beschluß, der nur
1461 durch einen mehr gegen den Kastellan von Nakel als gegen den Orden
gerichteten Feldzug durchbrochen wurde --, so wäre ohne die Energie
der Bündler, die vom Orden alles zu befürchten hatten, der ganze Krieg
im Sande verlaufen. Es gereicht ihnen, und namentlich Danzig, das
ungeheure Anstrengungen machte, zum traurigen Ruhm, daß die endliche
Niederlage des Ordens nur ihnen zu verdanken ist. Ganz systematisch
machten sie sich an die Eroberung der Burgen, schlugen 1462 die
Ordenssöldner schwer bei Zarnowitz (an der Grenze des nördlichen
Hinterpommern), eroberten 1463 Mewe, 1465 den letzten Weichselübergang
des Ordens, Neuenburg, 1466 Preußisch-Stargard. Am 26. September mußte
das standhafte Konitz unter dem tapferen Kaspar Nostiz vor dem Könige
kapitulieren. Damit war der Westen des Landes endgültig erobert.

Die Friedensverhandlungen, die schon am 9. September -- nach den vielen
vergeblichen Versuchen der Vorjahre, bei denen auch Podolien dem Orden
als Ersatz angeboten wurde -- durch den päpstlichen Legaten Rudolf von
Rüdesheim ernsthaft aufgenommen worden waren, wurden nach dem Fall von
Konitz beschleunigt und fanden am 19. Oktober 1466 durch den _zweiten
Thorner Frieden_ ihren Abschluß.

  Außer dem Kulmer und Michelauer Land und Pomerellen wurden auch die
  Gebiete von Marienburg, Elbing und Christburg den Polen zugesprochen.
  Ferner trat der Bischof von Ermland als autonomer Herr unter die
  Krone Polen. Auf diese Weise wurde in das dem Orden verbleibende
  Gebiet ein Keil getrieben, der ihm die Aktionsfähigkeit unterband.
  Bei Marienwerder reichte aber das Ordensgebiet noch bis an die
  Weichsel. Der Hochmeister schied aus dem deutschen Reichsverbande und
  wurde polnischer Teilfürst mit ungefähr den Rechten und Pflichten
  der masowischen Herzöge. Nur den Papst durfte er, als Ordensmann,
  noch als Oberherrn anerkennen. Ohne Zustimmung des Königs durfte er
  keinen Krieg gegen Christen führen. Polnische Untertanen sollten
  bis zur Hälfte der Mitgliederzahl in den Orden eintreten dürfen. Im
  polnischen Reichsrat erhielt er den Sitz zur Linken des Königs (den
  zur Rechten beanspruchten die Masowier). Diesen Frieden und daß er
  die Interessen Polens wie die seinigen betrachten werde, sollte jeder
  seiner Nachfolger spätestens sechs Monate nach der Wahl beschwören.
  Derjenige, der als Reichsoberhaupt und preußischer Lehensherr diesen
  Vertrag verwerfen und mit allen Mitteln bekämpfen mußte, hieß damals
  leider Friedrich III.!

  Das neuerworbene Gebiet, das in drei Wojewodschaften und das Bistum
  Ermland geteilt wurde, erhielt eine weitgehende Selbstverwaltung,
  entsprechend den bei Ausbruch des Krieges gegebenen Privilegien.
  Die Preußen faßten die Vereinigung mit Polen nicht als eine
  Einverleibung, sondern nur als eine Personalunion auf; sie wollten
  alle Vorrechte und Vorteile, aber keine Pflichten. Es ist darüber zu
  vielen ernsten Konflikten gekommen, noch in den letzten Lebensjahren
  des Königs infolge des Streites um die Besetzung des bischöflichen
  Stuhles zu Ermland. Diesen erlangte der Thorner Lukas Watzelrode
  (1487), obwohl Kasimir ihn für seinen Sohn Friedrich, Bischof von
  Krakau, erstrebte. (Ein ganz ähnlicher, vielleicht noch schwererer
  Streit um Ermland und preußische Privilegien hatte schon anläßlich
  der Wahl Nikolaus Tüngens [1467] stattgefunden.) Wenn der König, der
  mit dieser Besetzung für Friedrich Absichten auf die Hochmeisterwürde
  verfolgte, während die Preußen, durch die Erfahrungen im Bistum Kulm
  gewitzigt, darin einen Polonisierungsversuch sahen, -- wenn der
  König nicht durchdrang, so lag das nicht nur an dem entschiedenen
  Widerstand der Stände, sondern vor allem auch an der Haltung des
  Papstes, der den Thorner Frieden nicht anerkannte und den Orden,
  die preußischen Bistümer und das ganze Land nach wie vor als zum
  Reich gehörend, nach dem deutschen Konkordat zu behandelnd und dem
  päpstlichen Stuhl unterstellt betrachtete.

  Die Freude an der Vereinigung war überhaupt auf beiden Seiten nicht
  von langer Dauer. Die Polen mußten naturgemäß in Preußen eine
  zentralistische Politik verfolgen, die Stände sich dagegen wehren. Da
  sie obendrein auch an den Lasten des Königreichs nur mäßig teilnehmen
  wollten, so blieb der aus der Gewinnung dieser reichen Provinz für
  Polen und für die königlichen Finanzen erhoffte Gewinn aus. Immerhin
  hat, namentlich vom Bistum Kulm aus, die Polonisierung dort in den
  folgenden Jahrhunderten nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt, so daß
  wir heute auch in Westpreußen mit einer polnischen Frage zu rechnen
  haben. Wirtschaftlich ist die Zeit der polnischen Herrschaft eine
  Zeit des Niederganges für Preußen geworden. Als die Krone Preußen das
  Land zurückgewann, hatte es noch nicht wieder denjenigen Wohlstand
  erreicht, der es unter der Ordensherrschaft auszeichnete.

