Vier Jahre Politischer Mord
by Emil Julius Gumbel · German · Gutenberg #39667 · 476,401 chars · public domain (US)
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Title: Vier Jahre Politischer Mord
Author: Emil Julius Gumbel
Release date: May 11, 2012 [eBook #39667]
Language: German
Other information and formats: www.gutenberg.org/ebooks/39667
Credits: Produced by Odessa Paige Turner and the Online Distributed
Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This book was
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*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK VIER JAHRE POLITISCHER MORD ***
Produced by Odessa Paige Turner and the Online Distributed
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[Anmerkungen zur Transkription: Die Rechtschreibung des Originals wurde
beibehalten; auch Personen- und Ortsnamen bleiben uneinheitlich wie im
Original. Hervorhebungen im Original durch _kursiv_ gesetzten Text sind
hier mit _Unterstrichen_ umgeben; =Gleichheitszeichen= stehen für =fett=
gedruckten Text.
Transcriber's Note: Original spelling variations as well as variations
in names of persons or places have not been standardized. Emphasis using
_italic_ text has been marked by _underscores_, =bold= text is shown by
=equal= signs.]
_Fünfte Auflage von ZWEI JAHRE MORD (13. bis 18. Tausend)_
_Anita Orienter zu eigen_
E. J. GUMBEL
VIER JAHRE POLITISCHER MORD
VERLAG DER NEUEN GESELLSCHAFT
BERLIN-FICHTENAU
1922
»_Ich überreiche dem Herrn Reichsjustizminister
dieses Buch mit der formellen und
öffentlichen Aufforderung, den einzelnen Fällen
nachzugehen und uns über das Ergebnis
seiner Untersuchungen Auskunft zu geben._«
_Reichsjustizminister Radbruch
als Abgeordneter im Reichstag, 5. Juli 1921_
Copyright by Verlag der Neuen Gesellschaft
Berlin-Fichtenau
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
VIER JAHRE MORD
Die Morde bis zum März 1919 9
Von der Ermordung Eisners bis zum Sturz der bayrischen
Räterepublik 27
Die Ermordungen beim Kapp-Putsch 51
Individuelle Morde 64
Nicht aufgenommene Tötungen 82
ZUR SOZIOLOGIE DER POLITISCHEN MORDE
Das Werden der deutschen öffentlichen Meinung 87
Bayrische Räterepublik und Kapp-Putsch 95
Die Rechtsnatur der bayrischen Standgerichte und das
Schicksal der Hinterbliebenen 108
Regierungsäußerungen zu den politischen Morden 118
Die Organisation der politischen Morde 124
Die öffentliche Meinung und die Morde 142
TABELLEN
161 von den Regierungstruppen in München Ermordete 43
Die von Rechts begangenen politischen Morde 73
Die von Links begangenen politischen Morde 79
Die Formen der politischen Morde 81
Die Sühne der politischen Morde 81
Kapp-Regierung und bayrische Räteregierung 99
Die strafgerichtliche Behandlung des Kapp-Putsches 100
Das Schicksal von 775 Kapp-Offizieren 101
Militärs der Kapp Regierung und der bayrischen
Räteregierung 102
Kappisten und Räterepublikaner in der Provinz 105
Die folgenden Zeilen berichten über die politischen Morde, die seit dem
9. November 1918 in Deutschland vorgekommen sind. Dabei sind gleichmäßig
die von Links und die von Rechts begangenen Morde dargestellt. Ein Fall
wurde aufgenommen, falls es sich dabei um eine vorbedachte,
gesetzwidrige, durch innerpolitische Motive verursachte Tötung eines
namentlich bekannten Deutschen durch einen anderen Deutschen handelte,
wobei der Vorgang sich nicht als Massenhandlung sondern als individuelle
Tat qualifizierte. Ich habe nur solche Fälle aufgenommen, wo die
erschießende Partei nicht behauptet hat, daß sie von der Menge
angegriffen wurde, und wo es sich nicht um eine Lynchung durch eine
namenlose Menge oder andersgeartete Massenhandlungen, sondern um ganz
bestimmte Täter handelte.
In der Auswahl der Fälle bin ich bei den Morden von Rechts viel
vorsichtiger verfahren als bei denen von Links. Ich habe daher mehrere
Fälle von Links mitaufgenommen, die mehr den Charakter von Tumulten als
von politischen Morden hatten.
Auf die Exaktheit der Angaben habe ich in jedem einzelnen Falle die
größtmögliche Sorgfalt verwendet und versucht, überall aktenmäßige
Genauigkeit zu erreichen. Ich habe mich gestützt auf Gerichtsakten,
Urteile, Entscheidungen über Einstellung des Verfahrens, Zeugenaussagen,
Mitteilungen von Rechtsanwälten, von Hinterbliebenen, endlich
Zeitungsnotizen. Die Prozeßberichte habe ich hauptsächlich in den
rechtsstehenden Zeitungen studiert. In allen Fällen, wo das Material
nicht genau war, wurde an die Angehörigen und Berichterstatter
geschrieben. Blieben die Nachrichten unvollständig, so blieben die
betreffenden Fälle weg. Ich kann somit jede hier vorgebrachte Behauptung
einwandfrei belegen. Prinzipiell wurden nur solche Fälle aufgenommen, in
denen der Name des Opfers mir bekannt wurde. Wo sich im Text auch
anonyme Fälle finden, dienen sie nur zur Veranschaulichung der
betreffenden Vorgänge. Nur an zwei Stellen bin ich von diesem Prinzip
abgewichen. (Seite 18 und 32.)
Der jeweilige Stand des Verfahrens war am schwierigsten zu ermitteln. Es
ist daher möglich, daß in Fällen, wo mir kein Verfahren bekannt wurde,
ein solches tatsächlich schwebt oder das Verfahren bereits eingestellt
wurde. Dagegen glaube ich, daß die Zahl der von mir angeführten
Bestrafungen vollständig ist.
Das Buch kann keinen Anspruch darauf erheben, alle politischen Morde
darzustellen, die in den letzten Jahren in Deutschland vorgekommen sind.
Ich bitte daher alle Leser, welche weitere Fälle wissen, hierüber an den
Verlag der Neuen Gesellschaft, Berlin-Fichtenau, zu schreiben.
Das vorliegende Buch ist eine Fortsetzung und Erweiterung meiner
Broschüre »Zwei Jahre Mord.« Ich hatte darin unter anderm die Behauptung
aufgestellt, daß die deutsche Justiz über 300 politische Morde
unbestraft läßt und hatte erwartet, daß dies nur zwei Wirkungen haben
könne. Entweder die Justiz glaubt, daß ich die Wahrheit sage, dann
werden die Mörder bestraft. Oder sie glaubt, daß ich lüge, dann werde
ich als Verleumder bestraft. Tatsächlich ist etwas Drittes, völlig
unvorhergesehenes eingetreten:
Obwohl die Broschüre keineswegs unbeachtet blieb, ist von behördlicher
Seite kein einziger Versuch gemacht worden, die Richtigkeit meiner
Behauptungen zu bestreiten. Im Gegenteil, die höchste zuständige Stelle,
der Reichsjustizminister, hat meine Behauptungen mehrmals ausdrücklich
bestätigt. Trotzdem ist nicht ein einziger Mörder bestraft worden.
Berlin, 16. Oktober 1922.
VIER JAHRE MORD
DIE MORDE BIS ZUM MÄRZ 1919
Die Vorwärtsparlamentäre
Im Januar 1919 hatten revolutionäre Arbeiter sich des Vorwärtsgebäudes
bemächtigt. Die Regierungstruppen belagerten das Haus. Die
Vorwärtsbesatzung schickte am 11. Januar frühmorgens als Parlamentäre,
durch entsprechende Abzeichen kenntlich und natürlich unbewaffnet,
folgende Leute:
Redakteur Wolfgang _Fernbach_, Walter _Heise_, Werner _Möller_, Karl
_Grubusch_, Erich _Kluge_, Arthur _Schötler_, _Wackermann_.
Fernbach gehörte nicht zur Besatzung. Er war erst am Nachmittag des 10.
in das Gebäude gegangen, um jemand zu besuchen, und konnte wegen der
Absperrung nicht mehr heraus. Die sieben Parlamentäre wurden in die
Dragonerkaserne in der Belle-Alliance-Straße 6 abgeführt und morgens 10
Uhr erschossen. Nach der Meldung des Oberlts. v. Carnap an den Vater des
erschossenen Fernbach wurden sie von eingedrungenen Soldaten gelyncht,
obwohl sie waffenlos waren, ohne daß v. Carnap und der gleichfalls
anwesende Major _Franz v. Stephani_ irgend etwas dagegen machen konnten.
Major von Stephani dagegen schrieb an Frau Fernbach:
»Fernbach hat sich mit unter den Spartakus-Anhängern befunden, die mit
der Waffe in der Hand aus dem Vorwärts herausgeholt wurden und bei denen
Dumdumgeschosse vorgefunden wurden. Sie hatten demgemäß während der
Kampfhandlung ihr Leben verwirkt und der Tod hat durch Erschießen
stattgefunden.«
Auch diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen. Im
Ledebourprozeß hat Graf Westarp, der die Belagerung leitete, am 23. Mai
1919 als Zeuge vernommen, ausdrücklich erklärt, daß die sieben als
Parlamentäre kenntlich waren, nicht mit der Waffe in der Hand ergriffen
wurden und natürlich auch keine Dumdumgeschosse gehabt hatten. Auch
Major von Stephani hat seine Behauptungen selbst später vor dem ersten
Gardedivisionsgericht zurückgezogen (Erklärung des Kriegsgerichtsrates
Hierholzer). Der wirkliche Vorgang war nach den übereinstimmenden, bei
den Gerichtsakten befindlichen Aussagen des Soldaten Wilhelm Helms, des
Soldaten Georg Schickram, der der ganzen Erschießung beiwohnte, des
Sanitätsgefreiten Hans Stettin und des Soldaten Willi Köhn, schließlich
den eigenen Aussagen v. Stephanis im Untersuchungsausschuß der preuß.
Landesversammlung vom 3. Juni 1919 (vgl. den amtlichen Bericht, Seite
48 und 49), daß Stephani selbst den Befehl zur Erschießung gegeben hat.
Er berief sich dabei auf einen angeblichen Regierungsbefehl, der jedoch
von der Regierung dementiert wurde (Aussage des Kriegsgerichtsrats
Hierholzer vor dem Gericht der 1. Garde-Division, Reichswehrbrigade 3,
Potsdam). Sogar die Namen von zwei der exekutierenden Soldaten,
Wachtmeister Otto _Weber_, Feldkolonne 40, Staffelstab 10, Hannover, und
Gefreiter Erich _Selzer_, Infanterieregiment 21 in Rudolstadt sind
bekannt. Den sieben Toten waren die Schuhe und Kopfbedeckungen gestohlen
(Bekundungen von Fernbach senior). Die Leiche des Möller wies (Bekundung
der Frau Möller) zwei Bajonettstiche auf. Außerdem war ihm die linke
Gesichtshälfte eingeschlagen. Auf eine Eingabe von Fernbach sen. vom 29.
Januar 1919 erklärte die Staatsanwaltschaft, die Angelegenheit sei
erledigt. Fernbachs Vater stellte am 26. März 1919 Strafantrag gegen
Stephani wegen Mordes. Erst am 31. Januar 1920 teilte ihm das Gericht
der Garde-Kav.-Div. in Potsdam mit, daß das Verfahren gegen Stephani
wegen Ueberschreitung der Dienstgewalt demnächst stattfinden werde. Dies
geschah aber nicht. Infolge Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit kamen
die Akten am 10. Oktober 1920 an die Staatsanwaltschaft Berlin. Der
Staatsanwaltschaftsrat vom Landgericht II, Dr. Ortmann, lehnte den Erlaß
eines Haftbefehls gegen v. Stephani ab. Stephani wurde sogar weiter im
Dienst verwendet und war bei den Kämpfen um München dabei (Sitzung des
Untersuchungsausschusses der Landesversammlung vom 6. Mai 1919). Am 14.
Juli 1921 hat das Landgericht II, gez. Hartmann, Siemens, Dr. Fränkel,
die Beschuldigten v. Stephani, Weber und Seltzer »aus dem tatsächlichen
Grunde mangelnden Beweises außer Verfolgung gesetzt.« Die Privatklage
Fernbachs gegen v. Stephani wurde am 20. Dezember 1920 abgewiesen. Im
März 1922 wurde sein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kriegsminister
vom Landgericht I dem Grunde nach als berechtigt anerkannt. Bei den
Klagen von fünf andern Hinterbliebenen verlangt der Fiskus den
Identitätsnachweis. (Abschriften der Aussagen und Akten sind in meinem
Besitz.)
Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg
Bei einer Haussuchung am 15. Januar 1919 wurden _Karl Liebknecht_ und
_Rosa Luxemburg_ in Wilmersdorf, ohne Haftbefehl, durch die
Einwohnerwehr verhaftet und nach dem Edenhotel, dem Quartier der
Gardekavallerie-Schützendivision, gebracht. Nach der amtlichen
Darstellung vom 16. Januar wurde Liebknecht auf der Flucht erschossen,
Rosa Luxemburg durch eine große Menge gelyncht. »Die Transportführer
traf kein Verschulden.« Nach den Aussagen im Prozeß spielte sich die
Ermordung jedoch folgendermaßen ab:
Der Platz vor dem Edenhotel war völlig leer. (Zweiter Verhandlungstag.)
Karl Liebknecht wurde aus dem Hotel in ein Auto geführt. Der Jäger
_Runge_ schlug ihm darauf zweimal von hinten mit dem Kolben auf den
Kopf. Liebknecht sank halb bewußtlos zusammen. Die Offiziere saßen und
standen um Liebknecht herum, ohne die Schläge zu verhindern. Das
Kommando bestand aus den Offizieren Horst _v. Pflugk-Hartung_, _Stiege_,
_Liepmann_, _v. Ritgen_, _Schulze_, Heinz _v. Pflugk-Hartung_ und dem
Jäger Clemens _Friedrich_, alle natürlich schwer bewaffnet. An Stelle
nach Moabit fuhr das Auto am Neuen See entlang in der Richtung nach der
Charlottenburger Chaussee. An einer Stelle, wo ein völlig unbeleuchteter
Fußweg abging, erlitt das Auto angeblich eine Panne. Liebknecht, der
durch die Schläge auf den Kopf noch ganz benommen war, wurde gefragt, ob
er noch gehen könne. Zwei Leute stützten ihn rechts und links, zwei
gingen vor und zwei hinter ihm. Alle mit entsicherten Pistolen und
Handgranaten bewaffnet. Nach wenigen Schritten wurde Liebknecht,
angeblich weil er einen Fluchtversuch machte, erschossen. Den ersten
Schuß gab Kapitän v. Pflugk-Hartung ab. Nach der Tat war das Auto wieder
gebrauchsfähig. Dann wurde die Leiche als »unbekannt« eingeliefert.
Als Rosa Luxemburg durch den Haupteingang fortgeführt wurde, stand
derselbe Runge an der Tür. Hauptmann Petri hatte Befehl gegeben, man
solle dafür sorgen, daß die Luxemburg nicht lebendig ins Gefängnis komme
(Denkschrift des Vollzugsrates). Als Frau Luxemburg durch die Türe kam,
schlug Runge ihr zweimal auf den Kopf, so daß sie umsank. Der den
Transport führende Oberleutnant _Vogel_ hatte nichts dagegen getan. Man
schob Frau Luxemburg in den Wagen. Als der Wagen abfuhr, sprang ein Mann
hinten auf und schlug sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf.
Unterwegs schoß Oberleutnant Vogel der Frau Luxemburg noch eine Kugel
durch den Kopf. Man fuhr zwischen Landwehrkanal und Zoologischem Garten
entlang. Am Landwehrkanal stand eine Gruppe Soldaten. Das Auto hielt,
die Soldaten warfen die Leiche auf Befehl Vogels in den Kanal.
Die am Mord Beteiligten ließen sich am Tage danach bei einem Gelage
photographieren. (Vierter Verhandlungstag.)
Wochenlang geschah in dieser Sache nichts. Die Regierung überließ die
Untersuchung derselben Division, der die Mörder angehörten. Die
Arbeiterräte Rusch und Struve, die zur Untersuchung beigezogen waren,
beantragten eine Reihe von Verhaftungen. Als diese Anträge abgelehnt
wurden, traten sie zurück. (31. Januar, 1919; Denkschrift der Mitglieder
des Zentral- und Vollzugsrates.)
Runge erhielt durch den Leutnant Liepmann falsche Papiere, wurde
versetzt, dann flüchtig und war zunächst unauffindbar. Mitte April wurde
er verhaftet, Oberleutnant Vogel am 20. Februar. Am 8. Mai begann die
Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Der Oberleutnant Grützner sagte aus,
daß von Offiziersseite nachdrücklich auf ihn eingewirkt worden sei, die
Wachmannschaften des Edenhotels zu einer günstigen Aussage zu bestimmen
und ungeeignete Elemente von den Mannschaften zu entfernen. (Dritter
Verhandlungstag.) Pflugk-Hartung gab zu, daß er dem Soldaten Peschel,
dem Lenker des Autos, in dem Liebknecht abtransportiert wurde, 500 Mk.
»geborgt« habe. Die Soldaten Grantke und Weber beschworen, daß
Oberleutnant Vogel den Schuß auf Rosa Luxemburg abgegeben habe (dritter
Verhandlungstag) und die Leiche ins Wasser werfen ließ (vierter
Verhandlungstag). Zwei Angeklagte und Vogel selbst bestritten das
erstere. Das Urteil lautete:
»1. Der Jäger Runge wird wegen Wachvergehens im Feld, versuchten
Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter
Mißbrauch seiner Waffe in zwei Fällen, in einem Fall mit erschwertem
Wachverbrechen und Gebrauch von falschen Urkunden, zu zwei Jahren
Gefängnis, zwei Wochen Haft und vier Jahren Ehrverlust und Entlassung
aus dem Heer bestraft.
2. Leutnant Liepmann wird wegen Anmaßung einer Befehlsbefugnis in
Verbindung mit Begünstigung zu sechs Wochen verschärften Stubenarrests
verurteilt.
3. Oberleutnant Vogel wird wegen erschwerten Wachvergehens im Feld in
Tateinheit mit Begünstigung in Ausübung des Dienstes, wegen Mißbrauch
der Dienstgewalt und Beiseiteschaffung einer Leiche und wissentlich
falscher Dienstmeldung zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und
Dienstentlassung verurteilt.«
In der Urteilsbegründung nahm das Gericht (Vorsitzender
Kriegsgerichtsrat Erhardt) bei Runge an, daß er aus eigenem Antrieb
gehandelt habe.
Bereits fünf Tage vor Beginn des Prozesses hatten Dr. Grabowski und
Hauptmann Pabst dem Oberlt. Vogel durch das Polizeipräsidium Berlin und
durch die Paßstelle des Auswärtigen Amtes einen Paß nach Holland
verschafft. Am 14. Mai, dem letzten Verhandlungstag, teilte der
Abgeordnete Cohn dies dem Kriegsminister Reinhardt und dem
Ministerialdirektor Rauscher mit. Trotzdem konnte Vogel am 17. Mai mit
Hilfe des Hauptmanns Jansen aus der Untersuchungshaft entführt werden
und entkam nach Holland. (»Der Mord an Karl Liebknecht und Rosa
Luxemburg«. Verlag der »Freiheit«).
Runge legte am 6. Januar 1920 protokollarisch ein Geständnis ab, durch
das die Urteilsbegründung völlig hinfällig wurde. Es heißt darin:
»Was die Sache Liebknecht anbetrifft, hatte ich strikten Befehl von
Offizieren, diesen Lumpen niederzuschlagen mit dem Kolben an der Stelle,
wo er herauskommt. Ich war neu und konnte die Offiziere nicht erkennen,
sah aber nachträglich, daß es meist meine Mitangeklagten waren. Was die
Luxemburg anbetrifft, kamen Offiziere zu mir und sagten: Ich gebe Ihnen
den Befehl, daß die Luxemburg das Edenhotel nicht mehr lebend verläßt.
Merken Sie sich das. Kapitänleutnant v. Pflugk-Hartung schrieb sich
meinen Namen auf und sagte zu mir: Sie wird Ihnen ja durch den
Oberleutnant Vogel in die Arme geführt, so daß Sie nur zuschlagen dürfen
... (was ich auch tat). Als die andern zurückkamen, brüsteten sie sich:
»Liebknecht haben wir eine gebrannt. Es wurde eine Panne markiert und
so die Flucht künstlich herbeigeführt.« Das hat mir auch Oberleutnant
von Ritgen in der Untersuchungshaft später noch einmal gesagt.
Die Untersuchung ist eine Komödie gewesen. Ich sprach mit
Kriegsgerichtsrat Jörns wiederholt privat und er sagte mir: »Nehmen Sie
ruhig alles auf sich, 4 Monate werden es nur, und Sie können sich dann
immer wieder an uns wenden, wenn Sie in Not sind.« Die Zellentüren
standen stets offen. Sämtliche Angeklagten machten den Richter, ich
mußte den Angeklagten spielen, und es wurde immer gesagt, wenn ich meine
Aussagen nicht richtig einlernte, läge mal eine Handgranate im Bett,
wenn ich schlafen ginge. Mit dem Stab des Eden-Hotels stand ich öfters
in telephonischer Verbindung. Ich mußte ihm vor meiner Flucht genau
angeben, mit welchem Zug ich nach Flensburg fahre. -- Husar Otto Runge.«
Hieraus (»Freiheit«, 9. Januar 1921) geht hervor, daß es sich in beiden
Fällen um einen von den Offizieren wohlüberlegten Mord handelte.
Trotzdem erfolgte nichts.
In einer neuen Aussage (»Vorwärts« 29. und 30. Mai 1922) hat Runge noch
genauere Mitteilungen über die beiden Ermordungen gemacht und angegeben,
daß er durch Angehörige des Freikorps Roßbach mit falschen Papieren
versehen und zu einer Reihe von falschen Aussagen vor Gericht veranlaßt
wurde. Nach ihm hat auch Leutnant Krull der Frau Luxemburg, als sie im
Auto saß, eine Kugel durch den Kopf geschossen.
Gegen Krull war ein Verfahren wegen Mordes eingeleitet worden. Er
gestand, beteiligt gewesen zu sein, widerrief aber dann. Darauf wurde
das Verfahren mangels Beweisen eingestellt, später aber wieder
aufgenommen. (»Vossische Zeitung« 22. August 1922.) Während er in
Untersuchungshaft saß, erschien der Oberleutnant Siegfried Bracht in der
Redaktion der »Roten Fahne« und bot die Uhr und Papiere von Rosa
Luxemburg »gegen eine angemessene Entschädigung« an. Er behauptete,
Deutschnationale hätten ihm 12_000 M. dafür geboten. Am 30. Mai 1922
hatte sich Krull wegen Diebstahls und Bracht wegen Hehlerei vor der
dritten Kammer des Landgerichts II (Vorsitzender Landgerichtsdirektor
Dust, Staatsanwalt Dr. Ortmann) zu verantworten. Krull behauptete, die
Uhr sei herrenloses Gut gewesen und im Edenhotel von Hand zu Hand
gegangen.
Krull hielt eine Rede: »Nichts liegt gegen uns vor, was man uns zum
Vorwurf machen könnte. Jeder Deutsche atmete auf, als diese beiden
Lumpen ins Jenseits befördert wurden. Der Dank des Vaterlandes gebührt
uns dafür. Gegen Leute wie Rosa Luxemburg und Liebknecht muß Richter
Lynch auftreten.« Krull wurde wegen Diebstahl in zwei Fällen zu drei
Monaten Gefängnis verurteilt, Bracht wegen versuchten Betrugs zu 500 M.
Geldstrafe. (Berliner Tageblatt, 2. Juni 1922.) Gegen das Urteil haben
Staatsanwalt und Angeklagte Revision eingelegt.
Die im Tegeler Forst Erschossenen
Am 17. Januar 1919 meldete der »Abend«, daß vier Spartakisten, namens v.
_Lojewski_, Hermann _Merks_, Richard _Jordan_ und _Milkert_, die während
der Spandauer Spartakusumtriebe verhaftet worden waren, auf dem
Transport nach Tegel im Tegeler Forst einen Fluchtversuch machten. Das
Begleitkommando schoß auf die Flüchtigen und tötete sie sämtlich. Der
gleichzeitig verhaftete Georg Merks, der beim selben Transport war,
teilte jedoch der »Freiheit« (20. Januar 1919) mit: »Die 8 Verhafteten
wurden in zwei offene Lastautos verladen. In jedem waren ca. 10 schwer
bewaffnete Soldaten. Das Auto, in dem ich war, fuhr zuerst ab, in einem
Abstand von 15 bis 20 Metern folgte das andere. Während beide Autos
fuhren, wurde vom hinteren Auto plötzlich geschossen. Die
Wachmannschaften erzählten dann, die Gefangenen seien geflohen. Bei
einem wirklichen Fluchtversuch hätte das Auto natürlich gehalten.« Im
Bericht der »Morgenpost« (18. Januar 1919) heißt es auch, daß »die
Gefangenen versuchten, über das Geländer zu klettern, so daß die
Erschießung im Wagen stattgefunden hat. Auf dem Auto standen Leutnant
Pieper, Vizefeldwebel Plate, Grenadier Dahlke, 2 Grenadiere vom Regiment
5, 2 Trainsoldaten, ein Herr _Sasse_ und ein ehemaliger Pionier Neese.
Sasse gab den Befehl zum Schießen, der von den beiden Trainsoldaten
ausgeführt wurde.« Trotz dieser präzisen Angaben, die die »Freiheit« am
1. März 1920 brachte und der Staatsanwaltschaft übergab, wurde kein
Verfahren eingeleitet.
