Die Gründung des Deutschen Zollvereins
by Heinrich von Treitschke · German · Gutenberg #23065 · 494,754 chars · public domain (US)
The Project Gutenberg eBook of Die Gründung des Deutschen Zollvereins
This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and
most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms
of the Project Gutenberg License included with this eBook or online
at www.gutenberg.org. If you are not located in the United States,
you will have to check the laws of the country where you are located
before using this eBook.
Title: Die Gründung des Deutschen Zollvereins
Author: Heinrich von Treitschke
Release date: October 17, 2007 [eBook #23065]
Most recently updated: June 20, 2020
Language: German
Other information and formats: www.gutenberg.org/ebooks/23065
*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS ***
Die Gründung des Deutschen Zollvereins
by Heinrich von Treitschke
Edition 01 , (October, 20 2007)
Die Gründung des
Deutschen Zollvereins
Dargestellt von
Heinrich v. Treitschke
INHALT
Die Gründung des Deutschen Zollvereins.
Vorwort
1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz.
2. Der Kampf gegen das preußische Zollgesetz und der erste preußische
Zollvertrag.
3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.
4. Die Darmstädter Zollkonferenzen.
5. Motzs deutsche Handelspolitik.
6. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
a) _Die Stuttgarter Zollkonferenzen._
b) _Der preußisch-hessische und der bayrisch-württembergische
Zollverein._
c) _Der Mitteldeutsche Handelsverein._
d) _Preußens Sieg. Preußisch-Bayrischer Handelsvertrag._
7. Der Deutsche Zollverein.
a) _Kurhessens Beitritt._
b) _Beitritt des Süddeutschen Zollvereins._
c) _Anschluß von Sachsen und Thüringen._
d) _Politische Bedeutung des Deutschen Zollvereins._
Register.
DIE GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS.
Vorwort
Ein Quellenbuch mit Urkunden, Briefen und sonstigen Aktenstücken zur
Geschichte des Deutschen Zollvereins dürfte auf allgemeines Interesse kaum
rechnen und müßte bei der Länge der Zeit, über die sich die Verhandlungen
hinschleppten, nur ein kümmerlicher Torso sein, der niemand gefiele.
Dagegen darf die klassische Darstellung, die Heinrich v. Treitschke in
seiner Deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert dieser größten Schöpfung
der Friedensregierung Friedrich Wilhelms III. gewidmet hat, selbst den
Wert einer Quelle beanspruchen, da sie auf einem umfassenden Studium aller
in Betracht kommenden Akten und Briefwechsel beruht, von denen die
wenigsten der wissenschaftlichen Forschung bisher durch den Druck
zugänglich gemacht sind.
Im folgenden sind die in Betracht kommenden Kapitel der Deutschen
Geschichte mit geringen Auslassungen, die vom Leser wohl nirgends als
Lücken empfunden werden dürften, mit freundlich gewährter Erlaubnis der
Verlagsbuchhandlung zu einer Einheit zusammengefaßt und wirken in dieser
Form fast wuchtiger als in der Verstreuung über drei dicke Bände, wie sie
der chronologische Aufbau des alle Seiten des deutschen Lebens
umspannenden Werkes mit sich bringt. Sie reden eine so eindringliche
Sprache von einer jammervollen Vergangenheit deutschen Kleinlebens, daß
man nur wünschen kann, daß die Stimme des tapferen Rufers im Streit für
nationale Einigung auch weiterhin gehört werde, nachdem ihn selbst schon
seit Jahren der kühle Rasen deckt.
_Leipzig,_ 19. Mai 1913.
*Horst Kohl.*
1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz.
In dem Sturm und Drang der großen Reformperiode war für die Umgestaltung
des alten preußischen Akzisewesens wenig geschehen; man hatte sich
begnügt, dem flachen Lande mehrere städtische Steuern aufzulegen und in
Altpreußen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen eine Akzise von 8 1⁄3
Prozent des Wertes zu gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen
noch 67 verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem
die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das schwedische
Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden endlich seit Aufhebung der
napoleonischen Douanen ein schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese
unerträgliche Belästigung des Verkehrs gewährte doch, da eine geordnete
Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch in dem
chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhängigkeit des verarmten Staates
von den Fremden: in Posen und Pommern mußten 48, in den Provinzen links
von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich anerkannt und tarifiert werden.
Schon längst bemerkte der König mit Besorgnis, wie schwer der gesetzliche
Sinn des Volkes durch die Fortdauer des überlebten Prohibitivsystems
geschädigt wurde. Seit die bürgerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich
ansiedelten, nahm der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815
versteuerte jeder Materialwarenladen der alten Provinzen täglich nur zwei
Pfund Kaffee.
Auch die unhaltbaren Verhältnisse an der Ostgrenze mahnten zu rascher Tat.
Sobald Preußen, Polen und Rußland im März 1816 zu Warschau wegen der
Ausführung des Wiener Vertrages vom 3. Mai 1815 zu verhandeln begannen,
stellte sich bald heraus, daß Hardenberg in Wien von dem Fürsten
Czartoryski überlistet worden war. Die scheinbar so harmlosen Bestimmungen
des Vertrags über die freie Durchfuhr und den freien Verkehr mit den
Landeserzeugnissen aller vormals polnischen Landschaften legten dem
preußischen Staate fast nur Pflichten auf, da sein Gebiet das
Durchfuhrland bildete. Um der Abrede buchstäblich zu genügen, hätte
Preußen seine polnischen Provinzen von dem übrigen Staatsgebiete durch
eine Zollinie trennen müssen, während Rußland, dem Vertrage zuwider, seine
alte Zollgrenze, die das polnische Litauen von Warschau abschied,
unverändert ließ und auch Österreich sich keineswegs geneigt zeigte,
seinen polnischen Kronlanden handelspolitische Selbständigkeit
zuzugestehen. Die polnischen Unterhändler sahen in dem Vertrage ein
willkommenes Mittel, um durch die Ansiedlung von Handelsagenten und
Kommissionären ihre nationale Propaganda in Preußens polnische Gebiete
hineinzutragen. Sie erdreisteten sich, der Krone Preußen geradezu die
unbeschränkte Souveränität über Danzig zu bestreiten, und stellten so
übermütige Forderungen, daß der König mit einer entschiedenen Ablehnung
antwortete, als Zar Alexander nach seiner Gewohnheit versuchte, die
Ansprüche der Polen durch einen zärtlichen Freundesbrief zu unterstützen.
Der unerquickliche Verlauf dieser Verhandlungen zwang zu dem Entschlusse,
die polnischen Landschaften den übrigen Provinzen des Ostens völlig
gleichzustellen. Auf der anderen Seite lehrten die Frankfurter
Erfahrungen, daß ein Bundeszollgesetz ganz unmöglich war und Preußen
mithin zunächst im eigenen Hause Ordnung schaffen mußte.
Im Jahre 1816 erfolgten die ersten vorbereitenden Schritte. Das Verbot der
Geldausfuhr ward aufgehoben, das Salzregal in allen Provinzen gleichmäßig
eingeführt; dann sprach die Verordnung vom 11. Juni die Aufhebung der
Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle als Grundsatz aus und verhieß die
Einführung eines allgemeinen und einfachen Grenzzollsystems. Zu Anfang des
folgenden Jahres war der Entwurf für das neue Zollgesetz beendigt. Sobald
aber von den reformatorischen Absichten des Entwurfs Einiges ruchbar ward,
erscholl der Notschrei der geängstigten Produzenten weithin durch das
Land. Leidenschaftliche Eingaben der Baumwoll- und Kattunfabrikanten aus
Schlesien und Berlin, die doch allesamt unter der bestehenden Unordnung
schwer litten, bestätigten die alte Wahrheit, daß die Selbstsucht der
Menschen der schlimmste Feind ihres eigenen Interesses ist. Der Lärm ward
so bedrohlich, daß der König für nötig hielt, zunächst eine
Spezialkommission mit der Prüfung dieser Vorstellungen zu beauftragen.
Hier errang die alte friderizianische Schule noch einmal die Oberhand. Der
Vorsitzende, Oberpräsident v. Heydebreck, betrachtete als höchste Aufgabe
der Handelspolitik »das Numeraire dem Lande zu konservieren«; die Mehrheit
beschloß, der Krone die Wiederherstellung des Verbotsystems, wie es bis
zum Jahre 1806 bestanden, anzuraten. Aber zugleich mit diesem Bericht ging
auch ein geharnischtes Minderheitsgutachten ein, verfaßt von Staatsrat
Kunth, dem Erzieher der Gebrüder Humboldt, einem selbstbewußten Vertreter
des altpreußischen Beamtenstolzes, der das gute Recht der Bureaukratie
oftmals gegen die aristokratische Geringschätzung seines Freundes Stein
verteidigte. Mit den Zuständen des Fabrikwesens aus eigener Anschauung
gründlich vertraut, lebte und webte er in den Gedanken der neuen
Volkswirtschaftslehre. »Eigentum und Freiheit, darin liegt alles; es gibt
nichts anderes« — so lautete sein Kernspruch. Als das ärgste Gebrechen der
preußischen Industrie erschien ihm die erstaunlich mangelhafte Bildung der
meisten Fabrikanten, eine schlimme Frucht des Übergewichts der gelehrten
Klassen, welche nur durch den Einfluß des auswärtigen Wettbewerbs
allmählich beseitigt werden konnte; waren doch selbst unter den ersten
Fabrikherren Berlins viele, die kaum notdürftig ihren Namen zu schreiben
vermochten.
Kunths Gutachten fand im Staatsrate fast ungeteilte Zustimmung; es ließ
sich nicht mehr verkennen, daß die Aufhebung der Handelsverbote nur die
notwendige Ergänzung der Reformen von 1808 bildete. Als das Plenum des
Staatsrats am 3. Juli über das Zollgesetz beriet, sprachen die politischen
Gegner Gneisenau und Schuckmann einmütig für die Befreiung des Verkehrs.
Oberpräsident Merckel und Geh. Rat Ferber, ein aus dem sächsischen Dienste
herübergekommener trefflicher Nationalökonom, führten aus, daß dem
Notstande des Gewerbefleißes in Schlesien und Sachsen nur durch die
Freiheit zu begegnen sei; und zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei
gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August
genehmigte der König von Karlsbad aus »das Prinzip der freien Einfuhr für
alle Zukunft«. Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs
unmöglich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden Hälften des
Staatsgebiets einzuführen. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz
für die gesamte Monarchie zustande.
Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg _Maaßen_(1), ein Beamter
von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Geschäften lebend,
ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kühnen Mut
des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens
verbarg. Aus Cleve gebürtig, hatte er zuerst als preußischer Beamter in
seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die
Großindustrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die
Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam
Smiths(2), denen er von frühauf huldigte, durch vielseitige praktische
Erfahrung zu ergänzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des
Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei
Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zunächst in
der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige
Gemeinschaft der Interessen zu begründen, sodann dem Staate neue
Einnahmequellen zu eröffnen, endlich dem heimischen Gewerbefleiß einen
mächtigen Schutz gegen die englische Übermacht zu gewähren und ihm doch
den heilsamen Stachel des ausländischen Wettbewerbs nicht gänzlich zu
nehmen. Wo die Wünsche der Industrie den Ansprüchen der Staatskassen
widersprachen, da mußte das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot
die Bedrängnis des Staatshaushalts.
Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkündigten die Freiheit der
Ein-, Aus- und Durchfuhr für den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde
die volle Hälfte des nichtösterreichischen Deutschlands zu einem freien
Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche,
wenn sie die Probe bestand, sich auch über die andere Hälfte der Nation
erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegensätze unseres vielgestaltigen
sozialen Lebens lagen innerhalb der preußischen Grenzen. War es möglich,
Posen und das Rheinland ohne Schädigung ihrer wirtschaftlichen Eigenart
derselben wirtschaftlichen Gesetzgebung zu unterwerfen, so war schon
erwiesen, daß diese Gesetze mit einigen Änderungen auch für Baden und
Hannover genügen mußten. Preußen hatte sich — so sagte Maaßen oftmals —
genau die nämlichen Fragen vorzulegen wie alle die anderen deutschen
Staaten, welche ernstlich nach Zolleinheit verlangten, und konnte, wegen
der Mannigfaltigkeit seiner wirtschaftlichen Interessen, leichter als jene
die richtige Antwort finden. Aber die Ausführung des Gedankens, die
Verlegung der Zölle an die Grenzen des Staates war in Preußen schwieriger
als in irgendeinem anderen Reiche; sie erschien zuerst vielen ganz
unausführbar. Man sollte eine Zollinie von 1073 Meilen bewachen, je eine
Grenzmeile auf kaum fünf Geviertmeilen des Staatsgebiets, und zwar unter
den denkbar ungünstigsten Verhältnissen, da die kleinen deutschen Staaten,
die mit dem preußischen Gebiete im Gemenge lagen, zumeist noch kein
geordnetes Zollwesen besaßen, ja sogar den Schmuggel grundsätzlich
begünstigten. Solche Bedrängnis veranlaßte die preußischen Finanzmänner
zur Aufstellung eines einfachen übersichtlichen Tarifs, der die Waren in
wenige große Klassen einordnete. Eine umfängliche, verwickelte Zollrolle,
wie sie in England oder Frankreich bestand, erforderte ein zahlreiches
Beamtenpersonal, das in Preußen den Ertrag der Zölle verschlungen hätte.
Durch denselben Grund wurde Maaßen bewogen, die Erhebung der Zölle nach
dem Gewichte der Waren vorzuschlagen, während in allen anderen Staaten das
von der herrschenden Theorie allein gebilligte System der Wertzölle galt.
Die Abstufung der Zölle nach dem Werte würde die Kosten der Zollverwaltung
unverhältnismäßig erhöht haben; zudem lag in der hohen Besteuerung
kostbarer Waren eine starke Versuchung zum Schmuggelhandel, welche ein
Staat von so schwer zu bewachenden Grenzen nicht ertragen konnte.
Auch in der großen Prinzipienfrage der Handelspolitik gab die Rücksicht
auf die Finanzen den Ausschlag. Der Staat hatte die Wahl zwischen zwei
Wegen. Man konnte entweder nach Englands und Frankreichs Beispiel
Prohibitivzölle einführen, um diese sodann als Unterhandlungsmittel gegen
die Westmächte zu benutzen und also Zug um Zug durch Differentialzölle zur
Erleichterung des Verkehrs zu gelangen; oder man wagte sogleich in Preußen
ein System mäßiger Zölle zu gründen, in der Hoffnung, daß die Natur der
Dinge die großen Nachbarreiche dereinst in dieselbe Bahn drängen werde.
Maaßen fand den Mut, den letzteren Weg zu wählen, vornehmlich, weil der
zweifelhafte Ertrag aus hohen Schutzzöllen dem Bedürfnis der Staatskassen
nicht genügen konnte. Verboten wurde allein die Einfuhr von Salz und
Spielkarten; die Rohstoffe blieben in der Regel abgabenfrei oder einem
ganz niedrigen Zolle unterworfen. Von den Manufakturwaren sollte ein
mäßiger Schutzzoll erhoben werden, nicht über 10 Prozent, ungefähr der
üblichen Schmuggelprämie entsprechend. Die Kolonialwaren dagegen
unterlagen einem ergiebigen Finanzzolle, bis zu 20 Prozent, da Preußen an
seiner leicht zu bewachenden Seegrenze die Mittel besaß, diese Produkte
wirksam zu besteuern.
Dies freieste und reifste staatswirtschaftliche Gesetz des Zeitraums wich
von den herrschenden Vorurteilen so weit ab, daß man im Auslande anfangs
über die gutmütige Schwäche der preußischen Doktrinäre spottete. Den
Staatsmännern der absoluten Monarchie fällt ein undankbares
entsagungsvolles Los. Wie laut preist England heute seinen William
Huskisson(3), *one of the world’s great spirits*; alle gesitteten Völker
bewundern die Freihandelsreden des großen Britten. Der Name Maaßens aber
ist bis zur Stunde in seinem eigenen Vaterlande nur einem engen
Gelehrtenkreise vertraut. _Und doch hat die große Freihandelsbewegung
unseres Jahrhunderts nicht in England, sondern in Preußen ihren ersten
bahnbrechenden Erfolg errungen._ Das wiederhergestellte französische
Königtum hielt in dem Tarife von 1816 die strengen napoleonischen
Prohibitivzölle gegen fremde Fabrikwaren hartnäckig fest. Die Selbstsucht
der Emigranten fügte noch schwere Zölle auf die Erzeugnisse des Landbaues,
namentlich auf Schlachtvieh und Wolle, hinzu. Auch in England war nur ein
Teil des Handelsstandes für die Lehren der Verkehrsfreiheit gewonnen. Noch
stand der Grundherr treu zu den hohen Kornzöllen, der Reeder zu Cromwells
Navigationsakte(4), der Fabrikant zu dem harten Prohibitivsysteme; noch
urteilte die Mehrzahl der Gebildeten wie einst Burke(5) über Adam Smith:
solche abstrakte Theorien sind gut genug für das stille Katheder von
Glasgow(6). Erst das kühne Vorgehen der Berliner Staatsmänner ermutigte
die englischen Freihändler, mit ihrer Meinung herauszurücken. Auf das
»glänzende Beispiel, welches Preußen der Welt gegeben«, berief sich die
freihändlerische Petition der Londoner City, welche Baring im Mai 1820 dem
Parlamente übergab. An Preußen dachte Huskisson, als er seinen berühmten
Satz aufstellte: »Der Handel ist nicht Zweck, er ist das Mittel, Wohlstand
und Behagen unter den Völkern zu verbreiten« und seinem Volke zurief:
»Dies Land kann nicht still stehen, während andere Länder vorschreiten in
Bildung und Gewerbefleiß«.