  Aber die Folgen für das Deutschtum blieben nicht auf das neuerworbene
  Gebiet selbst beschränkt. Durch die besseren Arbeitsmethoden, die mit
  der deutschen Siedelung gekommen waren, hatte Polen allmählich einen
  der ersten Plätze unter den Getreide produzierenden Ländern Europas
  erlangt. Das Bestreben, den Getreideexport zu vergrößern, hatte
  schon früher ungünstig auf die Lage der Bauern eingewirkt, nachdem
  der Zuzug aus Deutschland aufgehört hatte und die Rechtsprechung
  durch Kasimir den Großen in Polen konzentriert worden war. Aber
  erst als die Weichsel wieder offen stand und somit der Adel sein
  Privileg der Zollfreiheit für alle auf eigenem Grund und Boden
  gewonnenen Produkte zur vollen Geltung bringen konnte, trat ein
  reißender Niedergang ein. Durch friedlichen oder gewaltsamen Erwerb
  der Schulzengüter ging die niedere Gerichtsbarkeit, die Erhebung
  der Zinsungen, die Anordnung der für die Gemeinde zu leistenden
  Lasten auf den Grundherrn über. Wer nicht weichen wollte, mußte sich
  fügen und wurde schnell zum Häusler, zum Tagelöhner, zum hörigen
  Landarbeiter herabgedrückt, der national nicht mehr widerstandsfähig
  war. Dadurch stieg der Ertrag der Güter vorläufig zweifellos, aber
  auch die Aussaugung des ohne Liebe behandelten Bodens. So wurde
  der Grund zum Verfall der polnischen Landwirtschaft gelegt. Da man
  auch die deutschen Städte im Hochgefühl des Sieges mehr und mehr
  niederdrückte, konnten Handel und Gewerbe in der Folgezeit nicht auf
  ihrer damaligen Höhe bleiben.

Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung des polnischen
Einflusses im abendländischen Europa noch nicht beendet. Nachdem
König Ladislaus Posthumus von Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war,
warb Kasimir als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen
für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber wählten Matthias
Corvinus Hunyady, die Böhmen den Husiten Georg Podiebrad. Nach
Podiebrads Tode kam Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die
ihn wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg mit
Ungarn verwickelte (1471-1478). Als Matthias Corvinus 1490 starb,
suchte Kasimir die ungarische Krone seinem dritten Sohn Johann Albrecht
zu verschaffen, dem die Ungarn aber Władysław vorzogen, der somit beide
Kronen vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert
hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz, ohne männliche
Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische Linie der Jagiellonen
bereits nach einem halben Jahrhundert.

Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs
Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es
geschehen, daß die Türken sich in seinem Vasallenstaate Moldau
festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an
der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte
die Gewinnung des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den
Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren,
die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand
entgegengesetzt.

Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den
Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der
Kasimir das Wachstum des Großfürstentums _Moskau_ zuließ. Sein großer
Zeitgenosse Iwan III. (1462-1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen
Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten
unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei
unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers),
herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen
eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse
Schelona (1471), ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen.
Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern
und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein
Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung
mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so
z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) Kasimir
dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige
dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des
Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von
Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung
wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in jenen Landesteilen eifrig
Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den
Wiederanschluß Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er ein
Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für
Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.

  Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben,
  obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis
  des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige
  weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch
  sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch
  sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der
  Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg
  gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung
  Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei
  aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere
  halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des
  Reiches.

  Erfreulicher ist eine Betrachtung des _geistigen Lebens_. Auch
  Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance
  überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward
  ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt
  Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte
  Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi ($Callimachus Experiens$) gehörten
  ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies
  (später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann
  Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer,
  hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477)
  glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer
  Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als
  erster Geschichtschreiber ($Annales seu cronicae inclyti regni
  Poloniae$), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), $jur. ut.
  Dr.$, als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker
  ($Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae
  ordinatione congestum$, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache
  zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und
  Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die
  Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und
  auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland,
  namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in
  Krakau.)

Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn
Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die
Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten
Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, _Johann I. Albrecht_
(1492-1501), Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete
Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen
Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich
erfolglos geblieben.

Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen
klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch
der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war
freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei
auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die
Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine
vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung
_aller_ Faktoren des Reichstages, das _Petrikauer Statut_, das man
nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat
sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner
schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer
faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung
in die $conventiones communes$, die $sejmiki$, gelegt. Aber trotzdem
war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute
ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als
vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.

  Die Freizügigkeit der _Bauern_, schon unter Kasimir dem Großen
  beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich
  fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch _ein_ Sohn, sofern
  überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den
  Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein
  ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei”
  nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war,
  wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten
  in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des
  Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich
  durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die
  allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn
  und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere
  Gerichtsbarkeit entwickelte.

  Von den _Bettlern_ heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses
  ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und
  weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit
  Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich
  an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die
  übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei
  Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der
  Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme!
  Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien
  Kosakentum in den Steppen der Ukraine.

  Die _Bürger_ sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen
  ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu
  besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern”
  zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also
  adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen
  bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern.
  Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich
  völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder
  und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso
  wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz
  verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie
  auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu
  bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu
  beschleunigen.

Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe
Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem
jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften
preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines
Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare
Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die
Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen,
zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets
für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide
scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den _Hospodar
Stephan Bogdanowitsch von der Moldau_ im Jahre 1497 gegeben zu haben,
durch den die Jagiellonen ihrem fünften, noch unversorgten Bruder
Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich
wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit
königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter
dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang
schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den
Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.

Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem
40000 Türken das Land überfielen. Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć
Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken
abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen
Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr
mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden,
der die polnischen Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte.
Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen
hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige
den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen
die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.

Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der
_Hochmeister_ Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender
Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr
gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit
dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister
den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen
einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der
infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden
könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel
den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle
den Herzog _Friedrich von Sachsen_, den dritten Sohn Albrechts des
Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte.
Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer
Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt
war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut
Einspruch erheben konnte.

Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom
Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als
Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs
zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als
gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister
anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg
und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und
den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem
einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem
Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn
er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”.
In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die
Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid
geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene
Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn
am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger _Alexander_ (1501-1506)
erreichte in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige
von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem
Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von
Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu
benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur
des fünften Bruders Siegmund gefördert.

Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in
einen _Krieg mit Iwan_ III. verwickelt. Wir haben die gespannten
Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen
gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene
und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich
gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische
Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun
an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer
Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen
Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten
Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte
keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen
Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu
einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der
Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten
Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung
zustande. Der $Status quo$ wurde bestätigt, ein Abkommen über die
Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen
die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden.
Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu
Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem
Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne
Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung
bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel
„Herrscher von ganz Rußland” aus.

Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit
dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der
zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo,
nur legte man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren
dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen
Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber
ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal
Dauer hatte.

1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, Chotetowskij,
Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die
Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen
der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha
(östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der
Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke
Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse
Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst,
der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der
livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen
vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister die Russen
nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli
Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan
nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen
Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der
übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche
ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte
er 1503 einen Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr
die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504
erkannte Alexander _als Großfürst_ von Litauen auch Iwans Titel eines
„Herrschers von ganz Rußland” an.

  Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum
  König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501
  auf dem Wahlreichstage zwischen den polnischen und litauischen
  Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König
  von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte
  das _Privileg von Mielnik_ a. Bug, durch das der neue König die
  Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer
  Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel
  Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den
  König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung
  nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden
  in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in
  der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten
  herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die
  Staatsgewalt übertragen.

  Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht
  aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den
  Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der
  König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In _Petrikau_
  wurde 1504 der erste Schritt getan, der Verwirrung zu steuern. Die
  Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen,
  die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren,
  wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen
  getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach
  dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften.
  Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der
  Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat
  anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.

Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der _Konstitution von
Radom_, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum
Gesetz erhoben. Die „$Nihil novi$” genannte Konstitution bestimmte:
„Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den
einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem
Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und
Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß
fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern
_nichts Neues_ als Gesetz erlassen werden soll, _ohne die
gemeinsame Zustimmung_ der Senatoren und Landboten, weil solches
zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und
zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen
Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese
Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt,
namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu
einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.

  Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die
  Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen,
  den $sejmiki$, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen
  Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach
  diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so,
  daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen
  Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine
  weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für
  Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland
  in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum
  Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht
  auf den „$sejmiki relacyjne$”, die manchmal noch nachträglich
  die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus
  dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu
  verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle
  Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch
  natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige
  Herrscher hatte.

  Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein
  Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten konnte,
  in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem
  Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie
  wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den
  fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich
  dieser Wahl anschlossen.




11. Kapitel.

Polen im Zeitalter der Reformation.


_Siegmund I. der Alte (1506-1548)_ war von allen Brüdern der
energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann
Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie
er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war
als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem
als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden
hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits
durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn
die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter,
Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen
Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.

  Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), veranlaßt
  durch den Aufstand des Fürsten _Michael Glinskij_, den man,
  wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit
  mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes
  litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem
  er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen
  den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar
  nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte
  sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk
  zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher
  Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg
  des Hetmans Konstantin Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege
  ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf
  der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede
  vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem Siege des
  Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle
  der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem
  beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg
  errungen hatten. Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal
  in nähere Beziehungen zu Polen.

Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die
Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß
zu einem _zweiten Kriege mit Moskau_ (1512-1522). Da Władysław von
Ungarn und Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort
eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht
später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512
Barbara Zápolya, die Tochter des mächtigsten ungarischen Magnaten.
Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf
jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische
Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren
und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und
Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich Smolensk, erst bei der
dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs
Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine
Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben
Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle
in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die
kriegerischen Aktionen erlahmten, da Moskau durch die Streitigkeiten
zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in
Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine
nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man
1522 den elfjährigen Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.

Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den
König einwirken konnte. Der eine war der neue _Hochmeister_, Markgraf
_Albrecht von Brandenburg-Ansbach_, der Sohn von Siegmunds Schwester,
der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger
verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere
war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler
Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit
Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs
arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu
vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige
mit dem Kaiser zu _Wien_ jenen denkwürdigen _Vertrag_ ab, der
die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die
Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat
zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte
Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde
bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner
Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte
dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden
abließ. _Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten.
Der_ _Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer
Geschichte aus._ Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund
durch seine zweite Ehe (1518) mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni
Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches
Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter
in seinen Adern floß.

Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der
_preußischen Angelegenheiten_ widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser
ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das
Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe
Joachims von Brandenburg, durch einen Vertrag mit Wassilij 1518
diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz
Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er
sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert
hatte. Der Erfolg der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war
wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister
sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls
V. herbeigeführten Waffenstillstand entschließen mußte.

Inzwischen war die _Reformation_ im Ordenslande wie in Polen
eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer
lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen
Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor
Luthers Auftreten hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt,
und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon
von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens
hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der
Dominikaner Jakob Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel,
dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau und Thorn
hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches
Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung
die Verbreitung Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522
dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein
neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder
reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte,
obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode
unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei
beschäftigte, ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So
viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten
für Verbreitung der lutherischen Lehren.

Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation
und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von
Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den _Orden zu
säkularisieren_. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg
und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki
unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher
nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen
Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten
Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen
hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April
1525 wurde der Friede geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß
der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten
habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des
Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß
Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu
leisten habe, daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß
der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn -- diese Einbeziehung
westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens
charakteristisch -- auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April
leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid.
Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe
dahingesunken.

  So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den
  Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und
  Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische
  Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). Durch lügnerische
  Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen.
  Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen
  war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des
  Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele
  verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern.
  Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde,
  eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber
  dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die
  Reformation in Danzig nicht aufhalten können.

Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der _masowischen Frage_ ein.
Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz,
starb 1526. Somit fiel der Rest jener Landschaft an die Krone zurück.
Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der
das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.

In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in
der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz
umgekommen war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener
Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn
zwischen diesem, Johann Zápolya und dem Sultan geteilt wurde. Doch
hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen
den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen Sohn
Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige
Thronbewerbungen bedeutsam wurde.

1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit _Moskau_ ab, und im
selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft
für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den
Krieg, in dem Johann Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte,
Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der
Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren,
beendigt.

  Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege
  niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete
  Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer
  war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so
  oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis
  zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten
  Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte
  einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber
  nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die
  allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen
  insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur
  Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds
  Zeiten der „_Hahnenkrieg_” von 1537 wieder bewies. In Lemberg war ein
  starkes Aufgebot, angeblich 150000 Mann, zusammengekommen, um gegen
  den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben
  sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit
  der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche.
  Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage
  den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.

  All das bewog ihn, auf eine _Änderung der Heeresorganisation_ zu
  sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere zu streben. Dazu aber
  war vor allem eine _Reform des Finanzwesens_ notwendig, und so
  finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und
  Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist
  notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das
  ganze Land in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre
  lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen
  sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe
  zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet
  wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung.
  1527 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff
  man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der
  nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten
  königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch
  nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte
  späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen
  Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise
  Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren
  zu bilden.

  Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher
  in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und
  die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends
  durchgeführt. Schon 1511 hob der Reichstag zu Petrikau das Recht
  der _Bauern_ auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule
  zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht
  „unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte
  der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg
  1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die
  Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die
  Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die
  Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen
  erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die _Städte_ aber wurden
  der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über
  Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.

Mit in diesem Fehlen einer breiten Unterschicht ist der endliche
Mißerfolg der _Reformation_ zu suchen, die ja überhaupt in ihrer
germanischen Prägung, mit der Selbstverantwortlichkeit als Zentrum, dem
slawischen Geiste nicht entsprach. Vorläufig freilich dauerte trotz
aller Edikte die Ausbreitung fort. Man rief 1534 die Wittenberger
Studenten zurück und ließ sie ihre Irrtümer abschwören, wenn sie in
den Staatsdienst treten wollten. Man dehnte 1540 dieses Verbot auch
auf Leipzig aus, man wiederholte 1542 und 1544 die Verbote, aber
ohne Wirkung. Selbst die Krakauer Universität wies eine Reihe sehr
freier Lehrer auf. Die Königin Bona, ein zuchtloses und habgieriges
Weib, dessen Einfluß die guten Anfänge Siegmunds verdorben hatte,
unterstützte aus selbstsüchtigen Motiven die Neuerung. Ihr Beichtvater,
der Franziskaner Lismanini, stand an der Spitze einer geheimen
reformatorischen Gesellschaft, der hervorragende Gelehrte und sogar
die nachmaligen Bischöfe Andreas Zebrzydowski von Krakau und Johann
Uchański von Gnesen angehörten. Ihr Liebhaber, der Hofmarschall Johann
Firley, wurde unter der nächsten Regierung der Führer der Protestanten.
In Kleinpolen traten die Geistlichen gegen Rom auf; der Rektor Jakob
Sylvius von Krzemien ließ als erster 1547 die Messe ganz fallen, und
Johann Łaski, des Gnesener Erzbischofs Neffe, errang bedeutende Erfolge
für Calvins Lehre. In Wilna gründete der Litauer Abraham Kulwa eine
deutsch-protestantische Schule, nach deren Unterdrückung sich der
Thronfolger als eifriger Beschützer der neuen Lehre erwies. (Schon 1539
widmete Calvin diesem Prinzen seine Auslegung des Hebräerbriefes.)
Zu einer über das ganze Land verbreiteten Organisation brachten es die
Protestanten aber unter Siegmunds Regierung nicht.

Um seinem und Bonas einzigen Sohn Siegmund August die Thronfolge zu
sichern, hatte Siegmund ihn bereits 1529 zum Großfürsten von Litauen
und 1530 zum König von Polen wählen und krönen lassen. Der König mußte
jedoch bei diesem außerordentlichen Falle bezeugen, daß das gegen
das Gewohnheitsrecht gehe, und dieses Gewohnheitsrecht wurde zum
Staatsrecht dadurch, daß er bestimmte, nach wie vor solle in Zukunft
bei Erledigung des Thrones oder bei einer sonst notwendig werdenden
Wahl zuvor ein Wahlreichstag einberufen werden. Als Siegmund August 15
Jahre alt wurde (1535), mußte er den Eid auf alle Rechte und Freiheiten
der Stände leisten und 1537 schwören, daß er sich bei Lebzeiten des
Vaters der Regierung enthalten werde. 1543 vermählte Siegmund den
Thronfolger mit Elisabeth, der Tochter des römischen Königs Ferdinand.
Aber im übernächsten Jahre wurde seine Ehe durch Elisabeths Tod gelöst,
wie man sagt, weil Bona ihre Schwiegertochter vergiftet hatte. In
Litauen, dessen Verwaltung ihm übertragen worden war, heiratete er
bald heimlich die schöne litauische Magnatin Barbara Radziwill, deren
Vater, Oheim und Brüder Kaiser Karl zu Herzögen ernannte und in den
Reichsfürstenstand erhob, um sie ebenbürtig zu machen. Von da ab haben
die Radziwills eine hervorragende Rolle in der polnischen Geschichte
gespielt.