Ein Mord von links
Am 13. Januar 1919 wurde in Hervest die Sicherheitswehr entwaffnet, das
Waffenlager und das Kommissariat erstürmt. Die Gewalt lag bis zum
Einrücken des Korps Lichtschlag am 15. Februar 1919 in Händen der
Arbeiterschaft.
Der Führer der bürgerlichen Parteien von Hervest, der Bureauvorsteher
_Kohlmann_, zog sich während dieser Zeit die Feindschaft der
Arbeiterschaft zu. Angeblich hat er auch die Regierungstruppen
herbeigerufen. Am 10. Februar 1919 lauerten ihm die Bergleute Eduard
_Albrecht_ (Kommunist) und Karl _Arnold_ (Mehrheitssozialist) auf und
erschossen ihn.
Beide wurden wegen Mordes zum Tode verurteilt, dann zu lebenslänglichem
Zuchthaus begnadigt. (Aktenzeichen: 16 I. 283/19, Landgericht Essen.)
Morde im Rheinland 1919
Der Bergmann Aloys _Fulneczek_ in Bottrop, Fulenbrockstr. 24, war am 19.
Februar 1919 als Delegierter der K.P.D. mit Delegierten der anderen
Parteien zum Kommandanten der einrückenden Truppen des Hauptmann
Lichtschlag zwecks Verhandlungen gegangen. Auf dem Rückwege wurde er von
den Truppen festgehalten, mißhandelt, ins Gerichtsgefängnis in Bottrop
eingeliefert und dort in der Zelle von dem Regierungssoldaten _Heuer_
in Gegenwart eines zweiten Soldaten von hinten erschossen. Heuer wurde
wegen Totschlags vor dem Militärgericht angeklagt, aber auf die Aussage
seines Begleiters hin freigesprochen, weil er angeblich in Notwehr
gehandelt. Der Militärfiskus ist in I. Instanz zum Schadenersatz
verurteilt.
Moritz _Steinicke_ aus Gelsenkirchen, Reichstr. 15, wurde in der Nacht
vom 20. zum 21. Februar 1919 von zwei Schutzleuten, zwei Soldaten und
einem Zivilisten ohne Haftbefehl verhaftet und von dem Führer der
Abteilung, _Blumberg_ und einem Polizisten vor dem Hause Wilhelmstr. Nr.
51 »auf der Flucht« erschossen. Steinicke war Mitglied der U.S.P.D., es
lag nichts gegen ihn vor. Das Verfahren wurde eingestellt, weil Blumberg
»zur Verhinderung des Fluchtversuches von seiner Waffe Gebrauch gemacht
und also gemäß der ihm erteilten allgemeinen Instruktion gehandelt
habe«. (Aktenzeichen 7 a. J. 585/19 der Staatsanwaltschaft Essen.)
Die Lichtenberger »Greuel« und die Märzmorde
Im März 1919 kam es zu Kämpfen zwischen den in der Revolution
aufgestellten republikanischen Verbänden, die aufgelöst werden sollten,
und den unter dem Befehl von Reinhardt stehenden Regierungstruppen und
Freikorps. Den republikanischen Truppen schlossen sich einige Arbeiter
an.
In einem offiziellen Bericht vom 9. März 1919 teilte die
Gardekavallerie-Schützendivision der Berliner Presse mit (vergl. z. B.
»Deutsche Tagesztg.« vom 10. März): »Die Spartakisten führen zurzeit
ihre Absicht, sich in Lichtenberg zu verschärftem Widerstand zu rüsten,
aus. Das Polizeipräsidium wurde von ihnen gestürmt und sämtliche
Bewohner, mit Ausnahme des Sohnes des Polizeipräsidenten, auf viehische
Weise niedergemacht.«
Aehnlich teilte Regierungsrat Doyé vom Ministerium des Inneren dem
»Berliner Tageblatt« am 10. März 1919 die Erschießung von 57 Polizisten
mit.
Nach der »B. Z. am Mittag« vom 9. März wurden 60 Kriminalbeamte und
viele andere Gefangene erschossen, und zwar wurden »Gefangene, die sich
zur Wehr setzen wollten, teilweise von vier bis fünf Spartakisten
gehalten, während der sechste ihnen mit der Pistole zwischen die Augen
schoß.« Dabei stützte sich die »B. Z.« auf eine von »einer militärischen
Befehlsstelle übermittelte eidliche Aussage von fünf Soldaten.«
Diese Nachricht ging durch die ganze deutsche Presse und beeinflußte die
öffentliche Meinung in schärfster Weise gegen die Spartakisten. Tagelang
wimmelte es von blutrünstigen Schilderungen. So meldete die »Vossische
Zeitung« und natürlich ebenso die rechtsstehende Presse am 10. März
sogar 150 Ermordete.
Alle diese Meldungen waren erlogen. Erst am 13. März meldete die »B.
Z.«, daß die Beamten in Wirklichkeit entlassen worden waren. Am gleichen
Tage erklärten die »Vossische« und der »Vorwärts« auf Grund der
Aussagen des Bürgermeisters Ziethen, »daß sich alle Nachrichten über die
Massenerschießungen von Schutzleuten und Kriminalbeamten bei der
Eroberung des Lichtenberger Polizeipräsidiums als unwahr erwiesen
haben.« Endlich nach der »B. Z.« vom 14. März und dem Nachruf auf die
Gefallenen stellte sich heraus, daß nur zwei Beamte tot waren. Davon war
einer im Kampf gefallen und über die Todesart des andern konnte nichts
festgestellt werden.
Auf Grund des Lichtenberger Beamtenmordes (»Deutsche Tageszeitung«,
»Berl. Tageblatt« vom 10. März 1919) verhängte _Noske_ als
Oberkommandierender in den Marken über Berlin das Standrecht und erließ
folgende Anordnung (W. T. B., 9. März):
»Die Grausamkeit und Bestialität der gegen uns kämpfenden Spartakisten
zwingen mich zu folgendem Befehl: Jede Person, die mit den Waffen in der
Hand gegen Regierungstruppen kämpfend angetroffen wird, ist sofort zu
erschießen.«
Daneben erließ die Gardekavallerie-Schützendivision selbständig einen
Befehl, wonach auch Leute zu erschießen wären, in deren Wohnungen Waffen
gefunden würden. Ein Nachweis der Teilnahme am Kampfe sei nicht nötig.
Der Befehl lautete:
»Garde-Kav.-Division. Abt. I a. Nr. 20 950.
Befehl für den 10. 3. nachm. und den 11. 3.
Div.-St.-Qu., den 10. 3. 1919.
Leitsatz: Wer sich mit Waffen widersetzt oder plündert, gehört
sofort an die Mauer. Daß dies geschieht, dafür ist jeder Führer
mitverantwortlich.
Ferner sind aus Häusern, aus welchen auf die Truppen geschossen
wurde, sämtliche Bewohner, ganz gleich, ob sie ihre
Schuldlosigkeit beteuern oder nicht, auf die Straße zu stellen, in
ihrer Abwesenheit die Häuser nach Waffen zu durchsuchen;
verdächtige Persönlichkeiten, bei denen tatsächlich Waffen
gefunden werden, zu erschießen.
Ziffer 2 e: Jeder Hausbewohner oder Passant, der in unrechtmäßigem
Besitz von Waffen gefunden wird, ist festzunehmen und mit kurzem
Bericht in dem nächsten Gefängnis abzuliefern. Wer sich mit der
Waffe in der Hand zur Wehr setzt, ist sofort niederzuschießen.«
Die »Politisch-Parlamentarischen Nachrichten« erklärten zwar am 18. März
1919, »daß ihnen von zuständiger Seite versichert worden sei, ein
derartiger Erlaß sei nicht ergangen«. Tatsächlich hat sich aber Marloh
in seiner ersten Aussage vom 4. Dezember 1919 ausdrücklich auf diesen
Befehl gestützt und hat ihn wörtlich verlesen.
Die beiden Erlasse gehen weit über das Preußische Belagerungsgesetz vom
4. Juni 1851 hinaus. Denn darnach entscheidet über einen Angeklagten ein
aus zwei Zivilrichtern und zwei dem Hauptmannsrang angehörigen
Offizieren bestehendes Kriegsgericht. Bei Todesurteilen ist die
Bestätigung des Oberbefehlshabers nötig, außerdem liegt eine Frist von
24 Stunden zwischen Urteil und Vollstreckung. Hier aber liegt die
Entscheidung über Leben und Tod vollkommen im willkürlichen Ermessen
einzelner Personen.
Am 7. März, 11-1/4 Uhr, wurde der Angehörige der republikanischen
Soldatenwehr des Depots 7, Fasanenstr., _Adolf Riga_ (42 Jahre,
Kurfürstenstr. 114), von einem Angehörigen des Freikorps Lüttwitz auf
Befehl eines Offiziers entwaffnet, als er von der Wache kam, obwohl er
seinen Ausweis vorwies. Dann setzte Riga seinen Weg waffenlos fort. An
der Absperrung vor dem Edenhotel wollte ihn ein Posten nicht
durchlassen. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Der bei dem Posten
stehende Offizier gab dem Soldaten einen Befehl, worauf dieser unter dem
Ruf »Straße frei« ihn von hinten erschoß. (Die Aussagen der Zeugen R. E.
Kaufmann und E. K. Rosenberg sind in meinem Besitz. Beide Zeugen wurden,
weil sie den Sachverhalt protokollarisch festlegen ließen, zwei Tage
später verhaftet und drei Wochen eingesperrt.) Weder gegen den Offizier
noch gegen den Soldaten wurde ein Verfahren eingeleitet. Die Witwe bekam
nach einem Prozeß gegen den Fiskus eine Rente zugebilligt.
Lynchungen im Lehrter Gefängnis
Die Vorgänge im Lehrter Gefängnis schildert ein Augenzeuge, der wegen
Herausgabe einer satirischen Zeitschrift verhaftet war, folgendermaßen
(Wieland Herzfelde: »Schutzhaft«): »Man führte uns (am 8. März, abends)
an den Eingang des Gefängnisses. Es hieß: »Zuerst den Matrosen _Peters_
hineinführen!« Wir anderen mußten vor der Glastüre, durch die wir nur
undeutlich beobachten konnten, stehen bleiben. Kaum war der Matrose
eingetreten, erscholl der Ruf: »Haut ihn, schlagt ihn tot, an die
Wand!«, wobei ein entsetzliches Gebrüll das ganze Gefängnis erfüllte und
aus allen Ecken Soldaten mit Gewehren herbeistürzten und auf den
Matrosen einschlugen. Dieser zog ein verborgenes Messer und kämpfte nun
mit der Kraft des Verzweifelten gegen die Soldaten. Allmählich gelangten
so die Kämpfenden in den Hintergrund, woselbst wir nichts mehr
wahrnehmen konnten, nur noch fortwährende Kolbenschläge hörten, woraus
sich schließen ließ, daß der Matrose sich aufs äußerste verteidigte. Er
wurde unserer Ueberzeugung nach totgeschlagen, denn verschiedene
Offiziere und Chargierte stellten unter grausamem Schmunzeln und
Händereiben fest, daß er zu »Hackepeter« verarbeitet worden sei.
Nachmittags um vier Uhr vernahmen wir plötzlich dasselbe Gebrüll wie am
Vorabend. Dasselbe Herbeistürzen aus allen Ecken des Gebäudes und
Rasseln von Gewehren, so daß wir uns sagten, daß die Lynchung nicht auf
Erregung, sondern auf System zurückzuführen sei. Gegen Abend erfuhr ein
Mitgefangener vom wachthabenden Unteroffizier, daß zwei Galizier
totgeschlagen worden seien.«
Der damalige Gouverneur von Berlin, Schöpflin, schrieb hierüber an die
»Freiheit« folgenden Brief (23. April 1919.):
»Die beiden Galizier sind erschossen worden, nachdem sie vorher auch
mißhandelt worden sind. Sie sollen Schußwaffen unter dem Mantel
versteckt gehalten haben und befanden sich im Besitze von Juwelen und
Wertsachen, die vermutlich von der Beteiligung an einer Plünderung
herrührten. Der eine der Galizier heißt Abraham _Melichowitsch_ und war
russischer Kriegsgefangener. Die Erschießung ist bei hereingebrochener
Dunkelheit erfolgt. Es wird angenommen, daß die Tötung von Soldaten des
Transportkommandos vorgenommen worden ist, nachdem ein Offizier, der die
Transportkolonne befehligte, bei der Einlieferung die beiden
Erschossenen beschuldigt hatte, Waffen versteckt getragen und geraubt zu
haben. Unverständlich bleibt die Erschießung der beiden Galizier wegen
des ihnen zur Last gelegten Vergehens. Es muß angenommen werden, daß
ihnen sowohl die Waffen wie die vermutlich geraubten Wertsachen schon
vor der Einlieferung abgenommen worden sind. Auf Grund des Standrechts,
das damals Gültigkeit hatte, hätten die beiden, wenn überhaupt, sofort
erschossen werden können, nicht aber erst nach der Einlieferung und
offenbar ohne Befehl, also rein willkürlich.«
Augenzeugen des Vorfalls berichten dagegen Folgendes: »Am 9. März lagen
wir, ca. 30 Mann, verhaftet in der Waldschenke des Zoologischen Gartens.
Von Waffenbesitz konnte, da alle Gefangenen vorher untersucht worden
waren, keine Rede sein. Am späten Nachmittag wurden ca. 10 Mann in einem
Auto verladen. Zwei Gefangene, von denen der eine ein Mitglied der
Matrosendivision, der andere ein Russe war, wurden von den
Lüttwitztruppen die Treppe heruntergeworfen, unter fortwährenden
Kolbenschlägen vor das Auto geführt, wie ein Gegenstand hineingeworfen
und auf dem Lastwagen in unbeschreiblicher Weise viehisch bearbeitet.
Als sie blutend am Boden lagen, wurde ihnen befohlen, stramm zu stehen.
Nachdem die beiden wie leblos dalagen, setzte sich das Auto in Bewegung.
Etwas so Schreckliches hatten wir im ganzen Feldzug nicht erlebt. Als
ein Soldat mit dem Messer auf sie losgehen wollte, ließ der
Transportführer, ein jugendlicher Herr, der vorher unserer Vernehmung
beim Kriegsgerichtsrat Jörns beigewohnt hatte, dies nicht zu. Die andern
Mißhandlungen ließ er stillschweigend zu. Der Matrose hatte uns erzählt,
er sei verhaftet worden, weil er mit dem Rad gegen einen Drahtverhau
gefahren war. Der Russe, weil er auf der Straße gesagt hatte,
Deutschland sei noch nicht reif zum Bolschewismus.
Vor dem Zellengefängnis angekommen, wurden die beiden, obwohl sie ganz
hinten lagen, als erste herausgezogen. Sie waren also wohl schon
gemeldet. Sie wurden in das Gefängnis geschleift, wir hatten den
Eindruck, als wenn man Zeugen fernhalten wollte. Die Soldaten,
Angehörige der Reinhardttruppen, mehr oder weniger betrunken, empfingen
die beiden mit tierischem Gebrüll. Wir sahen, wie die Gefangenen durch
den Gefängnisflügel hindurchgeworfen wurden in den Hof. Ein Soldat kam
zurück und zeigte sein abgebrochenes Gewehr mit den Worten: »Jetzt kommt
die andere Hälfte auch noch dran.« Als wir vor die Schreibstube kamen,
hörten wir im Hof Schüsse fallen.«
Die früheren Reichswehrsoldaten (Pioniere), Schlosser Adalbert _Arndt_
und stud. ing. Arthur _Schneider_ kamen am 20. März 1922 vor das
Schwurgericht des Landgerichts I (Vorsitz: Landgerichtsdirektor Dr.
Weigert). Zeugen bestätigten, daß die beiden mit Gewehrkolben auf die
waffenlosen Gefangenen eingeschlagen hatten, andere, daß sie geschossen
hatten. Die drei Leichen wurden zunächst auf einen Müllhaufen, dann von
einem Lastauto, das Schneider lenkte, in den Tiergarten geworfen. Arndt
und Schneider wurden wegen versuchten Totschlags und schwerer
Körperverletzung zu je 1 Jahr und 6 Monate Zuchthaus verurteilt.
(Berliner Volkszeitung, 21. und 22. März 1922.)
Die Erschießung von drei Jungen
Am 10. März kamen zu dem jungen Kurt _Friedrich_ (16 Jahre) seine beiden
Freunde Hans _Galuska_ (16 Jahre) und Otto _Werner_ (18 Jahre) in die
Wohnung der Mutter des Friedrich, am Schlesischen Bahnhof 3, zu Besuch.
Die drei jungen Menschen hatten sich nie mit Politik beschäftigt. Sie
waren kaum beisammen, als 8 Regierungssoldaten auf Grund einer
Denunziation ankamen. Sie durchsuchten die Wohnung, ohne daß ihnen auch
nur ein einziges belastendes Stück in die Hände gefallen wäre. Darauf
erklärten sie die drei jungen Menschen für verhaftet und führten sie ab.
Die letzten Worte, die Kurt Friedrich sagen konnte, waren: »Mutter,
meine Papiere sind in Ordnung, ich habe nichts auf dem Gewissen«.
Die Mutter begab sich in die Schule in der Andreasstraße, wo
Reinhardttruppen lagen, und sah, wie die Drei abgeführt wurden und
schrecklich heulten. Der befehlshabende Offizier ließ die Frau nicht zu
Worte kommen. Am 12. März, nach zwei schrecklichen Tagen des Wartens,
erhielt Frau Friedrich von Bekannten die Nachricht, Hans Galuska läge im
Leichenschauhaus. Sie fand dort die drei jungen Freunde als Tote wieder.
Sie waren am 11. März als »unbekannt« eingeliefert worden. Kurt
Friedrich hatte einen Kopf- und Hüftschuß. Die neuen Stiefel waren ihm
gestohlen. Hans Galuska hatte ebenfalls zwei Schußwunden, darunter eine
an der Stirn, und mehrere Verletzungen durch Schläge. Es fehlten ihm:
Hut, Kragen, Kravatte, Ulster, Jackett und Stiefel. Otto Werners Gesicht
war beinahe unkenntlich, außerdem war der eine Arm völlig zerschossen,
so daß anzunehmen ist, daß er ihn vors Gesicht gehalten hat. Die Sache
wurde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. (»Freiheit«, 26. März 1919.) Es
erfolgte jedoch weder gegen die beteiligten Mannschaften noch gegen die
verantwortlichen Offiziere ein Verfahren.
Dagegen haben nach einem Schreiben des Heeresabwicklungsamtes Preußen an
den Anwalt der Frau Friedrich (Abschrift in meinem Besitz), »die
umfangreichen Ermittelungen ergeben, daß Friedrich wegen Verdachts der
Beteiligung an spartakistischen Umtrieben verhaftet und aus Anlaß eines
Fluchtversuches erschossen wurde«. Zeugenaussagen für diese Behauptungen
sind nicht aufgeführt.
Handgranatenstiele als Erschießungsgrund
Am 11. März wurde in der Wohnung des Tischlers Richard _Borchard_ eine
Haussuchung gehalten, da er angeblich geschossen hatte. Es wurde nur ein
leerer russischer Patronenrahmen ohne Munition gefunden, den ein
Verwandter 1914 als Andenken aus dem Feld geschickt hatte. Daraufhin
wurde er verhaftet und kam in das Polizeipräsidium. Am Dienstag, den 18.
März, fand die Frau ihren Mann als Leiche im Schauhaus wieder. Er hatte
einen Schuß durch den Kopf erhalten. Dem Getöteten hatte man die neuen
Schuhe und Strümpfe weggenommen.
Borchardt hatte sich politisch nie betätigt, er war ein Gegner des
Aufstandes und stand auf seiten der Regierungstruppen. (»Freiheit«, 20.
März 1919.)
Bei einer Waffensuche bei dem Arbeiter Paul _Dänschel_ in der
Andreasstr. 62 fanden Soldaten aus dem Korps Lüttwitz am 12. März zwei
Handgranatenstiele und ein altes Seitengewehr. Die Stiele entstammten
der Fabrik, in der der 19 jährige Sohn der Familie, Alfred, beschäftigt
war. Er hatte die Stiele mit nach Hause genommen, um sich daraus ein
Schreibzeug anzufertigen. Am 12. wurden Vater und Sohn aus dem Bett
heraus verhaftet und, ohne daß irgendein Grund vorlag, in der
Handwerkerschule Andreasstr. 1/2 erschossen. Die Vernehmung war durch
den Leutnant Siegfried _Winter_ aus Adlershof, Bismarckstr. 25, geleitet
worden. Dieser gab auch Auftrag, die Leichen abzuholen. Als die
Feuerwehr die Toten abholte, waren ihnen sämtliche Wertsachen und
Papiere abgenommen, auch die Schuhe hatte man ihnen geraubt.
(»Vorwärts«, 15., 17., 19. März 1919.) Winter wanderte nach Argentinien
aus. Am 11. Dezember 1920 stellte der Oberstaatsanwalt vom Landgericht
I, Berlin das Verfahren ein.
Die 29 Matrosen
Die amtliche Nachricht lautete (»Berl. Tageblatt«, 12. März 1919.): »In
der Französischen Str. 32 wurde gestern die Kassenverwaltung der
Volksmarinedivision von Regierungstruppen besetzt. Frühere Angehörige
der jetzt aufgelösten Volksmarinedivision, die von dort noch Gelder
holen wollten, sind festgenommen worden. Die Gefangenen trugen
teilweise noch Waffen. Infolgedessen kam es bei der Verhaftung zu
tätlichem Widerstand. Die Mannschaften der Regierungstruppen ließen sich
von ihren Führern kaum vor Uebergriffen zurückhalten, da die Erbitterung
durch die Vorgänge der letzten Tage natürlich sehr angewachsen war. Es
wurde Munition, darunter auch Dumdumgeschosse, beschlagnahmt. Von den
rund 250 Gefangenen mußten 24 auf der Stelle erschossen werden. Die
übrigen sind unter starker Bedeckung in das Moabiter Zellengefängnis
eingeliefert worden und sehen dort einer Aburteilung durch das
außerordentliche Kriegsgericht entgegen.«
Der wirkliche Vorgang war (vgl. Prozeßbericht, »Deutsche Zeitung« vom 5.
bis 10. Dezember 1919): Am 11. März 1919 war ein Löhnungsappell der
Volksmarinedivision angesetzt. General Lüttwitz gab dem Leutnant Marloh
Auftrag, dort möglichst viele Mitglieder zu verhaften. Die 250 Matrosen,
die völlig ordnungsliebende Elemente waren, -- ein Teil hatte bei den
Unruhen die Reichsbank bewacht, -- kamen einzeln, beinahe alle
unbewaffnet, um sich die ihnen zustehende Löhnung zu holen. Sie wurden
einzeln überwältigt und gefangengesetzt.
Marloh fühlte sich durch die vielen Gefangenen bedroht und telephonierte
an Oberst Reinhardt um Hilfe. Oberst Reinhardt sagte zu Leutnant
Schröter: »Gehen Sie zu Marloh und sagen Sie ihm, er müsse durchgreifen.
Denken Sie an Lichtenberg, wo 60 Polizeibeamte erschossen wurden«.
Schröter meldete Marloh, er solle energisch durchgreifen. Marloh
telephonierte gleich darauf nochmals um Hilfe. Darauf ließ Oberleutnant
v. Kessel dem Marloh durch Leutnant Wehmeyer ausrichten (zweiter
Verhandlungstag): »Bestellen Sie dem Oberleutnant Marloh, daß Oberst
Reinhardt sehr wütend sei, weil er gegen die 300 Matrosen zu schlapp
vorgehe. Er solle in ausgiebigstem Maße von der Waffe Gebrauch machen,
und wenn er 150 Mann erschösse. Alles, was er erschießen könne, solle er
erschießen. Die Verstärkung würde noch ein bis eineinhalb Stunden auf
sich warten lassen. Oberst Reinhardt wisse auch gar nicht, wo er mit den
300 Leuten bleiben solle.«
Marloh gehorchte, sortierte die Leute, indem er diejenigen, die
besonders intelligent erschienen, gute Anzüge oder Schmucksachen hatten,
besonders stellte (erster Verhandlungstag, 4. Dezember 1919). Dann ließ
er durch den Offizierstellvertreter _Penther_ 29 Leute mit dem
Maschinengewehr erschießen. »Die Schußwirkung war furchtbar. Vielen
Leuten wurde die Schädeldecke völlig abgerissen. Die Gehirnmasse
spritzte umher, Leichen und Verwundete fielen übereinander.« (Erster
Verhandlungstag, 4. Dezember 1919.) Die Namen der Ermordeten sind nach
der »Zukunft« (29. November 1919): Jakob _Bonczyk_, Paul _Brandt_,
Theodor _Biertümpel_, Ernst _Bursian_, Kurt _Dehn_, Otto _Deubert_,
Willy _Ferbitz_, Robert _Göppe_, Baruch _Handwohl_, Walter _Harder_,
Alfred _Hintze_, Anton _Hintze_, Hermann _Hinze_, Walter _Jacobowsky_,
Otto _Kanneberg_, Willy _Kuhle_, Max _Kutzner_, Martin _Lewitz_, Herbert
_Lietzau_, Max _Maszterlerz_, Ernst _Mörbe_, Karl _Pobantz_, Paul
_Rösner_, Siegfried _Schulz_, Paul _Ulbrich_, Werner _Weber_, Karl
_Zieske_, Gustav _Zühlsdorf_. Die anderen Matrosen wurden ins Gefängnis
geschafft und bald darauf als unschuldig entlassen.
Marloh erstattete einen wahrheitsgetreuen Bericht an Oberleutnant v.