Den freihändlerischen Ansichten der preußischen Staatsmänner genügte das
neue Gesetz nicht völlig. Man ahnte im Finanzministerium wohl, daß der
weitaus größte Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten
Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zöllen
nur geringen Vorteil ziehen würde. Aber man sah auch, daß jedem
Steuersystem durch die Gesinnung der Steuerpflichtigen feste Schranken
gezogen sind; die öffentliche Meinung jener Tage würde der Regierung nie
verziehen haben, wenn sie den Kaffee besteuert, den Tee frei gelassen
hätte. Maaßen verwarf jede einseitige Begünstigung eines Zweiges der
Produktion, er rechnete auf das Ineinandergreifen von Ackerbau, Gewerbe
und Handel und betrachtete die Schutzzölle nur als einen Notbehelf, um die
deutsche Industrie allmählich zu Kräften kommen zu lassen. Schon bei der
ersten Revision des Tarifs im Jahre 1821 tat man einen Schritt weiter im
Sinne des Freihandels, vereinfachte den Tarif und setzte mehrere Zölle
herab. Während das Gesetz von 1818 für die westlichen Provinzen einen
eigenen Tarif mit etwas niedrigeren Sätzen aufgestellt hatte, fiel jetzt
der Unterschied zwischen den Provinzen hinweg; die Zollrolle von 1812
bildete in Form und Einrichtung die Grundlage für alle späteren Tarife des
Zollvereins.
Derweil der Staatsrat diese Reform zum Abschluß brachte, erging sich die
unreife nationalökonomische Bildung der Zeit in widersprechenden Klagen.
Die Massen meinten die Verteuerung des Lebensunterhalts nicht ertragen zu
können, die Fabrikanten sahen »dem englischen Handelsdespotismus« Tür und
Tor geöffnet und bestürmten den Thron abermals mit so verzweifelten
Bittschriften, daß der König, obwohl selbst mit Maaßens Plänen ganz
einverstanden, doch eine nochmalige Prüfung des schon unterschriebenen
Gesetzes befahl. Erst am 1. September 1818 wurde das Zollgesetz
veröffentlicht, erst zu Neujahr 1819 traten die neuen Grenzzollämter in
Tätigkeit. Am 8. Februar 1819 erschien das ergänzende Gesetz über die
Besteuerung des Konsums inländischer Erzeugnisse, wonach nur Wein, Bier,
Branntwein und Tabaksblätter einer Steuer unterlagen, die ohne
unmittelbare Belästigung der Verzehrer von den Produzenten zu erheben war.
Die neue Gesetzgebung hielt im ganzen sehr glücklich die Mitte zwischen
Handelsfreiheit und Zollschutz. Nur nach einer Richtung hin wich sie
auffällig ab von den Grundsätzen des gemäßigten Freihandels: sie belastete
den Durchfuhrhandel unverhältnismäßig schwer. Der Zentner Transitgut
zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll, auf einzelnen wichtigen
Handelsstraßen noch weit mehr — sicherlich eine sehr drückende Last für
ordinäre Güter, zumal wenn sie das preußische Gebiet mehrmals berührten.
Die nächste Veranlassung zu dieser Härte lag in dem Bedürfnis der
Finanzen. Preußen beherrschte einige der wichtigsten Handelsstraßen
Mitteleuropas: die Verbindung Hollands mit dem Oberlande, die alten
Absatzwege des polnischen Getreides, den Verkehr Leipzigs mit der See, mit
Polen, mit Frankfurt. Man berechnete, daß die volle Hälfte der in Preußen
eingehenden Waren dem Durchfuhrhandel angehörte. Die erschöpfte
Staatskasse war nicht in der Lage, diesen einzigen Vorteil, den ihr die
unglückliche langgestreckte Gestalt des Gebiets gewährte, aus der Hand zu
geben. Überdies stimmten alle Kenner des Mautwesens überein in der für
jene Zeit wohlbegründeten Meinung, daß nur durch Besteuerung der Durchfuhr
der finanzielle Ertrag des Grenzzollsystems gesichert werden könne. Gab
man den Transit völlig frei, so wurde dem Unterschleif Tür und Tor
geöffnet, ein ungeheurer Schmuggelhandel von Hamburg, Frankfurt, Leipzig
her geradezu herausgefordert, das ganze Gelingen der Reform in Frage
gestellt. Die unbillige Höhe der Durchfuhrzölle aber und das zähe
Festhalten der Regierung an diesen für die deutschen Nachbarlande
unleidlichen Sätzen erklärt sich nur aus politischen Gründen. Der
Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames
Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluß an die
preußische Handelspolitik zu bewegen.
Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das während des
Wiener Kongresses den preußischen Bevollmächtigten vorgeschwebt hatte, war
man in Berlin längst zurückgekommen. Die Unmöglichkeit solcher Pläne ergab
sich nicht bloß aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus
den inneren Verhältnissen der Bundesstaaten. Hardenberg(7) wußte, daß der
Wiener Hof an seinem altväterlichen Provinzialzollsystem nichts ändern
wollte und seine nichtdeutschen Kronländer einem Bundeszollwesen
schlechterdings nicht unterordnen konnte. Aber auch das übrige Deutschland
bewahrte noch viele Trümmer aus der schmählichen kosmopolitischen Epoche
unserer Vergangenheit. Noch war Hannover von England, Schleswig-Holstein
von Dänemark abhängig, noch stand Luxemburg in unmittelbarer
geographischer Verbindung mit dem niederländischen Gesamtstaate. Wie war
ein gesamtdeutsches Zollwesen denkbar, so lange diese Fremdherrschaft
währte? Auch die Verfassung mehrerer Bundesstaaten bot unübersteigliche
Hindernisse. Die preußische Zollreform ruhte auf dem Gedanken des gemeinen
Rechts. Wer durfte erwarten, daß der mecklenburgische Adel auf seine
Zollfreiheit, der sächsische auf die mit den ständischen Privilegien fest
verkettete Generalakzise verzichten würde, so lange die ständische
Oligarchie in diesen Landen ungestört herrschte? Wie war es möglich, die
preußischen Zölle, welche die Einheit des Staatshaushalts voraussetzten,
in Hannover einzuführen, wo noch die Königliche Domänenkasse und die
ständische Steuerkasse selbständig nebeneinander standen? Das Zollwesen
hing überdies eng zusammen mit der Besteuerung des inländischen Konsums;
nur wenn die Kleinstaaten sich entschlossen, das System ihrer indirekten
Steuern auf preußischen Fuß zu setzen oder doch dem preußischen Muster
anzunähern, war eine ehrliche Gegenseitigkeit, eine dauernde
Zollgemeinschaft zwischen ihnen möglich. Und ließ sich solche
Opferwilligkeit erwarten in jenem Augenblick, da der Rheinbund und das
Ränkespiel des Wiener Kongresses den selbstsüchtigen Dünkel der Dynastien
krankhaft aufgeregt und jeder Scham entwöhnt hatten? Selbst jene Staaten,
denen redlicher Wille nicht fehlte, konnten gar nicht sofort auf die
harten Zumutungen eingehen, welche Preußen ihnen stellen mußte, um sich
den Ertrag seiner Zölle zu sichern. Man mußte, so gestand Eichhorn(8)
späterhin, sich erst orientieren in der veränderten Lage, die
nationalökonomischen Bedürfnisse des eigenen Landes und die zur Deckung
der Staatsausgaben notwendigen Opfer überschlagen; bevor man hierüber ins
Klare gekommen, konnte man sich von einer gemeinsamen Beratung keinen
Erfolg versprechen, am wenigsten von einer Beratung für ganz Deutschland
am Bundestag.
Wie die Dinge lagen, mußte Preußen selbständig vorgehen, ohne jede
schonende Rücksicht für die deutschen Nachbarn. Unter den gemütlichen
Leuten herrschte die Ansicht vor, Preußen solle die Binnengrenzen gegen
Deutschland offen halten und allein an den Grenzen gegen das Ausland Zölle
erheben. Der kindische Vorschlag hätte, ausgeführt, jede Grenzbewachung
unmöglich gemacht, die finanziellen wie die volkswirtschaftlichen Zwecke
der Zollreform völlig vereitelt. Selbst eine mildere Besteuerung deutscher
Produkte war unausführbar. Gerade die deutschen Kleinstaaten mit ihren
verzwickten, mangelhaft oder gar nicht bewachten Grenzen mußten der
preußischen Staatskasse als die gefährlichsten Gegner erscheinen.
Ursprungszeugnisse, von solchen Behörden ausgestellt, boten den genauen
Rechnern der Berliner Bureaus keine genügende Sicherheit. Jede
Erleichterung, die an diesen Grenzen eintrat, ermutigte den Unterschleif,
so lange nicht eine geordnete Zollverwaltung in den kleinen Nachbarstaaten
bestand. Noch mehr: gewährte Preußen den deutschen Staaten Begünstigungen,
so griff das Ausland unfehlbar zu Retorsionen(9), und der Staat wurde
allmählich in ein Differentialzollsystem hineingetrieben, das den
Absichten seiner Staatsmänner schnurstracks zuwiderlief. Differentialzölle
erschienen dem Finanzministerium noch weit bedenklicher als Schutzzölle,
da diese den Verkehr belasteten zugunsten der einheimischen, jene zum
Vorteil der ausländischen Produzenten.
Es war nicht anders: sollte das neue Zollsystem überhaupt ins Leben
treten, so mußten alle nichtpreußischen Waren zuvörderst auf gleichem Fuß
behandelt werden. Allerdings wurden dadurch die deutschen Nachbarn sehr
hart getroffen. Sie waren gewohnt, einen schwunghaften Schmuggelhandel
nach Preußen hinüber zu führen; jetzt trat die strenge Grenzbewachung
dazwischen. Die Zollinien an den Grenzen der neuen Provinzen störten
vielfach altgewohnten Verkehr. Das Königreich Sachsen litt schwer, als die
preußischen Zollschranken dicht vor den Toren Leipzigs aufgerichtet
wurden. Die kleinen rheinischen Lande sahen nahe vor Augen das beginnende
Erstarken der preußischen Volkswirtschaft; was drüben ein Segen, ward
hüben zur Last. Begreiflich genug, daß gerade in der unmittelbaren
Nachbarschaft Preußens die Mißstimmung überhand nahm. Auch die Einrichtung
der Gewichtszölle war für die deutschen Nachbarstaaten unverhältnismäßig
lästig, da das Ausland zumeist feinere, Deutschland gröbere Waren in
Preußen einzuführen pflegte.
Indes, wenn es nicht anging, den Kleinstaaten sofort Begünstigungen zu
gewähren, so war doch die Zollreform von Haus aus darauf berechnet, die
deutschen Nachbarn nach und nach in den preußischen Zollverband
hineinzuziehen. »Die Unmöglichkeit einer Vereinigung für den ganzen Bund
erkennend, suchte Preußen durch Separatverträge sich diesem Ziele zu
nähern« — mit diesen kurzen und erschöpfenden Worten hat Eichhorn zehn
Jahre später den Grundgedanken der preußischen Handelspolitik bezeichnet.
Die Zerstückelung seines Gebietes zwang den Staat, deutsche Politik zu
treiben, machte ihm auf die Dauer unmöglich, sich selbst genügsam
abzuschließen, seine Verwaltung zu ordnen ohne Verständigung mit den
deutschen Nachbarlanden. Ein großer Teil der thüringischen Besitzungen
Preußens, 41 Geviertmeilen, mußte vorderhand aus der Zollinie
ausgeschlossen bleiben. Es war eine unabweisbare Notwendigkeit, die
Zollschranken mindestens so weit hinauszuschieben, daß das gesamte
Staatsgebiet gleichmäßig besteuert werden konnte. In dem Zollgesetz selber
(§ 5) war die Absicht erklärt, durch Handelsverträge den wechselseitigen
Verkehr zu befördern. Die harte Besteuerung der Durchfuhr gab diesem Winke
fühlbaren Nachdruck. Noch bestimmter sprach sich Hardenberg über die
Absicht des Gesetzes aus, schon ehe es in Kraft trat. Als die Fabrikanten
von Rheidt und anderen rheinischen Plätzen den Staatskanzler um
Beseitigung der deutschen Binnenzölle baten, gab er die Antwort (3. Juni
1818): die Vorteile, welche aus der Vereinigung mehrerer deutscher Staaten
zu einem gemeinschaftlichen Fabrik- und Handelssystem hervorgehen können,
seien der Regierung nicht unbekannt; mit steter Rücksicht hierauf sei der
Plan des Königs zur Reife gediehen. »Es liegt ganz im Geiste dieses
Planes, ebensowohl auswärtige Beschränkungen des Handels zu erwidern, als
Willfährigkeit zu vergelten und nachbarliches Anschließen an ein
gemeinsames Interesse zu befördern«. Ebenso erklärte er den Elberfeldern:
die preußischen Zollinien sollten dazu dienen, »eine allgemeine Ausdehnung
oder sonstige Vereinigung vorzubereiten«.
Damit wurde deutlich angekündigt, daß der Staat, der seit langem das
Schwert des alten Kaisertums führte, jetzt auch die handelspolitischen
Reformgedanken der Reichspolitik des sechzehnten Jahrhunderts wieder
aufnahm und bereit war, der Nation nach und nach die Einheit des
wirtschaftlichen Lebens zu schaffen, welche ihr im ganzen Verlaufe ihrer
Geschichte immer gefehlt hatte. Er dachte dies Ziel, das sich nicht mit
einem Sprunge erjagen ließ, schrittweis, in bedachtsamer Annäherung, durch
Verträge von Staat zu Staat zu erreichen. Mars und Merkur sind die
Gestirne, welche in diesem Jahrhundert der Arbeit das Geschick der Staaten
vornehmlich bestimmen. _Das Heerwesen und die Handelspolitik der
Hohenzollern bildeten fortan die beiden Rechtstitel, auf denen Preußens
Führerstellung in Deutschland ruhte._ Und diese Handelspolitik war
ausschließlich das Werk der Krone und ihres Beamtentums. Sie begegnete,
auch als ihre letzten Ziele sich späterhin völlig enthüllten, regelmäßig
dem verblendeten Widerstande der Nation. Im Zeitalter der Reformation war
die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes an dem Widerstande der
Reichsstädte gescheitert; im 19. Jahrhundert ward sie recht eigentlich
gegen den Willen der Mehrzahl der Deutschen von neuem begonnen und
vollendet.
Im Kampfe gegen das preußische Zollgesetz hielten alle deutschen Parteien
zusammen, Kotzebues Wochenblatt so gut wie Ludens Nemesis. Vergeblich
widerlegte J. G. Hoffmann(10) in der Preußischen Staatszeitung mit
überlegener Sachkenntnis das fast durchweg wertlose nationalökonomische
Gerede der Presse. Dieselben Schutzzöllner, die um Hilfe riefen für die
deutsche Industrie, schalten zugleich über die unerschwinglichen Sätze des
preußischen Tarifs, der doch jenen Schutz gewährte. Dieselben Liberalen,
die den Bundestag als einen völlig unbrauchbaren Körper verspotteten,
forderten von dieser Behörde eine schöpferische handelspolitische Tat.
Wenn Hoffmann nachwies, daß das neue Gesetz eine Wohltat für Deutschland
sei, so erwiderten Pölitz, Krug und andere sächsische Publizisten, kein
Staat habe das Recht, seinen Nachbarn Wohltaten aufzudrängen. Alberne
Jagdgeschichten wurden mit der höchsten Bestimmtheit wiederholt und von
der Unwissenheit der Leser begierig geglaubt. Da hatte ein armer Höker aus
dem Reußischen, als er seinen Schubkarren voll Gemüse zum Leipziger
Wochenmarkt fuhr, einen Taler Durchfuhrzoll an die preußische Maut zahlen
müssen — nur schade, daß Preußen von solchen Waren gar keinen Zoll erhob.