Als Siegmund starb, ging infolge der getroffenen Vorsorge der
Thronwechsel ohne Aufregung und Streit vonstatten. _Siegmund August_
(1548-1572), schwächer als der Vater, wieder ein echter Jagiellone,
trat in den auswärtigen Beziehungen weniger hervor, verfolgte dafür
aber im Innern des Vaters Staatsreformpläne um so eifriger weiter.

Sein einziges großes auswärtiges Unternehmen war der _Streit um
Livland_ (1557-1571).

  Die Stellung des Erzbischofs von Riga, der der Lehenshoheit des
  Ordens nicht unterstand, hatte dort von jeher schwere innere
  Kämpfe hervorgerufen und führte nunmehr, nach der Säkularisation
  Preußens, zur Auflösung. Vier Bewerber stritten sich um das Erbe:
  Polen, Moskau, Schweden und Dänemark, daneben hatte auch das Reich
  Ansprüche auf das Land. Erzbischof war seit 1539 Markgraf Wilhelm von
  Brandenburg, der Bruder des Herzogs von Preußen, Ordensmeister seit
  1550 der kriegerische Wilhelm von Fürstenberg. Der Erzbischof hielt
  im Einvernehmen mit dem Herzog zu Polen, der Ordensmeister hatte
  1554 einen Garantievertrag mit Iwan dem Schrecklichen geschlossen.
  Da wurden 1556 Briefe des Erzbischofs aufgefangen, die seine
  landesverräterischen Pläne veröffentlichten, und der Erzbischof
  gefangen gesetzt. Er erflehte von Polen Hilfe, das alsbald ein Heer
  von angeblich 100000 Mann nach der Grenze schickte. Der Orden bat um
  Frieden und mußte den Erzbischof wieder einsetzen (1557).

Iwan konnte diesen Sieg des polnischen Einflusses nicht ruhig mit
ansehen, denn der Besitz der baltischen Küsten war für Rußland eine
Lebensfrage. Er brach noch im Jahre 1557 in Livland ein und eroberte
im nächsten Jahre Dorpat, Narwa und andere Städte. Die Schweden nahmen
Estland, die Dänen einen Teil Kurlands und die Insel Ösel. Nach dem
Tode Fürstenbergs wählte die polnische Partei _Gotthard Kettler_ zum
Ordensmeister, der 1561 in Gemeinschaft mit dem Erzbischof das Land
dem Polenkönige auftrug. Er trat aus dem Orden aus und erhielt Kurland
und Semgallen mit der Residenz Mitau als Herzogtum zu Lehen mit Sitz
und Stimme im polnischen Senat. Livland wurde Polen einverleibt, unter
Garantierung der deutschen Sprache und Verwaltung und der Freiheit der
Augsburger Konfession.

Aus diesem Vertrage entbrannte ein _polnisch-russischer_ Krieg, in dem
Iwan 1563 Plock eroberte, das er mitsamt dem oberen Teile Livlands
auch im Frieden behielt, trotz etlicher polnischer Siege. Der Krieg
hatte also wieder eine russische Landschaft von Polen abgerissen
und obendrein in Livland einen neuen russisch-polnischen Zankapfel
geschaffen. Außerdem hatte er den König veranlaßt, dem Kurfürsten
Joachim von Brandenburg für den Fall des Aussterbens der Ansbacher
Linie die Erbfolge in Preußen zuzugestehen (1563), wodurch Polen bald
ein neuer Feind im Westen erstand.

In gleicher Weise mußte Siegmund August sich bei der _Staatsreform_ mit
halben Erfolgen begnügen, obwohl er immerhin mehr erreichte als sein
Vater. Aus den Debatten auf den Reichstagen und aus den zahlreichen
Reformschriften hatten sich nach und nach folgende Forderungen
herausgeschält: 1. die Exekution der Güter, von der bereits die Rede
war, 2. die Reform des Finanzwesens, des Heeres, der Rechtspflege
und der Verwaltung, 3. volkswirtschaftliche Reformen, 4. die engere
Angliederung Preußens und Litauens an die Krone.

  Der bekannteste dieser Schriftsteller war Andreas Friccius (Frick
  oder Fritsch, genannt Modrzewski, † 1572), ein der Reformation
  freundlicher Deutscher, dessen 1551 zuerst erschienene Schrift „$De
  emendanda republica$” sogar für die Bauern energisch eintrat.

Es bildete sich ein Kreis von Abgeordneten, die in dieser Richtung
zusammengingen, an ihrer Spitze Hieronymus Ossoliński, Raphael
Leszczyński (beide der Reformation ergeben) und der Russe Nikolaus
Siennicki.