Kessel. Auf Anraten Kessels ersetzte er ihn Mitte Mai durch einen
anderen, wonach er die Erschießung durch eigenen Entschluß auf Grund des
Noske-Erlasses vorgenommen habe. Zuletzt wurde in Gegenwart des Obersten
Reinhardt noch ein dritter Bericht geschrieben. Marloh blieb monatelang
unbehelligt. Erst als ein Haftbefehl am 2. Juni vorlag, riet ihm Kessel
zu flüchten, und stellte ihm zu diesem Zwecke falsche Papiere aus, die
Leutnant Wehmeyer dem Marloh übergab. Leutnant Hoffmann brachte ihm
Geld. (Zweiter Verhandlungstag.) Am 9. Dezember wurde Marloh von der
Anklage des Totschlags und des Mißbrauches der Dienstgewalt
freigesprochen, wegen unerlaubter Entfernung zu drei Monaten Festung und
wegen Benutzung gefälschter Urkunden zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt. In
der Urteilsbegründung wurde festgestellt, »daß die Erschießungen
objektiv unberechtigt waren, daß die Matrosen, die mit Waffen kamen,
gültige Waffenscheine besaßen, daß keine Plünderer dabei waren, daß die
Lage Marlohs nicht so bedrohlich war, daß er zum Waffengebrauch
berechtigt war, daß er jedoch glaubte, einen Dienstbefehl vor sich zu
haben« (Vorsitzender: Kriegsgerichtsrat Welt).
Der Ausschuß II für Feststellung von Entschädigung für Aufruhrschäden
verneinte den Anspruch der Hinterbliebenen auf eine Rente, da die
Erschießungen in Ausübung der Staatsgewalt als ein Akt der
Strafvollstreckung erfolgt seien. Den meisten Hinterbliebenen wurden
jedoch vom Fiskus im Vergleichswege nach einem Zivilprozesse größere
Abfindungssummen ausbezahlt.
Kessel wurde Hauptmann, Hoffmann Oberleutnant bei der Sicherheitswehr
(»Freiheit«, 7. Dezember.). Gegen Reinhardt und Kessel wurde wegen der
Befehle, die sie Marloh gegeben hatten, kein Verfahren eingeleitet;
gegen Kessel wurde nur ein Verfahren wegen eines im Verlauf des
Prozesses geleisteten Meineids eingeleitet. (14. März 1921.) Am 23. März
1921 wurde er auch von der Anklage des Meineids freigesprochen.
(Eingehende Prozeßberichte in der »Deutschen Zeitung«.) Zuletzt wurden
Wehmeyer und Hoffmann wegen Beihilfe zur Flucht vom Schöffengericht
freigesprochen. (»Deutsche Tageszeitung«, 27. 9. 21.)
Vizewachtmeister Marcus
Vizewachtmeister Marcus vom Freikorps Lützow hatte am 12. März Befehl,
die Langestraße abzusperren. Er schritt mit 25 Mann die Straße ab und
rief laut »Straße frei, Fenster zu!« Angeblich ist dieser Befehl nicht
beachtet worden. Unter anderem sah er aus dem Fenster eines Hauses eine
weibliche Gestalt auf die Straße heruntersehen. Angeblich hat er darauf
auf ein daneben befindliches blindes Fenster geschossen, aber das offene
Fenster getroffen. Durch diesen Schuß wurde die zwölfjährige Schülerin
_Slovek_ getötet. Ein anderes Mädchen, Erwine _Dahle_, erhielt einen
Herzschuß, als es aus einem Schlächterladen trat. Der 73 jährige
Fliesenleger Karl _Becker_ ist durch einen Kopfschuß getötet worden. Auf
die gleiche Weise kamen dann noch drei Menschen um, die nicht die
geringste Beziehung zu den damaligen Unruhen hatten.
Ursprünglich war gegen Marcus ein Verfahren wegen sechsfachen Mordes
eingeleitet. Doch wurde dies eingestellt. Dagegen wurde er wegen
vorsätzlicher, nicht mit Ueberlegung begangener Tötung von zwei Menschen
vor dem Schwurgericht angeklagt. Bei der Verhandlung am 21. und 22.
Januar 1921 (Verhandlungsbericht im »Vorwärts« vom 25.) berief Marcus
sich auf die Befehle seiner Vorgesetzten und wurde von den als Zeugen
vernommenen Offizieren zum Teil gedeckt. Marcus wurde wegen Totschlags
freigesprochen, wegen einiger Unterschlagungen zu fünf Monaten Gefängnis
verurteilt. Gegen die Offiziere, die solche Befehle gegeben haben, wurde
kein Verfahren eingeleitet.
Der Eisenbahnarbeiter Alfred _Musick_ wurde am 12. März 1919 in seiner
Wohnung nach einer ergebnislosen Haussuchung durch Soldaten des
Freikorps Lüttwitz verhaftet und nach der Andreasschule transportiert.
Oberleutnant _Wecke_ ließ ihn mit vier anderen abtransportieren. Die
Fünf wurden beim Passieren der Schillingbrücke angeschossen und ins
Wasser geworfen. (Aussagen der Begleitmannschaft: »Die Fünf schwimmen
schon.«) Musick konnte sich schwerverletzt durch Schwimmen retten, wurde
entdeckt und wieder in die Andreasschule geführt. Vizewachtmeister
_Marcus_ führte ihn in die Revierstube, kam zurück und erzählte: »Oben
habe ich ihn vor die Wand gestellt und gesagt, gehen Sie nur herein;
darauf antwortete er, hier ist ja keine Tür, in dem Moment hatte ich ihn
schon in den Kopf geschossen«. Die Leiche wurde beraubt und als
unbekannt in die Sammelstelle in der Distelmeyerstr. eingeliefert.
Wegen eines Streichholzes erschossen
Der Arbeiter _Piontek_ wurde am 12. März 1919, angeblich weil er sich
geweigert hatte einem Soldaten Feuer zu geben, verhaftet, und in der
Normannenstraße von dem Gefreiten _Ritter_ vom Infanterieregiment Nr. 50
und dem Unteroffizier _Wendler_ erschossen. Wendler behauptete, ihm nur
einen Gnadenschuß gegeben zu haben. Am 31. Januar 1922 verurteilte das
Schwurgericht des Landgerichts III (Landgerichtsdirektor Mehlberg,
Staatsanwaltschaftrat Weyermann) Ritter wegen versuchten Totschlags mit
mildernden Umständen zu 3 Jahren Gefängnis, Wendler wurde
freigesprochen. (Berliner Tageblatt, 1. Februar 1922.)
Am 12. März 1919 wurde der Schneider Otto _Hauschild_, Fruchtstraße 26,
am Ostbahnhof erschossen, weil er ein Gewehr in seiner Wohnung hatte;
er besaß einen Ausweis der Republikanischen Soldatenwehr vom 10. März.
Am 13. März wurden Paul _Biedermann_ und Hans _Gottschalk_ auf dem Wege
zur Arbeit in der Friedrich-Karl-Straße auf Grund einer Denunziation
verhaftet, in ein Lokal eingesperrt und vom Posten durch das Fenster
erschossen. (»Freiheit«, 18., 20. u. 22. März 1919.)
Berthold _Peters_ (geboren 28. März 1888), Klempner, seit Kriegsausbruch
Matrose, wurde am 13. März 1919, vormittags 9-1/2 Uhr von einem Trupp
Soldaten unter Führung eines Offiziers in seiner Wohnung, Tilsiter Str.
49, verhaftet, zum Hauptmann _Poll_ in die Patzenhoferbrauerei, von dort
in die Bötzowbrauerei geführt und vor 1 Uhr erschossen. Die Leiche wurde
ausgeplündert: Uhr, Kette, Ring, Brieftasche, Börse und Stiefel wurden
geraubt. Er war von Nachbarn als Spartakist denunziert worden. Ein
Strafverfahren fand nicht statt. Die Hinterbliebenen bekamen im
Zivilprozeß gegen den Fiskus eine Rente von 500 M. monatlich
zugebilligt.
Zwei Erschießungen durch Ltn. Baum
Bei einer nächtlichen Runde des Detachements v. Grothe trat ein
unbekannt gebliebener Mann, der einen Ausweis des Reichswehrministers
vorwies, auf den Leutnant _Baum_ zu und sagte: »Herr Leutnant, lebt der
Zigarrenhändler _Müller_ noch? Wenn Sie den kriegen, erschießen Sie ihn,
den habe ich zweimal hinter den Barrikaden gesehen!«
Baum begab sich nun am 12. März mit 10 Mann in das Zigarrengeschäft
Memeler Str. 19. Johann Müller war gerade beim Rasieren und kam mit
eingeseiftem Gesicht aus dem Hinterzimmer. Baum durchsuchte die Wohnung.
Es wurden weder Waffen noch Munition gefunden.
Der Leutnant sagte zu Müller: »Sie agitieren ja für die Unabhängigen;
Sie haben acht Karten mit verdächtigen Punkten. Ich habe von anderen
gehört, Sie haben auf uns geschossen. Verabschieden Sie sich von Ihrer
Frau. Es ist meine Pflicht, Sie jetzt zu erschießen!« Die Frau und
Tochter schrien laut auf. Leutnant Baum erblickte in dem
stillschweigenden Verharren des Müller ein Schuldbekenntnis. Müller
verrichtete ein Gebet, wurde dann an die Wand gestellt und 6 Mann
schossen auf ihn. Müller brach zusammen. Ein Sanitäter sollte sich von
der Vollstreckung des Todesurteils überzeugen und die Leiche
wegschaffen. Der Sanitäter fand den Müller noch lebend. Auf Befehl des
Angeklagten gab der zur Patrouille gehörende russische Schüler Alexander
_Köhler_ dem Müller den Gnadenschuß. (»Vorwärts«, 16. August 1919.)
Bei der Verhandlung (»Berl. Tageblatt«, 1. Juni 1920) wurde Baum
freigesprochen mit der Begründung, daß er dem Noske-Erlaß vom 9. März
gefolgt sei, der besagt, daß jeder, der mit der Waffe kämpfend
angetroffen wird, erschossen werden soll.
Am 13. März 1919 wurde bei einer Haussuchung bei dem Gastwirt Wilhelm
_Bilski_, Weidenweg 71, ein Revolver gefunden, den, wie sofort
festgestellt, ein Gast als Pfand gelassen hatte. Bilski wurde abgeführt
und »standrechtlich« erschossen. Durch Zeugen, besonders Frau Bilski,
wurde als leitender Offizier der Leutnant _Baum_ erkannt. Die Akten
verschwanden von der Garde-Kav.-Schützendiv. Am 27. März 1920 wurde der
Militärfiskus von der 26. Zivilkammer zu Schadenersatz verurteilt. In
der Begründung wurde ausdrücklich anerkannt, »daß die Erschießung
rechtswidrig war.« Das Verfahren gegen Baum wurde am 12. April 1920
eingestellt. (Akten in meinem Besitz.)
Zwei Erschießungen durch Ltn. Czekalla
Nach dem »Berliner Tageblatt« vom 15. März wurde in der Holzmarktstr. 61
ein Mann von über 60 Jahren namens _Abrahamson_ ohne weiteres im Hof
erschossen, weil er bei einer Haussuchung Waffen, die er besaß, nicht
angegeben hatte. Der alte, schwächliche Mann leistete keinerlei
Widerstand. Der Offizier (ein Leutnant _Czekalla_ vom Freikorps Lützow,
1. Schwadron) sagte, er sei berechtigt, jeden zu erschießen, der Waffen
verheimliche.
Ein Rechtsanwalt wurde bei dem Gespräch, das er zur Feststellung des
Tatbestandes mit den Bewohnern des betreffenden Hauses führte,
verhaftet, weil er »die Leute aufhetze«.
Der gleiche Leutnant _Czekalla_ hat am 13. März, bei dem Klempnermeister
_Wallmann_ eine Haussuchung vorgenommen. Wallmann war ein angesehener
Mann, deutschnationaler Gesinnung. Aus dem Felde hatte er ein
französisches Infanteriegewehr mitgebracht, das unbrauchbar war. Es war
ihm belassen worden und eine Bescheinigung darüber erteilt. Zu dem
französischen Gewehr besaß er einige französische Patronen. Endlich war
er seit vielen Jahren im Besitz einer Browningpistole, die er aus
Liebhaberei angeschafft hatte. Als der Leutnant Wallmann fragte, ob er
einen Browning besitze, holte er den Browning sofort aus dem Ofen
heraus. Darauf ließ ihn der Leutnant nach der Alexanderkaserne abführen.
Als seine Braut weinte, sagte Wallmann: »Weine doch nicht; ich komme ja
bestimmt wieder, denn ich habe ja nichts getan.« Wallmann wurde in der
Alexanderkaserne auf Befehl des Leutnants in einem Pferdestall
erschossen. Die Leiche wurde von den Soldaten ihrer Stiefel beraubt.
Czekalla behauptet, auf direkten Befehl seines Vorgesetzten, des
Rittmeisters Wilhelm von _Oertzen_ gehandelt zu haben. Das Verfahren
gegen beide schwebt beim Landgericht I Berlin. (»Berliner Volkszeitung«,
16. März 1922.)
Jogisches und Dorrenbach
»Am 10. März wurde auf Befehl Noskes der Redakteur der »Roten Fahne« Leo
_Jogisches_ durch Angehörige der Gardekavallerie-Schützendivision
verhaftet. Er sollte durch einen Soldaten dem Untersuchungsrichter
zugeführt werden. Im Gebäude des Kriminalgerichts griff Jogisches den
Soldaten« (Kriminalwachtmeister Ernst _Tamschik,_ »Freiheit«, 27. Mai
1919) »an und wurde von ihm auf der Stelle niedergeschossen. Ein
gleicher Fall war im Gebäude des Kriminalgerichts schon am Tage vorher
vorgekommen.« (»Vossische Zeitung«, 11. März.)
_Dorrenbach_, ein früherer Offizier, hatte sich der Revolution
angeschlossen und wurde Führer der Volksmarinedivision. Wegen der
Berliner Spartakusunruhen schwebte gegen ihn ein Haftbefehl. In Eisenach
wurde er am 12. Mai 1919 verhaftet (»Freiheit«, 18. Mai 1919) und am 17.
Mai durch den Staatsanwalt vernommen. Beim Rücktransport ins Gefängnis
soll er einen Fluchtversuch unternommen haben und wurde von den Soldaten
niedergeschossen. Schwer verletzt wurde er in die Charité gebracht, wo
er starb. Vor seinem Tod erklärte er seinem Rechtsanwalt ausdrücklich,
er sei nicht geflohen. (Ledebourprozeß, 3. Tag.) Den tödlichen Schuß
hatte ebenfalls Kriminalwachtmeister Ernst _Tamschik_ abgegeben.
Tamschik wurde später zum Leutnant bei der Sicherheitswehr
Charlottenburg ernannt. Dann kam er zur Sicherheitspolizei nach
Ostpreußen. (Bekundung des Oberwachtmeisters Kuhr in einem Prozeß, »Welt
am Montag«, 25. Mai 1920.)
Zwei Erschießungen auf der Flucht
Am 13. März 1919 wurden der Maschinenschlosser Georg _Fillbrandt_ und
der Arbeiter Paul _Szillinski_ in ihren Wohnungen Kastanienallee 29-30,
nach ergebnislosen Haussuchungen, ohne daß ein Haftbefehl vorlag, durch
4 Offiziere bzw. Fähnriche verhaftet, zum Stab des 1. Streifbatl.
Reinhardt in der Griebenowstraße gebracht, und nach einem kurzen Verhör
auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee von den begleitenden
Soldaten erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert und an Ort und
Stelle liegen gelassen. Als die Frau des Szillinski und die Tochter des
Fillbrandt sich bei dem Stab erkundigten, wurde ihnen ein Protokoll
vorgelesen, daß beide auf der Flucht erschossen worden seien. Durch die
Zeugen Wilh. Domke, Herm. Kastner, Martha Pertz und Erich Abraham,
welche der Erschießung zusahen, wurde aber festgestellt, daß die
Verhafteten ruhig neben den Soldaten gegangen waren, und als die
Soldaten »Halt« kommandierten, noch um ihr Leben gebeten hatten. Das
Gericht nahm an, daß die Soldaten ohne Auftrag gehandelt hätten, weil
kein Protokoll geführt worden war. Am 14. Februar 1921 wurde der
Reichsfiskus zur Zahlung einer Unterhaltsrente an Frau Fillbrandt
verurteilt, da die Erschießung durch die Soldaten unberechtigt war. Eine
Bestrafung der Täter und Ermittlung der verantwortlichen Offiziere ist
nicht erfolgt. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)
VON DER ERMORDUNG EISNERS BIS ZUM STURZ DER BAYRISCHEN RÄTEREPUBLIK
Kurt Eisner
Kurt _Eisner_ war Führer der Münchener Revolution vom 7. November und
seither Ministerpräsident. Am 21. Februar wurde er auf dem Weg zum
Landtag, wo er seinen Posten wegen der heftigen Angriffe gegen ihn
niederlegen wollte (Mitteilung des W. T. B. vom 21. 2. 1919), von dem
Leutnant Graf _Arco-Valley_ durch zwei Kopfschüsse getötet. Arco wurde
gleich darauf von einem Mann der Begleitung Eisners niedergeschossen,
jedoch später wiederhergestellt. Am 20. Januar 1920 wurde Arco zum Tode
verurteilt. »Als der Verurteilte nach Verlesung des Todesurteils die
Bitte an die ihm Wohlgesinnten richtete, von unüberlegten Taten
abzusehen und am nationalen Aufbau mitzuarbeiten, erfolgte ein
elementarer Beifallsausbruch der Zuhörerschaft, der sich in immer
wiederholten Bravorufen und Händeklatschen minutenlang fortsetzte ...
Die Menge auf der Straße empfing den Transport mit brausenden Hochrufen,
man schwenkte Hüte und wehte mit Tüchern.« (»Deutsche Tageszeitung«, 20.
Januar 1920.) Arco wurde gleich darauf zu lebenslänglicher Festungshaft
begnadigt. Im Jahre 1922 wurde die Haft über Arco derartig gemildert,
daß er tagsüber als Praktikant auf einem in der Nähe von Landsberg
befindlichen Gut arbeiten kann.
Major v. Gareis und Abgeordneter Osel
Eisner war bei den Arbeitern sehr beliebt. In der Erregung über seine
Ermordung drang der Metzger Aloys _Lindner_ und der Bäcker Georg Frisch
in den Landtag ein. Lindner feuerte mehrere Schüsse auf den Minister
Auer, der ein politischer Gegner Eisners war, da er glaubte, daß Auer
mit der Ermordung Eisners zusammenhänge. Gleichzeitig fiel ein Schuß von
der Tribüne, der den Abgeordneten _Osel_ tötete. Als Major v. Gareis
sich Lindner entgegenstellte, schoß Lindner auch auf ihn und tötete ihn.
Lindner flüchtete mit Hilfe von Karl Merkerts und Georg Schlunds ins
Ausland. Deutsch-Oesterreich lieferte ihn aber aus, unter der Bedingung,
daß er nicht zum Tode verurteilt werde, da die Todesstrafe dort
abgeschafft ist. Der Angabe Lindners, daß er sich v. Gareis gegenüber in
Notwehr befunden habe, maß das Gericht keinen Glauben zu. Lindner wurde
wegen versuchten Totschlags und wegen erschwerten Totschlags am 15.
Dezember 1919 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt. Frisch wegen versuchten
Totschlags zu 3-1/2 Jahren Gefängnis verurteilt, Merkert und Schlund
erhielten wegen Begünstigung 1-1/2 bzw. 2 Monate Gefängnis mit
Bewährungsfrist. (Prozeßberichte in den »Münchener Neuesten
Nachrichten«, 9. bis 15. Dezember 1919.)
Die Erschießungen im Luitpoldgymnasium
Nach der Ermordung Eisners übernahm der Zentralrat die Macht. Die Kammer
und das von ihr gebildete mehrheitssozialistische Ministerium Hoffmann
floh nach Bamberg. Der Zentralrat erklärte am 7. April die Räterepublik.
Die Führer waren Unabhängige und Mehrheitssozialisten. Durch einen
Putsch gelang es am 13. April Anhängern der Regierung Hoffmann, einen
Teil der Führer zu verhaften. Doch mißlang der Putsch. Die Betriebsräte
ergriffen die Macht und proklamierten eine zweite kommunistische
Räterepublik. Die Regierung Hoffmann sammelte Truppen dagegen. Bei dem
Vormarsch wurden u. a. erschossen: 20 rote Soldaten, die am 29. April in
Starnberg beim Essen unbewaffnet überrascht wurden, drei Sanitäter, die
in Possenhofen beim Verwundetentransport waren und ein 68 jähriger Mann.
(Dr. Schollenbruch im Münchener »Kampf«, 15. September 1919.)
Im Luitpoldgymnasium, das als Kaserne der Roten Armee diente, waren am
26. April die Stenotypistin Hella v. _Westarp_, der Eisenbahnsekretär
_Daumenlang_, der Freiherr F. W. _v. Seydlitz_, die Kunstmaler Walter
_Neuhaus_ und Walter _Deicke_, endlich der Prinz _von Thurn und Taxis_
als Mitglieder eines »germanischen Ordens«, auch »Thulegesellschaft«
genannt, eingeliefert worden, weil man bei ihnen gefälschte Stempel mit
dem Faksimile des Oberkommandanten Eglhofer, Stempel des Vollzugsrates
sowie Eisenbahnstempel gefunden hatte. (Aussagen im Prozeß, 11. u. 13.
September.) Auch hatten sich in den Klubräumen Waffenlager befunden.
(Aussagen am 8. September.) Am folgenden Tag wurden ferner ein Offizier
v. _Teuchert_ und zwei Husaren der Armee v. Oven, _Linnenbrügger_ und
_Hindorf_, als Gefangene eingeliefert. Außerdem befand sich dort der
Prof. _Berger_, weil er ein Plakat der Räteregierung abgerissen hatte,
und eine Reihe von Geiseln.
Als immer neue Nachrichten von Erschießungen roter Soldaten kamen,
entstand im Lager der Roten große Erregung. Das Infanterieleibregiment
forderte den Oberkommandanten Eglhofer auf, als Repressalie seinerseits
Gefangene zu erschießen. Am 30. April erhielt Fritz _Seidel_, der
Kommandant des Luitpoldgymnasiums, angeblich hierzu den Befehl von
Eglhofer. Doch hat Eglhofer selbst noch am gleichen Tage dies
ausdrücklich bestritten. Zuerst wurden unter Leitung _Schickelhofers_
und _Kammerstädters_ die zwei Husaren erschossen. Dabei beteiligten sich
_Wiedl_ und Josef _Seidl_. Gleich darauf brachten Kick und Pürzer den
schriftlichen Befehl Eglhofers zu weiteren Erschießungen. _Hesselmann_,
_Gsell_ und _Haußmann_ beteiligten sich an der Auswahl der zu
Erschießenden. Der Professor Berger schloß sich aus Mißverständnis dem
abgeführten Trupp an. Seidl zitterte am ganzen Körper vor Aufregung und
hatte jede Herrschaft über seine Soldaten verloren. Er konnte sie in
ihrer Wut nicht mehr zurückhalten. Die Gefangenen wurden einzeln
abgeführt und zwischen 4 und 5-1/2 Uhr nachmittags an die Wand gestellt
und an einem Misthaufen von den aufgestellten 8 bis 10 Schützen durch
Gewehrsalven auf das Kommando »Legt an, Feuer« erschossen. Als _Thurn
und Taxis_ seine Unschuld beteuerte, wurde er nochmals in die Kanzlei
geführt und nach Wiederholung des Befehls erschossen. _Hannes_, _Lermer_
und _Riedmayer_ beteiligten sich an der Aufstellung (nach der
Urteilsbegründung), _Fehmer_ und _Pürzer_ an der Erschießung. So kamen
zehn Menschen um. Doch befand sich unter den Erschossenen, wie aus der
mir vorliegenden beglaubigten Abschrift der Urteilsbegründung
hervorgeht, keine Geisel.
Haußmann, der verantwortlich war, beging am Abend der Erschießungen
Selbstmord. _Eglhofer_ wurde nach seiner Gefangennahme am 3. Mai in der
Residenz ohne Urteil erschossen. Seidel und Schickelhofer wurden wegen
je zweier Verbrechen des Mordes zweimal zum Tode verurteilt. Wiedl,
Pürzer, Fehmer und Josef Seidl wurden wegen je eines Mordes zum Tode
verurteilt. Kick, Gsell, Hesselmann, Lermer, Hannes, Huber und Riedmayer
wurden wegen Beihilfe zu je 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.
(Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Aull.) Die Todesstrafen wurden am
nächsten Tage vollstreckt. (Eingehende Prozeßberichte in den »Münchener
Neuesten Nachrichten«, 1.-19. September 1919.) In einem zweiten Prozeß
wurde auch Kammerstädter zum Tode verurteilt und das Urteil am nächsten
Tag vollstreckt. (15. Oktober 1919.) Ferner wurden L. Debus, A.
Strelenko und R. Greiner zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, »weil sie
den Mord gefördert haben, indem sie eventuell bereit waren, selbst zu
schießen«. (Urteilsbegründung in den »Münchener Neuesten Nachrichten«,
14. Oktober 1919.)
Im 3. Geiselmordprozeß wurde am 12. Juni 1920 Ferdinand Rotter zu 7
Jahren Zuchthaus und Heinrich Walleshauser (17 Jahre alt) zum Tode
verurteilt. Die Todesstrafe wurde vollstreckt.
Andere Ermordungen während der bayrischen Räterepublik
Max _Weinberger_ war während der Räterepublik Stadtkommandant von
München. Er wurde beschuldigt, an Bürgerliche, insbesondere an die
Thulegesellschaft, Waffen und Passierscheine ausgegeben zu haben.