Auch die Sentimentalität ward gegen Preußen ins Feld geführt; sie findet
sich ja bei den Deutschen immer ein, wenn ihnen die Gedanken ausgehen. Da
war gleich am ersten Tage, als das unselige Gesetz in Kraft trat, ein
Zollbeamter zu Langensalza von einem gothaischen Patrioten im Rausche
heiligen Zornes erstochen worden; der Mann hatte sich aber selbst
entleibt. Da hieß es wehmütig, König Friedrich Wilhelm hege wohl
menschenfreundliche Absichten, aber »finanzielle Rücksichten vergiften die
besten Maßregeln«; für die harte Notwendigkeit dieser finanziellen
Rücksichten hatte man kein Auge. Die ersehnte Einheit des deutschen
Marktes — darüber bestand unter den liberalen Patrioten kein Streit —
konnte nur gelingen, wenn die bereits vollzogene Einigung der Hälfte
Deutschlands wieder zerstört wurde.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert.
II, 211 ff. — Die Anmerkungen sind vom Herausgeber beigefügt.
------------------
1 Geb. 23. August 1769, gest. 2. November 1834.
2 Adam Smith, geb. 1723, gest. 1790, ist als der Begründer der neueren
Nationalökonomie zu betrachten; er vertrat die Lehre, daß es in
wirtschaftlichen Dingen Aufgabe des Staates sei, das freie Spiel der
wirtschaftlichen Kräfte durch Beseitigung entgegenstehender
Hemmnisse zu fördern.
3 Geb. 11. März 1770, gest. am 15. September 1830 an den schweren
Verletzungen, die er sich bei Eröffnung der zwischen Liverpool und
Manchester erbauten Eisenbahn dadurch zuzog, daß er beim Einsteigen
unter die Räder fiel. Im Ministerium Canning war er Staatssekretär
für die Kolonien.
4 Die Navigationsakte vom 9. Oktober 1651 gestattete die Einfuhr von
Waren aus Afrika, Asien und Amerika nur unter englischer Flagge, die
Einfuhr von europäischen Waren nur durch englische Schiffe oder
Schiffe des erzeugenden Landes. Damit wurde der holländische
Zwischenhandel ausgeschaltet. Erst 1849 wurde die Akte aufgehoben.
5 Edmund Burke, geb. 1729, gest. 9. Juli 1797, hervorragender
englischer Politiker und Staatsmann.
6 Adam Smith war von 1751 ab eine Reihe von Jahren als Professor der
Logik und der Moral an der Universität zu Glasgow tätig.
7 Karl August, Fürst von Hardenberg, geb. 31. Mai 1750, gest. 26. Nov.
1822, seit Juni 1810 bis an seinen Tod preußischer Staatskanzler.
8 Joh. Albrecht Friedrich Eichhorn, geb. 2. März 1779, gest. 16.
Januar 1856, war als Direktor der zweiten Abteilung des Ministeriums
des Äußeren besonders für die Entwicklung des Zollvereins tätig. Von
1840–48 kämpfte er als Kultusminister für die Erhaltung der
kirchlichen Rechtgläubigkeit gegen die freiheitlichen Bestrebungen
der Lichtfreunde.
9 Zwangsmaßregeln.
10 Joh. Gottfr. Hoffmann, geb. 19. Juli 1765, gest. 12. November 1847,
hervorragender Nationalökonom und Begründer der wissenschaftlichen
Statistik.
2. Der Kampf gegen das preußische Zollgesetz und der erste preußische
Zollvertrag.
Alles historische Werden entspringt der beständigen Wechselwirkung
zwischen dem bewußten Menschenwillen und den gegebenen Zuständen. Wie die
Vernunft, die in den Dingen liegt, nur durch die Willenskraft eines
großen, die Zeichen der Zeit verstehenden Mannes verwirklicht werden kann,
so finden auch die Sünden und Irrtümer der Politiker ihre Schranke an dem
Charakter der Staaten, an der Macht der Ideen, die sich im Verlauf der
Geschichte angesammelt haben. Schwer hatte die Krone Preußen gefehlt, als
sie in Karlsbad(11) sich den lebendigen Kräften des jungen Jahrhunderts
entgegenstemmte; und doch war dieser Staat modern von Grund aus, er konnte
sich der neuen Zeit nicht gänzlich entfremden und begann eben jetzt eine
Reform seines Haushalts, welche ihn befähigte, in seiner wirtschaftlichen
Entwicklung alle anderen deutschen Staaten zu überflügeln. Nachgiebig bis
zur Selbstvergessenheit war Hardenberg in Teplitz(12) allen Wünschen
Österreichs entgegengekommen, der Glaube an die unbedingte
Interessengemeinschaft der beiden Großmächte beherrschte ihn ganz und gar;
und doch war der Gegensatz der beiden Mächte in einer alten Geschichte
begründet und, so lange die Machtfrage der deutschen Zukunft ungelöst
blieb, durch menschlichen Willen nicht mehr beizulegen. Fast in dem
nämlichen Augenblicke, da der Berliner Hof sich gänzlich der Führung
Österreichs zu überlassen schien, tat er wieder einen Schritt vorwärts auf
den Bahnen der friderizianischen Politik und begann die deutschen
Nachbarlande in seine Zollgemeinschaft aufzunehmen. Es war ein winziger,
nach dem Maße der Gegenwart fast lächerlicher Erfolg, aber der
unscheinbare Beginn einer Staatskunst, welche die deutschen Staaten durch
das Band wirtschaftlicher Interessen unlösbar an Preußen ketten und die
Befreiung von Österreich vorbereiten sollte.
Seit das preußische Zollgesetz in Kraft gesetzt und den kleinen Nachbarn
zunächst nur durch seine Härten fühlbar wurde, erhob sich überall mit
erneuter Stärke der Ruf nach Aufhebung aller Binnenmauten, und es begann
eine leidenschaftliche Agitation für die deutsche Handelseinheit, der
Vorläufer und das Vorbild der späteren Kämpfe um die politische Einheit.
Die ganze Nation schien einig in einem großen Gedanken; gleichwohl gingen
die Ansichten über die Mittel und Wege nach allen Richtungen auseinander,
und das einzige, was retten konnte, der Anschluß an die schon vorhandene
Einheit des preußischen Marktgebietes, ward in unseliger Verblendung so
lange verschmäht, bis schließlich nur die bittere Not das Unvermeidliche
erzwang.
Gleich nach dem Frieden begann eine regelmäßige Einwanderung in das
verarmte Preußen einzuströmen, etwa halb so stark als der Überschuß der
Geburten; sie bestand überwiegend aus jungen Leuten der deutschen
Nachbarschaft, die in dem Lande der sozialen Freiheit ihr Glück suchten.
Als nunmehr die Binnenzölle in der Monarchie hinwegfielen, da ließen sich
die Vorteile, welche der preußische Geschäftsmann aus seinem ausgedehnten
freien Markt zog, zumal an den Grenzplätzen bald mit Händen greifen: so
siedelte ein Teil der Bingener Weinhändler auf das preußische Ufer der
Nahe über, da die Preise in Preußen oft dreimal höher standen als auf dem
überfüllten hessischen Markte. Das Beamtentum der kleinen Höfe war noch
gewöhnt an das Zunftwesen, an die Erschwerung der Niederlassung und der
Heiraten, an die tausend Quälereien einer kleinlichen sozialen
Gesetzgebung; von der Überlegenheit der preußischen Handelspolitik ahnte
man hier noch gar nichts. Manchem wohlmeinenden Beamten in Sachsen und
Thüringen erschienen die preußischen Steuergesetze als eine überflüssige
fiskalische Härte, weil sein eigener Staat für das Heerwesen nur Geringes
leistete, also mit bescheidenen Einnahmen auskommen konnte. So entstand
unter dem Schutze der kleinen Höfe an den preußischen Binnengrenzen ein
Krieg aller gegen alle, ein heilloser Zustand, von dem wir heute kaum noch
eine Vorstellung haben. Das Volk verwilderte durch das schlechte Handwerk
des Schwärzens. In die zollfreien Packhöfe, welche überall dem preußischen
Gebiete nahe lagen, traten alltäglich handfeste braune Gesellen, die
Jacken auf Rücken und Schultern ganz glatt gescheuert, manch einem schaute
das Messer aus dem Gürtel; dann packten sie die schweren Warenballen auf,
ein landesfürstlicher Mautwächter gab ihnen das Geleite bis zur Grenze und
ein Helf Gott mit auf den bösen Weg. Der kleine Mann hörte sich nicht satt
an den wilden Abenteuern verwegener Schmuggler, die das heutige Geschlecht
nur noch aus altmodischen Romanen und Jugendschriften kennt. Also gewöhnte
sich unser treues Volk die Gesetze zu mißachten. Jener wüste Radikalismus,
der allmählich in den Kleinstaaten überhand nahm, ward von den kleinen
Höfen selber gepflegt: durch die Sünden der Demagogenjagd wie durch die
Frivolität dieser Handelspolitik.
Als die Urheber solchen Unheils galten allgemein nicht die Kleinstaaten,
die den Schmuggel begünstigten, sondern Preußen, das ihn ernsthaft
verfolgte; nicht jene Höfe, die an ihren unsauberen fiskalischen Kniffen,
ihren veralteten unbrauchbaren Zollordnungen träge festhielten, sondern
Preußen, das sein Steuersystem neu gestaltet und gemildert hatte. Unfähig,
die Lebensbedingungen eines großen Staates zu verstehen, stellten die
kleinen Höfe alles Ernstes die Forderung, Preußen müsse jene reiflich
erwogene, in alle Zweige des Gemeinwesens tief einschneidende Reform
sofort wieder rückgängig machen, noch bevor sie die Probe der Erfahrung
bestanden hatte — und halb Deutschland stimmte dem törichten Ansinnen zu.
Außerhalb der preußischen Beamtenkreise wagten in diesen ersten Jahren nur
zwei namhafte Schriftsteller das Werk Maaßens unbedingt zu verteidigen.
Der unermüdliche Benzenberg(13) bewährte in seinem Buche »über Preußens
Geldhaushalt und neues Steuersystem« wieder einmal seinen praktischen
Takt. Im Verkehr mit Hardenberg hatte er gelernt, den Staatshaushalt von
oben, vom Standpunkt der Regierenden zu betrachten. Er wußte, daß jede
ernsthafte Kritik eines Steuersystems beginnen muß mit der Frage: welche
Ausgaben dem Staate unerläßlich seien? — einer Frage, die von den meisten
Publizisten jener Zeit gar nicht berührt wurde. So gelingt ihm
nachzuweisen, daß Preußen seiner Zolleinkünfte nicht entbehren könne. Er
scheut sich nicht, das Wehrgesetz und die neuen Steuergesetze als die
größten Wohltaten der jüngsten Epoche Friedrich Wilhelms III. zu loben; er
verlangt, daß man sie gegen jeden Widerstand aufrecht halte, fordert die
Nachbarstaaten auf, der Einladung des Königs zu folgen und mit Preußen
wegen gegenseitiger Aufhebung der Zölle zu verhandeln. Dem Traumgebilde
der Bundeszölle geht er hart zu Leibe. Er richtet an F. List(14) (August
1819) einen offenen Brief und fragt, wie denn der Bundestag, »der keine
Art von Legislation hat«, eine solche Reform schaffen oder gar die
Zollverwaltung leiten solle? und sei denn die Aufhebung der Binnenmauten
möglich ohne gleichmäßige Besteuerung des inneren Konsums? Die Stimme des
nüchternen Mannes verhallte in dem allgemeinen Toben; war er doch längst
schon den Liberalen verdächtig, weil er ein offenes Auge für die Eigenart
des preußischen Staates besaß.
Auch einer der tüchtigsten Kaufleute Deutschlands, E. W. Arnoldi in
Gotha(15), begrüßte das preußische Zollgesetz schon im Januar 1819 als den
ersten Keim eines Vereins aller deutschen Staaten. Nur herzhaft
eingeschlagen in die dargebotene Hand: — so sprach er sich im Allgemeinen
Anzeiger aus — Preußen stellt ja den Grundsatz der Gegenseitigkeit an die
Spitze seines Gesetzes und erklärt sich bereit zu Verträgen mit den
Nachbarn. Der treffliche Mann hatte einst in Hamburg noch zu den Füßen des
alten Büsch(16) gesessen und sich dort eine freie Ansicht vom Welthandel
gebildet, welche der binnenländischen Kleinlebigkeit der Mehrzahl seiner
Standesgenossen noch ganz fremd war. Ihn wurmte die kindliche Unmündigkeit
dieser Geschäftswelt, die so gar nichts tat, um sich das Joch einer
widersinnigen Handelsgesetzgebung vom Nacken zu schütteln. Schon seit
Jahren trug er sich mit dem Gedanken eines Bundes der deutschen
Fabrikanten zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen. Dann stiftete er
in seiner Vaterstadt unter dem Namen Innungshalle eine Handelskammer und
eine rasch aufblühende Handelsschule. Endlich fand er ein weites Gebiet
fruchtbarer Tätigkeit in dem Versicherungswesen, das noch ganz in der
Botmäßigkeit des Auslandes stand. Fast an allen größeren deutschen Plätzen
unterhielt der mächtige Londoner Phönix seine Agenturen und beutete die
Deutschen durch unbillige Prämien aus, da die kleinen heimischen
Versicherungsgesellschaften, die in einzelnen Städten des Nordens
bestanden, ihre Wirksamkeit auf die Vaterstadt beschränkten. Da wendete
sich Arnoldi (1819) an die Nation mit der Frage, wie lange sie noch ihr
Geld in die englische Sparbüchse legen wolle, und entwarf den Plan für
eine deutsche, das gesamte Vaterland umfassende, auf Gegenseitigkeit
beruhende Feuerversicherungsbank. Zwei Jahre darauf trat diese Anstalt zu
Gotha ins Leben, der erste Anfang der großartigen Entwicklung unseres
nationalen Versicherungswesens. Der allgemeine Haß gegen Englands
Handelsherrschaft kam dem kühnen Unternehmer zustatten. Überall im
Binnenlande schalt man auf England und die Hansestädte, die den
Süddeutschen nur als englische Kontore galten; der wieder erwachende
Napoleonskultus und die französischen Sympathien der Liberalen des Südens
wurden durch solche erregte Stimmungen gefördert. Über die Waffen
freilich, welche den deutschen Gewerbefleiß vor einer erdrückenden
ausländischen Mitwerbung sichern konnten, hatten die wenigsten auch nur
nachgedacht. Nur soviel schien allen unzweifelhaft, daß sämtliche neu
eingeführte Zölle sofort wieder aufgehoben und die im Artikel 19 der
Bundesakte verheißene Verkehrsfreiheit durch den Bundestag angeordnet
werden müsse.
Selbst jener hochherzige, geistvolle Agitator, der mit dem ganzen Ungestüm
seiner Tatkraft gegen die Binnenmauten auftrat, auch Friedrich List,
teilte den allgemeinen Irrtum. Wie Görres(17) einst im Rheinischen Merkur
die Idee der politischen Macht und Einheit des Vaterlandes vertrat, so
verfocht List die Idee der handelspolitischen Einheit — eine verwandte
Natur, feurig, hochbegeistert, ein Meister der bewegten Rede, voll tiefer
und echter Leidenschaft, leicht hingerissen zu phantastischen Verirrungen.
Ein echter Reichsstädter, war er im freiheitsstolzen Reutlingen
aufgewachsen, unter ewigen Händeln mit den württembergischen Schreibern;
er zählte zu jenen geborenen Kämpfern, denen das Schicksal immer neuen
Hader sendet, auch wenn sie den Streit nicht suchen. Seine Mutter, seinen
einzigen Bruder sah er plötzlich sterben infolge der Roheit brutaler
Beamten; und als er dann selber einige Jahre in der geisttötenden
Scheintätigkeit der württembergischen Schreibstuben verbracht hatte, da
ward sein Haß gegen die Herrschaft des rheinbündischen Beamtentums
grenzenlos, und er setzte sich zum Ziele seines Lebens, den Bürger und
Bauersmann zur Selbsttätigkeit zu erwecken, ihn aufzuklären über seine
nächsten Interessen, die Volkswirtschaftslehre von den Formeln des
Katheders zu befreien und sie die Sprache des Volkes reden zu lassen.
Schon durch die Geburt ein Deutscher schlechtweg, gleich dem Reichsritter
Stein, ging er mit seinen kühnen Entwürfen sogleich über die Grenzen der
schwäbischen Heimat hinaus, so daß er den verschwiegerten und
verschwägerten Württembergern bald als ein wildfremder Störenfried
verdächtig wurde: eine neue Zeit handelspolitischer Größe, dauerhafter als
einst die Herrlichkeit der Hansa, sollte dem deutschen Vaterlande tagen.
Eine seltene Kunst, die Massen zu befeuern und zu erregen, stand ihm zu
Gebote, ein agitatorisches Talent, dessengleichen unsere an großen
Demagogen so arme Geschichte seither nur noch zweimal, in Robert Blum(18)
und Lassalle(19) gesehen hat. Im April 1819 stiftete List mit mehreren
Industriellen der Kleinstaaten, Miller aus Immenstadt, Schnell aus
Nürnberg, E. Weber aus Gera den Verein deutscher Kaufleute und
Fabrikanten, dem sich bald die Mehrzahl der großen Firmen in Süd- und
Mitteldeutschland anschloß, und legte rasch entschlossen seine Tübinger
Professur nieder, da die württembergische Regierung das Amt eines
Konsulenten des Handelsvereins als unverträglich mit der Beamtenwürde
betrachtete.