1555 stand das _ganze_ Programm zum ersten Male auf der Tagesordnung
des Reichstages, zugleich mit einer _polnischen Nationalkirche_.
Dieser letzte Punkt, der auf nichts anderes abzielte als auf die
Abschaffung des Zölibats, Reichung des Abendmahles in beiden Gestalten
und Einführung der Volkssprache in die Liturgie, hätte eine Annäherung
an die griechische Kirche bedeutet und sicherlich das Verhältnis der
orthodoxen und der unierten Untertanen zu den Polen enger gestaltet.
Das wäre im Interesse der Treuhaltung dieser Untertanen gegenüber den
russischen Eroberungsgelüsten wünschenswert gewesen, aber der König
kam zu keinem Entschluß. Er verschob die Frage von einem Reichstag zum
anderen, bis der gelehrte Bischof von Ermland, _Stanislaus Hosius_,
1564 mit dem Apostolischen Nunzius Francesco Commendoni vom Tridentiner
Konzil zurückkehrte. Aus des Nunzius Hand nahm der König feierlich
die „$Decreta Concilii Tridentini$” entgegen und auf dem Reichstage
von 1565 erklärt er gegenüber den nationalen Bestrebungen, daß er als
Katholik leben und sterben wolle.

Im selben Jahre brachte Hosius die _Jesuiten_ ins Land, zuerst nach
seiner Residenz Braunsberg, die mit Eifer die _Gegenreformation_
begannen. Die Protestanten vermochten infolge ihrer Zersplitterung
-- es waren 1548 noch die böhmischen Brüder, aus Böhmen vertriebene,
kirchlich wohlorganisierte Husiten, hinzugekommen, die große
Verbreitung gewannen, ferner durch Francesco Stancar und durch Lelio
Socino die Sekte der Antitrinitarier, auch Neuarianer oder Sozinianer
genannt, die besonders in Klein-Rußland und Klein-Polen Anhang fanden
-- keinen eigentlichen Widerstand entgegenzusetzen. Erst 1570 kam es
zwischen den Lutheranern, Calvinern und böhmischen Brüdern in Sandomir
zu einer Einigung, als sogenanntes _polnisches Bekenntnis_.

Um zu den staatlichen Reformen zurückzukehren, so wurde am
wirkungsvollsten noch die Güterexekution durchgeführt, durch
den _Exekutionsreichstag_ von 1562, obwohl an eine allgemeine
Zurückgewinnung der zu Unrecht besessenen Güter nicht gedacht werden
darf.

  Mehrere Reichstage, zuletzt der von Petrikau 1567, beschäftigten
  sich mit der Exekution. Es wurde festgesetzt, daß drei Viertel der
  Einnahmen für die Hofhaltung und Verwaltung, ein Viertel für ein
  stehendes Heer, das sogenannte „Viertelsheer” ($Kwarciane wojsko$),
  verwendet werden sollten. Als man zu Ende war, hatte man zwar eine
  beträchtliche Anzahl von Magnatenbesitzungen verkleinert, also
  demokratisierend gewirkt, aber doch nicht so viel erreicht, daß ein
  nur irgend nennenswertes Heer unterhalten werden konnte. Das Viertel
  mußte daher späterhin verdoppelt werden. Von diesen Exekutionen her
  tritt auch das „Brot der verdienten Leute” ($panis bene merentium$)
  auf, Güter, die der König verdienten Männern gegen einen sehr
  niedrig bemessenen Zins zu lebenslänglicher Nutzung verlieh, wodurch
  der Wirtschaftsstand dieser Güter selbstverständlich nicht verbessert
  wurde.

  1565 kam in Petrikau die _kirchliche Gerichtsbarkeit_ an die Reihe.
  Man ließ sie zwar bestehen, entzog ihr aber die Unterstützung der
  weltlichen Gewalt, nachdem schon 1562 ein _Toleranzedikt_ mit
  ähnlichen Bestimmungen ergangen war.

  Die Reform des Heeres, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb
  unerledigt, da der Adel über das Fehlschlagen der kirchlichen
  Hoffnungen erbittert war. Dafür wurden aber, gleichfalls 1565, die
  _wirtschaftlichen „Reformen”_ in Angriff genommen, indem nämlich die
  Städte zugunsten des Adels schwer geschädigt wurden. (Die Bauern
  waren zur Zufriedenheit der Szlachta bereits genügend „reformiert”
  worden!) Man gab nämlich die Ausfuhr von Rohstoffen und die Einfuhr
  von Fabrikaten frei, verbot aber die Ausfuhr der letzteren. Das war
  der letzte, vernichtende Schlag, der die Städte traf und der ihren
  Niedergang noch weiter beschleunigte. Denn man untergrub ihnen die
  Grundlage ihres Wohlstandes und ihrer Fähigkeit, all die Lasten
  zu tragen: Handel und Gewerbe. Ist es ein Zufall, daß gerade 1565
  zu Neujahr der polnische Stadtschreiber von Kosten, das um 1400
  noch völlig deutsch war, eintragen konnte: „$Ad annum Dom. 1565
  lingua Polonica feliciter incipit$”? Der Weg vom Deutschen über das
  Lateinische zum Polnischen war in den Städten vollendet....

Der letzte Punkt des Reformprojektes, die engere Vereinigung der
einzelnen Landesteile, fand seine Erledigung durch die berühmte
_„Union” von Lublin_, 1569, die eigentlich gar keine Union mehr,
sondern eine Einverleibung ist, und die auf Seiten der nichtpolnischen
Kontrahenten gar nicht so freiwillig war, wie die Polen es darzustellen
liebten.