(Aussage im Geiselmordprozeß, 8. September.) Er wurde abgesetzt und in
der Polizeidirektion eingesperrt. Eines Nachts wurde er in einem Auto
fortgeführt. Das Auto wurde von einem Unbekannten zum Halten gebracht.
Weinberger wurde erschossen. Seine Leiche wurde erst Ende Mai im
Englischen Garten gefunden. Der Fall blieb völlig unaufgeklärt.
In Miesbach tagte während der bayrischen Räterepublik ein
Revolutionsgericht, um gegen Diebe und Plünderer vorzugehen.
Vorsitzender war der Werkführer Richard Käs aus Mochenwangen. Beisitzer
waren die Mitglieder des dortigen Aktionsausschusses, der Heizer Josef
Mühlbauer aus Hofleiten, der Bergmann Michael Vogl aus Prien;
Anklagevertreter der Stadtkommandant Radl. Da Käs sich in
Gerichtssachen als Laie fühlte, erbat er sich Aufschluß bei dem dortigen
Oberamtsrichter Dollacker, der sich auch bei einer Verhandlung
beteiligte. Als Protokollführer im Falle Lacher diente der
Oberamtsgerichtssekretär Bruckmeyer.
In der Nacht vom 24. auf den 25. April 1919 kam der Rotgardist Ernst
_Lacher_ aus München, der schon vorher bei der roten Armee in Miesbach
als stellvertretender Kommandant tätig war, mit Mannschaften,
Maschinengewehren und Minenwerfern in einem Sonderzug nach Miesbach, um
angeblich mit Ermächtigung des Oberkommandanten Eglhofer die in Miesbach
stehenden Truppen wegen andauernder Ausschreitungen abzulösen und die
Stelle eines Stadtkommandanten zu übernehmen. Das Unternehmen Lachers
mißglückte und er wurde festgenommen.
Der Prokurist Georg _Graf_ aus Zigelbarden, der beim Oberkommando der
Münchener Räteregierung Chef der geheimen Militärpolizei war, war
während dieser Zeit in Miesbach und forderte in den nach dem mißlungenen
Unternehmen gehaltenen Sitzungen des Exekutivkomitees, daß Lacher
erschossen werde und beantwortete auch nach seiner Rückkehr nach München
die an ihn gerichteten Anfragen in diesem Sinne. Graf war im Felde
verschüttet gewesen, hatte sich in einer Nervenheilanstalt befunden und
war Morphinist. Am 27. April 1919 wurde Lacher unter dem Druck der
wütenden Rotgardisten zum Tode verurteilt und das Urteil vollstreckt.
Am 13. Januar 1920 begann vor dem Volksgericht in München 2 der Prozeß
gegen Graf und Genossen. Das Urteil für Graf lautete wegen Verbrechens
der Beihilfe zum Hochverrat auf zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre
Ehrverlust, Käs, Mühlbauer und Vogl wurden wegen je eines Verbrechens
der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum Hochverrat zu je
sechs, bzw. 3-1/2 bzw. vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Dollacker und
Bruckmeyer, die behaupteten unter dem Druck der Rotgardisten gehandelt
zu haben, wurden überhaupt nicht angeklagt. (»Münchener Neueste
Nachrichten«, 14., 15., 16. Januar 1920.) Acht Mitglieder des
Aktionsausschusses waren schon früher zu Festungsstrafen von einem Jahr
drei Monate bis zu zwei Jahren verurteilt worden.
Der Stadtkommandant und Anklagevertreter _Radl_ wurde nach dem Sturz der
Räterepublik standrechtlich erschossen.
Den weiteren Nachforschungen der Polizei gelang es dann, die Namen der
neun an der Erschießung beteiligten Rotgardisten zu ermitteln. Davon
sind zwei tot, zwei unauffindbar. Gegen die übrigen fünf hat am 21.
Februar 1922 der Prozeß stattgefunden. Sie behaupteten, sie seien von
ihren dienstlichen Vorgesetzten zur Vollstreckung aufgefordert worden
und seien von der Rechtmäßigkeit des Urteils überzeugt gewesen. Dies ist
nicht unglaubwürdig. Denn man wußte damals in Südbayern nichts von der
Existenz der Gegenregierung Hoffmanns, sondern hielt die Räteregierung
für den einzigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt in Bayern. Trotzdem
beantragte der Staatsanwalt die Todesstrafe gegen sie. Die angeklagten
früheren Rotgardisten Ebert, Blechinger und Essig wurden wegen Beihilfe
zum Totschlag zu je 3 Jahren Gefängnis, Anzenberger zu 1 Jahr 6 Monate
Gefängnis verurteilt. Der fünfte, Heuser wurde freigesprochen.
(»Münchener Neueste Nachrichten«, 22. 2. 22.)
Die zwölf Ermordeten waren die einzigen Opfer der Räterepublik. Dagegen
hat der Einzug der Regierungstruppen in München Hunderten von
Unschuldigen das Leben gekostet.
Die Einnahme von München
Am 1. Mai zogen die Truppen der Regierung Hoffmann in München ein. In
dem amtlichen Communiqué schreibt die Regierung:
»Nunmehr liegt das Ergebnis der von der Polizei angestellten Erhebungen
über die Zahl der Opfer der Münchener Kampftage vom 30. April bis 8. Mai
vor. Es bedurfte umfangreicher Arbeit, um diese Zusammenstellung
anfertigen zu können. Die Leichenfrauen wurden angewiesen, alle Toten,
die beerdigt wurden, zu melden. Auf Grund dieses Materials wurde dann
durch die Kriminalkommissare bei den Angehörigen der nähere Sachverhalt
erhoben. Bot dieser Weg auch keine Gewähr für die vollständige
Richtigkeit, so war er doch der einzige, der eine einigermaßen
verläßliche Zusammenstellung ermöglichte.
Die Zahl der Todesopfer der Kämpfe beträgt nach dieser Zusammenstellung
557. Davon fielen kämpfend 38 Mann der Regierungstruppen, 93 Angehörige
der Roten Armee, 7 Russen und 7 Zivilpersonen. Standrechtlich erschossen
wurden 42 Angehörige der Roten Armee und 144 Zivilpersonen. Bei 42 Toten
konnte weder der Name, noch die Art des Todes festgestellt werden.
Vermutlich befinden sich unter diesen 42 unbekannten Personen 18 Russen.
»_Tödlich »verunglückt« bei den Kämpfen sind 184 Zivilpersonen, und zwar
am 30. April 1, 1. Mai 36, 2. Mai 103, 3. Mai 16, 4. Mai 7, 6. Mai 21«._
(»Münchener Neueste Nachrichten«, 10. Juni 1919.)
Den 38 Gefallenen der Regierung Hoffmann stehen also offiziell 107
Gefallene der Roten Armee, 186 standrechtlich Erschossene und 184
»tödlich verunglückte« Anhänger der Räteregierung entgegen. Diese
Angaben beziehen sich aber nur auf den Stadtbezirk München. So fehlen z.
B. die oben erwähnten, in der Umgebung von München von den
Regierungstruppen Erschossenen. Ferner sind natürlich alle Fälle nicht
aufgeführt, wo Leute spurlos verschwanden und die Leichen nicht
eingeliefert wurden, z. B. der siebzehnjährige Johann _Erb_ am 2. Mai.
Die Zahl der Toten ist nach sozialistischen Angaben ungefähr tausend,
eine Zahl, die nach Mitteilung beteiligter Soldaten des Generalkommandos
Oven durchaus glaubhaft erscheint.
Die 184 »tödlich Verunglückten« wird man als Opfer politischer Morde
betrachten müssen. Dies geht aus der oben zitierten amtlichen
Zusammenstellung selbst hervor. Denn in den letztgenannten 21 Fällen
läßt sich die Technik des tödlichen Unglücksfalles genau nachweisen. Am
6. wurden nämlich die 21 katholischen Gesellen ermordet. (Vgl. Seite
41.) Außerdem bin ich in der Lage, weitere 140 in München in den
Maitagen Ermordete namentlich aufzuführen. Wenn man also nicht annehmen
will, daß der Regierungsbericht diese 140 Fälle vollkommen verschweigt
oder den Tatsachen zuwider sie in eine der beiden andern Kategorien
unterbringt und Fälle aus diesen Kategorien verschweigt, so ist man zu
dem Schluß gezwungen, daß die 184 tödlich Verunglückten tatsächlich
ermordet worden sind. Im folgenden einige Einzelfälle.
»Da haben wir Schwein gehabt«
_Huber_, Karl, Landsberger Str. 153, 27 Jahre alt, Mitglied der K.P.D.,
wurde am 30. April nachts aus dem Bett geholt und am andern Morgen nach
kurzem Verhör erschossen. Zeugen bestätigen, daß Huber in keiner Weise
an Kampfhandlungen beteiligt war. Huber hatte bei seiner Festnahme etwa
30 Mark in Bargeld, eine goldene Uhr, eine Uhr mit Stahlgehäuse,
Gamaschen und eine Brieftasche bei sich. Sämtliche Gegenstände fehlten.
Als die Schwester des Huber am 23. Mai wegen der Erschießung ihres
Bruders Erkundigungen einziehen wollte, hörte sie zufällig, wie vor dem
Hause, in dem die 2. Kompagnie des 1. Württembergischen Drag.-Regts.
einquartiert war (Harlaching, Ueber der Klause), zwei Posten sich
äußerten: »Mit dieser schweren Brieftasche und mit den Gamaschen haben
wir mal Schwein gehabt.«
_Bauer_, Johannes, Arbeiter, Unterföhring Nr. 3, 48 Jahre alt,
parteilos, und dessen Sohn Johann, 17 Jahre alt, wurden am 30. April auf
Grund einer Denunziation aus der Wohnung geholt und kurz darauf ohne
Verhör erschossen. Der Vater war parteilos. Der Sohn Mitglied der
Arbeiterwehr. Er hinterließ Frau und vier unmündige Kinder.
Am 1. Mai wurden Peter _Huhn_ und Georg _Kistler_ in Großhesselohe und
der Feinmechaniker _Höpfl_ in Grünwald ohne Urteil erschossen; Verfahren
wurde eingestellt, weil Täter nicht zu ermitteln.
Jakob _Münch_, Forstenrieder Str. 71, wurde am 1. Mai erschossen. Er
wollte seine im Februar gefaßten Waffen abliefern und wurde dabei
verhaftet.
Benno _Huber_, Metzger, Großkarolinenfeld, war bei der Roten Armee in
Rosenheim gewesen und wurde am 2. Mai im Bett erschossen. Hinterläßt
eine Frau mit zwei Kindern.
Der Schuhmacher Emeran _Rötzer_ und der Arbeiter _Kohlmann_ wurden am 2.
Mai auf Grund von Denunziationen durch württembergische Truppen in ihren
Wohnungen, Dreimühlenstr. 14, verhaftet und sofort ohne Urteil im
Schlacht- und Viehhof erschossen. Sie hatten 3 Gewehre, die in ihrem
Privatbesitz waren, darunter 2 Jagdgewehre, am selben Vormittag
abgeliefert. Eine Untersuchung fand nicht statt. Sie wurden beschuldigt,
einen Regierungssoldaten umgebracht zu haben. In Wirklichkeit hatten sie
einen auf der Straße aufgelesenen verwundeten Rotgardisten beherbergt.
Dieser wurde im Bett mit Gewehrkolben geschlagen, dann erschossen.
Rötzer hinterläßt drei Kinder.
_Faust_, Schreiner, leistete am 2. Mai freiwillig Sanitätsdienste bei
der Armee v. Oven und trug eine Rote Kreuzbinde. Die Soldaten sahen dies
für einen Ausweis der Roten Armee an und erschossen ihn. Kein Verfahren.
Der Schriftsteller Hans _Schlagenhaufer_ in Unterhaching wurde am 1. Mai
von dem Hauptmann _Liftl_ aufgefordert, seine Waffen abzugeben. Er
bestritt, Waffen zu besitzen. Doch wurde ein Gewehr gefunden. Er wurde
verhaftet, nach Stadelheim abgeführt und dort am 2. Mai ohne
gerichtliches Verfahren erschossen. Nach einer der Witwe zugestellten
Entscheidung erfolgte die Erschießung wegen des Gewehres und »weil er
sich als Mitglied und späterer Schriftführer der K.P.D. während der
Umsturzbewegung besonders hervorgetan habe.« Der Schadenersatzanspruch
der Witwe auf Grund des Unruheschadengesetzes wurde am 8. November 1921
vom Reichswirtschaftsgericht abgelehnt. (XVII. A. V. 950/21.) Das
Verfahren gegen die Täter wurde eingestellt. Klage beim ordentlichen
Gericht ist anhängig.
Gustav Landauer
Ueber die Art der »Unglücksfälle« orientiert weiter folgender Bericht in
der Münchener »Neuen Zeitung« vom 3. Juni 1919: »Am 2. Mai stand ich als
Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer Gefängnis. Gegen 1-1/4 Uhr
brachte ein Trupp bayrischer und württembergischer Soldaten Gustav
_Landauer_. Im Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil (im Prozeß
als Rittergutsbesitzer Freiherr _v. Gagern_ festgestellt), der mit einer
schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und
den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand jedoch wieder
auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachtmeister: »Geht
mal weg!« Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften
gab der Vizewachtmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in
den Kopf traf. Landauer atmete immer noch. Unter dem Ruf: »Geht zurück,
dann lassen wir ihm noch eine durch!« schoß der Vizewachtmeister
Landauer in den Rücken, daß es ihm das Herz herausriß und er vom Boden
wegschnellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der
Vizewachtmeister mit Füßen zu Tode. Dann wurde ihm alles
heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus
geworfen.« Wegen dieses Artikels wurde die »Neue Zeitung« unter
Vorzensur gestellt.
Das Oberkommando Oven brachte am 6. Juni einen Gegenbericht: »Landauer
wurde von einem früheren Offizier geschlagen, als er etwas zu den
Soldaten sagen wollte. Nach Aussagen aller Zeugen, mit Ausnahme eines
einzigen, hat er mit einer Reitpeitsche, nicht mit einem Knüttel
geschlagen. Keiner der bisher vernommenen Zeugen konnte angeben, daß
unter Lächeln und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften auf
Landauer geschossen worden sei ... Unrichtig ist, daß ein
Vizewachtmeister drei Schüsse auf Landauer abgegeben hat. Vielmehr ist
erwiesen, daß zwei Infanteristen mit Gewehr oder Karabiner und daß ein
Mann, der als Kavallerist, als Sergeant, als Vizewachtmeister und als
Offizierstellvertreter bezeichnet wurde, mit der Pistole einen Schuß auf
Landauer abgegeben hat. Davon, daß Landauer alles heruntergerissen
wurde, hat kein Zeuge etwas angegeben. Festgestellt ist nur, daß
Landauer die Uhr abgenommen wurde. Der Besitzer der Uhr wurde bereits
ermittelt.« Demnach hat Landauer weder einen Fluchtversuch unternommen,
noch eine andere provokatorische Handlung versucht oder ausgeführt.
Der Münchener Stadtrat Weigel teilt mir über die Agnoszierung der Leiche
Landauers folgendes mit: »Landauers Leichnam fehlten Rock, Hose, Stiefel
und Mantel. Nach dem Sektionsprotokoll waren drei Schüsse auf Landauer
abgegeben, die alle tödlich waren. Der Brustschuß stammte nach Ansicht
des Gerichtsarztes Dr. Schöpflin und des Prof. Oberndorfer
wahrscheinlich nicht von einem Gewehr, sondern von einer Pistole. Doch
wurde dies auf Ersuchen des Kriegsgerichtsrates Christoph nicht
aufgenommen.«
Freiherr v. Gagern bekam vom Amtsgericht München am 13. September 1919
einen Strafbefehl über 300 Mark. Das Verfahren gegen weitere Beteiligte
wurde eingestellt.
»Vor dem Kriegsgericht in Freiburg kam die Anklage gegen den
Unteroffizier _Digele_ wegen Tötung Gustav Landauers zur Verhandlung.
Nachdem ein nicht ermittelter Soldat Landauer in den Kopf geschossen
hatte, gab Digele auf Landauer einen Pistolenschuß ab. Der Angeklagte,
ein Württemberger, der inzwischen bei den Baltikumtruppen zum
Unteroffizier befördert wurde, berief sich darauf, daß er nur den Befehl
eines Vorgesetzten ausgeführt habe. Das Gericht sprach ihn von der
Anklage des Totschlages frei, weil er in dem Glauben sein konnte, nach
Befehl zu handeln, und verurteilte ihn wegen Hehlerei, begangen durch
Aneignung der Uhr des Toten, zu fünf Wochen Gefängnis, die durch die
Untersuchungshaft verbüßt sind.« (»Münchner Neueste Nachrichten«, 22.
März 1920.) (Ein ausführlicher Prozeßbericht, aus dem insbesondere die
Richtigkeit der ersten Darstellung hervorgeht, findet sich in der
Freiburger »Volkswacht« vom 22. und 23. März 1920.)
Ich konnte trotz gütiger Unterstützung durch Behörden nicht feststellen,
ob Gagern mit dem Hauptmann Freiherr v. Gagern-Rickholt (geboren am 21.
1. 1887 in Worms) identisch ist, der am 25. 5. 1915 den belgischen Baron
d'Udekem d'Acoz ermordete. Dieser wurde am 7. Juni 1916 zu 15 Jahren
Zuchthaus verurteilt. Am 16. 1. 1919 aber vom Präsidenten des
Reichsmilitärgerichts freigelassen. (Erklärung der Reichsregierung, 11.
8. 1922.)
Außer Landauer wurden in den ersten Maitagen in Stadelheim noch über 30
wehrlose Gefangene von den Soldaten ohne weiteres Verfahren umgebracht.
Herr Weigel teilt mir hierüber mit: »An der Wand eines inneren
Gefängnishofes, dessen Tor auf den Friedhof hinausführt, habe ich an der
Mauer in Brusthöhe 50 bis 60 Gewehreinschläge gesehen. Rekognosziert
werden sollten 30 bis 40 Tote. Sie waren nach den Angaben der
Gefängnisverwaltung aus dem Massengrab, wo sie ohne Särge lagen,
herausgeholt und in die Särge gelegt worden. An das Massengrab zu gehen,
wurde mir nicht gestattet. Nur wenige Särge wiesen Namen auf, darunter
einen weiblichen.«
Elf Leichen konnten nicht agnosziert werden. (Münchener »Neue Zeitung«,
17. Juni 1919.)
Das Verfahren gegen die Täter ist noch nicht abgeschlossen, hat aber
bisher zu keinerlei Resultaten geführt.
Erschießung -- keine offene Gewalt
Der Hilfsarbeiter Josef _Sedlmaier_ wurde am 2. Mai 1919 in seiner
Wohnung, Winterstr. 8 II., verhaftet. Sedlmaier war niemals bei der
Roten Armee und hatte niemals an Kämpfen teilgenommen. Er hatte
lediglich 14 Tage bei der Arbeiterwehr Sicherheitsdienst gemacht und
sein Gewehr am 27. April eingeliefert.
Nach den staatsanwaltschaftlichen Akten, A.V. XIX 1254/19, hat der
betreffende Leutnant _Möller_, bayr. Schützenregiment 21, die Festnahme
angeordnet, »weil er (Sedlmaier) mir nicht beweisen konnte, daß er sein
Gewehr wirklich schon am 27. April abgeliefert habe.«
Zu gleicher Zeit wurden die im gleichen Hause wohnenden Gebrüder
_Altmann_ festgenommen. Nach den Angaben eines »unbekannten, nicht
ermittelten Polizeiorgans« waren sie »gefährliche Spartakisten«.
Die drei Verhafteten wurden einer »Standgerichtskommission« unter
Vorsitz eines Hauptmannes vom 1. bayr. Schützenregiment vorgeführt und
zum Erschießen bestimmt. Sie wurden in den Hof einer Lederfabrik,
Pilgersheimer Str. 39, geführt; als sie dort einen bereits Erschossenen
liegen sahen, begannen sie auseinanderzulaufen. Darauf wurden alle drei
wegen Fluchtgefahr erschossen.
Der Tumultschadenausschuß konstatiert aus den staatsanwaltschaftlichen
Akten, daß alle Zeugen bezüglich des Sedlmaier nichts Belastendes
bekundet haben. Schriftliche Aufzeichnungen über das »standgerichtliche«
Verfahren wurden nicht gemacht. Der betreffende Hauptmann, der das
»Standgericht« leitete, erklärte zu den Akten: »Ich habe in den ersten
Tagen des Mai auf Grund von Angaben der Kriminalpolizei und von
Vertrauenspersonen soviele Verhaftungen vornehmen lassen, daß ich mich
unmöglich auf die Namen von Festgenommenen besinnen kann; auch kann ich
nicht angeben, ob Sedlmaier und die beiden Altmann mir vorgeführt
wurden, oder ob sie auf dem Wege zu mir erschossen wurden, weil sie
einen Fluchtversuch machten.«
Das Verfahren gegen Möller wurde eingestellt. Von einem Verfahren gegen
den Hauptmann oder gegen die Soldaten, die die Erschießung vornahmen,
ist nichts bekannt geworden, obwohl der Staatsanwaltschaft nach eigener
Mitteilung die Namen bekannt sind.
Der Tumultschadenausschuß billigte der Witwe, welche zwei minderjährige
Kinder hat, eine kleine Rente zu.
Hiergegen legte der Reichskommissär bei dem Tumultschadenausschuß
Beschwerde zum Reichswirtschaftsgericht ein. Dieses hob den Beschluß auf
und wies den Anspruch auf Entschädigung ab. In dem Beschluß heißt es:
»Zunächst ist der Schaden in keinem Falle durch offene Gewalt
verursacht. Denn die vollstreckende militärische Stelle hat, wie auch
der Fall gelagert gewesen sein mag, stets amtliche Befugnisse ausüben
wollen. Selbst ein Mißbrauch und eine Ueberschreitung von
Amtsbefugnissen kann niemals als offene Gewalt angesprochen werden.
Weiter aber ist auch in keinem der möglichen Fälle der Tod durch die
Abwehr der offenen Gewalt der Spartakisten unmittelbar verursacht
worden. Sedlmaier wurde durch seine Verhaftung dem Kreise der gegen die
Spartakistenherrschaft eingesetzten unmittelbaren Abwehrmaßnahmen
entrückt. In diesem Augenblick begann für ihn die Abwicklung eines
außerhalb der unmittelbaren Gewaltabwehr liegenden besonderen
strafrechtlichen Verfahrens ...«
Nunmehr hat die Witwe eine Klage gegen den Militärfiskus beim
ordentlichen Gericht eingereicht.
Zu dem Brothändler Josef _Probst_ kamen am 2. Mai 5 Soldaten des
Freikorps Epp. Sie durchsuchten nicht einmal die Wohnung, sondern
forderten ihn nur auf mitzugehen, er komme gleich wieder. Er wurde
sofort erschossen. Irgend ein gerichtliches Verfahren fand nicht statt.
An den Kämpfen hatte sich Probst in keiner Weise beteiligt. Klage zum
ordentlichen Gericht ist anhängig.
Erschießung wegen Beschimpfung der Offiziere
Josef Anton _Leib_, Daiserstr. 4, hatte eine Zeitschrift »Der
Republikaner, Volksblatt für Süddeutsche Freiheit«, herausgegeben. Am 2.
Mai bezog das Batl. Lindenfels, in der Mehrzahl aus Tübinger Studenten
bestehend, Quartier in der Implerschule. Bei Leib wurden drei
Haussuchungen abgehalten, es wurde aber nichts gefunden; dann wurde er
mitgeschleppt und auf Befehl des Rittmeisters Freiherrn _von Lindenfels_
im Hof des Restaurants Elysium erschossen. Als Begründung wurde
angegeben, er habe »auf der Liste gestanden« und habe die Offiziere
beschimpft. Gegen Freiherr v. Lindenfels wurde am 2. August 1920 Anklage
erhoben. Er wurde freigesprochen (Wehrkreis-Kommando V Abt. IV.).
Nach der Entscheidung des Tumultschadenausschusses hat L. sich am Kampfe
nicht beteiligt und ist den Truppen nicht mit Waffen entgegengetreten.
Da die Blätter geeignet gewesen seien, lebhafte Erregung in die
Bevölkerung zu tragen, und da die Witwe zwar nicht mitgearbeitet, aber
in Kenntnis der Sachlage die Einnahme aus den Blättern »bewußt
mitgenossen« habe, erschien es nach Ansicht des Tumultschadenausschusses
der Billigkeit entprechend, die Höchstrente der Witwe von damals 57 _M_
90 [Pf] monatlich auf 30 Mark monatlich herabzusetzen, die Renten der
fünf damals sämtlich minderjährigen Kinder von je 23 _M_ 80 [Pf]
monatlich aber unverändert zu belassen.
Das Reichswirtschaftsgericht hob diese Entscheidung am 20. Oktober 1921
auf und wies nach ständiger Praxis sämtliche Ansprüche ab, denn »ein
Mißbrauch von Amtsbefugnissen könne nie als offene Gewalt angesprochen
werden.« (XVII A.V. 617/21.) Klage zum ordentlichen Gerichte ist
anhängig.
_Bauer_, Josef, Monteur, Schönstr. 60, 20 Jahre, parteilos, wurde am 3.
Mai in Schleisheim angeblich wegen eines bei ihm vorgefundenen Briefes
festgenommen, kurz darauf erschossen und ausgeraubt.
_Nagl_, Josef, Maurerpolier, 31 Jahr, Sauerlach, wurde am 3. Mai in
seiner Wohnung festgenommen und am Starnberger Bahnhof erschossen. Die
Erschießung erfolgte, da angenommen wurde, Nagl sei Eigentümer eines in
seiner Wohnung vorgefundenen Gewehres, das jedoch nachweislich einem bei
Nagl wohnenden Alois Stöttel gehörte. Nach seiner Erschießung wurde die
Leiche vollständig ausgeraubt. Es fehlten 100 Mark Bargeld. Nagl
hinterläßt seine Frau.