Der neue Handelsverein richtete sogleich an den Bundestag eine Bittschrift
um Ausführung des Artikels 19, Beseitigung aller Binnenmauten und Erlaß
eines deutschen Zollgesetzes, das den Zöllen des Auslandes mit strengen
Retorsionen begegnen sollte, bis sich ganz Europa über allgemeine
Handelsfreiheit verständigt hätte — denn noch bekannte sich List, gleich
den meisten Süddeutschen jener Zeit, im Grundsatz zu den Lehren des
Freihandels. In Frankfurt abgewiesen, bestürmte List sodann die Höfe, die
Geschäftsmänner und wen nicht sonst mit seinen Gesuchen, geißelte in
seiner Zeitschrift dem »Organ des deutschen Handels- und Gewerbestandes«,
unermüdlich und unerbittlich die Gebrechen deutscher Handelspolitik. Also
hat er in rastloser Arbeit mehr als irgendeiner der Zeitgenossen dazu
beigetragen, daß die Überzeugung von der Unhaltbarkeit des Bestehenden
tief in die Nation drang. Große verwegene Träume, die erst das lebende
Geschlecht in Erfüllung gehen sieht, regten sich in seinem stürmischen
Kopfe: er dachte an eine gemeinsame Gewerbegesetzgebung, an ein deutsches
Postwesen, an nationale Industrieausstellungen, er hoffte die romantischen
Kaiserträume des jungen Geschlechts durch die Arbeit der praktischen
nationalen Politik zu verdrängen und sah die Zeit voraus, da eine freie
Verfassung, ein deutsches Parlament aus der Handelseinheit hervorgehen
würde. Als der Schöpfer des Zollvereins, wie er selber im Übermaß seines
Selbstgefühls sich genannt hat, kann List gleichwohl keinem Unbefangenen
gelten.
Ein klares Programm, einen bestimmten, durchgebildeten politischen
Gedanken aufzustellen und festzuhalten, lag überhaupt nicht in der Weise
der Patrioten jener Zeit. Nur im Innern der süddeutschen Mittelstaaten
begann die konstitutionelle Bewegung bereits feste, deutlich
ausgesprochene Parteimeinungen hervorzurufen. Wer über den deutschen
Gesamtstaat schrieb, begnügte sich noch immer, der elenden Gegenwart ein
leuchtendes Idealbild gegenüberzuhalten und dann im raschen Wechsel
Einfälle und Winke für den praktischen Staatsmann hinzuwerfen. Wie Görres
im Rheinischen Merkur ein ganzes Geschwader deutscher Verfassungspläne
harmlos veröffentlichte, so eilte auch List in jähen Sprüngen von einem
Plane zum andern über. Bald will er die deutschen Bundesmauten an eine
Aktiengesellschaft verpachten; bald soll Deutschland sich anschließen an
das österreichische Prohibitivsystem; dann überfällt ihn wieder die
Ahnung, ob nicht Preußen den Weg zur Einheit zeigen werde. In seiner
Eingabe an den Bundestag gestand er: »Man wird unwillkürlich auf den
Gedanken geleitet, die liberale preußische Regierung, die der Lage ihrer
Länder nach vollkommene Handelsfreiheit vor allen andern wünschen muß,
hege die große Absicht, durch dieses Zollsystem die übrigen Staaten
Deutschlands zu veranlassen, endlich wegen einer völligen Handelsfreiheit
sich zu vergleichen. Diese Vermutung wird fast zur Gewißheit, wenn man die
Erklärung der preußischen Regierung berücksichtigt, daß sie sich geneigt
finden lasse, mit Nachbarstaaten besondere Handelsverträge zu schließen«.
Leider vermochte der Leidenschaftliche nicht an dieser einfach richtigen
Erkenntnis festzuhalten. Er war ein Gegner der preußischen Handelspolitik,
soweit aus seinem unsteten Treiben überhaupt eine vorherrschende Ansicht
erkennbar wird; denn nach allen Abschweifungen lenkte er immer wieder auf
jenen Weg zurück, welchen Preußen längst als unmöglich erkannt hatte, auf
die Idee der Bundeszölle. Von den preußischen Zuständen besaß List nur
sehr mangelhafte Kenntnis; sein Verein ward durch die Hoffnung auf baldige
Wiederaufhebung des preußischen Zollgesetzes zusammengehalten und besaß
Korrespondenten in allen größeren deutschen Staaten, aber, bezeichnend
genug, keinen in Preußen.
Nur der Zauber, der an dem Namen Deutschland haftete, erklärt das Rätsel,
daß so viele wackere und einsichtige Männer noch immer auf eine
Handelspolitik des Deutschen Bundes hoffen konnten. Seinerseits hatte der
Bundestag alles getan, um die Schwärmer zu enttäuschen. Die
Berichterstattung über Lists Bittschrift wurde dem Hannoveraner
Martens(20) übertragen, der gleich den meisten dieser »deutschen
Großbritannier« die englische Handelsherrschaft auf deutschem Boden
hocherfreulich fand. Mit dem ganzen Feuereifer polizeilicher Seelenangst
fragte er zunächst, woher dieser Verein das Recht nehme, sich zum
Vertreter des deutschen Handelsstandes aufzuwerfen, und überließ es den
hohen Regierungen, auf ihre beteiligten Untertanen ein wachsames Auge zu
richten. Zur Sache selbst brachte er nicht viel mehr vor als eine
drastische Schilderung der ungeheueren Schwierigkeiten, welche sich, seit
die deutschen Staaten souverän geworden, der Handelseinheit
entgegenstellten (24. Mai). Einige Bundesgesandte wünschten mindestens die
Einsetzung einer Kommission; aber dann hätten ja die Bittsteller wähnen
können, dieser Schritt sei auf ihre Veranlassung geschehen! Um einer so
frevelhaften Mißdeutung vorzubeugen, beschloß die Bundesversammlung nur,
daß man sich späterhin einmal mit dem Artikel 19 beschäftigen wolle.
Einige Wochen nachher (22. Juli) erinnerten die Ernestinischen Höfe den
Bundestag nochmals an den unglücklichen Artikel; Lists Freund, E. Weber,
und die Fabrikanten des Thüringer Waldes ließen ihnen keine Ruhe. Diesmal
ergingen sich Baden, Württemberg, beide Hessen und die Ernestiner in
wohlgemeinten, aber auch sehr wohlfeilen Reden zum Preise der deutschen
Verkehrsfreiheit und begeisterten die Versammlung dermaßen, daß sie
nunmehr wirklich beschloß, nach den Ferien, also 1820, solle eine
Kommission eingesetzt werden. Das war die Hilfe, welche Deutschlands
Handel in Frankfurt zu erwarten hatte. Der preußische Gesandte(21) aber
fand es mit Recht unbegreiflich, daß diese Versammlung sichs zutraue, so
schwierige Arbeiten auch nur in die Hand zu nehmen.
Trotz solcher Erfahrungen sollten noch viele Jahre vergehen, bis die
Unausführbarkeit der leeren Versprechungen des Artikels 19 allgemein
erkannt wurde. Mit großer Hartnäckigkeit hielt namentlich die badische
Regierung an dem Traumbilde des Bundeszollwesens fest; ihr
langgestrecktes, auf die Durchfuhr angewiesenes Land litt unter dem Jammer
der Binnenmauten besonders schwer, und nicht ohne Besorgnis betrachtete
Minister Berstett(22) die wachsende Erbitterung im Volke. Der beschränkte
Mann hoffte durch wirtschaftliches Gedeihen die Nation mit ihrer
schimpflichen Zersplitterung zu versöhnen, ihr »einen materiellen Ersatz
für den Verlust mancher chimärischen, aber liebgewordenen Ideen« zu geben.
Darum empfahl er auf den Karlsbader Konferenzen in einer langen
Denkschrift (15. August) die Einführung eines Bundes- Douanensystems, das
für 30 Millionen Menschen freien Verkehr schaffen müsse; über die große
Frage, wie es möglich sein sollte, Hannover, Holstein, Luxemburg, Deutsch-
Österreich einem nationalen Zollwesen einzufügen, ging das überaus
unklare, widerspruchsvolle Schriftstück schweigend hinweg. Metternich(23)
wurde durch diesen Antrag, welchem Österreich sich schlechterdings nicht
fügen konnte, unangenehm überrascht und versuchte sogar, die Kompetenz des
Bundes in Zweifel zu ziehen. »Der Handel — so behauptete er —, seine
Ausdehnung wie seine Beschränkung gehört zu den ersten Befugnissen der
Souveränität«. Zur Mißhandlung der Universitäten, von denen die Bundesakte
kein Wort sagte, war der Bund nach der k. k. Doktrin unzweifelhaft befugt;
aber die Verkehrsfreiheit, welche der Bundesvertrag ausdrücklich in
Aussicht stellte, verstieß gegen die Souveränität der Bundesstaaten.
Drastischer konnte das Verhältnis der Hofburg zu den Lebensfragen der
deutschen Nation unmöglich bezeichnet werden. Auf das wiederholte
Andrängen Badens und Württembergs erklärte sich der österreichische
Staatsmann zuletzt doch bereit, die Zollfrage auf die Tagesordnung der
bevorstehenden Wiener Konferenzen zu setzen. Er wußte wohl, was von
solchen Beratungen zu erwarten sei.
Unterdessen hatte auch der beste Kopf unter den badischen Finanzmännern,
Nebenius(24), seine Gedanken über die Bedingungen der deutschen
Verkehrsfreiheit in einer geistvollen Denkschrift niedergelegt, einer
Privatarbeit, welche zwar niemals, auch nicht mittelbar, auf die
Entwicklung des Zollvereins irgendeinen Einfluß ausgeübt hat, aber durch
Klarheit und Bestimmtheit alles übertraf, was damals von Privatleuten über
deutsche Handelspolitik geschrieben wurde. Der gelehrte Verfasser der
badischen Konstitution errang sich schon in jenen Jahren durch seine
Schrift über die englische Staatswirtschaft ein wissenschaftliches
Ansehen, das späterhin, seit dem Erscheinen seines Werkes »der öffentliche
Kredit« noch höher stieg; dies klassische Buch kann niemals ganz veralten,
es wird, wie Ricardos(25) Werke, dem angehenden Nationalökonomen immer
unschätzbar bleiben als eine Schule strengen methodischen Denkens. Auch
seine um Neujahr 1819 verfaßte handelspolitische Denkschrift verrät
überall den sicheren Blick des gewiegten Kenners. Sie wurde im April 1819
vertraulich den badischen Landtagsmitgliedern mitgeteilt und dann im
Winter den Wiener Konferenzen durch Berstett als ein beachtenswertes
Privatgutachten überreicht. Maaßen freilich, Klewiz(26) und die anderen
Urheber des preußischen Zollgesetzes konnten aus den Ratschlägen des
badischen Staatsmannes nichts lernen. Für sie war das Richtige in seiner
Denkschrift nicht neu, das Neue nicht richtig.
Die Denkschrift tritt, in den behutsam schonenden Formen, welche Nebenius
liebte, entschieden gegen das preußische Zollgesetz auf. Sie hebt die
Übelstände dieses Systems scharf heraus, ohne die Lichtseiten zu erwähnen.
Sie stellt den Satz hin: »kein deutscher Staat, Österreich ausgenommen,
vermag sein Gebiet gegen überwiegende fremde Konkurrenz wirksam zu
schützen« — eine Behauptung, welche Preußens Staatsmänner soeben durch die
Tat zu widerlegen begannen. Die Urheber des Gesetzes vom 26. Mai gingen
aus von den Bedürfnissen des preußischen Staatshaushalts, Nebenius hebt an
mit der Betrachtung der Leiden des deutschen Verkehrs. Darum steht jenen
die finanzielle, diesem der staatswirtschaftliche Gesichtspunkt obenan.
Darum wollen jene die allmähliche Erweiterung des preußischen Zollwesens
unter den Bedingungen, welche das Interesse der preußischen Finanzen
vorschreibt. Nebenius hingegen fordert, ganz im Sinne der
Durchschnittsmeinung der Zeit, ein System deutscher Bundeszölle, eine vom
Bundestage abhängige Zollverwaltung. Er will mithin genau das Gegenteil
der Politik, welche den wirklichen Zollverein geschaffen hat; der erste
Schritt auf dem von Nebenius vorgeschlagenen Wege mußte offenbar zur
Aufhebung des preußischen Zollgesetzes führen, also gerade die Grundlage
des späteren Zollvereins vernichten. Der handelspolitische Kampf jener
Jahre bewegte sich um die eine Frage: soll das preußische Zollgesetz
aufrecht bleiben oder nicht? Und in diesem Streite stand Nebenius auf der
Seite der Irrenden. Will man eine Denkschrift, welche also den leitenden
politischen Gedanken der preußischen Handelspolitik bekämpft, als den
bahnbrechenden Vorläufer des Zollvereins preisen, so muß man, kraft
derselben Logik, auch Großdeutsche und Kleindeutsche für
Gesinnungsgenossen erklären. Beide Parteien erstrebten bekanntlich die
deutsche Einheit, nur leider auf entgegengesetzten Wegen.
Der staatsmännische Sinn des geistvollen Badeners steht keineswegs auf
gleicher Höhe mit seiner volkswirtschaftlichen Einsicht. Er hegt wohl
Zweifel, ob Österreich dem Zollverein beitreten könne, zu einem sicheren
Schluß gelangt er dennoch nicht. Noch im Jahre 1835 hat er den Eintritt
Österreichs für möglich gehalten; dann werde der Zollverein »den schönsten
aller Märkte bilden«. Die schwerwiegenden politischen Gründe, welche einen
solchen Gedanken für Preußen unannehmbar machten, sind ihm niemals klar
geworden. Ebenso wenig will er begreifen, warum Preußen als eine
europäische Macht die Selbständigkeit seiner Zollverwaltung unbedingt
aufrecht halten mußte; er verlangte eine in der Hand des Bundes
zentralisierte Zollverwaltung, die Mautbeamten sollen allein dem Bunde
vereidigt werden. Auch bei der Erörterung von Nebenfragen vermag er nicht
immer hinauszublicken über den engen Gesichtskreis seines heimischen
Kleinstaates. So will er, mit wenigen Ausnahmen, die gesamte Zollerhebung
allein an den Grenzen stattfinden lassen, weil, nach der Ansicht des
badischen Beamtentums, diese Einrichtung dem Grenzlande Baden besonderen
Vorteil bringen sollte. Maaßen dagegen ließ in allen größeren preußischen
Plätzen Packhöfe und Zollstellen errichten, da ohne solche Erleichterung
ein schwunghafter Speditionshandel offenbar nicht gedeihen konnte.
Neben diesen Irrtümern der Denkschrift steht freilich eine lange Reihe
tief durchdachter, praktisch brauchbarer Vorschläge, doch ist kein
einziger darunter, welchen das preußische Kabinett nicht schon damals
gekannt und angewendet hätte. Mit großer Klarheit entwickelt Nebenius den
Satz, daß ohne Zollgemeinschaft die Freiheit des Verkehrs nicht möglich
sei. Dieser Gedanke, der uns heute trivial und selbstverständlich
erscheint, war der Diplomatie der Kleinstaaten jener Zeit völlig neu. Den
Berliner Staatsmännern war er wohlbekannt; denn nur jenen Staaten, die
sich dem preußischen Zollsystem einfügen wollten, hatte Preußen freien
Verkehr angeboten. Ebenso tief durchdacht waren die Grundzüge des
Zolltarifs, welche Nebenius entwarf. Er will mäßige Finanzzölle namentlich
auf die Gegenstände allgemeinen Gebrauchs, auf die Kolonialwaren legen;
die dem heimischen Gewerbefleiß notwendigen Rohstoffe gibt er frei, die
Fabrikwaren schützt er durch Zölle, die ungefähr der üblichen
Schmuggelprämie entsprechen; feindselige Schritte des Auslandes sollen mit
Repressalien erwidert werden. Treffliche Gedanken, ohne Frage; aber als
Nebenius schrieb, war bereits der preußische Tarif veröffentlicht, der
durchaus auf denselben Grundsätzen beruhte. Selbständiges Nachdenken hatte
den Süddeutschen genau auf dieselben staatswirtschaftlichen Ideen geführt,
welche Eichhorn oftmals als den Eckstein des preußischen Systems
bezeichnete: »Freiheit, Reziprozität, Ausschließung der Prohibition.« War
es nicht ein seltsames Zeichen der allgemeinen Unklarheit jener Tage, daß
ein so ungewöhnlicher Geist so dicht heranstreifte an die Ideen des
preußischen Zollsystems und doch nicht einmal die Frage aufwarf, ob nicht
der Bau der deutschen Handelseinheit auf dem festen Grunde dieses Systems
aufgerichtet werden sollte? — Nebenius stellt ferner den Grundsatz auf,
daß die Verteilung der Zolleinnahmen nach der Kopfzahl der Bevölkerung
erfolgen solle. Aber als seine Denkschrift in Berlin bekannt wurde, da
hatte Preußen denselben folgenschweren Gedanken schon in einem
Staatsvertrage praktisch durchgesetzt. Er erörtert sodann, die
Zollgemeinschaft sei unmöglich, wenn nicht auch der innere Konsum nach
gleichen Grundsätzen besteuert werde; bis dies Ziel erreicht sei, müsse
man sich mit Übergangsabgaben behelfen. Auch diese Einsicht bestand in
Berlin schon längst; eben weil Eichhorn und Maaßen die weit abweichenden
Steuersysteme der Nachbarstaaten kannten, wollten sie nicht zu einer
vorschnellen Einigung die Hand bieten. Sie wußten desgleichen so gut wie
Nebenius, daß es genüge, einen Zollvertrag für einige Jahre abzuschließen;
gleich ihm hofften sie zuversichtlich, der unermeßliche Segen der
Verkehrsfreiheit werde die Wiederaufhebung eines einmal geschlossenen
Zollvereins verhindern …
Nebenius galt in der Diplomatie allgemein als ein bedeutender Kopf und als
ein höchst unbequemer Unterhändler. Er zählte zu jenen stillen
Gelehrtennaturen, die unter schmuckloser Hülle ein sehr reizbares
Selbstgefühl hegen, den Widerspruch ungern, noch schwerer die Widerlegung
ertragen. Weit entfernt von der lauten Prahlsucht Friedrich Lists, war er
doch mitnichten gesonnen, sein Licht hinter den Scheffel zu stellen. Er
gab wohl zu, kein einzelner Mann könne als Urheber des Zollvereins gelten.