Die Litauer waren zu dem Unionsreichstag -- vier Reichstage hatten sich
bereits vergeblich mit der Frage befaßt -- in ablehnender Gesinnung
gekommen. Der König, dem um des Kampfes gegen Moskau willen viel an
der Einigung gelegen war, hatte bereits auf sein Erbrecht in Litauen
verzichtet und den großfürstlichen Stuhl unter das Wahlrecht gestellt,
um auch dieses formelle Hindernis aus dem Wege zu räumen. Aber die
Litauer brachen die Verhandlungen ab und entfernten sich. Da beschloß
man, die Union „$in contumaciam$” einzuführen, d. h. Litauen ungefragt
einzuverleiben, nötigenfalls durch einen Krieg. Die Abgeordneten von
Podlasie, Wolynien und Kijew hatten sich ohnehin mit den Nordlitauern
nicht einverstanden erklärt und um Einverleibung in die Krone gebeten,
die ihnen auch gewährt wurde. Sie behielten ihre Selbstverwaltung,
das litauische Statut, Wahrung der ruthenischen Sprache und erhielten
Gleichstellung des Adels, auch des orthodoxen, mit dem polnischen: „Die
Freien mit den Freien, die Gleichen mit den Gleichen”, wie es hieß. Nun
besannen sich auch die litauischen Magnaten, die ohnehin zu Hause den
auf die demokratisch regierten Polen neidischen Kleinadel zu fürchten
hatten. Am 1. Juli 1569 wurde die Union ausgerufen, unter Tränen
der Abgeordneten, wie gemeldet wird. Auf polnischer Seite waren es
Freudentränen, auf litauischer Tränen des Schmerzes und der Wut, denn
der Vertrag bestimmte: 1. Polen und Litauen bilden einen, unteilbaren
„Leichnam”, 2. sie haben einen gemeinsamen König, den sie auf einem
gemeinsamen Wahlreichstage wählen und gemeinsam in Krakau krönen, 3.
die Reichstage sind gemeinsam, 4. die Münze ist gemeinsam, 5. die
Ansiedlung in allen Landesteilen steht frei, 6. Wolynien, Kijew und
Podlasie gehören zu Polen. Der einzige Rest der alten Unabhängigkeit
war, daß Litauen eigene Verwaltung, eigenes Finanzwesen und sein
eigenes Heer behielt.

Schließlich wurde auch das widerstrebende Preußen unter ähnlichen
Bedingungen in die Union aufgenommen. (Nur Danzig wußte sich 1570 eine
eigene Konstitution zu erringen.) Livland sollte Polen und Litauen
gemeinsam gehören. Als Ort der Reichstage wurde Warschau bestimmt, das
infolgedessen auch Residenz des Königs wurde.

So war der Staat geeinigt. Die Schwäche, die man durch die Reformen
beseitigen wollte, blieb allerdings bestehen, denn sie war nicht
im Partikularismus der Länder, sondern in der Ohnmacht der Krone
begründet. Diese zu heilen aber lag nicht in der Absicht der Szlachta.

  Es konnte nicht ausbleiben, daß Polen auch in _kultureller Beziehung_
  im Zeitalter der Reformation und der staatlichen Reformversuche in
  eine lebhafte Bewegung geriet. Unter den beiden letzten Jagiellonen
  lebten die lateinischen Dichter Andreas Krzycki (Erzbischof von
  Gnesen aus dem deutschen Hause Kottwitz, † 1537), Clemens Janicki (†
  1543), Johannes Dantiscus († 1548), lebte der dem Protestantismus
  zugetane erste polnische Dichter _Nikolaus Rej von Naglowic_ (†
  1569) und sein großer Nachfolger, der Posener Domherr Johann
  Kochanowski († 1584). Der Preuße Nikolaus Koppernigk, Domherr zu
  Frauenburg in Ermland († 1543), ließ sein unsterbliches Werk „$De
  revolutionibus orbium terrestrium$” erscheinen. (Als Pole wird er
  von polnischen Chauvinisten ganz mit Unrecht in Anspruch genommen.)
  Joseph Strauß († 1568), der Leibarzt Siegmund Augusts, leistete der
  Medizin durch seine Theorie über den Puls einen wichtigen Dienst.
  Matthias Miechowita († 1523), der objektiv berichtende Leibarzt
  Siegmunds, schrieb eine wichtige Chronik, die zensuriert und in
  entstellter Auflage nochmals herausgegeben wurde. Justus Ludovicus
  Decius († 1545), Bernhard Wapowski († 1535), Martin Bielski (†
  1575), der zuerst Geschichte polnisch schrieb, der Kanzler Martin
  Kromer († 1589) sind wichtige Quellen der Geschichtschreibung.
  Jakob Przyłuski († 1553) kommentierte das Recht und schrieb über
  die Reformpläne. Auch Simon Maricius Czystochlebski († nach 1569),
  Stanisław Orzechowski († 1566) und der schon erwähnte Friccius sind
  als sozialwissenschaftliche Schriftsteller zu nennen.




12. Kapitel.

Die Organisation des Staatswesens beim Ausgang der Jagiellonen.


Da die _Organisation des Staates_ in der 1569 erlangten Form im
wesentlichen bis zu seiner Auflösung bestehen blieb, so ist es
notwendig, nochmals einen Blick darauf zu werfen.

Der Staat zerfiel staatsrechtlich in zwei Reiche, Polen und Litauen,
und zwei Lehensfürstentümer, Preußen und Kurland. Verwaltungsrechtlich
zerfiel er in drei Provinzen: 1. Großpolen mit zwölf Wojewodschaften,
zu denen auch die masowischen und preußischen gerechnet wurden, 2.
Kleinpolen mit elf Wojewodschaften, zu denen die kleinrussischen
gehörten, und 3. Litauen mit elf Wojewodschaften, zu denen auch Livland
gezogen wurde.