_Stettner_, Josef, Xylograph, Baaderstr. 65, wurde am 3. Mai bei
Hilfeleistung eines Verwundeten am Gärtnerplatz erschossen. Hinterläßt
Frau und 6 Kinder.
_Tischer_, Johann, Maler, 37 Jahr, Zeppelinstr. 23, wurde am 3. Mai aus
seiner Wohnung geholt, kam etwa nach einer halben Stunde zurück und
wurde auf Grund einer Bemerkung, die er den Soldaten gegenüber gemacht
hatte, wieder festgenommen und kurz darauf im Lehrerinnenseminar in der
Frühlingstr. erschossen.
_Zull_, Josef, Kutscher, 20 Jahr, Winterstr. 4, wurde am 3. Mai in
seiner Wohnung verhaftet, schwer mißhandelt, halb erschlagen und am
Kandidplatz erschossen. Er war bei der Republikanischen Schutzwehr
gewesen.
Anton _Oswald_ wurde auf Grund einer Denunziation des
Kriminalwachtmeisters Keitler am 3. Mai morgens aus dem Bett geholt, da
er bei der Entwaffnung der Schutzleute geholfen hatte. Er wurde in eine
Kiesgrube gestellt, um erschossen zu werden. Schwer verwundet konnte er,
da auftauchende rote Truppen die Erschießung verhinderten, sich in ein
Haus schleppen, wo er ins Bett gelegt wurde. Dort wurde er gefunden, an
einen Zaun geschleppt und endgültig erschossen. (Kein Verfahren.)
Der Ermordete ist schuld
Am 2. Mai 1919, nachmittag 5 Uhr, kamen zwei bewaffnete Soldaten des
Freikorps Epp in die Wohnung Daisenhofener Str. 12 des Dr. Karl _Horn_,
Professor für Mathematik und Physik, und brachten ihn nach dem Gefängnis
Stadelheim. Dort verhörte ihn der Kommandant, Leutnant Heußer, und gab
ihm einen Passierschein, auf welchem die Schlußworte standen: »Professor
Dr. Karl Horn irrtümlich verhaftet«.
Horn kehrte um 8 Uhr abends in seine Wohnung zurück. Am nächsten Morgen
früh acht Uhr traten abermals zwei Bewaffnete des Freikorps Epp in die
Wohnung und brachten ihn in das Haus Tegernseer Landstraße 98, wo die
Befehlsstelle mit dem Stab des 1. Bataillons des Schützenregiments I
(Freikorps Epp) lag. Dort wurde er im Hofe von dem herbeigeholten
diensttuenden Leutnant Josef _Dinglreiter_ (Bataillonsadjutant) ohne
Verhör kurz mit den den Worten abgefertigt: »Ab nach Stadelheim,
erledigt« und drei Soldaten zum Transport übergeben. Horn versuchte
umsonst, seinen Passierschein vorzuweisen.
Von einem dieser drei Soldaten wurde Horn auf der vor dem Haus
Stadelheimer Str. 33 befindlichen Wiese um 8-3/4 Uhr durch einen Schuß
von rückwärts durch den Kopf getötet. Die Begleitmannschaft raubte
Schuhe, Uhr mit Kette und Anhänger, plünderte die Taschen und versuchten
den Ehering abzuziehen. (Aussage des Augenzeugen Georg Gruber in meinem
Besitz.) Die Leiche wurde quer über dem Fußweg liegen gelassen.
Der Täter, wahrscheinlich Unteroffizier Georg _Grammetsberger_, kehrte
zur Stadt zurück, die beiden andern Soldaten gingen nach Stadelheim. Um
1/2-3 Uhr nachmittags wurde die Leiche von der Gattin und dem
neunjährigen Sohne am Tatort gefunden. Das Verfahren gegen
Grammetsberger wurde eingestellt. Gegen Dinglreiter fand kein Verfahren
statt.
Sowohl das Landgericht München wie das Oberlandesgericht München haben
die Klage der Witwe abgewiesen, da eigenes Verschulden des Getöteten
vorliegt. Dieser habe zu »jenem Kreis von Leuten gehört, die die
Bevölkerung aufgehetzt und dadurch mittelbar die Ausschreitungen der
Soldaten selbst erzeugt haben.« Die Sache geht jetzt ans Reichsgericht.
Eine Frau als Zielscheibe
Georg _Kling_ und seine Tochter Marie _Kling_ taten am 2. Mai in Giesing
freiwillig Sanitätsdienste bei der Roten Armee in einer Station an der
Weinbauerstraße. Sie waren mit Roten Kreuzbinden versehen. Am 3. Mai
wurde Georg Kling auf die Polizeistation Tegernseer Landstraße
transportiert, weil seine andere Tochter Anni angeblich Munition
getragen habe. Marie ging freiwillig mit. Der Schutzmann Keitler
behauptete, Marie habe mit der Sanitätsflagge den Roten Zeichen gegeben.
Sie kam vor ein Standgericht, wurde auf Grund von Zeugenaussagen von
Regierungstruppen freigesprochen und sollte am 4. Mai entlassen werden.
Als der Vater sie morgens abholen wollte, war sie schon nach Stadelheim
abgeführt. Augenzeugen bekunden, daß sie dort als Zielscheibe verwendet
wurde. Zuerst wurde sie ins Fußgelenk, dann in die Wade, dann
Oberschenkel, zuletzt in den Kopf geschossen. Eine Verhandlung gegen die
Täter fand nicht statt. Denn bei der Aufhebung der
Militärgerichtsbarkeit waren die Akten »verloren« gegangen.
Peter _Lohmar_, Journalist, wurde am 3. Mai auf dem Transport in den
Gasteiganlagen, angeblich, weil er sich gewehrt hatte, erschossen.
Tatsächlich konnte er als Kriegsinvalide überhaupt nur am Stock gehen.
Das Verfahren ist eingestellt.
Der Bankbeamte Hans _Bulach_ wurde am 3. Mai auf dem Transport in den
Gasteiganlagen von demselben Gefreiten angeblich auf der Flucht
erschossen.
Der Tagelöhner Theodor _Kirchner_ aus der Winterstr. 4 wurde am 3. Mai
ohne jedes gerichtliche Verfahren in der Kirbacher Str. 11 erschossen,
obwohl er sich weder an den Kämpfen beteiligt, noch sonst strafrechtlich
verfehlt hatte. Ein Gewehr hatte er vorher schon freiwillig ohne
Aufforderung eingeliefert. Er hinterließ eine Witwe und 2 Kinder im
Alter von 2 und 4 Jahren.
Der Tumultschadenausschuß billigte den Hinterbliebenen eine Rente zu.
Hiergegen legte der Reichskommissar beim Tumultschadenausschuß
Beschwerde ein; in der Begründung derselben heißt es: »Als Kirchner
erschossen wurde, war er vollständig wehrlos und von Kirchner drohte
daher keinerlei offene Gewalt, demzufolge konnte seine Erschießung auch
nicht die Abwehr einer offenen Gewalt von seiner Seite bezwecken,
naturgemäß konnte durch diese Erschießung auch nicht die etwa von
anderer Seite drohende Gewalt abgewehrt werden ...«
Das Reichswirtschaftsgericht hob die Entscheidung auf und wies die
sämtlichen Ansprüche ab. Klage zum ordentlichen Gericht schwebt.
Der Privatier Christian _Frohner_, Paulaner Platz 27, wurde am 3. Mai
wegen Verdachtes der Teilnahme an der Aufruhrbewegung von Truppen des
Freikorps Lützow festgenommen. Am 5. Mai 1919 wurde er auf dem Transport
vom »Standgericht« in der Hofbräuhaushalle zur Befehlsstelle der Gruppe
Siebert von dem ihn begleitenden Gefreiten erschossen. Der Bescheid des
Tumultschadenausschusses stellte fest, daß die Erschießung »angeblich
aus Notwehr« erfolgte. Die Leiche wurde ausgeraubt.
Der Antrag auf Zuerkennung einer Rente auf Grund des
Tumultschadengesetzes wurde in beiden Instanzen abgelehnt. Klage zum
ordentlichen Gericht ist anhängig.
Das gegen den Gefreiten wegen Mord eingeleitete Verfahren wurde
eingestellt, weil ein Zeuge nicht auffindbar gewesen ist. Derselbe
Gefreite hat auch Bulach und Lohmar umgebracht.
Der Monteurhelfer Leonhard _Dorsch_, am Feuerbachl 6, wurde nach den der
Witwe vom Tumultschadenausschuß mitgeteilten Feststellungen vom Militär
am 4. Mai verhaftet, »da er der Zugehörigkeit zur Roten Armee verdächtig
war«. Er wurde zunächst einem Gerichtsoffizier in der Wache des 16.
Stadtbezirkes zum Verhör vorgeführt und später »auf nicht aufgeklärte
Weise, vermutlich bei einem Fluchtversuch« erschossen. Kein Verfahren.
Die zwölf Perlacher Arbeiter
Am 4. Mai rückte das Freikorps Lützow in Perlach, wo niemals gekämpft
worden war, ein. Die Offiziere konferierten mit dem protestantischen
Pastor _Hell_. (Angeblich holten sie dort ein Wäschepaket ab.) Dann
requirierten sie ein Zimmer im Gasthof zur Post und verhafteten die
Arbeiter Johann _Licht_ und Georg _Koch_. Um 3 Uhr morgens wurden dann
auf Grund einer Liste u. a. folgende Perlacher Arbeiter, teils
Parteilose, teils Mitglieder der Mehrheitssozialdemokratie, aus ihren
Betten geholt: Adalbert _Dengler_, Georg _Eichner_, Sebastian
_Hufnagel_, Georg _Jacob_, Josef _Jakob_, Johann _Keil_, Albert _Krebs_,
Josef _Ludwig_, August _Stöber_, Konrad _Zeller_. Bei dem Hafnermeister
Ludwig waren drei ergebnislose Haussuchungen vorausgegangen. Keil und
Dengler hatten Waffen besessen, sie jedoch am 1. Mai laut Aufforderung
abgeliefert. Als der Wirt den Verhafteten Kaffee geben lassen wollte,
hieß es, »die brauchen nichts mehr«. Die Verhafteten mußten
Brieftaschen, Messer und Geldbörsen abgeben, wurden in der Früh um 5 Uhr
auf ein Lastauto verladen und nach dem Hofbräuhauskeller gebracht.
Ludwig wurde gleich hinter das Auto geführt und um 6 Uhr morgens
erschossen. Einige der Verhafteten wurden dann von Offizieren verhört.
Keiner war bei der Roten Armee gewesen. Keiner hatte sich an den Kämpfen
beteiligt, bei keinem waren Waffen gefunden worden, Zeugen schildern,
daß die Gefangenen einen niedergeschlagenen, ja geistesabwesenden
Eindruck machten und flehentlich um ihr Leben baten. Zwischen 11 und 1
Uhr wurden in Abständen erst zwei, dann drei Personen auf dem Hof auf
einem Kohlenhaufen erschossen. Zwei weitere Gefangene, zuerst
zurückgestellt, wurden später erschossen. Insgesamt wurden in Abständen
12 Gefangene ohne Urteil, ohne den Schatten eines Rechts erschossen.
Nach der Erschießung wurden den Toten ihre sämtlichen Wertgegenstände
und Papiere geraubt. Gegen keinen einzigen der Täter oder der
verantwortlichen Offiziere ist jemals auch nur verhandelt worden.
(Aussagen von 14 Augenzeugen sind in meinem Besitz.) 12 Frauen und 35
minderjährige Kinder waren der Ernährer beraubt. Die von den
Hinterbliebenen auf Grund des Aufruhrschadengesetzes erhobenen
Rentenansprüche wurden vom Reichswirtschaftsgericht am 14. August 1921
mit der Begründung abgewiesen, die Erschießung sei keine offene Gewalt
gewesen. (XVII, A.V. 747/21.)
Josef _Graf_, 18 Jahre, wurde am 3. Mai verhaftet. Ein Offizier teilte
dem Vater mit, der Fall werde am nächsten Tag ordnungsgemäß verhandelt.
Am 4. Mai, morgens 1/2-6 Uhr, wurde er auf offener Straße (Warngauer
Straße) erschossen und die Leiche liegen gelassen. (Kein Verfahren.)
Josef _Siegl_, Sanitätssoldat, Rheintaler Str. 64, tat während der
Räterepublik keinen Dienst und ging erst am 1. Mai wieder in Dienst. Auf
dem Weg nach Hause wurde er am 5. Mai wegen seiner Roten Kreuzbinde
erschossen. Die Leiche wurde ausgeraubt.
_Schäffer_, Josephine, Kaufmannsfrau, Hohenzollernstr. 72, wurde am 5.
Mai auf dem Transport nach dem Abteilungsstab des Freikorps Lützow in
der Nähe der Giselaschule erschossen. Nach der Erschießung wurde ihre
Wohnung durchsucht und Gegenstände im Werte von 3000 Mark entwendet. Ihr
Mann war in Haft. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht eingeleitet.
Die 21 katholischen Gesellen
Am 6. Mai fand eine Versammlung des katholischen Gesellenvereins St.
Joseph wegen Theaterangelegenheiten im Vereinslokal, Augustenstr. 71,
statt. Sie wurde als »spartakistisch« denunziert. Auf Grund eines
Befehls des Hauptmanns v. Alt-Stutterheim wurden die Gesellen durch eine
Patrouille unter Führung des Offizierstellvertreters Priebe verhaftet,
weil ein Versammlungsverbot existierte. Hauptmann _v. Alt-Stutterheim_
musterte die Verhafteten auf der Straße. Die Leute schrien, sie seien
unschuldig; er sagte, das gehe ihn nichts an, und ließ es zu, daß die
Leute furchtbar mißhandelt wurden. Sieben Gefangene wurden im Hof des
Hauses Karolinenplatz 5 erschossen. Die anderen wurden in den Keller
eingeliefert. Die Soldaten, zum Teil in angetrunkenem Zustand,
trampelten auf den Gefangenen herum, stießen sie wahllos mit dem
Seitengewehr nieder und schlugen derartig um sich, daß ein Seitengewehr
sich verbog und daß das Hirn herumspritzte. So töteten sie weitere 14
Leute und plünderten dann die Leichen aus. Fünf Gefangene wurden schwer
verwundet. »Die Leichen der Erschossenen schauten fürchterlich aus.
Einem war die Nase ins Gesicht hineingetreten, andern fehlte der halbe
Hinterkopf«. (Erster Verhandlungstag.) »Wenn einer der Verwundeten sich
noch regte, wurde auf ihn eingeschlagen und eingestochen. Zwei Soldaten,
die sich umfaßt hatten, führten einen wahren Indianertanz neben den
Leichen auf, schrien und heulten.« (»Bayr. Kurier«, 23. Oktober 1919.)
Die Soldaten glaubten ein Recht dazu zu haben, da ihnen durch ihren
Hauptmann Hoffmann erklärt worden war, wenn sie einen Spartakisten
sähen, sollten sie gleich von der Waffe Gebrauch machen. Ein Soldat
meldete sich denn auch dienstlich von der Erschießung der 21
Spartakisten zurück. Der größte Teil der Täter konnte nicht festgestellt
werden. Das Sektionsprotokoll verschwand aus den Akten. Die Namen der
Ermordeten waren: J. _Lachenmaier_, J. _Stadler_, F. _Adler_, J.
_Bachhuber_, S. _Ballat_, A. _Businger_, J. _Fischer_, M. _Fischer_, F.
_Grammann_, M. _Grünbauer_, J. _Hamberger_, J. _Krapf_, J. _Lang_, B.
_Pichler_, P. _Prachtl_, L. _Ruth_, K. _Samberger_, F. _Schönberger_, A.
_Stadler_, F. _Stöger_, K. _Wimmer_.
Am 25. Oktober 1919 wurde der Soldat Jakob _Müller_ und der
Vizefeldwebel Konstantin _Makowski_ zu 14 Jahren Zuchthaus, _Grabasch_
zu einem Jahr Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Gegen die
verantwortlichen Offiziere der Gardedivision wurde kein Verfahren
eingeleitet. Das Verfahren gegen den Hauptmann von Alt-Stutterheim wurde
eingestellt. (»Münchener Neueste Nachrichten« und »Bayrischer Kurier«,
21. bis 26. Oktober 1919.) (_Schlag_, Das Blutbad am Karolinenplatz.)
Vorsitzender war Oberlandesgerichtsrat Hieber, Staatsanwalt Dr. Mugler.
Am 4. November wurde der ehemalige Husar Stefan _Latosi_, der in der
betr. Nacht blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geldbörsen den Keller
verlassen hatte, wegen Verbrechen des Totschlags freigesprochen, wegen
schweren Diebstahls zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. (»Münchener
Neueste Nachrichten«, 5. November 1921.)
Da mir leider der Platz fehlt alle Münchener »tödlichen Unglücksfälle«
auch nur mit wenigen Worten zu schildern, begnüge ich mich, die mir
bekannten in tabellarischer Form darzustellen. Der Vorgang ist eintönig
immer dasselbe: Denunziation, Verhaftung, Erschießung an der nächsten
Mauer, Plünderung der Leiche. Der Täter bleibt straflos, denn ein
Verfahren wird gar nicht eingeleitet.
Die folgende Liste umfaßt 161 Ermordete und 273 Hinterbliebene. Sie
enthält auch die im Text bereits aufgeführten Fälle.
161 VON DEN REGIERUNGSTRUPPEN IN MÜNCHEN ERMORDETE
==============================================================
Lfd.| _Name_ | Wohnort, Beruf
Nr.| | Alter, Zahl der Hinterbliebenen
| | Datum, Ort der Ermordung
| | Bemerkung
====+=====================+==================================+
1 | _Adler, Franz_ | Kath. Ges.-Verein
| | Augustenstr. 41, Schlosser
| | Alter: 25, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | vollst. ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
2 | 2 _Brüder | Winterstr. 8, --
| Altmann_ | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Pilgersheimerstraße 39
| | Verfahren eingestellt
----+---------------------+----------------------------------+
4 | _Aschenbrenner, M._ | Tegernseerlandstraße 18, Spengler
| | Alter: --, Hinterbliebene: 3
| | 7. V. 19, Hohenzollernschule
----+---------------------+----------------------------------+
5 | _Bachhuber, Josef_ | Kath. Ges.-Verein, Maler
| | Alter: 19, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | vollst. ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
6 | _Barth, Georg_ | Lilienstr. 62, Hoteldiener
| | Alter: 30, Hinterbliebene: 1
| | Datum: -- , Ort der Ermordung: --
| | Schuhe, Hose, Mantel geraubt
----+---------------------+----------------------------------+
7 | _Barth, R. Anton_ | Nockherstr. 38, Kutscher
| | Alter: 18, Hinterbliebene: 1
| | 4. V. 19, Ostfriedhof
----+---------------------+----------------------------------+
8 | _Bauer, Johann_ | Unterföhring 3, Beruf: --
| | Alter: 17, Hinterbliebene: --
| | 30.IV. 19, Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
9 | _Bauer, Johannes_ | Unterföhring 3, Arbeiter
| | Alter: 48, Hinterbliebene: 5
| | 30.IV. 19, Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
10 | _Bauer, Josef_ | Schönstr. 60, Monteur
| | Alter: 20, Hinterbliebene: 6
| | 3. V. 19, Schleißheim
| | ausgeraubt
----+---------------------+----------------------------------+
11 | _Bischl, Michael_ | Oberländerstr. 11, Schlosser
| | Alter: 18, Hinterbliebene: 2
| | 2. V. 19, Ruprechtstr.
| | erschlagen und erschossen
----+---------------------+----------------------------------+
12 | _Bongratz, Peter_ | Westendstr. 161, Gehilfe
| | Alter: 25, Hinterbliebene: 8
| | 5. V. 19, Schlachthof
| | gold. Uhr, 3 goldene Ringe,
| | Ueberzieher, Hut geraubt
----+---------------------+----------------------------------+
13 | _Bulach, Johann_ | Mariahilfstr. 3, Bankbeamter
| | Alter: 37, Hinterbliebene: 3
| | 3. V. 19, Gasteiganlagen
----+---------------------+----------------------------------+
14 | _Bullat, Sebastian_ | Kath. Ges.-Verein, Schmied
| | Alter: 19, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
15 | _Brucker, Oskar_ | Hochstr. 31, Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, Salvatorkeller
----+---------------------+----------------------------------+
16 | _Buscher, Andreas_ | Tegernseerlandstraße 28,
| | Bauhilfsarbeit.
| | Alter: 29, Hinterbliebene: --
| | 4. V. 19, Stadelheim
----+---------------------+----------------------------------+
17 | _Businger, Anton_ | Kath. Ges.-Verein, Buchbinder
| | Alter: 22, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
18 | _Crusius, Ludwig_ | Weinbauernstr. 1, Schlosser
| | Alter: 37, Hinterbliebene: 2
| | 2. V. 19, Knollwiese
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19 | _Dal Sasso, Josef_ | Bavariastr. 9, Kutscher
| | Alter: 35, Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, Menterschweige
----+---------------------+----------------------------------+
20 | _Demann, Johann_ | Wendelsteinstr. 9, Bahnarbeiter
| | Alter: 21, Hinterbliebene: 3
| | Datum: -- , Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
21 | _Dengler, Adalbert_ | Perlach, Prinzregentenstr. 46,
| | Taglöhner
| | Alter: 46, Hinterbliebene: 6
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
----+---------------------+----------------------------------+
22 | _Dietz, Theodor_ | i. d. Grube 25, Spengler
| | Alter: 30, Hinterbliebene: 2
| | 2. V. 19, Maximiliank.
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23 | _Dorfmeister, Aug._ | Siebenbrunnerstr., Ingenieur
| | Alter: 28, Hinterbliebene: 4
| | 2. V. 19, Harlaching
| | erschlagen, erschossen,
| | ausgeplündert
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24 | _Dorsch, Leonhard_ | Feuerbachl 6, Monteurgehilfe
| | Alter: 25, Hinterbliebene: --
| | 4. V. 19, Frauenhoferbrücke
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25 | _Eckert, Max_ | Miliechplatz 1, Friseur
| | Alter: 45, Hinterbliebene: 4
| | 2. V. 19, Kühbachstr.
----+---------------------+----------------------------------+
26 | _Effhauser, Lorenz_ | Jahnstr. 31, Monteurgehilfe
| | Alter: 28, Hinterbliebene: 1
| | 1. V. 19, Stadelheim
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27 | _Eichner, Georg_ | Perlach 196, Bahnarbeiter
| | Alter: 35, Hinterbliebene: 5
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
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28 | _Enzenberger, Joh._ | Winterstr. 13, Schleifer
| | Alter: 24, Hinterbliebene: 3
| | Datum: -- , Harlachinger Weg
| | 143 M., Brieftasche, Ehering,
| | Uhr, Windjacke geraubt
----+---------------------+----------------------------------+
29 | _Ewald, Jakob_ | Tegernseerlandstraße 71,
| | Hilfsmonteur
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 2
| | Datum: -- , Ort der Ermordung: --
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30 | _Faltermeier, Otto_ | Peißenbergstr. 1, Metzger
| | Alter: 28, Hinterbliebene: 3
| | 2. V. 19, Stadelheim
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31 | _Faust, sen._ | Kistlerstr. 1, Schreiner
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, i. d. Wohnung
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32 | _Faust, jun._ | Kistlerstr. 1, Schreiner
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
33 | _Felser, Martin_ | Mondstr. 1, Bauarbeiter
| | Alter: 23, Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, Stadelheim
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34 | _Feigl, Ludwig_ | Herzogstandstr. 1, Metzger
| | Alter: 41, Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Ort der Ermordung: --
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35 | _Fichtl, Johann_ | Perlach 46, Hilfsarbeiter
| | Alter: 43, Hinterbliebene: 7
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
----+---------------------+----------------------------------+
36 | _Fischalk, Anton_ | Schönstr. 60, Gärtner
| | Alter: 24, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Krüppelheim
----+---------------------+----------------------------------+
37 | _Fischer, Joseph_ | Kath. Ges.-Verein, Schlosser
| | Alter: 23, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
38 | _Fischer, Karl_ | Raintalerstr. 72, Hilfsarbeiter
| | Alter: 20, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Knollhof
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
39 | _Fischer, Michael_ | Kath. Ges.-Verein, Schneider
| | Alter: 21, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenplatz 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
40 | _Frohner, Christ._ | Paulanerplatz 27, Privatier
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 5. V. 19, Hofbräuhauskeller
| | gold. Zwicker, Uhr, Börse, Stock
| | gestohl.
----+---------------------+----------------------------------+
41 | _Ganserer, Ludwig_ | Wohnort: -- , Schlosser
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Residenz
| | ausgeplündert
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42 | _Geigl, Michael_ | Unterhaching 14, Schriftsetzer
| | Alter: 39, Hinterbliebene: 2
| | 1. V. 19, Stadelheim
----+---------------------+----------------------------------+
43 | _Geltl, Johann_ | Schönstr. 76, Hilfsarbeiter
| | Alter: 20, Hinterbliebene: 1
| | Datum: -- , Knollkiesgrube
| | ausgeplündert
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44 | _Gerhard, Karl_ | Oberanger 53, Kaufmann
| | Alter: 28, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Jakobplatz
----+---------------------+----------------------------------+
45 | _Goldbrunner, Joh._ | Tegernseerlandstraße 125,
| | Eisendreher
| | Alter: 22, Hinterbliebene: 1
| | Datum: -- , Giesingerberg
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
46 | _Graf, Josef_ | Gietlstr. 15, Schlosser
| | Alter: 18, Hinterbliebene: --
| | 4. V. 19, Warngauerstr.