Doch er rühmte sich, seine Denkschrift habe den Gedanken eines allgemeinen
Zollverbandes zum ersten Male entwickelt, sie habe, bis auf einen einzigen
Irrtum, die Verfassung des späteren Zollvereins im voraus richtig
gezeichnet. Er übersah, daß dieser einzige Irrtum gerade die Lebensfrage
der deutschen Handelspolitik betraf; er übersah nicht minder, daß der
beste Teil seiner Denkschrift lediglich als Wunsch aussprach, was Preußen
durch die Tat schon vollzogen hatte. Ihm gebührt nur das große Verdienst,
daß er, gleichzeitig mit den preußischen Staatsmännern und unabhängig von
ihnen, für einige wichtige Fragen deutscher Handelspolitik die rechte
Lösung erdachte; jedoch die entscheidende Frage: »Bundeszölle oder
Anschluß an das preußische System?« wurde in Berlin richtig, von Nebenius
falsch beantwortet …
Eine klare Vorstellung von dem Handelsbunde, der anderthalb Jahrzehnte
später ins Leben trat, hegte im Jahre 1819 noch niemand. »Die Idee hatte
sich noch gar nicht entwickelt«, pflegte Eichhorn späterhin zu sagen. Der
Aufzug des großen Gewebes war bereits ausgespannt. Es bestand das
preußische Zollsystem, es bestand der ausgesprochene Wille Preußens, dies
System zu erweitern und den deutschen Nachbarn ohne Kleinsinn reichlichen
Anteil an den gemeinsamen Zolleinkünften zu gewähren. Noch fehlte der
Einschlag. Es fehlte der gute Wille der Nachbarstaaten; es fehlte hüben
wie drüben ein deutlicher Begriff von den losen und lockeren bündischen
Formen, welche allein einen dauernden Handelsbund zwischen eifersüchtigen
souveränen Staaten — dies noch niemals gewagte Unternehmen — ermöglichen
konnten. Jenen guten Willen hat nachher die Not gezeitigt. Diese
Verfassungsformen des Zollvereins sind nicht von Nebenius, noch von
irgendeinem Denker im voraus ersonnen worden, da die Theorie solche
Aufgaben niemals lösen kann; sie sind gefunden worden auf den Wegen
praktischer Politik, durch Verhandlungen und gegenseitige Zugeständnisse
zwischen den deutschen Staaten. Der badische Denker schrieb als ein
unverantwortlicher Privatmann, er durfte kühn sofort die Einheit des
ganzen Vaterlandes ins Auge fassen. Er hat an diesem Ideale unverbrüchlich
festgehalten, und weil er so hohen Flug nahm, verfiel er auf den
unmöglichen Plan der Bundeszölle. Preußens Staatsmänner hatten ein
köstliches Gut zu hüten: die schwer errungene und noch immer hart bedrohte
handelspolitische Einheit ihres Staates. Sie mußten sich von den
Schwärmern bald des zaghaften Kleinsinns, bald des selbstzufriedenen
Dünkels zeihen lassen, und indem sie bedachtsam auf dem Bestehenden
fortbauten, erreichten sie das hohe Ziel. —
Zur rechten Stunde fanden die Urheber des preußischen Zollgesetzes einen
mächtigen diplomatischen Bundesgenossen an dem neuen Referenten für die
deutschen Angelegenheiten, J. A. F. Eichhorn, den sein Chef Graf
Bernstorff auf dem Gebiete der Handelspolitik völlig frei schalten ließ.
Unter den Helden der Arbeit, welche in müden Tagen die großen
Überlieferungen Preußens mutig aufrecht hielten, in friedlichem Schaffen
den Grund legten für seine neue Größe, steht Eichhorn in vorderster Reihe.
Sein ganzer Lebensgang hatte ihn vorbereitet auf die Rolle des friedlichen
Bändigers der Kleinstaaterei. Im Löwensteinischen Wertheim war er
aufgewachsen, an der lieblichen Ecke des Maintales und des Taubergrundes,
so recht im Herzen der verkommenen Staatenwelt des alten Reichs, und sein
tagelang blieb es ihm unvergeßlich, wie er dort noch den Boten des
Reichskammergerichts in seiner altfränkischen Tracht die Befehle von
Kaiser und Reich hatte vollstrecken sehen. Begeistert von den Taten
Friedrichs, war er dann gen Norden gegangen, um dem Staate seiner Wahl zu
dienen, und auch an ihm bewährte sich, daß Preußen die wärmste Liebe bei
jenen Deutschen findet, die sich dies Gefühl erst erarbeitet haben. Er
mußte in Cleve den Zusammenbruch der preußischen Herrschaft, dann in
Hannover 1806 die fiskalischen Künste einer kleinlichen Annexionspolitik
mit ansehen und ward trotz alledem nicht irr an seinem Staate. Dann nahm
er teil an Schills abenteuerlichem Zuge und trat zu Berlin mit Stein und
Gneisenau, mit (W. v.) Humboldt, Altenstein(27), Kircheisen(28) in
vertrauten Verkehr; sie alle ließen den unbekannten jungen Fremdling
sofort als einen Ebenbürtigen gelten. Ein Schüler Spittlers(29), gründlich
und vielseitig gebildet, ward er als erster Syndikus der Berliner
Universität auch persönlich mit der gelehrten Welt näher bekannt; mit
Schleiermacher(30) verband den tief religiösen Mann eine treue
Freundschaft, der großen Theologenfamilie der Sack gehörte er durch seine
Heirat an. Die Zeiten des Befreiungskrieges verlebte er gehobenen Herzens
erst als Offizier in Blüchers Stabe, dann als Mitglied von Steins
Zentralverwaltung; hier fand er reiche Gelegenheit, den kleinen deutschen
Regierungen bis in das Innerste der Seele zu blicken. Unerschüttert trug
er die Begeisterung jener großen Jahre hinüber in die stille Zeit des
Friedens.
Als er in seinem vierzigsten Jahre die wichtige Stellung im Auswärtigen
Amte erhielt, da beseelte ihn die Hoffnung, eine solche Verbindung, wie
sie einst unter der Zentralverwaltung nur zeitweilig, unfertig, unbeliebt
bestanden hatte, auf die Dauer zu begründen, die deutschen Staaten durch
die Bande des Rechts, des Vertrauens, des Interesses für immer an die
Krone Preußen anzuschließen. Dies galt ihm als die Vollendung, als die
Läuterung der Träume von 1813. Er erkannte in dem Artikel 19 der
Bundesakte »die gutgemeinte Absicht der deutschen Fürsten, daß,
unbeschadet ihrer Souveränität, den deutschen Untertanen die Wohltat eines
gemeinsamen Vaterlandes gewährt werden müsse«, und er traute seinem
Preußen die Kraft zu, die dem Bunde fehlte, diese Wohltat eines
Vaterlandes den Deutschen zu spenden. Neben der schneidigen Kühnheit, die
man oft an den großen Epochen unserer Geschichte bewundert hat, übersieht
man leicht jene kalte, zähe, ausdauernde Geduld, welche der preußischen
Staatskunst in den endlos langweiligen Händeln deutscher Kleinstaaterei
zur anderen Natur geworden war. Wohl keiner unserer Staatsmänner hat diese
altpreußische Tugend mit solcher Meisterschaft geübt wie Eichhorn. Da
watet der geistvolle Mann jahraus jahrein durch den zähen Schlamm
armseliger Verhandlungen, die schon beim Durchlesen körperlichen Ekel
erregen. Nichts schwächt ihm die Frische des Geistes; immer bleibt ihm der
Gedanke gegenwärtig, welch großes Ziel hinter den kleinen Händeln winkt;
immer wieder rafft sich sein gebrechlicher Körper nach schweren
Krankheitsanfällen zu rastloser Tätigkeit auf. Überall hat er seine Augen;
wie der Arzt am Krankenbette überwacht er die Stimmung der kleinen Höfe,
ihre Bosheit, ihre Selbstsucht, ihre ratlose Torheit. Zuweilen hilft er
sich mit einem scharfen Witz über die Langeweile hinaus. »Was wohl die
herzoglich sächsischen Häuser beabsichtigen? — schreibt er einmal — Ja,
wenn sie es nur selber wüßten!« Und nach allem Jammer, den ihm die
Kleinfürsten zu kosten geben, bewahrt er ihnen doch Achtung und
Wohlwollen, kommt bereitwillig, mit bundesfreundlicher Gesinnung, jedem
billigen Wunsche entgegen. Oftmals schlugen die schmutzigen Wellen der
Demagogenverfolgung gegen seinen ehrlichen Namen an; er blieb sich selber
treu, trat tapfer ein für seine verfolgten Freunde und behauptete sich
doch im Vertrauen des Königs. Dann hat Fürst Metternich viele Jahre
hindurch alle seine schlechten Künste spielen lassen gegen den verhaßten
Patrioten, der in Wien als der böse Dämon Preußens galt. Zugleich schmähte
die liberale Presse auf den Servilen. Er aber trug gelassen Stein auf
Stein zu dem unscheinbaren Bau deutscher Handelseinheit und duldete
schweigend die Unbilden der öffentlichen Meinung, denn jeder Versuch einer
lauten Rechtfertigung wäre sein sicherer Sturz gewesen. Nachher kam doch
eine Zeit, da mindestens die Höfe sein Verdienst erkannten; sämtliche
Orden des Deutschen Bundes, nur kein österreichischer, wurden dem
anspruchslosen Geheimen Rate verliehen, und die Staatsschriften der
dankbaren Zollverbündeten priesen ihn als »die Seele des preußischen
Ministeriums«. Die Nation aber erfuhr niemals ganz, was sie ihm schuldete.
Seine Hoffnung war, das preußische Zollsystem durch Verträge mit den
deutschen Nachbarstaaten allmählich zu erweitern. Für die Formen und
Grenzen dieser Erweiterung hat er nicht im Voraus einen festen Plan
entworfen; er stellte sie, da er die Schwierigkeit des Unternehmens
richtig würdigte, dem unberechenbaren Gange der Ereignisse anheim. Die
Frage, ob Preußens Zollschranken dereinst am Main oder am Bodensee stehen
würden, war im Jahre 1819 noch nicht praktisch; sie konnte den Leiter der
preußisch-deutschen Politik vielleicht in seinen Träumen, sie durfte ihn
nicht bei seiner Arbeit beschäftigen. Nur das eine war ihm sicher, daß das
neue Zollsystem aufrecht bleiben, den festen Kern bilden müsse für die
Neugestaltung des deutschen Verkehrs. Er verlangte freie Hand für Preußens
Handelspolitik, wies von diesem Gebiete die Einmischung Österreichs
entschieden zurück. Aber jede Feindseligkeit gegen die Hofburg lag ihm
fern; der Gedanke, den Deutschen Bund von Österreich abzutrennen, blieb
ihm, dem Konservativen, der in den Ideen von 1813 lebte, völlig fremd.
Noch als Greis hat er Radowitzs Unionspläne als unausführbare Träume
bekämpft. —
Einen widerwärtigen Übelstand, der sofort beseitigt werden mußte, bot die
Lage der zahlreichen Enklaven. Die Zollinien wurden alsbald soweit
vorgeschoben, daß sie die anhaltischen Herzogtümer fast ganz und auch
einen Teil der kleinen thüringischen Gebiete, die mit Preußen im Gemenge
lagen, umfaßten. Alle nach diesen Ländern eingeführten Waren unterlagen
ohne weiteres den preußischen Einfuhrzöllen. Erst nachdem die neue
Grenzbewachung in Kraft getreten, ließ Eichhorn zu Anfang 1819 diesen
Staaten die Einladung zugehen, mit dem Berliner Kabinett wegen des
Zollwesens zu verhandeln. Der König sei bereit, nach billiger Übereinkunft
den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das Einkommen zu überweisen,
das seinen Staatskassen aus den Enklaven zufließe. Dies kurz angebundene
Verfahren, das in den Papieren des Finanzministeriums als »unser
Enklavensystem« bezeichnet ward, mußte allerdings die kleinen Höfe
befremden; doch die Notwendigkeit gebot, diesen Nachbarn zu zeigen, daß
sie in ihrer Handelspolitik von Preußen abhängig seien. Nur gutmütige
Schwäche konnte das Gelingen der großen Zollreform abhängen lassen von der
vorausgehenden Zustimmung eines Dutzends kleiner Herren, die nach
deutscher Fürstenweise allein für die Beredsamkeit vollendeter Tatsachen
empfänglich waren. Lediglich die Eitelkeit der Nachbarfürsten ward
gekränkt; den wirtschaftlichen Interessen der Enklaven gereichte Preußens
Vorgehen offenbar zum Segen. Eine selbständige Handelspolitik blieb in
diesen armseligen Gebietstrümmern ja doch undenkbar. Das Gedeihen ihrer
Volkswirtschaft wurde sofort vernichtet, wenn Preußen sie von seinem
Zollsystem ausschloß und sie mit seinen Schlagbäumen rings umstellte; auch
der Handel innerhalb der Provinz Sachsen erlitt ärgerliche Störung, wenn
alle durch das Anhaltische oder das Schwarzburgische gehenden Waren
verbleit und der Kontrolle der Zollämter unterworfen werden mußten. Ebenso
wenig durfte Preußen den Verkehr der Enklaven völlig unbeaufsichtigt
lassen. Was diese Ländchen selbst an Zolleinkünften aufbrachten, bildete
freilich nur den achtzigsten Teil der preußischen Zolleinnahmen; doch
durch den Schmuggel konnten sie den Finanzen Preußens hochgefährlich
werden.
Durch die heilsame Rücksichtslosigkeit der Berliner Finanzmänner erhielten
die Enklaven freien Verkehr auf dem preußischen Markte, ihre Staatskassen
die Zusage eines gesicherten reichlichen Einkommens, das sie aus eigener
Kraft niemals erwerben konnten. Die preußische Regierung handelte in gutem
Glauben; sie war bereit, ihr eigenes Enklavensystem auch gegen preußisches
Gebiet anwenden zu lassen; mehrmals erklärte sie, wenn ein süddeutscher
Zollverein zustande komme, so müsse der enklavierte Kreis Wetzlar sich
diesem Zollsystem unterwerfen. Ganz unhaltbar war vollends die von den
gekränkten Kleinfürsten oft wiederholte Anklage, Preußens Enklavensystem
verletze das Völkerrecht. Alle nach den Enklaven bestimmten Waren
unterlagen von Rechts wegen den preußischen Durchfuhrzöllen; und wenn der
Berliner Hof für gut fand, die Transitabgaben auf gewissen Straßen bis zur
Höhe der Einfuhrzölle hinaufzuschrauben, so ließ sich rechtlich dawider
nichts einwenden.