Die ausführende Gewalt lag rechtlich in der Hand des Königs,
tatsächlich aber in der Hand der Beamten. Die Behörden zerfielen
in drei Kategorien: 1. senatorische Ämter, 2. Hofämter, 3.
Landschaftsämter. Sie wurden auf Lebenszeit verliehen und ihre Inhaber,
sogar die Minister, waren nur dem Reichstage verantwortlich.

  I. Zum _Senat_ gehörten außer den Bischöfen die Wojewoden und die
  Kastellane, kraft Amtes auch die königlichen Minister.

  Letztere waren: 1. Der Großmarschall der Krone und der von Litauen,
  die ersten Würdenträger des Staates, die für die Sicherheit des
  Königs und für die Hofhaltung zu sorgen hatten. Ihnen standen zwei
  Hofmarschälle zur Seite. 2. Die beiden Großkanzler, Bewahrer der
  großen Staatssiegel und Vorsteher der königlichen Kanzlei, zugleich
  auch Minister für auswärtige Angelegenheiten. Ihre Stellvertreter
  waren die beiden Unterkanzler, zugleich Bewahrer der kleinen
  Staatssiegel. 3. Die beiden Großschatzmeister, Finanzminister, deren
  Stellvertreter die Hofschatzmeister waren. Die Hofschatzmeister
  erhielten Ministerrang und senatorische Würde jedoch erst 1775, kurz
  vor der Auflösung des Staates. 4. Seit 1768 auch die Hetmane (siehe
  unten).

  Den Wojewoden, in jeder Wojewodschaft einem, war die Führung des
  allgemeinen Aufgebotes in ihrer Wojewodschaft, die Aufsicht über die
  Märkte und die Judengerichtsbarkeit geblieben, den _Kastellanen_,
  deren Zahl in jeder Wojewodschaft verschieden war, die Führung des
  allgemeinen Aufgebots ihrer Bezirke. Alle anderen Funktionen waren,
  wie wir gesehen haben, auf die Starosten übergegangen.

  II. Aus der Zahl der _Hofämter_ sind hervorzuheben: 1. die
  beiden Großsekretäre, fast immer geistlichen Standes, die ersten
  Hofbeamten, den Kanzlern in ihren Funktionen verwandt, sie auch
  zeitweise vertretend; 2. die vier Referendare, in jedem Lande je
  einer geistlichen und je einer weltlichen Standes, die Beschwerden
  und Bitten entgegenzunehmen und dem Könige vorzutragen hatten; 3.
  die beiden Kronhetmane und die beiden Feldhetmane, die Feldherren
  des Reiches, erst unter Kasimir Jagiellończyk eingeführt,
  während bis dahin die Kanzler zugleich Feldherren waren; 4. die
  Hofschatzmeister (siehe oben); 5. der Kronkämmerer und der litauische
  Kämmerer, Vorsteher der königlichen Wohnung; 6. dann die übrigen
  Hofwürdenträger, der Großbannerträger, Schwertträger, Stallmeister,
  Küchenmeister usw., die nur bei Hoffestlichkeiten in Funktion traten,
  und 7. die Militärbeamten, wie der Feldschreiber, seit 1637 der
  Artilleriegeneral und andere.

  III. Die _Landschaftsämter_ waren, wie wir aus der Entwicklung
  bereits wissen, fast durchweg zu reinen Titularämtern geworden. Doch
  wurden zu ihnen auch die Burggerichtsstarosten gezählt, von denen
  einige sogar mehrere Wojewodschaften unter ihrer Gerichtsbarkeit
  hatten, weswegen sie Generalstarosten hießen: die Generalstarosten
  von Großpolen und Podolien, später auch von Krakau. Daneben gab es
  noch andere Starosten, die nur Pächter der Krongüter waren. Neben den
  Burgstarosten hatten noch der Landrichter, der Instruktionsrichter
  ($podsędek$) und der Landschreiber sowie der erste landschaftliche
  Würdenträger, der Kämmerer, ritterliche Funktionen.

Auch die _Rechtspflege_ hatte ihre Umwandlung vollendet,
wenngleich nicht im Sinne der für die Staatsreform aufgestellten
Forderungen. An Stelle der allen Thinggerichte ($wiece$) war eine
Anzahl abgestufter kollegialer Gerichte getreten, und zwar:

1. Als unterste Gerichte die _Burggerichte_ (Grodgerichte) und die
_Land-Adelsgerichte_ ($ziemstwo$). Dem Grodgericht stand der
Burgstarost vor mit Vizeburgrichtern ($podstarości$), Notaren
($rejent$) usw. Es hatte vor allem Kriminalsachen, daneben aber auch
Zivilsachen abzuurteilen. Die Land-Adelsgerichte bestanden aus dem
Landrichter, dem Instruktionsrichter und dem Schreiber. Ihnen
fielen namentlich die Rechtsangelegenheiten der Adelsgüter zu. Bei
beiden Gerichten wurden Gerichtsbücher geführt, in die nicht nur
Verträge eingetragen wurden, sondern auch öffentliche Akte, wie
Reichs- und Landtagsbeschlüsse, Konföderationen, Proteste der
Abgeordneten usw., die durch diese Eintragung die Kraft eines
Rechtsdokuments erhielten. Hierdurch sind die Grodbücher und
Ziemstwobücher eine wichtige Quelle für die innere Geschichte
Polens geworden.

2. Das _Assessorengericht_ unter dem Kanzler mit den Referendaren,
königlichen Sekretären und Notaren diente als höchste Instanz in
städtischen Angelegenheiten und als Appellationsgericht von den
Obergerichten des deutschen Rechts.

3. Das _Relationsgericht_ unter dem König mit den Ministern und
Senat

Showing first 200,000 characters. Full text: gutenberg.org/ebooks/45937