----+---------------------+----------------------------------+
47 | _Gramann, Franz_ | Kath. Ges.-Verein, Schneider
| | Alter: 19, Hinterbliebene:--
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
48 | _Grünbauer, Math._ | Kath. Ges.-Verein, Schlosser
| | Alter: 24, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
49 | _Hamberger, Joh._ | Kath. Ges.-Verein, Schlosser
| | Alter: 19, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
50 | _Hain, Leo_ | Belgradstr. 107, Masch.-Mstr.
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 3
| | 8. V. 19, Karl Theod.-W.
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
51 | _Hausler, Rich._ | Großhadern 19, Elektrotechn.
| | Alter: 19, Hinterbliebene: 2
| | 1. V. 19, Großhadern
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52 | _Hausmann, Wilh._ | Weißenburger Straße 2, Friseur
| | Alter: 30, Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, i. s. Wohnung
----+---------------------+----------------------------------+
53 | _Hecksteiger, Max_ | Kühbachstr. 16, Maurer
| | Alter: 36, Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
54 | _Heimerer, Anton_ | Tegernseerlandstraße 30,
| | Eisenhobler
| | Alter: 49, Hinterbliebene: 5
| | 3. V. 19, Knollgrube
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
55 | _Heimkirchner, | Elsenheimerstr. 28, Hilfsarbeiter
| Jul._ | Alter: 21, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Ausstellung
| | 230,-- M., Uhr und Kette, Hut und
| | Stiefel geraubt
----+---------------------+----------------------------------+
56 | _Heinritzl, Josef_ | Wendelsteinstr. 2, Bauarbeiter
| | Alter: 22, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Knollanwesen
----+---------------------+----------------------------------+
57 | _Hillenbrand, Joh._ | Ackerstr. 116, Fensterreinig.
| | Alter: 20, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Siboldstr.
----+---------------------+----------------------------------+
58 | _Hof, Sebastian_ | Forstenriederstr. 2, Schlosser
| | Alter: 32, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Forstenrieder Ecke
| | Holzapfelstraße
----+---------------------+----------------------------------+
59 | _Horn, Karl_ | Daisenhofenerstraße 12, Prof. d.
| | Mathematik
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Stadelheimerstraße 33
| | Uhr, Kette, Schuhe geraubt
----+---------------------+----------------------------------+
60 | _Höpfl_ | Grünwald, Feinmechaniker
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 1. V. 19, Grünwald
----+---------------------+----------------------------------+
61 | _Hörl, Max_ | Weinbauernstr. 2, Schuhmacher
| | Alter: 33, Hinterbliebene: 3
| | Datum: --, Stadelheim
----+---------------------+----------------------------------+
62 | _Huber, Karl_ | Landsbergerstraße 153, Kutscher
| | Alter: 27, Hinterbliebene: --
| | 1. V. 19, Ort der Ermordung: --
| | 30 M., 2 Uhren, Gamaschen,
| | Brieftasche geraubt
----+---------------------+----------------------------------+
63 | _Hufnagel, Sebast._ | Perlach, Rosenheimerstr. 5,
| | Taglöhner
| | Alter: 47, Hinterbliebene: 3
| | 5. V. 19, Hofbräuhauskeller
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
64 | _Huhn, Peter_ | Großhesselohe, Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 1. V. 19, Großhesselohe
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65 | _Jakob, Georg_ | Perlach 104, Schreiner
| | Alter: 37, Hinterbliebene: 3
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
| | ausgeplündert
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66 | _Jakob, Josef_ | Perlach, Putzbrunnerstr., Maurer
| | Alter: 40, Hinterbliebene: 6
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
| | ausgeplündert
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67 | _Kapfhammer, Max_ | Rottmannstr. 23, Taglöhner
| | Alter: 50, Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Stigelmeierpl.
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68 | _Keil, Johann_ | Perlach 46, Taglöhner
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
| | ausgeplündert
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69 | _Kollmeder, Blas._ | Baaderstr. 2, Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 29.IV. 19, Starnberg
| | 200 M., Leuchtblattuhr geraubt
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70 | _Kininger, Ruppert_ | Reifenstuhlstr. 12, Monteur
| | Alter: 30, Hinterbliebene: 3
| | 3. V. 19, Schlachthof
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71 | _Kirchner, Theodor_ | Winterstr. 4, Taglöhner
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 3
| | 3. V. 19, Kühbachstr. 11
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72 | _Kistler, Georg_ | Großhesselohe, Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 1. V. 19, Großhesselohe
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73 | _Kling, Maria_ | Edelweißstr. 11, Kontoristin
| | Alter: 23, Hinterbliebene: --
| | 4. V. 19, Stadelheim
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74 | _Kobahn, Otto_ | Pilgersheimerstr. 2,
| | Schreinerlehrl.
| | Alter: 16, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Stadelheim
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75 | _Koch, Aug. Georg_ | Perlach 46, Hilfsarbeiter
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 9
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
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76 | _Koller, Ignatz_ | Abelestr. 1, Schäffler
| | Alter: 25, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Kapuzinerstr.
| | 80 M., Ring, Ueberzieher, Schuhe
| | geraubt
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77 | _Kohlmann, Joh._ | Dreimühlenstr. 14, Taglöhner
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 6
| | 2. V. 19, Schlachthof
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78 | _Koyer, Josef_ | Frauenstr. 3, Metzger
| | Alter: 20, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Marienstr.
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79 | _König, Anton_ | Mehring b. Augsb., Elektromont.
| | Alter: 34, Hinterbliebene: 2
| | 2. V. 19, Schlachthof
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80 | _Köstelmaier, | Landsbergerstraße 163,
| Xaver_ | Malergehilfe
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 4
| | 1. V. 19, Schäftlarn
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81 | _Krapf, Josef_ | Kath. Ges.-Verein, Schneider
| | Alter: 21, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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82 | _Kraus, Karl_ | Gallmeierstr. 6, Händler
| | Alter: 34, Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Ort der Ermordung --
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83 | _Krebs, Albert_ | Perlach 46, Gußmeister
| | Alter: 38, Hinterbliebene: 5
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
| | ausgeplündert
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84 | _Lachenmaier, | Kath. Ges.-Verein, Großhadern,
| Josef_ | Lindenallee 8, Herbergsvater
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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85 | _Landauer, Gustav_ | Wohnort: -- , Schriftsteller
| | Alter: 49, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Stadelheim
| | Rock, Hose, Stiefel, Mantel u.
| | Uhr geraubt
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86 | _Lang, Josef_ | Kath. Ges.-Verein, Schlosser
| | Alter: 26, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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87 | _Leib, Anton_ | Daiserstr. 44, Redakteur
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 6
| | 2. V. 19, Elysium
| | Täter: v. Lindenfels
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88 | _Link, Karl_ | Barthstr. 2, Kutscher
| | Alter: 40, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Hofbräuhausk.
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89 | _Lohmar, Josef_ | Kühbachstr. 18, Fuhrmann
| | Alter: 41, Hinterbliebene: 5
| | 2. V. 19, Giesingerberg
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90 | _Lohmar, Peter_ | Wohnort: -- , Journalist
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Gasteiganlagen
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91 | _Ludwig, Josef_ | Perlach 134, Hafnermeister
| | Alter: 56, Hinterbliebene: 5
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
| | ausgeplündert
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92 | _Mages, Georg_ | Landsbergerstraße 163,
| | Bauarbeiter
| | Alter: 17, Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Pettenkoferstraße 11
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93 | _Mairiedl, Josef_ | Großhadern, Bauerstr. 39
| | Schreiner
| | Alter: 35, Hinterbliebene: 1
| | 1. V. 19, v. d. Dorf Großhadern
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94 | _Mandel, Karl_ | Wohnort: -- , Redakteur
| | Alter: 33, Hinterbliebene: 3
| | Datum: -- , Ort der Ermordung: --
| | größerer Geldbetrag gestohlen
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95 | _Meißenhalter, | Wohnort: -- , Taglöhner
| Rupp._ | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Tegernseerlandstr. 32
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96 | _Nagl, Josef_ | Sauerlach, Maurerpolier
| | Alter: 31, Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, Starnberger Bhf.
| | 100 M. geraubt
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97 | _Neumeier, Hans_ | Lothringerstr. 11, Pflasterer
| | Alter: 23, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Ostfriedhof
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98 | _Niederreiter, | Untere Grasstr. 18, Pflasterer
| Josef_ | Alter: 29, Hinterbliebene: 3
| | 3. V. 19, Ort der Ermordung: --
| | Uhr, Geld, Schuhe u. Ringe
| | geraubt
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99 | _Noak, Ernst_ | Großhadern 36, Monteur
| | Alter: 27, Hinterbliebene: --
| | 1. V. 19, Waldfriedhof
| | ausgeplündert
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100 | _Obermaier, Joh._ | Entenbachstr. 12, Metallgießer
| | Alter: 21, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Ort der Ermordung: --
| | ausgeplündert
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101 | _Oswald, Anton_ | Kesselbergstr. 2, Maurer
| | Alter: 31, Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Ort der Ermordung: --
| | 300 M., Uhr u. Kette [geraubt]
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102 | _Pasch, Josef_ | Wohnort: -- , Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, Tegernseerlandstr. 132
----+---------------------+----------------------------------+
103 | _Peller, Josef_ | Alpenstr. 27, Hilfsarbeiter
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Wiese a. d.
| | Daiserstraße
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104 | _Pichler, Bernh._ | Kath. Ges.-Verein, Tapezier
| | Alter: 26, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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105 | _Platzer, Josef_ | Boosstr. 5, Spengler
| | Alter: 18, Hinterbliebene: 1
| | Datum: -- , Ohlmüllerstr.
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106 | _Prachtl, Paul_ | Kath. Ges.-Verein, Spengler
| | Alter: 29, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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107 | _Probst, Josef_ | Kirchenstr. 38, Brothändler
| | Alter: 30, Hinterbliebene: 2
| | 2. V. 19, Maximiliank.
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108 | _Rabl, Georg_ | Aignerstr. 16, Eisendreher
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 1
| | 3. V. 19, Pfarrhofstr.
----+---------------------+----------------------------------+
109 | _Raffner, Josef_ | Kesselbergstr. 6, Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Knollwiese
----+---------------------+----------------------------------+
110 | _Raidel, Josef_ | Wirthstr. 1a, Hilfsarbeiter
| | Alter: 35, Hinterbliebene: 3
| | 3. V. 19, Wirthstr. 1a
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111 | _Rainer, August_ | Großhadern 19, Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 1. V. 19, Neufriedenheim
| | Uhr u. Zigarettenetui geraubt
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112 | _Reinhardt, Viktor_ | Arcostr. 9, Hilfsarbeiter
| | Alter: 23, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
113 | _Reith, Ludwig_ | Kath. Ges.-Verein, Schneider
| | Alter: 22, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
114 | _Rieger, Josef_ | Breisacherstr. 19, Maurer
| | Alter: 34, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Stadelheim
----+---------------------+----------------------------------+
115 | _Reischl, Josef_ | Zugspitzstr. 15, Maurer
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 2
| | 4. V. 19, Stadelheim
----+---------------------+----------------------------------+
116 | _Rötzer, Emeran_ | Dreimühlenstr. 14, Schuhmacher
| | Alter: 42, Hinterbliebene: 3
| | 2. V. 19, Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
117 | _Ruither, Joseph_ | Hans Miliechstr. 10, Stuckateur
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Cremmermühle
| | 80 M. u. Bekleidung geraubt
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118 | _Russer, Karl_ | Zugspitzstr. 13, Steinmetz
| | Alter: 28, Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Ort der Ermordung: --
| | vollst. ausgeplündert
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119 | _Samberger, Karl_ | Kath. Ges.-Verein, Schneider
| | Alter: 25, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
120 | _Samisch, Wilhelm_ | Preisingstr. 8, Spengler
| | Alter: 45, Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Herzogpark
| | ausgeplündert
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121 | _Sammer, Alfons_ | Kesselbergstr. 6, Hilfsarbeiter
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 4
| | Datum: -- , Knollwiese
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122 | _Sedlmaier, Jos._ | Winterstr. 8, Hilfsarbeiter
| | Alter: 42, Hinterbliebene: 3
| | 2. V. 19, Pilgersheimerstraße 39
| | Verfahren eingestellt
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123 | _Seidl, Georg_ | Trappentreustr. 32, Bauarbeiter
| | Alter: 32, Hinterbliebene: 1
| | 1. V. 19, Donnersbergbr.
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124 | _Seidner, Philipp_ | Unterföhring, Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | Datum: -- , Elsässer Str.
----+---------------------+----------------------------------+
125 | _Sigl, Josef_ | Raintalerstr. 64, Krankenwärter
| | Alter: 35, Hinterbliebene: 2
| | 5. V. 19, Ort der Ermordung: --
----+---------------------+----------------------------------+
126 | _Sontheimer, Josef_ | Erhardstr. 11, Kaufmann
| | Alter: 52, Hinterbliebene: --
| | 4. V. 19, Franziskaner
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127 | _Schäffer, | Hohenzollernstr. 72, Kaufmannsfr.
| Josefine_ | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 5. V. 19, Elisabethplatz
| | Wohnung vollständig ausgeplündert
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128 | _Schermer, | Boschetsriedstr. 43, Schlosser
| Heinrich_ | Alter: -- , Hinterbliebene: 4
| | Datum: -- , Ort der Ermordung: --
| | als Verwundeter erschossen u.
| | ausgeraubt
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129 | _Schlagenhaufer, | Unterhaching, Redakteur
| H._ | Alter: 54, Hinterbliebene: 1
| | 2. V. 19, Stadelheim
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130 | _Schlagintweit, | Tegernseerlandstraße 125,
| Jak._ | Beruf: --
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 4
| | 2. V. 19, Knollwiese
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131 | _Schnellbögl, | Humboldstr. 20, Maler
| Georg_ | Alter: 54, Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Kirbachstr. 11
| | Uhr u. Kette geraubt
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132 | _Schönberger, | Kath. Ges.-Verein, Bäcker
| Fritz_ | Alter: 19, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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133 | _Schredinger, Joh._ | Daisenhofenerstraße 4, Schmied
| | Alter: 21, Hinterbliebene: 4
| | 3. V. 19, Stadelheim
| | ausgeplündert
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134 | _Schwaiger, Jak._ | Dreimühlenstr. 9, Zimmerer
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 2
| | Datum: -- , Sendlingertorpl.
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135 | _Schwarz, Johann_ | Breisacherstr. 16, Mechaniker
| | Alter: 21, Hinterbliebene: --
| | 4. V. 19, Stadelheim
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136 | _Stadler, Anton_ | Kath. Ges.-Verein, Techniker
| | Alter: 35, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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137 | _Stadler, Jacob_ | Kath. Ges.-Verein, Buchhalter
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeplündert
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138 | _Steidle, Max_ | Parkstr. 13, Bäcker
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | Datum: -- , Zur roten Wand
----+---------------------+----------------------------------+
139 | _Steingrübl, Josef_ | Palmstr. 8, Mechanikerlhrl.
| | Alter: 16, Hinterbliebene: --
| | 2. V. 19, Stadelheim
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140 | _Stelzer, Johann_ | Orleanstr. 61, Fuhrmann
| | Alter: 21, Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Ludwigsbrücke
| | ins Wasser geworfen
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141 | _Stettner, Josef_ | Baaderstr. 65, Xylograph
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 7
| | 3. V. 19, Gärtnerplatz
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142 | _Stiegler, Ludwig_ | Kirchplatz 10, Hilfsarbeiter
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | Datum: -- , Stadelheim
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143 | _Stöber, August_ | Perlach, Arbeiter
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
| | ausgeplündert
----+---------------------+----------------------------------+
144 | _Stöger, Felix_ | Kath. Ges.-Verein, Schuhmacher
| | Alter: 24, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenplatz 5
| | ausgeplündert
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145 | _Streicher, Joseph_ | Sommerstr. 57, Hilfsarbeiter
| | Alter: 25, Hinterbliebene: 2
| | 2. V. 19, Stadelheim
| | 54 M. u. Uhr geraubt
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146 | _Tischer, Johann_ | Zeppelinstr. 23, Maler
| | Alter: 37, Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Seminar, Frühlingstraße
----+---------------------+----------------------------------+
147 | _Trunk, Johann_ | Gietlstr., Bäcker
| | Alter: 23, Hinterbliebene: --
| | 4. V. 19, Stadelheim
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148 | _Thuringer, Fried._ | Hirschbergstr. 20, Schmied
| | Alter: 18, Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Zugspitzstr.
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149 | _Vogel_ | Fürstenfeldbruck, Matrose
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 30.IV. 19, Fürstenfeldbruck
| | geraubt Schuhe, Gamaschen,
| | Brieftsch. 300 M
| | Täter: v. Lindenfels
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150 | _Waffler, Franz_ | Siebenbrunn 1, Taglöhner
| | Alter: 29, Hinterbliebene: 3
| | 2. V. 19, Krüppelheim
| | vollst. ausgeraubt
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151 | _Wagner, Karl_ | Aventinstr. 8, Installateur
| | Alter: 37, Hinterbliebene: 3
| | 2. V. 19, Hofbräuhausk.
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152 | _Walter, Baptist_ | Nockherstr. 23, Schlosser
| | Alter: 36, Hinterbliebene: 5
| | 4. V. 19, Ort der Ermordung: --
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153 | _Waock, Ludwig_ | Preisingstr. 15, Taglöhner
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 3
| | 4. V. 19. Wasserburgerhof
| | 2 Goldringe, 1 Silberring geraubt
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154 | _Wiesheu_ | Wohnort: -- , Dienstknecht
| | Alter: -- , Hinterbliebene: --
| | 1. V. 19. Großföhren
| | Täter: Feldwbl. Maulbeck,
| | Art.-Abt. 24, 3. Battr.,
| | Ingolstadt
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155 | _Wimmer, Karl_ | Kath. Ges.-Verein, Zimmermann
| | Alter: 23, Hinterbliebene: --
| | 6. V. 19, Karolinenpl. 5
| | ausgeraubt
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156 | _Wittmann, Johann_ | a. d. Schweige 5, Lackierer
| | Alter: 46, Hinterbliebene: 1
| | 5. V. 19, Schlachthof
| | 50 M. u. Uhr geraubt
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157 | _Wohlmuth, Alois_ | Großhadern, Schweizer
| | Alter: 37, Hinterbliebene: 9
| | 1. V. 19, Großhadern
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158 | _Woppmann, Xaver_ | Sandstr. 30, Polier
| | Alter: 51, Hinterbliebene: 2
| | 3. V. 19, Hafemeier, Dachauerstr.
----+---------------------+----------------------------------+
159 | _Zeller, Konrad_ | Perlach 116, Arbeiter
| | Alter: -- , Hinterbliebene: 7
| | 5. V. 19, Hofbräuhausk.
| | ausgeplündert
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160 | _Zimmermann, Jos._ | Pilgersheimerstr. 76, Taglöhner
| | Alter: 29, Hinterbliebene: 4
| | 2. V. 19, Mondstr.
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161 | _Zull, Joseph_ | Winterstr. 4, Kutscher
| | Alter: 20, Hinterbliebene: --
| | 3. V. 19, Kandidplatz
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Die vorstehende Liste ist keineswegs vollständig. Denn nach den
amtlichen Angaben sind in München allein 184 Menschen »tödlich
verunglückt«. Die Liste enthält aber nur 161 Namen, die sich außerdem
auf München und Umgebung beziehen.
Auch die 186 »standrechtlichen« Erschießungen waren, wie auf
Seite 112 eingehend bewiesen wird, völlig ungesetzlich. Da alle
Unterscheidungsmerkmale zwischen beiden Kategorien fehlen, läßt sich
nicht einmal im einzelnen nachweisen, wer »tödlich verunglückt« und wer
»standrechtlich« erschossen worden ist. Trotzdem habe ich nur die
amtlich als »tödlich verunglückt« Bezeichneten als ermordet gerechnet.
Nur in 22 Fällen hat ein gerichtliches Verfahren stattgefunden. _Nur
vier Täter sind bestraft worden._
Der Polizeiagent Blau
_Blau_ war Agent und Lockspitzel der politischen Polizei. Er gehörte
im Aufstand vom Januar 1919 zur Besatzung der Büxensteindruckerei
und hatte auch ein Auto beschlagnahmt. Nach dem Sturz der
Räterepublik war er in München tätig und gab sich dort als flüchtiger,
unterstützungsbedürftiger Kommunist aus. (Dritter und vierter
Verhandlungstag.) Er wurde erkannt und nach Berlin gelockt. Dort wurde
er in einer Kommunistenversammlung am 1. August 1919 als Spitzel
festgestellt; wollte jedoch einen Gegenbeweis antreten. Er übernachtete
mit _Hoppe_ bei einem gewissen Pohl. Dort erschien dann nach Angabe
Hoppes ein nicht ermittelter Polizeiagent und bot Hoppe Gift an, um Blau
umzubringen. (Dritter Verhandlungstag.) Am nächsten Tag übernachteten
Blau und Hoppe in der Wohnung _Winklers_. Dort erschienen nach Angabe
Hoppes drei Leute, darunter wahrscheinlich der Polizeiagent Schreiber,
boten ihm dieselbe Flasche Morphium an und forderten, man müsse mit Blau
Schluß machen. Daraufhin habe er die Wohnung verlassen, sei jedoch
zurückgekehrt. Unterdessen sei Blau ermordet worden. Die Leiche wurde
dann in den Kanal geworfen. Dort wurde sie am 7. August gefesselt
gefunden.
Am 24. Juni 1920 begann der Prozeß. _Fichtmann_ und Hoppe waren wegen
Mordes, Winkler wegen Beihilfe angeklagt. Fichtmann trat einen
Alibibeweis an. Der Hauptbelastungszeuge Toifl sagte aus, es gebe eine
organisierte Terroristengruppe. Doch mußte er sich sagen lassen, er sei
der Anführer bei einem Raubüberfall auf den Diamantenhändler Orlowski
gewesen und habe hierzu Waffen von der Reichswehr besorgt. Seine
Behörde habe ihm sogar am Schluß noch gestattet, das geraubte Geld zu
behalten. Ueber alle diese Dinge befragt, verweigerte er die Auskunft.
Er gab zu, versucht zu haben, eine militärpolitische Abteilung
der Kommunistischen Partei zu gründen und Befehle zu Ueberfällen auf
Druckereien weitergegeben zu haben. (Sechster und siebenter
Verhandlungstag.) Nach Aussage des Wachtmeisters Henke hatte die
Garde-Kavallerie-Schützendivision allein 110 Spitzel. (Dritter
Verhandlungstag.)
Am 5. Juli wurde Fichtmann freigesprochen. Hoppe bekam wegen Beihilfe
zum Totschlag unter Ablehnung mildernder Umstände 6 Jahre Zuchthaus,
Winkler wegen Beihilfe 3 Jahre Gefängnis. Gegen die stark belasteten
Polizeispitzel Schreiber und Toifl wurde kein Verfahren eingeleitet.
(Eingehende Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.)
DIE ERMORDUNGEN BEIM KAPP-PUTSCH
Stadtverordneter Futran
Als Kapp am 13. März 1920 Berlin eroberte, konnte, wie bekannt, Noske in
ganz Berlin keinen regierungstreuen Soldaten finden. Alle Regimenter,
die gesamte Sicherheitswehr und die Einwohnerwehr gingen über. So
schrieb die Zentrale der Einwohnerwehren in einem Flugblatt von der
»neuen Regierung der Arbeit«. Zur Abwehr organisierten sich die
Arbeiter. Als Kapp entfloh, geschah dies unter der Flagge, die beiden
Regierungen hätten sich geeinigt. Die Verhältnisse lagen völlig wirr und
man wußte von den Truppen nicht, ob sie wieder zur Regierung Ebert-Bauer
oder noch zur Gegenregierung Kapp-Lüttwitz hielten.
In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bürgerschaft
unter Führung von _Futran_ aus den dort liegenden Beständen bewaffnet.
Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die sogenannte Rote Garde machte
nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei,
bewachte die städtischen Lebensmittelvorräte usw. Das Potsdamer
Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende
Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem
Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen
durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das
Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene
gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt
wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran
selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron
zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungszustand
und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so unschuldig fühlte,
daß er sogar aufs Rathaus ging, wurde am gleichen Tag wegen der Delikte,
die er vor Verkündung des Belagerungszustandes begangen haben sollte,
zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:
»Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten
ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kommunistischen
Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee organisierte und zu
bewaffnetem Widerstande gegen die anrückenden Regierungstruppen
aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode
durch Erschießen bedroht, sowie die verwundeten Gefangenen als
Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine
Gruppe der 4. Schwadron unter Führung des Leutnants _Kubich_ im Hofe
der Bötzowbrauerei, Grünauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der
4. freiw. Eskadron v. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier;
Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant.«
Zur selben Zeit wie Futran wurden »standrechtlich erschossen« der
Arbeiter W. _Dürre_ auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen
versteckt, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; ferner
der Arbeiter Fritz _Kegel_. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels
trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu
erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der
Arbeiter Karl _Gratzke_ und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl
_Wienecke_ ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil
sie Waffen versteckt hatten.
Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am nächsten wurden die
Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu
erlangen, sind gescheitert.