Indem Eichhorn die Kleinstaaten einlud zu freundnachbarlichen Verträgen
über die Behandlung der Enklaven, erklärte er zugleich die
Bereitwilligkeit des Königs, auch über den Anschluß nichtenklavierter
Gebiete zu verhandeln. Er betonte den nationalen Charakter des
Zollgesetzes, er hob hervor, dies Gesetz sei im Sinne des Artikels 19 der
Bundesakte gedacht, sei bestimmt, zunächst in einem Teile von Deutschland
die Binnenmauten aufzuheben, sodann auch anderen Bundesstaaten den
Anschluß zu erleichtern; der König verdiene den Dank der Bundesgenossen,
da er begonnen habe, den deutschen Markt von der Herrschaft des Auslandes
zu befreien. An dieser nationalen Richtung hat Preußens Handelspolitik
seitdem unerschütterlich festgehalten; die in späteren Jahren oft
auftauchenden Vorschläge, etwa Belgien oder die Schweiz in den Zollverein
aufzunehmen, wurden in Berlin stets kurzerhand zurückgewiesen. _Nicht
kosmopolitische Verkehrsfreiheit war Preußens Ziel, sondern die
Handelseinheit des Vaterlandes._ Der König, sagt eine von Bernstorff
unterzeichnete Note an das Kollegium der Geheimen Räte zu Gotha (vom
13. Juni 1819), beabsichtige durch das Gesetz vom 26. Mai »hauptsächlich
den Handel mit außerdeutschen Landeserzeugnissen zu besteuern und die
Mitbewerbung außerdeutscher Fabriken von Ihren Staaten und von denjenigen
Ländern abzuwehren, welche sich hierin an Ihre Maßregeln anschließen
wollen.« Er hege »den lebhaften Wunsch, die nur zur Besteuerung
außerdeutscher Verbrauchsartikel und zum Schutze der preußischen
Landesindustrie gegen die außerdeutschen Fabriken ergriffenen Maßregeln
bundesverwandten deutschen Staaten, soweit es ihre Lage irgend gestattet,
nicht zum Nachteil gereichen zu lassen.« Hierauf rät die Note, einen
thüringischen Handelsverein zu bilden, der alsdann mit Preußen in
Zollverbindung treten solle; sie zeichnet also genau den Weg vor, welcher
14 Jahre später zu der handelspolitischen Vereinigung Preußens und
Thüringens geführt hat.
Im selben Sinne versicherte die Staatszeitung amtlich, »daß Preußen schon
seiner Lage wegen, mehr aber noch, weil die Vereinigung des
Einzelinteresses der deutschen Bundesstaaten zu einem Gesamtinteresse für
Preußen vorzüglich wünschenswert sei, zu dem Plane einer völligen
Handelsfreiheit zwischen den Bundesstaaten die Hand zu bieten am ehesten
geneigt sei, und daß es am liebsten die Schwierigkeiten gehoben sehen
werde, die sich der Ausführung entgegenzustellen schienen.« Und als gegen
Weihnachten 1819 Abgeordnete des Listschen Vereins nach Berlin kamen, um
die Regierung für einen deutschen Mautverband zu gewinnen, da erhielten
sie von Hardenberg und drei Ministern die Versicherung: »daß die
preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maßregeln den
Wohlstand der deutschen Nachbarstaaten untergraben zu wollen, sich freuen
würde, wenn alle Regierungen Deutschlands über die Grundsätze eines
gemeinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Teile fördernden Handelssystems
sich vereinigen könnten, wozu die preußische Regierung sehr gern die Hände
bieten werde, um ihrerseits mitzuwirken, daß dem ganzen Deutschland die
Wohltat eines freien, auf Gerechtigkeit gegründeten Handels zuteil werde.
Es ist ihnen aber auch nicht verhehlt worden, daß der Zustand und die
Verfassung der einzelnen deutschen Staaten noch keineswegs zu gemeinsamen
Anordnungen vorbereitet erscheine; wozu auch besonders gehöre, daß die
gemeinsamen Anordnungen in einem gemeinsamen Sinne von allen gehalten
würden. Die Sache scheine daher jetzt nur darauf zu führen, daß einzelne
Staaten, welche sich durch den jetzigen Zustand beschwert glaubten, mit
denjenigen Bundesmitgliedern, von denen nach ihrer Meinung die Beschwerden
veranlaßt werden, sich zu vereinigen suchten und daß auf diesem Wege
übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weitergeleitet würden,
welche den Zweck hätten, die inneren Scheidewände mehr und mehr wegfallen
zu lassen.«
Damit war rund und nett der Grundgedanke einer nationalen Handelspolitik
ausgesprochen, welche bei der Nichtigkeit des Bundestages die einzig
mögliche war. Deutlicher als Preußen sprach, konnte eine Regierung über
noch unfertige Entwürfe schlechterdings nicht reden. Aber in der
epidemischen Verblendung, die nunmehr über die öffentliche Meinung
hereinbrach, in dem donnernden Lärm der Anklagen, die auf das
absolutistische Preußen herniederprasselten, wurden die offenkundigen
Worte und Taten des Berliner Kabinetts völlig vergessen. Man redete sich
hinein in den Wahn, daß Preußen sich selbstgefällig von dem großen
Vaterlande absondere. Alles schalt auf den Berliner Hochmut und
Partikularismus, am lautesten jene kleinen Höfe, welche das Enklavensystem
ertragen mußten. Selbst Karl August von Weimar betrachtete es als eine
höchst anmaßende Zumutung, daß er seine rings von Preußen umschlossenen
Ämter Allstedt und Oldisleben dem preußischen Zollsystem einfügen sollte,
und ließ dem Berliner Hofe schreiben: »Eine strenge Durchführung des
Gesetzes vom 26. Mai scheint mit dem Geiste und den Grundsätzen der
Bundesakte so wenig in Einklang zu stehen, daß nicht zu bezweifeln steht,
es werde diese Angelegenheit Gegenstand der nächsten Verhandlungen des
Bundestages werden und S. K. Majestät von Preußen als Bundesfürst selbst
geruhen, konziliatorische Anträge deshalb an den Bund gelangen zu lassen.«
Auf so naive Vorschläge konnte Eichhorn sich nicht einlassen. Er durfte
das Zollwesen der Provinz Sachsen nicht dem Belieben Österreichs und der
Bundestagsmehrheit preisgeben, sondern gab sich der Hoffnung hin, die
Erkenntnis des eigenen Vorteils würde die kleinen thüringischen Dynasten
bestimmen, auf das Anerbieten Preußens einzugehen und ihre enklavierten
Gebietsteile durch Verträge dem preußischen Zollsystem anzuschließen. In
der Tat wendeten sich die kleinen Nachbarn allesamt sogleich an den
Berliner Hof, aber nur, um zu fordern, daß Preußen sein Enklavensystem
alsbald wieder aufhebe; wie dies möglich sein sollte, wußten sie freilich
nicht anzugeben. Besonders hart fühlte sich der wohlmeinende Fürst Anton
Günther von Schwarzburg-Sondershausen getroffen. Die Hauptmasse seines
Reiches, die Unterherrschaft mit der Hauptstadt, ein Land von fast 30000
Einwohnern, war von preußischem Gebiet umschlossen und dem preußischen
Zollwesen einverleibt; da die Krone Preußen als Rechtsnachfolgerin von
Kursachsen hier überdies das Postregal und einige andere Hoheitsrechte
ausübte, so blieb dem Fürsten von seiner teueren Souveränität allerdings
wenig übrig. Mit dringenden Bitten mußten also erst der vielgeplagte
gemeinsame thüringische Gesandte General Lestocq, dann das Sondershausener
Geheime Konsilium selbst den preußischen Hof bestürmen um »Zurücknahme
einer Anordnung, in welche man schwarzburg-sonderhausenscherseits sich nie
zu fügen entschlossen ist.«
Minister Klewiz erwiderte verbindlich, durch einen Vertrag könne die
Angelegenheit ohne Schwierigkeit geordnet werden; er gewährte auch dem
Fürsten freundnachbarlich Freipässe für die Verzehrung seines Hofhalts,
aber eine Abänderung des Gesetzes schlug er rundweg ab, da die Gefahr des
Schmuggels aus den kleinen Nachbarlanden gar zu groß sei. In Sondershausen
wollte man den Wink nicht verstehen. Mehrere Monate hindurch wurde die
preußische Regierung immer von neuem mit der Anfrage belästigt, ob sie nun
endlich bereit sei, eine Verfügung aufzuheben, welche so gröblich in die
Rechte der Sondershausener Souveränität eingreife. Der Fürst selber
richtete an den König die »devoteste Bitte«, ihn »durch einen neuen Beweis
Allerhöchstdero allgemein verehrter und gepriesener Liberalität und
Großmut zum unbegrenztesten und devotesten Danke zu verpflichten.« Alles
war vergeblich; die untertänige Form konnte über den anmaßenden Inhalt der
Bittschriften nicht täuschen. Dann kam der Kanzler v. Weise selbst nach
Berlin, ein wackerer alter Herr, der im Verein mit seinem Sohne, dem
Geheimen Rat, das Sondershausener Ländchen patriarchalisch regierte. Auch
er richtete nichts aus.
Mittlerweile hatte sich Vizepräsident v. Motz(31) in Erfurt des Streites
angenommen. Er kannte alle Herzensgeheimnisse der Kleinstaaterei, da sein
Regierungsbezirk mit fast einem Dutzend kleiner Landesherrschaften im
Gemenge lag; er war mit den beiden Weise als guter Nachbar vertraut
geworden und erwarb sich jetzt um Deutschlands werdende Handelseinheit,
die ihm bald noch Größeres verdanken sollte, sein erstes Verdienst, indem
er den Freunden vorstellte, wie kindisch es sei, an einer Zollhoheit
festzuhalten, die doch niemals in Wirksamkeit treten konnte. Der
kunstsinnige Fürst wünschte längst, im freundlichen Tale der Wipper ein
Sondershausener Nationaltheater zu gründen, aber die Mittel fehlten;
schloß er sich dem preußischen Zollwesen an, so war ihm aus der Not
geholfen. Diese Erwägung wirkte.
Gegen Ende September erschien der alte Weise wieder in Berlin, und da er
diesmal ernstlich verhandeln wollte, so ward er mit großer Freundlichkeit
aufgenommen. Maaßen und Hoffmann führten die Unterhandlung, unter
beständiger Rücksprache mit Eichhorn. Noch unbekannt mit der Nebeniusschen
Denkschrift, stellte Hoffmann zuerst den Gedanken auf: das einfachste sei
doch, die gemeinsamen Zolleinnahmen ohne fiskalische Kleinlichkeit nach
der Volkszahl zu verteilen. Damit war jener Bevölkerungsmaßstab gefunden,
der allen späteren Zollverträgen Preußens zur Grundlage gedient hat. Weise
ging sofort auf das günstige Anerbieten ein, und am 25. Oktober 1819 wurde
der _erste Zollanschlußvertrag_ unterzeichnet, kraft dessen der Fürst von
Sondershausen »unbeschadet seiner landesherrlichen Hoheitsrechte« seine
Unterherrschaft dem preußischen Zollgesetz unterwarf und dafür nach dem
Maßstabe der Bevölkerung seinen Anteil an den Zolleinnahmen — vorläufig
eine Bauschsumme von 15000 Talern — erhielt. Eine Mitwirkung bei der
Zollgesetzgebung wurde dem kleinen Verbündeten nicht zugestanden; er mußte
die Handelsverträge Preußens und alle anderen Änderungen, welche das
Finanzministerium beschloß, einfach annehmen. Im übrigen waren seine
Hoheitsrechte sorgsam, fast ängstlich gewahrt; selbst die
Steuervisitationen auf schwarzburgischem Gebiet sollten nur durch die
fürstlichen Beamten vollzogen werden.
Im Wippertale herrschte laute Freude. Der Fürst dankte tief gerührt für
dies neue Zeichen königlicher Hochherzigkeit; nun konnte er endlich sein
berühmtes Rauchtheater eröffnen, wo er mit den Bürgern seiner Residenz um
die Wette den Musen des Dramas und der Rauchkunst huldigte. Finanziell
betrachtet, war das Abkommen unzweifelhaft ein Löwenvertrag zugunsten
Sondershausens; Preußen brachte um des politischen Zweckes willen ein
Geldopfer, denn das wenig bemittelte Thüringer Bergländchen verzehrte von
den einträglichsten Zollartikeln, den Kolonialwaren, weit weniger als der
Durchschnitt der östlichen Provinzen.
Um so berechtigter schien die Erwartung, daß die übrigen Kleinen dem
Beispiel Sondershausens folgen würden. Im Eingange des Vertrags hatte der
König nochmals erklären lassen, daß er bereit sei, ähnliche Abkommen mit
anderen Bundesfürsten zu schließen. Rudolstadt begann schon zu verhandeln.
Auch mit Braunschweig, Weimar, Gotha dachte Hoffmann binnen kurzem ins
Reine zu kommen, und bereits ging er mit seinen Entwürfen über die
Grundsätze des Enklavensystems hinaus. Die unglückliche zerrissene Gestalt
seines Gebietes zwang den preußischen Staat, auch wenn er auf alle
Eroberungspläne verzichtete, mindestens zum handelspolitischen Ehrgeiz; er
konnte sein Steuersystem kaum durchführen, wenn er nicht außer den
Enklaven auch noch einige nur halb umschlossene Nachbarlandschaften seinem
Zollgesetze unterwarf. Da lag Anhalt-Bernburg, das auf eine kleine Strecke
Weges nicht an Preußen grenzte und also gewissenhaft als Ausland behandelt
wurde. Was war der Dank? Ein ungeheuerer Schmuggel, der von Monat zu Monat
anwuchs und die Zolleinnahme der Provinz Sachsen zu verschlingen drohte.
Schon im Oktober wurden 4023 Zentner zumeist Kolonialwaren, in die
anhaltischen Harzstädtchen bei Ballenstedt eingeführt, um alsbald spurlos
zu verschwinden. Mindestens dies Vorland, meinte Hoffmann, müsse sogleich
in die Zollinie eintreten; werde der Vertrag mit Sondershausen nur erst
bekannt, dann könnten sich die kleinen Nachbarn nicht länger mehr wider
ihren eigenen Vorteil sträuben.
Die Hoffnung trog. Jener Zollvertrag, der uns heute so selbstverständlich
erscheint, sollte während mehrerer Jahre der einzige bleiben. Kaum ward er
ruchbar, so erscholl an allen Höfen ein Schrei des Zornes. Fürst Anton
Günther mußte von seinen durchlauchtigen Genossen ernste Vorwürfe hören,
weil er das Kleinod der Souveränität so würdelos preisgegeben; die anderen
kleinen Nachbarn, die seinem Vorgange bereits folgen wollten, traten,
eingeschüchtert durch die allgemeine Entrüstung, von den Verhandlungen
zurück. An die Spitze der Gegner Preußens stellte sich der Herzog von
Cöthen. Der erklärte im Namen der kleinen Fürsten: »freiwillig können und
werden sie sich nicht unterwerfen, wenn sie nicht die heiligsten Pflichten
gegen ihre Untertanen, gegen ihre Häuser und gegen ihre eigene Ehre
verletzen wollen«; dann forderte er getrost, Preußen solle ihm einen fünf
Stunden breiten Streifen zollfreien Gebiets bis zur sächsischen Grenze zur
Verfügung stellen, damit das Haus Anhalt freien Zugang zum Welthandel
erlange. Gemütlich lauernd und im Stillen schürend, stand hinter den
erbitterten Kleinen der treue Bundesgenosse Preußens, Österreich. Die Höfe
beschlossen insgeheim, auf den Wiener Konferenzen mit vereinter Kraft die
Aufhebung des preußischen Zollgesetzes durchzusetzen; nur wenn der
vorhandene Anfang deutscher Zolleinheit vom Erdboden verschwand, konnte
der Bundestag die nationale Handelspolitik begründen! Und an dieser
Raserei partikularistischer Leidenschaft nahm die gesamte Nation außerhalb
Preußens teil. Alle die Lieder und Reden zum Preise der deutschen Einheit
waren vergessen, sobald Preußen sich anschickte, den Deutschen »die
Wohltat eines gemeinsamen Vaterlandes zu gewähren«.
Preußens Staatsmänner hatten gehofft, schon in dem ersten Jahre, da das
neue Gesetz bestand, einige der deutschen Nachbarn für die Politik der
praktischen deutschen Einheit zu gewinnen. Jetzt sahen sie sich in die
Verteidigung zurückgeworfen. Der siegreiche Kampf um die Behauptung, dann
um die Erweiterung des Zollgebiets blieb auf Jahre hinaus die wichtigste
Aufgabe der preußischen Staatskunst. Durch die friedlichen Eroberungen
dieses Kampfes hat König Friedrich Wilhelm gesühnt, was in Karlsbad
gefehlt war, und die Marksteine gesetzt für das neue Deutschland. Er war
der rechte Mann für dies unscheinbare und doch so folgenschwere Werk
deutscher Geduld. Gleichmütig und immer bei der Sache, treu und
beharrlich, von einer Rechtschaffenheit, die jedes Mißtrauen entwaffnete,
stets bereit, dem bekehrten Gegner mit aufrichtigem Wohlwollen
entgegenzukommen — so hat er nach und nach die Trümmer Deutschlands
befreit aus den Banden eigener Torheit und ausländischer Ränke, den Weg
bereitend für größere Zeiten. Die Gegenwart aber soll nicht undankbarer
sein, als Friedrich der Große war, der von dem glanzlosen Arbeitsleben
seines Vaters sagte: »Der Kraft der Eichel danken wir den Schatten des
Eichbaums, der uns deckt.«
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. II, 607ff.