Zehn Offiziere gegen einen Geisteskranken
Der geisteskranke Lokomotivführer _Weigelt_ aus der Alvenslebener Straße
11, ein streng patriotischer Mann, versuchte am 24. März 1920 in die
Kadettenanstalt Lichterfelde einzudringen, wo eine hauptsächlich aus
Offizieren bestehende Freiwilligenabteilung lag, angeblich um sich »für
den Schützengraben zu melden.« Er wurde vom Torposten festgenommen, in
der Wachstube mit einem von ihm mitgebrachten Gummiknüppel so
geschlagen, daß er am Kopf blutete, die Treppe heraufgeschleppt, so daß
am andern Tag noch dort Blut lag und in das Zimmer des Leutnant _Schütz_
(Regierungsbaumeister) gebracht. Dort waren 10 Offiziere, über die er
angeblich herfiel. Obwohl er schrie: »Meine Herren Offiziere, lassen Sie
mich doch laufen, ich bin doch krank«, wurde er durch einen Schuß des
Leutnant _Jansen_ und 3 Schüsse des Leutnant _Schütz_ getötet. Die
Schüsse gingen von oben durch die Schädeldecke, so daß anzunehmen ist,
daß er am Boden lag. Schütz kam im Juli 1920 vor das Gericht der
Zeitfreiwilligenabteilung, nach Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit am
24. Februar 1921 vor das Landgericht II (Landgerichtsdirektor Steltzer,
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann). Schütz wurde freigesprochen, da er
angab in Notwehr gehandelt zu haben. (Prozeßbericht in allen Berliner
Zeitungen.)
Beschießung einer offenen Stadt
In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp-Putsch
organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr
waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.
Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik
zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der »Führer des Reichswehrkommandos Boek«,
Leutnant Peter v. Lefort, und der »Beauftragte der Reichswehrbrigade
für Waren«, Rittmeister Stefan _v. Lefort_, verlangten am 17. sofortige
Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit
Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck
erklärten auf Anfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht
existieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am nächsten
Tage drohten die Leforts, »bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren
nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen.« Als Frist
setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen eine Deputation entgegenfuhr,
verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf
feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war
bedeutend, mehrere Einwohner wurden verletzt, der Arbeiter _Dunn_ und
der Friseur _Schliecker_ getötet; der Schuhmachermeister _Berg_, der
Kürschner _Gerber_ und Fräulein _Köhler_ starben an den Verletzungen.
Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20.
V. 21 außer Verfolgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur
Zeit in Oesterreich. Sie behaupten, »in Notwehr« gehandelt zu haben.
(Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren
vom 14. bis 22. März 1920.)
Erschießung auf Grund von Kappgesetzen
Bei dem Tagelöhner Wilhelm _Wittke_ in Niendorf bei Wismar fand am 17.
März 1920, morgens, eine Versammlung statt, bei der die streikenden
Arbeiter beschlossen, wegen einer Lohndifferenz bei dem Gutsbesitzer
Gesandten a. D. Baron _Brandenstein_ vorzusprechen. Auch über den
Kapp-Putsch wurde gesprochen. Baron Brandenstein ließ aus Schwerin
Militär (Freikorps Roßbach, Reichswehrbrigade, Kommando 9) kommen.
Darauf wurde nachts bei Wittke eine Haussuchung gehalten und Wittke vor
das Haus des Barons Brandenstein geschleppt. Ein Soldat sagte dabei zu
Frau Wittke: »Nehmen Sie man gleich Abschied, in einer Stunde ist der
Kerl eine Leiche!« Gleichzeitig wurden auch die Arbeiter Johann
_Steinfurt_, Fritz Möller und Adolf Möller dorthin gebracht. Baron
Brandenstein trat aus dem Schloß, deutete auf Steinfurt und Wittke und
sagte: »Das sind die Richtigen.« Daraufhin wurden die beiden von den
Truppen Kapps vor ein angebliches Standgericht gestellt und zum Tode
verurteilt. Noch in der Nacht wurden sie erschossen.
Die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat das später wegen dieser Sache
eingeleitete Verfahren eingestellt. (Die Aussagen des Fritz und Adolf
Möller und der Frau Wittke sind in meinem Besitz. Baron Brandenstein,
dem ich das Manuskript eingesandt habe, hat in einem Briefe den hier
vorgebrachten Behauptungen nicht widersprochen, jedoch hinzugefügt, die
Verurteilung sei »auf Grund der erlassenen Gesetze erfolgt«. Er
persönlich habe sich gegen das Todesurteil ausgesprochen. In einem
zweiten Brief behauptete er aber, der Name des verantwortlichen
Offiziers sei ihm nicht bekannt.)
Der Gutsbesitzer Herr über Leben und Tod
Am 18. März 1920 leitete der Arbeiter F. _Slomski_ aus Karow in einer
Wirtschaft in Hof Mecklenburg eine Versammlung streikender Arbeiter. Es
erschienen Autos mit mehreren Offizieren und zirka 60 Mann des Freikorps
Roßbach. Alle Leute mußten antreten. Darauf kam der Rittergutsbesitzer
_Bachmann_, bei dem Slomski arbeitete, und suchte sich die Leute aus.
Slomski wurde verhaftet und von den Soldaten schrecklich mißhandelt.
Unterdessen verhandelten Bachmann und ein Offizier und bildeten ein
angebliches Standgericht. Slomski wurde von acht Mann und zwei Chargen
an seiner Wohnung vorbeigeführt, wo seine Frau und Kinder standen und
schrecklich schrien. Kurz hinter dem Dorfe wurde er um 1/2-12 Uhr
erschossen. Die Leiche wurde der Witwe ins Haus gebracht. Die
Staatsanwaltschaft hat ein gegen Bachmann eingeleitetes Verfahren am 7.
10. 20 eingestellt, »da der Tatbestand einer vorsätzlichen, bewußt
rechtswidrigen Handlung ausgeschlossen.«
(Die Aussagen der Zeugen Karl Ritentiedt zu Karow, Friedrich Mündt, Hof
Mecklenburg, Wilhelm Schwarz, Hof Mecklenburg, Joachim Bliemeister, Hof
Mecklenburg, Wilhelm Druwe zu Hohen-Viecheln, Carl Hopp zu Petersdorf,
Ernst Bohnhoft zu Rosenthal sind in meinem Besitz.)
Taten der Demminer Ulanen
In Gnoien zogen am 18. März 1920 die Demminer Ulanen unter dem
Rittmeister _Obernitz_ ein, weil die Arbeiter dort die Herrschaft Kapps
nicht anerkannten. Der Maurer _Gräbler_, Vorsitzender der dortigen
U.S.P., wurde morgens früh aus dem Bett geholt und trotz allen Bittens
seiner Frau und seiner sechs Kinder auf Befehl eines Offiziers ohne
Verhör, 100 Meter von seinem eigenen Haus entfernt, auf offener Straße
erschossen. Die Truppen verhafteten dann 96 Arbeiter und brachten sie
nach Demmin. Dabei wurde der 63 jährige _Puffpoff_ derartig mißhandelt,
daß er zusammenbrach und nach kurzer Zeit starb. Kurz vor Demmin
schossen dort aufgestellte Soldaten in den Gefangenentrupp hinein,
töteten vier und verletzten sehr viele. (»Das freie Wort«, 4. April
1920, und persönliche Mitteilung des Redakteurs Kühn auf Grund der
Verhandlungen im Mecklenburgischen Ministerium.) Das
Ermittlungsverfahren wegen Gräbler schwebt beim Landgericht Rostock seit
Juni 1920; das Verfahren wegen der Gefangenenerschießung beim
Oberstaatsanwalt in Greifswald.
Am 19. März 1920 rückte die Reichswehr aus Demmin, unter Führung des
Leutnants _Meinecke_, Bataillon »Jarmen« in Stavenhagen ein, wo alles
ruhig war. Sie gaben Befehl: »Straße frei!« und als dies nicht sogleich
erfolgen konnte, schossen sie in die Menge. Um zu vermitteln, ging der
60 jährige Stadtrat _Seidel_ mit erhobenen Händen auf die Straße und
wurde nach wenigen Worten sofort erschossen. Das Verfahren gegen
Meinecke wurde eingestellt, »da er in Notwehr gehandelt habe.« (»Das
freie Wort«, Schwerin, 24.3.1920.)
Hermann Litzendorf
Am 19. März 1920 wurde der Arbeiter Hermann _Litzendorf_ aus Bahrendorf
auf der Landstraße bei Grevesmühlen auf Befehl des Rittergutsbesitzers
Dr. Simon auf Schmachthagen festgenommen, in einen Keller des Gutes
eingesperrt und am andern Morgen, als er zu fliehen versuchte,
erschossen. Dr. Simon zahlte dem Vater des Litzendorf 5000 Mark als
Entschädigung aus.
Nach Angabe der Zeugen Friedrich Siggelkow und Julius Waschull ist Otto
Bobsien der Täter.
Die Staatsanwaltschaft beim Mecklenburg-Schwerinschen Landgericht
stellte das Verfahren gegen Jürgen _Bade_, Felix _Wimarn_, Josef
_Bender_, Otto _Bobsien_ am 29. Oktober 1920 ein. In der Begründung
heißt es: »Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod
des Litzendorf durch den von _Bender_ abgegebenen Schuß herbeigeführt
worden ist. Doch hat er sich zu der Tötung für berechtigt gehalten und
es konnte ihm nicht vorgeworfen werden, daß er bei genügender
Ueberlegung die Unrichtigkeit dieser Annahme hätte erkennen müssen.«
Die Erschießung in der Sandgrube
Der Arbeiter Paul _Jahnke_ in Hungersdorf, Funktionär des
Landarbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter
Führung des früheren Leutnants _Thormann_ auf Grund der Angabe seines
Gutsherrn, _v. Puttkammer_, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung
gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz
_Harlinghausen_, Kurt _Wegner_ und Johannes _Dickmann_. Herr v.
Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht
wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert
und in eine Sandgrube geführt. Darauf erschoß ihn Harlinghausen mit zwei
Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren
eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder
meldete Thormann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere
Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt.
Harlinghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins
Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Dickmann, die
zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am
8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge
vernommen. (»Das freie Wort«, Schwerin, 9. Dezember 1920; »Vorwärts«,
11. Dezember 1920.) Herr v. Puttkammer gab vor Gericht an, daß er eine
Gehirnerschütterung erlitten habe und daß seine Worte daher nicht ernst
genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der
vollständig geständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922
eingestellt. (»Freiheit«, 21. März 22.)
Morde in Breslau
Am 13. März 1920 wurde in Breslau der Redakteur der »Schlesischen
Arbeiterzeitung«, Bernhard _Schottländer_, Mitglied der U.S.P.D., von
Soldaten des Freikorps Aulock zusammen mit über 30 anderen Personen
verhaftet. Die Verhafteten wurden zunächst im Generalkommando mit Wissen
der Offiziere gefoltert. »In der Nacht des 16. wurde er aus dem
Gefängnis Kletschkaustr. von drei Soldaten zu einer Vernehmung nach dem
Generalkommando abgeholt. Die Soldaten zeigten einen vom
Militärbefehlshaber unterzeichneten Auslieferungsbefehl vor. Seitdem ist
Schottländer spurlos verschwunden. Das Generalkommando und die
zuständige Kommandantur wissen von nichts. Der Befehl soll gefälscht
sein.« (Aufruf des Breslauer Polizeipräsidenten, März 1920.) Bei Oswitz
hat die Oder seine Leiche ans Land gespült. (Vgl. Aulock-Prozeß, März
1921.) Der »Münchener Volkswille«, 5. Jan. 1921, meldete, die Ermordung
sei auf Befehl des Oberleutnants _Schmitz_, z. Z.
Linienschiffsstamm-Division Ostsee in Pillau, erfolgt. Dagegen ist nach
der Meinung des Staatsanwalts (»Voss. Ztg.«, 16. Januar 1921) die
Ermordung durch zwei Offiziere und zwei Soldaten, die alle vier bisher
unauffindbar waren, erfolgt.
Der Maschinenschlosser Alfred _Schramm_, Siebenhufnerstr. 72, der
Bankbeamte Karl _Boronow_, Gräbschenerstr. 3, der Kohlenarbeiter
Heinrich _Romane_, Gräbschenerstr. 77 und der Redakteur _Demmig_ wurden
in der Nacht zum 14. März durch Soldaten der Regierung Kapp unter
Führung von Offizieren verhaftet. Seither sind sie spurlos verschwunden.
Der Führer der Patrouille, die Boronow verhaftete, war Leutnant
_Kaufmann_ von der zweiten Marinebrigade. Der Schlosser Max _Hoffmann_
wurde am 15. März wegen Verteilung sozialdemokratischer Flugblätter, der
Eisenbahnschlosser Wilhelm _Böhm_, Herdainstr. 38, am 16. März als
Streikposten, der Koch Heinz _Herkenrat_ vom Hotel Riegner am 19. März
auf Grund einer Denunziation einer Frau Neumann aus Skarsine durch
Soldaten der Regierung Kapp verhaftet und »auf der Flucht« erschossen.
Der Führer der Patrouille, die Herkenrat verhaftete, war Oberleutnant
_Müller_. Herkenrats Leiche wurde ausgeplündert. (»Breslauer
Volkswacht«, vom 31., 24., 22., 19. März 1920.)
Eine Bestrafung der Täter ist in keinem Fall erfolgt, im Gegenteil: Das
Reichsgericht hat die über die Soldaten Walter, Biskup und Brefka wegen
der Folterungen gefällten Urteile auf Grund der politischen Amnestie
aufgehoben (18. Juni 1921). Sie wurden dann als Hilfsaufseher im
Gefängnis Schweidnitz angestellt. (Preuß. Landtag, 14. Sept. 1921.)
Die 14 Arbeiter von Bad Thal
Beim Kapp-Putsch erklärte sich der Kommandeur der Reichswehrbrigade 15,
Generalmajor Hagenberg, für Kapp. Die Regierung von Gotha jedoch hielt
zur Verfassung, wurde für abgesetzt erklärt und zum Teil im Namen des
Reichskanzlers Kapp verhaftet. Freiherr v. Schenk, Bezirksbefehlshaber
von Marburg, weigerte sich, am 14. März eine Erklärung zu geben, ob er
zu Ebert oder zu Kapp halte, und erklärte, nur den Befehlen, die aus
Kassel kämen, zu gehorchen. In Kassel aber war General von Schöler, der
zu Lüttwitz hielt. Am 19. März forderte v. Schenk zur Bildung einer
Studentenwehr auf. Am 20. März 1920 rückte das hauptsächlich aus
Korporationsstudenten zusammengesetzte Zeitfreiwilligen-Bataillon unter
Führung des Fregattenkapitäns v. Selchow von Marburg nach Thüringen aus,
um dort »Ruhe und Ordnung« wiederherzustellen. (»Berl. Tageblatt«, 20.
Juni 1920.) Die Studenten zogen mit Musik, mit Fahnen und Bändern
geschmückt, aus. Der Rektor beschwor den Geist von 1914. Es kamen
nämlich von den militärischen Dienststellen alle möglichen
Schauermeldungen über das »in vollem Aufruhr befindliche Thüringen«,
über die »Machtzentren der aufrührerischen Bewegung« in dem friedlichen
Ruhla, über die »heftigen Kämpfe um Gotha, Erfurt, Eisenach«, über
»Artillerie, Minenwerfer und zahlreiche Maschinengewehre«. (Broschüre
des Feldwebels Schaumlöffel: »Das Studentenkorps Marburg in Thüringen«.)
Trotzdem muß Schaumlöffel zugeben, daß das Bataillon am Tage darauf »vom
Gegner unbehelligt in Eisenach einzog«, und vier Tage darauf zieht das
Bataillon ebenso »unbehelligt«, ohne ein einziges Mal ins Gefecht
gekommen zu sein, natürlich auch ohne einen einzigen Toten, Verwundeten
oder Vermißten, in Gotha ein. (S. 66.)
Auch in Bad Thal war alles ruhig. (Angabe des Schultheißen und des
Wachtmeisters Heß im Prozeß.) An Hand einer Liste, die auf Grund völlig
beweisloser Denunziationen zusammengestellt war, wurden 15 Arbeiter
festgenommen. Fünf davon waren Mitglieder der Demokratischen Partei
(Obuch im Landtag, 24. Nov. 1920). Am 25. März, morgens 7 Uhr, trat das
Bataillon den Vormarsch auf Gotha an. Die verhafteten »Spartakisten«
(natürlich sämtlich unbewaffnet), von einer Anzahl Studenten bewacht,
beschlossen, in 500 m Abstand von der Truppe, den Zug. Noch vor 8 Uhr
morgens wurden sie alle 15 in der Nähe Mechterstedts von den Studenten
teils auf der Straße, teils unmittelbar am Rand der Straße erschossen.
Die Leichen blieben ganz einfach liegen, der Zug ging _singend_ weiter.
Angeblich hatten die Leute einen Fluchtversuch unternommen. Fast alle
lagen nebeneinander. Alle mit fürchterlich zerschmettertem Kopf, also
aus nächster Nähe erschossen. Die meisten Verletzungen waren derartig,
daß der Sachverständige, Dr. Jänicke, im Prozeß aussagte, die Schädel
seien total zertrümmert, so daß Feststellungen, von wo die Schüsse
gekommen seien, nicht möglich waren. Bei zweien sei mit Sicherheit
festzustellen, daß sie von vorne gekommen seien (Herzschuß), andere
seien von hinten erfolgt. Einer geht von oben nach unten. (Vierter
Verhandlungstag.)
Die Namen der Getöteten waren: _Hornschuh_, _Hartmann_, _Döll_, _Patz_,
drei Brüder _Füldner_, zwei Brüder _Soldan_, _Wedel_, _Rössiger_, zwei
Brüder _Schröder_ und _Rosenstock_, alle Bürger aus Thal. Am 19. Juni
wurde der stud. jur. Heinrich _Goebel_ aus Spangenberg, Leutnant a. D.,
als Hauptangeklagter, ferner die Studenten cand. med. Heinrich
_Engelbrecht_ aus Cassel, stud. med. Frank _Jahn_ aus Eberswalde, cand.
jur. Hermann _Kraus_ aus Herne, Paul _Herhaber_ aus Duisburg, stud. med.
Heinz _Schüler_ aus Cassel, cand. med. Ernst _Nebelmann_ aus Mühlheim a.
d. Ruhr, cand. med. Kurt _Blum_ aus Gelnhausen, stud. dent. Julius
_Völker_ aus Oberkirchen, Alfred _Voß_ aus Utsen, stud. med. Lorenz
_Lange_, zum großen Teile ehemalige Offiziere, vom Kriegsgericht, d. h.
von ihren eigenen Kameraden, freigesprochen. Einen Beweis für den
Fluchtversuch konnten sie nicht erbringen. Das Verfahren wurde dann vom
Schwurgericht wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt hielt eine Rede, die
die Studenten entlastete. Belastungszeugen, wie der Leutnant Duderstadt,
wurden nicht vernommen. Die Studenten wurden von der Anklage des
Totschlags und Mißbrauchs der Waffe freigesprochen. Da der Staatsanwalt
auf Revision verzichtete, wurde das Urteil am 27. Dez. 1920
rechtskräftig. (»Deutsche Tageszeitung«, 29. Dez. 1920; Duderstadt: »Der
Schrei nach dem Recht«.)
Das Verfahren gegen Goebel, Jonas und Gördt wegen Mißhandlung war auf
Grund der Amnestie am 21. Februar 1921 eingestellt worden. Am 13.
Februar 1922 verwarf das Reichsgericht die vom Staatsanwalt dagegen
eingelegte Revision. (W. T. B.)
Tierarzt Neubert
In der Stadt Sömmerda waren die Arbeiter wegen des Kappputsches in den
Generalstreik getreten, hatten die Einwohnerwehr entwaffnet und einige
der Führer festgesetzt. Am 24. März 1920 rückte die Reichswehr an und
beschoß die Stadt. Die Streikleitung schickte den Tierarzt _Neubert_ zu
den Truppen, um zu verhandeln.
Fest steht, daß Neubert von der Truppe vor der Stadt Sömmerda
festgenommen wurde, als er als Parlamentär zum Kommandeur sich begeben
hatte. Später wurde er in die Stadt geführt und dort im Rathauskeller
untergebracht. Nach einiger Zeit wurde er auf Befehl des
Truppenkommandeurs von Reichswehrsoldaten wieder vor die Stadt gebracht.
Dieser Befehl wurde vom Kommandeur deshalb erteilt, weil Neubert in der
Stadt vor der Wut der gegen ihn äußerst aufgebrachten Bevölkerung nicht
sicher genug untergebracht war. Vor der Stadt lief Neubert weg, und es
wurde hinter ihm hergeschossen. Schließlich wurde er von einem Soldaten
auf kurze Entfernung getroffen, der dann noch mit dem Gewehrkolben auf
ihn einschlug und einen zweiten Schuß auf ihn abgab. (Brief des
Oberstaatsanwaltes in Erfurt N 6 I 1195/20 vom 20. August 1920, auf die
Anzeige der Frau Neubert.)
Wegen der Erschießung des Neubert schwebte ein Verfahren beim Gericht
der Reichswehrbrigade 11. Infolge der Aufhebung der
Militärgerichtsbarkeit wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft
Erfurt übernommen. Am 9. Oktober 1920 stellte der Oberstaatsanwalt in
Erfurt den Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung gegen vier
Angehörige des Reichswehr-Inftr.-Reg. 21. Das Verfahren schwebt noch.
(Aktenabschrift in meinem Besitz.)
Morde im Ruhrgebiet
»Ich will Ihnen mitteilen, daß auch noch in den letzten 14 Tagen eine
Anzahl Personen erschossen worden sind, ohne daß man ein Gerichtsurteil
abgewartet hätte. So ist mir mitgeteilt worden, daß in Essen zwei
Personen, in Heißen sechs Personen ohne Urteil erschossen wurden.«
(Steinbrink, Preuß. Landtag, 29. April 1920.)
Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:
»Es ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in anderen Orten
willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind« ... »Die
Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat,
waren nicht Vollstreckungen von Todesurteilen, gefällt von
Standgerichten oder außerordentlichen Kriegsgerichten, sondern rein
willkürliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag
hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder
Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer
ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material,
das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig
zugetragen worden ist.«
Der Bergmann Jos. _Soyka_ aus Bottrop, Trewsstr. 77, hat in der
Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen
abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3. April morgens
wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwenfeld aus seinem Haus
herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn
Kapitänleutnant _Meyerhofer_ aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein
Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus
schwebt unter 5. O. 305/21 beim Landgericht Essen.
Der Bergarbeiter Paul _Graf_ und der Knappschaftsälteste Paul _Langer_,
beide aus Duisburg-Beeck, wurden in der Nacht vom 4. auf 5. April 1920
von den Sipo-Wachtmeistern _Mehl_ und _Friedrich_ und einem dritten
Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungen geholt und »auf der
Flucht« erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der
ärztlichen Obduktion wiesen beide Verletzungen an Stirn und Brust auf.
Das Verfahren gegen die Täter schwebt.
_Rogowski_ aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6. April
1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach
einem kurzen Verhör »zum Tode verurteilt« und auf Befehl des
Gerichtsoffiziers Leutnant _Linsemeier_ durch den Feldwebel _Block_
erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baumbach, der die grundlose
Erschießung nicht mehr verhindern konnte, hat der Familie sein Beileid
ausgesprochen und sie pekuniär unterstützt. Gegen Block und Linsemeier
ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.
Joh. _Schürmann_ aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und Engelbert _Kläs_
aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am 6. April 1920 von
Mannschaften der 3. Marinebrigade ohne jeden Grund verhaftet,
mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant _Sinnesheimer_
»zum Tode verurteilt«, und mit Kolben erschlagen. Der
Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8.
0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.)
Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.
Der Bergmann Friedrich _Lichtenauer_ in Essen-Borbeck, Ardelhütte 68 und
Hermann _Riesner_ in Essen, Kesselstr. 56, hatten, auf Veranlassung des
Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der
Auflösung der Roten Armee zwecks Verhütung von Plünderungen bis zum
Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem
Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die
Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille,
Wilhelm _Goeke_ aus Schwelm, Kölnerstr. 78, ließ beim Einrücken am 6.
April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht,
Reißner in Notwehr erschossen. Der Militärfiskus wurde in erster Instanz
zum Schadenersatz verurteilt. (3 U. 300/21 Oberlandesgericht Hamm.) Ein
Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.
Hermann _Witschel_ aus Essen und ein gewisser _Rösner_, Mitglieder der
christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am 7. April 1920 in
die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann _Schmidt_) eingetreten.
Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren
Kameraden mit Kolben totgeschlagen, ausgeraubt und heimlich verscharrt.
Ein Zivilprozeß schwebt unter 8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.
Der Straßenbahner Friedrich _Siek_ aus Altenessen, Böhmerheide 122,
wurde am 8. April 1920, morgens 1/2-4 Uhr von einem Wachtmeister und 2
Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt
»auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das
Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20
Landgericht Essen.)
Der Straßenbahner Max _Maurer_, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April
einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein
Feldwebel der Marinebrigade _Löwenfeld_ unerheblich verletzt wurde. In
der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade
Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf
der Flucht erschossen«. Gegen die Täter _Gaul_, _Grupat_ und _Fuchs_ ist
nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm;
vergl. auch Seite 116.)
Der Schlosser _Borucki_ aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht
vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld
unter der Führung des Sergeanten _Adler_ verhaftet, ins Amtsgericht
Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in
einem angrenzenden Gerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der
Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8.
0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.
Die Bergleute Rich. _Peledun_ (Vertrauensmann der U.S.P.D.) und Jos.
_Mainka_ aus Bottrop (Tägtisbeckstr. 15, bzw. Westringstraße 33) wurden
am 17. Mai von den Heereskriminalbeamten der Marinebrigade Löwenfeld,
_Grimm_ und _Eversberg_ in Bottrop auf Grund eines militärischen
Haftbefehls vom April 1920 verhaftet. Die Marinebrigade Löwenfeld war
damals längst von Bottrop abgerückt. Der Haftbefehl, für den der
Militärbefehlshaber überhaupt nicht zuständig war, hätte daher
mindestens von der Polizeibehörde vollstreckt werden müssen. Gegen beide
lag nichts vor. Sie wurden mit der Bahn bis Paderborn transportiert und
dann nachts um 1/2-12 Uhr in einem Wald »auf der Flucht« erschossen, die
Leichen beraubt. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht erfolgt.