------------------
11 Aug./Sept. 1819 tagte zu Karlsbad unter Metternichs Vorsitz ein
Kongreß der deutschen Minister zur Beratung gemeinsamer Maßregeln
gegen die demagogischen Umtriebe. Das Ergebnis waren die Karlsbader
Beschlüsse, die der Bundestag am 20. September einstimmig
genehmigte.
12 Am 29. Juli 1819 hatte der österreichische Staatskanzler Metternich
in Teplitz mit Friedrich Wilhelm III. eine geheime Unterredung, in
welcher er den König von Preußen bestimmte, auf die Einführung einer
Volksvertretung in modernem Sinne zu verzichten. Am 1. August
unterzeichneten Hardenberg und Metternich eine Publikation über die
»Grundsätze, nach welchen die Höfe von Österreich und Preußen in den
innern Angelegenheiten des Deutschen Bundes zu verfahren
entschlossen sind«.
13 Joh. Friedrich Benzenberg, geb. 5. Mai 1777, gest. 8. Juni 1846;
1805 zum Professor der Physik am Lyceum zu Düsseldorf ernannt, ging
er 1810 nach der Schweiz, kehrte aber nach Napoleons Sturz nach
Deutschland zurück und widmete sich schriftstellerischer Tätigkeit.
14 Friedrich List, geb. 6. August 1789, gest. durch Selbstmord 30.
November 1846, Nationalökonom, der in seinen Schriften den Gedanken
vertrat, daß eine jede Nation vor allem ihre eigenen Hilfsquellen
zum höchsten Grade der Selbständigkeit und harmonischen Entwicklung
bringen, die eingeborene Industrie durch Schutz nötigenfalls
unterstützen und den nationalen Zweck einer dauernden Entwicklung
produktiver Kräfte überall dem pekuniären Vorteil einzelner
vorziehen müsse.
15 Ernst Wilh. Arnoldi, geb. 21. Mai 1778. gest. 27. Mai 1841.
16 Joh. Georg Büsch, geb. 3. Januar 1728, gest. 5. Aug. 1800, gründete
1767 in Hamburg eine Handelsakademie.
17 Joseph v. Görres, geb. 25. Januar 1776, gest. 29. Januar 1848, ein
Publizist, der anfangs für die Revolution, nachmals für das
»Deutschtum« begeistert, schließlich im Ultramontanismus einen Halt
suchte und mit Fanatismus gegen den Protestantismus kämpfte.
18 Robert Blum, geb. 10. November 1807, erschossen am 9. November 1848
in Wien, wohin er sich im Vertrauen auf seine Unverletzlichkeit als
Mitglied des Frankfurter Parlaments begeben hatte, um den
aufständischen Wienern eine Beifallsadresse der Frankfurter
Parteigenossen zu überbringen. Als Führer einer Elitekompagnie am
Kampfe beteiligt, wurde er verhaftet und durch ein Kriegsgericht zum
Tode verurteilt.
19 Ferd. Lassalle, geb. 11. April 1825, gest. 31. August 1864,
sozialistischer Agitator, Gründer des Allg. Deutschen
Arbeitervereins.
20 Georg Friedrich v. Martens, geb. 22. Februar 1756, gest. 21. Februar
1821, seit 1816 hannöv. Bundestagsgesandter.
21 Graf Aug. Fried. Ferd. v. d. Goltz, geb. 20. Juli 1765, gest. 17.
Januar 1832, von 1816–1824 preußischer Bundestagsgesandter, nachher
Oberhofmarschall.
22 Wilh. Ludw. Leop. Reinhard Freiherr v. Berstett, geb. 1769, gest. 6.
Februar 1837, 1816 badischer Bundestagsgesandter, von 1817 bis 1831
badischer Minister des Auswärtigen.
23 Klemens Fürst v. Metternich, geb. 15. Mai 1773, gest. 11. Juni 1859,
österreichischer Minister seit 1809, seit Mai 1821 bis 13. März 1848
Staatkanzler, Hauptträger der Reaktion in Österreich und
Deutschland.
24 Karl Friedrich Nebenius, geb. 29. September 1785, gest. 8. Juni
1857, Verfasser der badischen Verfassungsurkunde vom 22. August 1818
und zweimal Minister des Innern.
25 David Ricardo, geb. 19. April 1778, gest. 11. September 1823, engl.
Nationalökonom, der als Schüler von Adam Smith die Lehre vom
Freihandel publizistisch vertrat. Seine Gedanken über das Verhältnis
zwischen Erzeugungskosten der Waren und Verkaufspreis und über das
Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn sind von Marx
und Lassalle weiter entwickelt worden.
26 Wilh. Anton v. Klewiz, geb. 1. August 1760, gest. 26. Juli 1838, von
1817–1824 preußischer Finanzminister, von 1824–1837 Oberpräsident
der Provinz Sachsen.
27 Karl Freiherr von Stein zum Altenstein, geb. 7. Oktober 1770, gest.
14. Mai 1840, seit 1817 Minister für geistlichen Unterricht und
Medizinalangelegenheiten, Reorganisator des preußischen Volks- und
höheren Schulwesens.
28 Friedrich Leopold v. Kircheisen, geb. 24. Juni 1746, gest. 18. März
1825, von 1810 ab preußischer Justizminister.
29 Ludwig Freiherr v. Spittler, geb. 10. November 1752, gest. 14. März
1810, wurde 1779 als Professor der Philosophie nach Göttingen
berufen, 1806 zum Minister in Württemberg ernannt und zum Kurator
der Universität Tübingen.
30 Friedrich Ernst Daniel Schleiermacher, geb. 21. November 1768, gest.
12. Februar 1834, Prediger an der Berliner Dreifaltigkeitskirche und
Professor an der Universität.
31 Fried. Christ. Adolf v. Motz, geb. 18. November 1775, gest. 30. Juni
1830, ursprünglich im Dienste des Königs von Westfalen tätig, trat
nach Napoleons Sturz in preußische Dienste über. 1817 zum
Präsidenten der Erfurter Regierung ernannt, ward er 1821
provisorisch, 1824 definitiv Oberpräsident von Sachsen, 1825 Geh.
Staats- und Finanzminister.
3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.
Als Hardenberg seine Weisungen (für die nach Wien berufene
Ministerkonferenz) an Bernstorff(32) erteilte, schärfte er ihm noch einmal
ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegenwärtigen Zustande der deutschen
Staaten unmöglich sei. Sodann wiederholte er ihm wörtlich, was er
gleichzeitig den Abgesandten des Listschen Handelsvereins antwortete und
durch die Staatszeitung veröffentlichen ließ: »Man kann daher die Sache
nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen
Zustand sich beschwert glauben, mit denjenigen Bundesgliedern, woher nach
ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen, und daß so
übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden,
welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu
lassen.« So war das handelspolitische Programm der preußißschen Regierung
nochmals klar und unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem
Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten
durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu
gewähren; aber sie sah auch ein — und hierin lag ihre Überlegenheit — daß
alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die
deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen
konnten.
Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt; er wußte
wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken, die heute
jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe noch
erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch »gehässiger Vorurteile«, den er
in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwartungen. Die
naive volkswirtschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte auf den
Konferenzen ihre Saturnalien; fast die gesamte deutsche Diplomatie lief
Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen des Handels
die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien vollständig. Der
preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen die Mehrheit
der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspolitischen Beratungen
ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien wie der
Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall sonst den
Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten, hofften durch
einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Reform, welche dem
preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt hatte, wieder
umzustoßen. Von Mund zu Mund ging die sophistische Behauptung, das
preußische Gesetz verstoße wider den Artikel 19 der Bundesakte, der nichts
weiter enthielt als die Zusage, daß der Bundestag wegen des Handels und
Verkehrs »in Beratung treten« solle.
Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat
dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und
Zuneigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam,
die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit
richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere
Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Bayern hatte soeben
(22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber
niemand eiferte dawider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem
belastete nicht nur alle Waren ungleich härter als das preußische Gesetz,
es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die
Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran
Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: »Ich betrachte Österreich
als gar nicht in der Handelsfrage befangen«, und der badische Staatsmann
nahm diese Erklärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin. Also
ward gerade durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie
fest ihre Interessen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Österreich.
Einige der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so
Fritsch(33), dem sein Großherzog befohlen hatte, die Verlegung aller
Zollinien an die Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der
Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde
der Bund am sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen.
Andere wollten nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und
diese so wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes
anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berstett gemütlich, möge jeder
Bundesstaat seine Zölle nach Belieben anordnen, genug, wenn im Innern
Deutschlands die Mauten hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten
gesellten sich einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken
kaum verbargen. Der Herzog von Coburg(34) erschien selbst in Wien, um
durch sein Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln,
falls ihm nicht unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die
Konferenz das Bundesmilitärgesetz nicht ins reine brachte, so ward der
feine Plan zu Schanden. Noch dreister trat Marschall(35) auf. Der witterte
mit dem Instinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der
»demagogischen Subalternen« in den Berliner Bureaus, dem preußischen
Staate vielleicht dereinst die Hegemonie im Norden verschaffen könne;
durch ihre Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu
demütigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.
Ähnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine
Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zollkrieg
gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. September 1819
wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waren verboten oder mit
schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte
verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbetreibenden, welche das
preußische Zollgesetz an den Bettelstab gebracht habe — ein Versprechen,
das der geizige Kurfürst(36) selbstverständlich niemals einlöste. In
Berlin dachte man anfangs an Retorsionen. Der König aber hielt sich streng
an die Zusage, daß die preußischen Zölle vornehmlich die außerdeutschen
Waren treffen sollten, und wollte feindselige Schritte gegen deutsche
Staaten, wenn irgend möglich, vermeiden. Auch ein Gutachten des
Finanzministeriums gelangte zu dem Schlusse, die hessischen Retorsionen
seien für Hessen überaus schädlich, für Preußen ungefährlich, also »nur
der Form wegen zu bekämpfen«. Der Gesandte in Kassel sprach sich in diesem
Sinne vertraulich gegen den Kurfürsten aus. Unterdessen ließ Preußen die
Köln-Berliner Kunststraße über Höxter und Paderborn, mit Umgehung des
hessischen Gebiets, ausbauen. Der Verkehr des Nordostens mit dem Süden zog
sich von Hanau hinweg nach Würzburg, die hessischen Straßen begannen zu
veröden. Der Kurfürst mußte seine Kampfzölle wieder herabsetzen und harrte
nun um so ungeduldiger auf einen Bundesbeschluß, der die Zollinien des
unangreifbaren Nachbarn zerstören sollte.
Unter den Widersachern Preußens verstand doch keiner eine so urwüchsig
grobe Sprache zu führen wie der Herzog Ferdinand von Köthen, ein eitler,
nichtiger Mensch, der im Jahre 1806 wegen erwiesener Unfähigkeit den
preußischen Kriegsdienst hatte verlassen müssen und jetzt persönlich an
die Donau eilte, um »die Mediatisierung des uralten Hauses Anhalt«
abzuwenden. Die wirkliche Herrin seines Ländchens war seine Gemahlin
Julia, eine geborene Gräfin Brandenburg, Halbschwester des Königs von
Preußen, eine Dame von Geist und Bildung, unermeßlich stolz auf ihre
fürstliche Würde, den katholisierenden Lehren der romantischen Schule
eifrig zugetan. Da Metternich den Wert einer solchen Bundesgenossin wohl
zu würdigen wußte, so hatte er Adam Müller(37) beauftragt, neben dem
Leipziger Konsulate auch das Amt des österreichischen Geschäftsträgers an
den anhaltischen Höfen zu bekleiden, und der gefeierte Publizist der
ultramontanen Partei wurde der romantischen Herzogin bald ein
unentbehrlicher Ratgeber. Müller haßte seine preußische Heimat mit dem
ganzen Ingrimm des Konvertiten. Seinem erfinderischen Kopfe entsprang der
Plan zu einem großen Gaunerstücke kleinfürstlicher Staatskunst, das die
preußische Zollgesetzgebung von innen heraus durchlöchern und mindestens
für die Provinz Sachsen unmöglich machen sollte. Das Köthensche Land wurde
einige Stunden weit von der Elbe durchflossen, und die Elbe zählte zu den
konventionellen Flüssen, denen der Wiener Kongreß die »vollkommene
Freiheit der Schiffahrt« zugesagt hatte. Welch eine glänzende Aussicht
eröffnete sich also für die Machtstellung Köthens, wenn die Konferenz sich
bewegen ließ, die Freiheit der Elbe sofort und unbedingt von Bundes wegen
einzuführen! Dann konnte der Herzog, obgleich sein Land von preußischem
Gebiete umschlossen war, eine selbständige europäische Handelspolitik
beginnen, er konnte die Freiheit der Elbschiffahrt mißbrauchen, um im
Herzen des preußischen Staates dem Schleichhandel eine große Freistätte zu
eröffnen, den gehaßten Nachbarstaat mit geschmuggelten Waren zu
überschwemmen und ihn vielleicht zur Änderung seines Zollsystems zu
zwingen. Begierig ging der kleine Herr auf diese freundnachbarlichen
Gedanken ein; Gewissensbedenken berührten ihn nicht, und den Unterschied
von Macht und Ohnmacht vermochte er nicht zu begreifen. Die wiederholten
wohlwollenden Einladungen zum freiwilligen Anschluß an das preußische
Zollsystem hatte er sämtlich schroff abgefertigt, in jenem pöbelhaft
schreienden Tone, der allen Schriftstücken dieses Hofes gemein war.
»Anhalt — so erklärte er stolz — kann seine Rettung nur suchen in dem
allgemeinen europäischen völkerrechtlichen Staatenverein und in den
Hilfsmitteln, welche ihm seine geographische Lage an großen Strömen
darbietet.«
Mehr oder minder eifrig klagten auch die meisten übrigen Bevollmächtigten
wider die Selbstsucht des Staates, der allein dem Ideale der deutschen
Handelseinheit im Wege stehe. Nur die Hansestädte, befriedigt mit ihrer
kosmopolitischen Handelsstellung, wiesen jeden Versuch gemeinsamer
deutscher Handelspolitik kühl zurück. Auch Zentner(38) zeichnete sich
wieder durch kluge Besonnenheit aus; dem gestaltlosen Traumbilde einer
allgemeinen Verkehrsfreiheit, deren Bedingungen noch niemand kannte,
wollte er das neue bayrische Zollgesetz nicht opfern. Metternich aber ließ
mit schlecht verhehlter Schadenfreude die Kleinen wider Preußen lärmen.
Meisterhaft verstand der Wiener Hof, die Angst vor dem preußischen
Ehrgeiz, die allen Kleinstaaten in den Gliedern lag, je nach Umständen für
seine Zwecke auszubeuten. Im Oktober hatte Graf Bombelles(39) auf
ausdrücklichen Befehl des Kaisers Franz dem Großherzog von Weimar(40)
gedroht: wenn man die Karlsbader Beschlüsse nicht überall streng ausführe,
dann müßten die beiden Großmächte aus dem Bunde ausscheiden, und dann
würde der Kaiser sich genötigt sehen, seinem preußischen Alliierten »in
Deutschland eine erweiterte Stellung zu verschaffen«. Ebenso unbedenklich
benutzte Metternich jetzt die Eifersucht der Kleinen, um Preußens
Handelspolitik zu bekämpfen. Freilich durfte er nicht wagen, die Gegner
seines unentbehrlichen Bundesgenossen offen zu unterstützen, zumal da er
selber an dem österreichischen Zollwesen nicht das Mindeste ändern wollte.
Unter der Hand jedoch ermutigte er die Ergrimmten und flüsterte ihnen zu,
das preußische Zollgesetz sei das Werk einer Partei, deren Zwecke mit
»treuem Bundessinn« nichts gemein hätten. Als handelspolitischen Ratgeber
hatte er sich den Urheber der anhaltischen Schleichhandelspläne, Adam
Müller, nach Wien kommen lassen.
Die Nation war über das Problem der Zolleinheit noch ebenso wenig ins
Klare gekommen wie ihre Staatsmänner. Von dem politischen Ergebnis der
Konferenzen erwartete sie, nach den Karlsbader Erfahrungen, nichts
Erfreuliches; nur die Aufhebung der Binnenmauten und namentlich der
preußischen Zollinien erschien allen Parteien als ein bescheidener Wunsch,
der bei einigem guten Willen der Regierungen leicht erfüllt werden konnte.