Kapitän von Löwenfeld, der Führer der nach ihm benannten Marinebrigade
wurde später Kommandant eines neuerbauten kleinen Kreuzers. (Anfrage im
Reichstage, 17. Juni 1922.) Die Regierung antwortete darauf, Löwenfeld
sei für die Vorkommnisse nicht verantwortlich. (Reichstag, 30. Juni 22.)
Am 1. April 1920 rückte die Reichswehr in Haltern ein. Aus Angst vor den
Schüssen flüchteten 14 Kanalarbeiter mit ihren Werkzeugen in den Keller
des Kolonialwarenhändlers _Meis_. Die Truppen drangen dort ein, und
töteten alle 15. Die Namen der Ermordeten sind: Aug. _Barth_ aus
Rothenburg (geb. 8. 6. 87), Aug. _Dann_ aus Rothenburg (15. 11. 97),
Karl _Edelmann_ aus Rothenburg (5. 2. 91), Leonhard _Frankenberger_ aus
Rothenburg (11. 5. 01), F. _Gläßer_ aus Füllhammer (29. 12. 92), Paul
_Gläßer_ aus Schweidnitz (9. 10. 97), Joh. _Hasenstab_ aus Rothenburg
(15. 3. 01), Georg _Helbling_ aus Reutlingen (7. 6. 91), Fr. _Hurzera_
(15. 5. 68), Th. _Ignazia_ aus Milzilmark (8. 12. 67), Fr. _Joppe_ aus
Ullersdorf (30. 7. 00), Rob. _Krimm_ aus Rothenburg (8. 6. 87), Rob.
_Riesbeck_ aus Honst (22. 3. 83), Gottl. _Rottenbücher_ aus Rothenburg
(8. 6. 87), Händler Josef _Meis_.
»Eine Ausgrabung am 7. Juli 1920 ergab, daß bei 10 Leichen keine
Schußwunden vorhanden waren, aber die Schädel waren eingeschlagen und
die Hälse durchschnitten. Einige Leichen sind ohne Hosen und Schuhe
begraben worden.« (Ludwig, Reichstag, 29. Juli 1920.) Die Namen der
verantwortlichen Offiziere wurden ermittelt. Da sie aber angeblich nicht
zu finden waren, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Eine Frau Käthe _Pintsch_ aus Witten a. d. Ruhr wurde erschossen, weil
sie angeblich einen Revolver im Strumpf verborgen hatte. Eine
Krankenschwester bezeugte, daß sie der Frau einen Geldbetrag übergeben
hatte, den sie im Strumpf verbarg. Den Befehl zur Erschießung gab nach
Zeugenaussage (vgl. »Sozialist«, Nr. 10, 7. Juli 1921) der Leutnant
_Horst Kohl_ aus München, Leopoldstraße 238. Ein Verfahren gegen ihn ist
bisher nicht eingeleitet, obwohl die Zeugenaussagen natürlich sofort den
zuständigen militärischen Behörden übergeben wurden.
Der Anstreicher Friedrich Steinbiß, wohnhaft Essen, Schlachthof,
berichtete am 10. April 1920 im »Ruhrecho«:
»Am Donnerstag, den 8. April, spät nachmittags, wurden zwei Arbeiter,
angeblich Rotgardisten, auf dem Schlachthof durch Militär eingeliefert.
Aus dem Wachtraum hörte ich bald darauf Schreien, sodaß ich annahm, die
Verhafteten würden geschlagen. Nach einiger Zeit, es war inzwischen
dunkel geworden, wurden die beiden Leute aus dem Wachtraum
herausgeschickt und entfernten sich in gewöhnlicher Gangart. Der eine
ging durch die Tür in der Richtung nach der Stoppenbergerstraße, während
der andere über den Hof an der Rampe vorbei sich der Eisenbahn zuwandte.
Als der erste etwa 30-40 Meter draußen vor dem Tore war, wurde er durch
einen Soldaten erschossen. Auch der zweite wurde kurze Zeit später tot
aufgefunden. Die Soldaten behaupteten, beide hätten einen Fluchtversuch
unternommen. Nach meiner Ansicht ist das ausgeschlossen. Beide sollen
nur Sicherheitsdienst getan haben.«
Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Oberstaatsanwalt in Essen
stellte das Verfahren ein. (Aktenzeichen 18 I 738/20.)
Man lese den Bericht des sozialdemokratischen Abgeordneten Osterroth
(»Freiheit«, 9. April 1920 und »Ruhrecho«, 20. April), die Rede des
Abgeordneten Obuch vom 24. November 1920 und die Broschüre von Josef
Ernst »Kapptage im Industriegebiet«. Hierin sind eine Reihe von weiteren
Ermordungen im Ruhrgebiet zum Teil mit Namen aufgeführt.
»Ich kann für ihn nicht garantieren«
Am 1. April hatten in der Nähe von Hüls in Westfalen Kämpfe zwischen
Angehörigen der roten Armee und Regierungstruppen stattgefunden. Im
Anschluß daran wurde ein Haus in Hüls von der Reichswehr umstellt und
alle Bewohner herausgeholt. Sie waren sämtlich waffenlos. Der Landjäger
_Hachmeyer_ erklärte, daß er für alle Bewohner bis auf den Bergarbeiter
_Hülsbusch_ garantieren könne, daß sie keine Spartakisten seien. Darauf
wurde Hülsbusch an die Wand gestellt und von einem Unteroffizier
erschossen. Seine Papiere wurden geraubt.
Wie in einem Beleidigungsprozeß des Hachmeyer gegen den Parteisekretär
der U.S.P. Herwig in Recklinghausen vor dem Schöffengericht festgestellt
wurde, hatte Hülsbusch sich an den Kämpfen nicht beteiligt. Herwig wurde
wegen der Aussage, Hachmeyer sei Schuld am Tode des Hülsbusch, wegen
Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe verurteilt. (»Freiheit«, 24. April
1921, 20. Mai 1922.)
Die Witwe erhob Anspruch auf Grund des Tumultschadengesetzes, die in
erster Instanz abgewiesen wurden. Am 15. Mai 22 war Verhandlung vor dem
Reichswirtschaftsgericht als Beschwerdestelle. Die Beschwerde wurde
zurückgewiesen mit der Begründung, die Erschießung sei berechtigt
gewesen, wenn Hülsbusch sich am Aufstand beteiligt hätte. Darüber, ob er
sich beteiligt hätte, könne nicht auf Grund des Tumultschadengesetzes,
sondern nur in einem ordentlichen Prozeß gegen den Reichsfiskus
entschieden werden.
Linksmorde beim Kapp-Putsch
In der Gemeinde Kleinkugel bei Halle existierte eine Einwohnerwehr mit
14 Gewehren und einem Maschinengewehr. Während des Kapp-Putsches
forderten die Arbeiter von den Gutsbesitzern Herausgabe der Waffen. Auf
Anraten der Reichswehr versteckte der Gutsbesitzer _Walter_ die
Gewehrschlösser. Am 18. März holte die Reichswehr die Gewehre ab. Am 19.
März fuhr sein Sohn per Rad nach Halle, um Geld dorthin zu bringen. Er
nahm dabei die Gewehrschlösser mit. In Kanena wurde er von den Arbeitern
aufgehalten, die Gewehrschlösser wurden gefunden. Walter wurde zur Grube
Alwiner Verein als Gefangener geführt. Dort wurde ihm vorgeworfen, daß
die Reichswehr auf sein Anraten Leute erschossen habe. Die Arbeiter
beschlossen darauf ihn zu töten und teilten ihm dies mit. Er wurde von
zwei Arbeitern zu einem Trockenschuppen geführt und dort um 3/4-10 Uhr
durch einen Kopfschuß getötet. Der Arbeiter Rasch wurde bei der
Verhandlung freigesprochen, da Zeugen beschworen, daß er nicht der
Mörder sei.
Am 21. März 1920 kamen einige Kaliarbeiter aus Staßfurt zu dem
Rittergutsbesitzer _Henze_ in Trebitz und verlangten Wagen, um nach
Halle fahren zu können. Die Bahn ging nämlich nur bis Wallwitz. Henze
weigerte sich zunächst. Bald darauf kamen 40 weitere Arbeiter mit
Handgranaten und entsicherten Gewehren. Henze und seine Schwester wurden
umringt. Es kam zu einem heftigen Wortwechsel und Tätlichkeiten. Henze
erhielt einen Lungenschuß und einen Kolbenschlag auf den Schädel, seine
Schwester einen Herzschuß. Als Mörder des Henze wurde der Arbeiter Karl
_Felix_ aus Hechlingen, der den tödlichen Schlag getan, unter
Zubilligung mildernder Umstände zu fünf Jahren Gefängnis und der
Kesselschmied Erich _Rolle_ aus Hechlingen zu 12 Jahren Zuchthaus, der
Mörder von Fräulein Henze, der Arbeiter Karl _Steinbach_ aus Wallwitz,
ebenfalls zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Der Reichswehrsoldat _Sametz_ wurde am 28. März 1920 von der roten Armee
bei Dorsten gefangen genommen. Er wurde dem Maschinisten Gottfried
_Karuseit_ aus Gelsenkirchen als Abschnittskommandeur und Leiter der
Kämpfe in Dorsten vorgeführt. Dieser ließ ein Kriegsgericht, bestehend
aus den Kompagnieführern, die zunächst erreichbar waren, bilden. Die
Kompagnieführer verurteilten den Sametz (einen früheren Baltikumer)
wegen Spionage zum Tode. Karuseit, der sich später selber als
Militärspitzel entpuppte, suchte die Leute zur Vollstreckung des Urteils
aus und ließ Sametz noch in derselben Nacht erschießen. Ein Verfahren
gegen Karuseit wegen Mordes schwebt vor dem Schwurgericht Essen. (16.
aJ. 597/20.)
Ernst _Langensiepen_ aus Barmen wurde während der Herrschaft der roten
Armee im Gerichtsgefängnis in Essen eingeliefert. In der Nacht des 3.
April 20 wurde er von 4 Rotgardisten aus der Zelle geholt und im
sogenannten Leichenkeller erschossen. Die Täter sind geflüchtet, die
Untersuchung schwebt noch. Langensiepen soll Militärspitzel gewesen und
deshalb zum Tode verurteilt worden sein.
INDIVIDUELLE MORDE
»Verräter verfallen der Fehme«
Hans _Hartung_ war in Halle und München unter den Kommunisten als
Spitzel tätig, gleichzeitig soll er geheime Waffenlager der bayrischen
Einwohnerwehr an die Entente verraten haben. In Zusmarshausen waren
Waffen der Einwohnerwehr von dem Rittmeister Gustav _Beurer_ unter
Mithilfe des Oberleutnants Dr. Josef _Berger_, des Amtsrichters
_Wanderer_ und des Bankbeamten Lorenz versteckt worden. Von Hartung
fürchtete man Verrat. Anfang März 1921 wurde seine Leiche bei
Zusmarshausen in einem Bach gefunden. Sie war im Auto dorthin gebracht
worden. Wahrscheinlich hat Beurer ihn ins Auto gelockt und zusammen mit
Berger erschossen. Die Leiche war mit Steinen beschwert, in eine vorher
von Berger und Wanderer ausgesuchte tiefe Stelle des Baches geworfen
worden. Berger, der sich im Rausch verraten hatte und Beurer wurden im
März 22 verhaftet, bereits im Juni aber wegen »Mangels an Beweisen«
entlassen. (»Berliner Tageblatt«, 26. 3. 22, »Münchener Neueste
Nachrichten«, 3. 6. 22.)
Das Dienstmädchen Maria _Sandmeier_ aus München, Tegernseerlandstraße
20, wurde am 6. Oktober 1920 im Forstenriederpark erdrosselt gefunden.
Die Leiche war im Auto dorthin geschafft worden. Die Sandmeier hatte
gedroht, dem Entwaffnungskommissar des Reichs ein Waffenlager anzugeben.
Als Täter wurde der Leutnant Hans _Schweighart_ vom Freikorps Oberland
in Innsbruck im Dezember 1921 verhaftet (»Vossische Zeitung«, 8. 12.
1921) und an Bayern ausgeliefert. Eine Verhandlung fand bisher nicht
statt.
Hans Paasche
Hans _Paasche_ war zuerst Offizier in den Kolonien und war unter den
Schrecken des Kolonialkrieges zum Pazifisten geworden. Während des
Krieges schwebte gegen ihn ein Hochverratsprozeß, weil er ein Flugblatt,
das ihm ein Agent provocateur im Auftrag der Polizei zustellte,
verbreitet hatte. (Wolfgang Heine, »Deutsche Tageszeitung«, 26. Oktober
1920.)
Paasche hatte in den ersten Tagen der Revolution eine Rolle gespielt,
sich aber dann auf sein Gut Waldfrieden in der Neumark zurückgezogen.
Auf Grund einer von Berlin ausgegangenen Denunziation, wonach bei ihm
die Waffen für die kommunistische Kampforganisation untergebracht seien,
fand bei ihm am 22. Mai 1920 unter Führung des Oberleutnants _Koppe_
eine Haussuchung nach Waffen statt, die von 60 Soldaten unter Führung
von zwei Offizieren durchgeführt wurde.
Paasche saß in Badehosen an seinem See und fischte, als der Gendarm
Wendland ihn bat, ins Schloß zu kommen, weil dort Herrschaften auf ihn
warteten. Ein Haftbefehl bestand nicht. Als Paasche die Postenkette
erblickte, wurde er mißtrauisch, wandte sich um »zu einem
Fluchtversuch«. Gemäß dem Befehl, »wonach sie zu schießen hätten, wenn
eine festgenommene Person auf dreimaliges Haltrufen nicht stände« (amtl.
Bericht des Oberleutnants Koppe, »Vossische Zeitung«, 1. Juni 1920),
erschossen ihn die Soldaten. Den tödlichen Schuß gab der Schütze
_Diekmann_ ab. Um Stimmung zu machen, berichtete das
Reichswehrschutzregiment in Deutsch-Krone am 25. Mai 1920 im »Berliner
Tageblatt«: »Wie mitgeteilt wird, sollen bei Paasche eine größere Anzahl
Dumdumgeschosse gefunden worden sein.« Diese haltlose Behauptung wurde
später nicht mehr aufrecht erhalten. In den verschiedenen amtlichen
Berichten, insbesondere dem des Preußischen Ministeriums des Innern
(»Berliner Tageblatt«, 3. Juni 1920) wurde zugegeben, daß absolut nichts
Belastendes gefunden wurde. Die Regierung versprach strengste
Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen. Die Untersuchung endete
folgendermaßen:
»Herrn Viktor Fränkl, Justizrat, Berlin.
Das Verfahren ist am 27. November 1920 eingestellt, weil eine
strafbare Handlung nicht nachweisbar ist. Der Tod des Paasche ist
auf ein Zusammentreffen nicht voraussehbarer unglücklicher
Umstände zurückzuführen, für welche niemand strafrechtlich
verantwortlich zu machen ist.
Schneidemühl, den 6. Dezember 1920.
Der Oberstaatsanwalt. Unterschrift: (unleserlich).«
Eine Beschwerde hiergegen beim Generalstaatsanwalt wurde am 21. Februar
1921 abgewiesen.
Paul Hoffmann in Flensburg
Auf Grund der Angaben eines Spitzels namens Paul _Reichardt_ wurde der
Flensburger Kommunist Paul _Hoffmann_ am 28. Dezember 1920 auf Befehl
des Kommandeurs der Flensburger Sicherheitspolizei, Major _v. Plüskow_,
verhaftet, weil er einen Putsch vorbereitet habe. Nachts wird er zur
Kaserne gebracht. Als er am Morgen ins Untersuchungsgefängnis geführt
werden sollte, hat Hoffmann angeblich dem Wachtmeister einen Stoß vor
die Brust gegeben, um entfliehen zu können. Darauf habe die
Wachbegleitmannschaft nach dreimaligem Haltrufen zwei Schüsse abgegeben.
Hoffmann war sofort tot. Eine strenge Untersuchung wurde von der
Regierung zugesagt. Major v. Plüskow wurde strafversetzt. (»Deutsche
Allgemeine Zeitung«, 4. Januar 1921; »Voss. Zeitung«, 4. Januar 1921;
Minister Severing, Reichstag, 14. Januar 1921.) Sonst geschah nichts.
Wilhelm Sült
_Sült_, Führer der Elektrizitätsarbeiter bei mehreren Streiks, wurde am
30. März 1921 durch die politische Polizei (Abt. 1 A) in Schutzhaft
genommen. Als er am 1. April zur Vernehmung ins Polizeipräsidium
gebracht wurde, soll er nach dem amtlichen Bericht (»Vossische Zeitung«,
1. April) dem Beamten einen Stoß versetzt haben und die Treppe
hinaufgesprungen sein, worauf der Beamte, _Janike_, zweimal auf ihn
schoß und ihn in die Leber und Nieren traf. Sült erklärte seinem
Rechtsanwalt Dr. Weinberg auf dem Totenbett, er habe weder den Beamten
gestoßen, noch sei er geflohen. Als Sült am Boden lag, wurde er von
einem Polizeioffizier mit dem Ruf: »Verrecke, Du Aas« (»Das Tagebuch«,
9. April), mit Füßen getreten. Zunächst wurde er einfach auf einer
Pritsche liegen gelassen. Um 1/2-5 Uhr kam Dr. Eylenburg, wurde aber
nicht vorgelassen mit der Begründung, Sült sei schon in der Charité.
Erst um 7 Uhr abends kam er dorthin. »Vor der Operation hatte er schon
1-1/2 Liter Blut verloren« (Prof. Lubarsch). Am 2. April, morgens 4 Uhr,
starb er. Gegen alle Vorschriften wurde die Leiche bereits am Vormittag
seziert. Dr. Klauber, der verabredungsgemäß an der Sektion teilnehmen
sollte, fand die Leiche bereits seziert vor. »Es fehlten sämtliche
Eingeweide, so daß über die Art der Verletzung durchaus nichts mehr
festgestellt werden konnte. Zu meiner großen Überraschung war die Stelle
der Einschußwunde herausgeschnitten.« Durch die voreilige Sektion war
die Möglichkeit einer weiteren Aufklärung beseitigt. Eine Bestrafung
wegen dieses Falles ist nicht erfolgt. (Vergl. Preußische
Landesversammlung vom 18. April, Berliner Stadtverordnetenversammlung
vom 23. April, »B.Z. am Mittag«, 8. April, Eingehende Darstellung im
»Tagebuch«, 9., 23., 30. April, 14. Mai.)
Max Hölz
Im März 1921 brach in Mitteldeutschland ein Aufstand aus. Die Schuld
daran lag im wesentlichen bei den Kommunisten. _Hölz_ war militärischer
Führer einer sogenannten »Roten Armee«. Zu ihrem Unterhalt nahm sie eine
Reihe von »Requisitionen« vor; auch wurden Gebäude in die Luft
gesprengt. Zu dem Rittergutsbesitzer _Heß_ in Roitschenhagen kam Hölz
mit einem bewaffneten Haufen und verlangte Geld und Mäntel. Heß sagte
zuerst zu, lief dann einige Schritte fort. Es entstand ein Tumult, in
dem Heß durch mehrere Schüsse umkam. Genaueres darüber, wer alles
geschossen hatte, war nicht zu ermitteln. Die Zeugen widersprachen sich.
Das Gericht unterstellte es als wahr, daß Hölz unnötiges Blutvergießen
vermeiden wollte, und verurteilte ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus.
Nach der Urteilsbegründung »steht fest, daß Hölz sich an der Tötung des
Gutsbesitzers Heß beteiligt hat. Das Gericht hat jedoch das Moment der
Ueberlegung verneint. Es liegt also Totschlag vor«. (Prozeßberichte in
allen Berliner Zeitungen, 13. bis 23. Juni 1921.)
Die Schupo in Mitteldeutschland
Als wegen der Märzunruhen 1921 eine Abteilung der Düsseldorfer
Schutzpolizei sich Klostermansfeld näherte, ging ihr der
stellvertretende Gemeindevorsteher Paul _Müller_ (Kommunist) entgegen,
erklärte, im Orte sei alles ruhig, und zog an der Spitze der Polizisten,
zusammen mit dem Hauptmann, der das Kommando führte, in den Ort ein.
Obwohl er die Arbeiter ausdrücklich gewarnt hatte, wurde aus dem Ort
geschossen, wobei Müller natürlich ebenfalls bedroht war. Am Nachmittag
wurde Müller aufgefordert, sich bei dem Hauptmann der Schutzpolizei zu
melden, was er tat. Um 9 Uhr abends wurde er in Einzelhaft genommen. Am
Morgen des 27. März wurde er auf der Chaussee nach Leinbach, etwa 150
Meter vom Orte entfernt, erschossen aufgefunden. Das Gefängnis, in das
er angeblich gebracht werden sollte, lag in einer ganz andern Richtung.
Die Leiche zeigte am Kopfe Spuren von Mißhandlungen.
Das Verfahren wurde am 21. April 1921 eingestellt, da »Müller
wahrscheinlich auf der Flucht erschossen worden sei«, später jedoch
wieder aufgenommen. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)
Die im folgenden dargestellten Fälle beruhen auf den Verhandlungen des
Untersuchungsausschusses der preußischen Landesversammlung betr. die
Unruhen in Mitteldeutschland vom November 1921. Dabei hat sich u. a.
herausgestellt, daß in keinem dieser Fälle ein Verfahren durch den
Staatsanwalt eingeleitet worden war.
In Querfurt wurden am Ostermontag, 28. März, nach entsetzlichen
Mißhandlungen die Gefangenen _Peter_, der Lagerhalter des Konsumvereins
_Straube_ (Kommunist) und ein Dritter erschossen.
Die Täter gehörten zur Düsseldorfer Schupo unter dem Grafen _Poninski_.
Der Konsumverein wurde ausgeplündert.
In Besenstedt wurden der Sanitäter Kurt _Herzau_ und der Arbeiter Gustav
_Thieleke_, in Bischofsrode am 1. Ostertag acht Gefangene, darunter der
Knecht _Pawlack_ aus Helbra und der Bergmann _Weiner_ und ein gewisser
_Dietrich_ durch Düsseldorfer Polizisten, in Schraplau am 2. Ostertag
sechs Gefangene, darunter Martin _Deutsch_, _Müller_, _Poblentz_ und
_Trautmann_, in einem Kalkofen erschossen.
Bei der Einnahme des Leunawerkes sahen die Offiziere bei den
Mißhandlungen durch Oberwachtmeister Heim und andere Sipoleute zu: Einem
Gefangenen, bei dem eine Pistole gefunden worden war, wurde der Schädel
eingeschlagen, sodaß das Gehirn an die Wand spritzte. Ein anderer mußte
sich selbst erschießen. Insgesamt wurden 9 Leute umgebracht, darunter
_Lederer_, _Isecke_ und _Zillmann_. In Mitteldeutschland war kein
Standrecht verhängt worden. In keinem Fall hat eine Bestrafung
stattgefunden.
Wie eine Erschießung auf der Flucht insceniert wird
Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft
am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die
Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So
wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von
Osmünde, _Mosenhauer_, war verhaftet worden. Auf der Straße nach
Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den
Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft
gehörigen Wachtmeister Rudolf _Böhm_ »auf der Flucht« erschossen.
In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat
Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: »als ich sah, daß der
Ortsvorsteher übers Feld _ging_, riß ich einem neben mir stehenden
Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen
wolle. Ich hatte nicht »Halt« gerufen.«
Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem
Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal
absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim
ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb
wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten,
schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich
häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße
zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn.
Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm
vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat
Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen.
(Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. »Die Glocke«,
1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)
Karl Gareis
Karl _Gareis_ war Abgeordneter der U.S.P.D. im bayerischen Landtag. Er
hatte sich verhaßt gemacht durch seinen Kampf gegen die Einwohnerwehr
und durch Aufdeckung einer Spitzelaffäre, bei der ein gewisser Dobner
wegen angeblichen Verrats eines Waffenlagers an die Entente von
Studenten beinahe umgebracht worden war. Am 10. Juni 1921 wurde er
nachts auf dem Heimweg vor seiner Wohnung erschossen. Zur Erklärung der
Tat beachte man den Brief Meier-Koys, des früheren Vorsitzenden der
bayerischen Königspartei. Danach ist der zweite Landeshauptmann der
bayerischen Einwohnerwehren, Kanzler, der Ansicht: »Die Verräter sind
umzubringen, und zwar unter Hinterlassung eines Merkmals, das die Motive
der Tat zweifelsfrei erscheinen läßt. Der Führer braucht bei der
Ausführung nicht ängstlich zu sein. Hinter ihm (Kanzler) stehe der
Ministerpräsident« (Reichstag, 17. Juni 1921). Als Täter kommt der oben
auf Seite 64 genannte Leutnant _Schweighart_ in Betracht. Wenigstens
wurde dies bei seiner Auslieferung von den österreichischen Behörden
vermerkt. (Vergl. auch S. 138.)
Kriminalwachtmeister Buchholz
Die »Hundertschaft zur besonderen Verwendung« unterstützte die
aufrührerischen Truppen im Baltikum, indem sie durch Bestechungen von
Eisenbahnbeamten den Transport von Geld dorthin ermöglichte. Beim
Kapp-Putsch stellte sie sich sofort auf die Seite der einrückenden
Marinebrigade. Trotzdem blieb sie unangefochten. Im Sommer 1920 wurde in
ihr der geheime »Bund der Ringmannen« unter Hauptmann Stennes gebildet,
der zahlreiche Waffen vor der Ablieferung versteckte. Eine Durchsuchung
verlief ergebnislos, da die Hundertschaft vorher gewarnt worden war.
Ueber die vermutlichen Verräter der Waffenschieb
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