Eine Flugschrift »Freimütige Worte eines Deutschen aus Anhalt« sprach mit
drastischen Worten aus, was nahezu alle Nichtpreußen über die Berliner
Handelspolitik dachten. Der offenbar wohlmeinende Verfasser fand es
ehrenrührig, daß man die von preußischem Gebiete umschlossenen Staaten als
Enklaven bezeichne, und schlechthin rechtswidrig, daß Preußen von
»Fremden« Steuern erhebe; das Strafurteil der öffentlichen Meinung müsse
der Sache »der Wahrheit und des Rechts« unfehlbar zum Siege verhelfen.
Als Wortführer der Kaufleute und Gewerbtreibenden fand sich F. List mit
seinen Getreuen J. J. Schnell und E. Weber auf den Konferenzen ein und
legte eine Denkschrift vor, deren hochgemutes patriotisches Pathos
inmitten der engherzigen partikularistischen Interessenpolitik der Wiener
Versammlung wildfremd erschien. Mit der Einheit der Nation — so führte er
in beredten Worten aus — sei die vollkommene Unabhängigkeit der
Einzelstaaten nicht vereinbar; der Bund müsse den 30 Millionen Deutschen
den Segen des freien Verkehrs schaffen und also in Wahrheit ein Bund der
Deutschen werden. Und was war der praktische Vorschlag, der diesen
begeisterten Worten folgte? List verlangte, daß die deutschen Staaten ihre
Zölle an eine Aktiengesellschaft verpachten sollten, und machte sich
anheischig, die Aktien unterzubringen; diese Gesellschaft würde das
deutsche Bundeszollwesen begründen und den Regierungen alle Sorge um
lästige Einzelheiten abnehmen! Seltsam doch, in welche holden
Selbsttäuschungen der feurige Patriot sich einwiegte. Er behauptete,
Preußen sei geneigt, sein Zollgesetz aufzugeben, obgleich man ihm soeben
von Berlin aus amtlich das Gegenteil versichert hatte. Er sah sich von der
Wiener Polizei argwöhnisch beobachtet und schrieb in die Heimat: »wir sind
von allen Seiten mit Spionen umgeben, bei einem Spion einquartiert, von
einem Spion bedient«; er wußte, daß Metternich in der Konferenz erklärt
hatte, mit den Individuen, welche sich für die Vertreter des deutschen
Handelsstandes ausgäben, könne man sich auf keine Verhandlungen einlassen,
da der Bundestag bereits den Deutschen Handelsverein als ein
gesetzwidriges und unzulässiges Unternehmen verurteilt habe. Das alles
beirrte ihn nicht in seiner rührenden Zuversicht. Als nun gar Adam Müller
eine Denkschrift Lists über deutsche Industrieausstellungen wohlwollend
begutachtete und Kaiser Franz in einer Audienz dem unverwüstlichen
Agitator versicherte, seine Regierung werde gern das Wohl des deutschen
Vaterlandes fördern, da wähnte er sich schon fast am Ziele: »Aller Augen
sind nunmehr auf die Kaiserlich österreichische Regierung gerichtet. Wie
würde sich nicht Österreichs edelmütiger menschenfreundlicher Kaiser die
Völker deutscher Zunge aufs neue verbinden, wenn ihnen so große Wohltat
von seinen Händen käme!« Als auch diese Täuschung schwand, warf er seine
Hoffnungen auf die süddeutschen Höfe und meinte, seine Sache habe durch
die Verzögerung nur gewonnen. So klammerte sich der edle Patriot an jeden
Strohhalm; nur das preußische Zollgesetz, das dereinst der Eckstein
unserer wirtschaftlichen Einheit werden sollte, erschien ihm, wie der
gesamten Nation, als der Quell des Verderbens.
In der Konferenz eröffnete Marschall den Kampf durch eine Denkschrift vom
8. Januar, welche den preußischen Staat mit so grobem Unglimpf überhäufte,
daß Bernstorff sie dem Verfasser zurückgab. Durch die neuen
Zolleinrichtungen, hieß es da, würden die Eigentumsrechte von
Hunderttausenden angegriffen, das Eigentum und der Besitz vermindert. Dann
forderte der Nassauer getrost: Aufhebung aller seit dem Jahre 1814 neu
eingeführten Mauten und sofortige Vollziehung der Beschlüsse des Wiener
Kongresses über die Flußschiffahrt; im übrigen volle Freiheit für jeden
deutschen Staat, die Zölle gegen das Ausland willkürlich festzusetzen,
wenn er nur keine Binnenmauten errichte. Daß der letztere Vorschlag einen
plumpen Widerspruch enthielt, daß kein Einzelstaat sich gegen das Ausland
schützen konnte, wenn seine deutschen Binnengrenzen unbewacht blieben —
diese handgreifliche Wahrheit war dem nassauischen Staatsmanne ganz
entgangen; er sprach wie der Blinde von den Farben, da sein Ländchen gar
keine Grenzzölle besaß.
Dann wiederholte Berstett seine alten Klagen gegen die Binnenmauten und
verteilte unter den Genossen jene gedankenreiche Denkschrift von Nebenius
über die Bundeszölle; bei ruhiger Prüfung mußten jedoch alle die
Unmöglichkeit einer Bundeszollverwaltung zugestehen, und der badische
Minister selbst ließ den Plan seines geistvollen Untergebenen fallen.
Darauf neue wütende Ausfälle Marschalls, so grob und ungeschlacht, daß
Bernstorff beim Schluß der Konferenzen dem Bundesgesandten schrieb: »es
würde unter der Würde unseres höchsten Hofes sein, diesem in keiner
Hinsicht achtungswerten Manne irgendeine gegen seine Person gerichtete
Empfindlichkeit zu äußern«, Goltz möge sich also dem nassauischen Kollegen
gleichgültig fern halten. Nunmehr protestierte auch Fritsch im Namen der
Thüringer wider Preußens Enklavensystem und verlangte, jedem Produzenten
müsse gestattet werden, seine Erzeugnisse überall in Deutschland frei
abzusetzen, jedem Konsumenten, seinen Bedarf auf dem nächsten Wege zu
beziehen. Dazwischen hinein fuhr der Köthener Herzog, dessen anmaßendes
Benehmen Bernstorff nicht grell genug schildern konnte, mit wiederholten
geharnischten Verwahrungen. Er klagte, man lasse ihn alle Lasten des
preußischen Zollwesens tragen, nicht die Vorteile, während es doch
lediglich an ihm lag, auf Preußens Anerbietungen einzugehen und auch der
Vorteile teilhaftig zu werden. Er drohte die auswärtigen Garanten der
Bundesakte anzurufen zum Schutze der »über allem Angriff erhabenen Sache«
des uralten Hauses Anhalt. Schließlich verweigerte er geradezu der
Schlußakte seine Unterschrift, wenn ihm der Bund nicht die »freie
Kommunikation mit Europa« sicherstellte: »so lange die Herzöge von Anhalt
sich in einer drückenden unfreiwilligen Zinsbarkeit gegen einen mächtigen
Nachbarstaat befinden, kann für dieses alte Fürstenhaus keine Bundesakte
und also auch keine Schlußakte existieren.«
Inmitten dieses Gezänks bewahrte Graf Bernstorff vornehme Ruhe und
aufrichtigen Freimut. Er beklagte laut, daß die Bundesakte durch ihre
allgemeinen Versprechungen unerfüllbare Erwartungen geweckt habe. Fest und
stolz wies der preußische Minister jede ehrenrührige Zumutung zurück: von
der Aufhebung des neuen Gesetzes könne gar nicht die Rede sein. Zugleich
wiederholte er unermüdlich in immer neuen Umschreibungen die in der
Staatszeitung veröffentlichten Gedanken. Es sei »unmöglich, eine solche
Einigung anders als durch allmähliche Vorbereitung und die mühsamste
Ausgleichung streitender Interessen bewirkt zu sehen«. Nur Verträge
zwischen den Einzelstaaten könnten dem wirtschaftlichen Elend steuern.
»Geschieht dieses im Süden wie im Norden von Deutschland, und werden diese
Versuche unter der Mitwirkung und Pflege des Bundes gemacht, so läßt es
sich wohl denken, daß man auf diesem freilich langsamen, aber vielleicht
einzig möglichen Wege dahin gelangen werde, die jetzt bestehenden
Scheidewände aus dem Wege zu räumen und in Beziehung auf Handel und
Verkehr diejenige Einheit der Gesetzgebung und Verwaltung hervorzubringen,
welche ein Verein nebeneinander bestehender freier und besonderer Staaten,
wie ihn der Deutsche Bund bildet, irgend zulassen kann.« Auf die
Schmähungen des Kötheners bemerkte er trocken, daß in Dresden bereits seit
mehreren Monaten eine Konferenz der Elbuferstaaten tage; dort allein sei
der Ort, die Frage der freien Elbschiffahrt zum Austrage zu bringen.
Wahrlich, ein historischer Augenblick! Der große Kampf zweier
Jahrhunderte, der alte unversöhnliche Gegensatz österreichischer und
preußisch-deutscher Politik erneuerte sich in diesen unscheinbaren
Händeln, noch ohne daß die Kämpfer den tiefen Sinn des Streites begriffen
… Die ganze Zukunft deutscher Politik hing daran, daß Preußens verständige
Redlichkeit triumphierte über dies Bündnis der Unklarheit und der Lüge.
Und Preußen siegte.
Da die Gegner nur in ihrem Hasse, nicht in irgendeinem positiven Gedanken
übereinstimmten, so errang Bernstorff bereits am 10. Februar einen
durchschlagenden Erfolg in dem handelspolitischen Ausschusse der
Konferenz; er bewog den Ausschuß, seine Anträge auf einige »mehr
vorbereitende als entscheidende, keinen künftigen bundesförderlichen
Beschlüssen vorgreifende Bestimmungen zu beschränken«. Der Ausschuß
beantragte demnach lediglich, daß der Bundestag, dem Artikel 19 gemäß, die
Beförderung des Handels als einen der Hauptgegenstände seiner Tätigkeit
ansehen solle. Nur über die Freiheit des Getreidehandels, welche Preußen
schon vor drei Jahren in Frankfurt befürwortet hatte, schienen jetzt alle
Teile endlich einig, und der Ausschuß schlug vor, die Frage durch
schleunige Vereinbarung zu erledigen. Als diese Anträge am 4. März in der
Konferenz zur Verlesung kamen, da brach, sobald der Name des Bundestags
erklang, einer der Anwesenden in lautes Lachen aus, und die ganze
Versammlung stimmte fröhlich ein. Und diese Staatsmänner, die ihr Urteil
über die Leistungsfähigkeit des Bundestages so unzweideutig bekundeten,
hatten sich soeben noch vermessen, das preußische Zollgesetz durch einen
Bundesbeschluß aufzuheben! Die Anträge des Ausschusses wurden angenommen,
und um auch den widerspenstigen Köthener zu gewinnen, fügte man noch ein
Separatprotokoll hinzu, kraft dessen die beteiligten Staaten sich
verpflichteten, die Beschlüsse des Wiener Kongresses über die
Flußschiffahrt unverbrüchlich zu halten, die Verhandlungen deshalb tätig
zu betreiben.
Über die Freiheit des Getreidehandels setzte man ebenfalls ein besonderes
Protokoll auf, aber Metternich vereitelte schließlich auch diesen einzigen
heilsamen Plan, in dem sich alle Parteien zusammenfanden. Er schob die
Entscheidung immer wieder hinaus, und als die Konferenz endlich zum
Beschlusse schreiten wollte, da war Kaiser Franz, zum lebhaften Bedauern
seines Ministers, bereits nach Prag abgereist. Arglos meldete Bernstorff
einige Tage später, die Erwiderung Sr. Majestät sei noch immer nicht
eingetroffen. Die Konferenz mußte auseinandergehen, ohne das Protokoll
abzuschließen. Erst gegen Mitte Juni lief die österreichische Antwort beim
Bundestage ein. Der gute Kaiser, der sich gegen F. List so väterlich über
das Wohl des deutschen Vaterlandes geäußert hatte, meinte jetzt trocken:
das Wiener Protokoll »sei eigentlich nur bestimmt, die Veranlassung zur
weiteren Entwickelung der darin ausgesprochenen Grundsätze zu geben«; man
brauche also nicht förmlich darüber abzustimmen, sondern solle nur
sogleich die vorbehaltene Beratung am Bundestage beginnen. Dies geschah
denn auch. In einem salbungsvollen Präsidialvortrage feierte Buol(41) die
Reize des freien Getreidehandels; seine Worte waren aber so allgemein
gehalten, daß selbst der harmlose Goltz sofort bemerkte, Österreich hege
Hintergedanken. Darauf beriet der Bundestag mit gewohnter Emsigkeit
weiter, und nach einem Vierteljahr (5. Oktober) beschloß er, zunächst
Nachrichten über den Stand der Gesetzgebung in den Einzelstaaten
einzuholen. Der freie Getreidehandel verschwand in jenem geheimnisvollen
Schlunde, in dessen Tiefen die ewig unvollendeten Bundesbeschlüsse
gebettet lagen. Das waren Österreichs Liebesdienste zum Besten der
deutschen Verkehrsfreiheit. —
Der Verlauf der Konferenzen selbst bestätigte durchweg, was Bernstorff
vorhergesagt: daß ein Bund ohne politische Einheit keine gemeinsame
Handelspolitik treiben könne. Angesichts dieser Erfahrungen begannen
einige der süddeutschen Staatsmänner sich doch endlich mit den Ratschlägen
Bernstorffs zu befreunden. Eingepreßt zwischen den Mautlinien Frankreichs,
Österreichs, Preußens, vermochte die Volkswirtschaft des Oberlandes kaum
mehr zu atmen, zumal da noch keiner der süddeutschen Staaten, außer
Bayern, ein geordnetes Zollwesen besaß. Die Frage ließ sich nicht mehr
abweisen, ob man nicht zunächst versuchen solle, diese zerstückelten
Gebiete in einem handelspolitischen Sonderbunde zu vereinigen, also genau
dasselbe zu tun, was man soeben dem preußischen Staate als
Bundesfriedensbruch vorgeworfen hatte. Den ersten Anstoß zu solchen Plänen
gab der wackere du Thil; noch späterhin pflegte der Darmstädter Hof sich
dieses Verdienstes gern zu rühmen. Aber erst durch Berstetts rührige
Tätigkeit gewann der Gedanke Leben. Der Badener hegte, wie du Thil, die
ehrliche Hoffnung, daß aus diesem Sonderbunde »nach und nach ein Ganzes«
hervorgehen werde; indes dachte er auch an Retorsionen gegen die
preußischen Zölle und gab eine kurz abweisende Antwort, als Bernstorff ihm
versicherte, mit einem süddeutschen Zollverein werde Preußen gern
Handelsverträge abschließen. Auch Marschall ließ sich auf den Plan nur
ein, weil er erwartete, daß Süddeutschland nunmehr mit vereinter Kraft den
Zollkrieg gegen Preußen eröffnen werde. Württemberg endlich spielte mit
Triasplänen und hoffte, den politischen Bund des konstitutionellen »reinen
Deutschlands« aus dem Handelsverein hervorgehen zu sehen — ein Gedanke,
der weder in München noch in Darmstadt Anklang fand.
Bei solcher Verschiedenheit der politischen Absichten konnte Berstett nach
langwierigen vertraulichen Beratungen nur einen bescheidenen Erfolg
erreichen. Am 19. Mai verpflichteten sich die beiden süddeutschen
Königreiche, Baden, Darmstadt, Nassau und die thüringischen Staaten, noch
im Laufe des Jahres Bevollmächtigte nach Darmstadt zu senden, welche dort
auf Grund einer unverbindlichen Punktation über die Bildung eines
süddeutschen Zollvereins verhandeln sollten. Mehr wollte der vorsichtige
Zentner, der sein bayrisches Zollgesetz behüten mußte, schlechterdings
nicht versprechen. Immerhin war jetzt doch ein Weg betreten, der aus dem
Elend der Binnenmauten vielleicht hinausführen konnte. Die liberale Presse
begrüßte dankbar die patriotische Tat ihrer Lieblinge. Der allzeit
vertrauensvolle List sah das Ideal der deutschen Zolleinheit bereits
nahezu verwirklicht, und als er bald darauf nach Frankfurt kam, fand er
seinen Gönner Wangenheim(42) in einem Rausche des Entzückens: so trug das
reine Deutschland der gesamten Nation doch endlich die Fackel voran!
Minder hoffnungsvoll, aber durchaus wohlwollend beurteilte Bernstorff den
Entschluß der süddeutschen Höfe. Er versicherte Berstett seiner
Zustimmung; denn gelang es den Mittelstaaten, ihr zerrüttetes
Verkehrsleben aus eigener Kraft zu ordnen, so blieb für die Zukunft eine
Verständigung mit Preußen möglich. Seinem König schrieb er: trotz manchen
feindseligen politischen und staatswirtschaftlichen Hintergedanken bestehe
für Preußen kein Grund, das Unternehmen zu mißbilligen, zumal da das
Gelingen noch sehr fraglich scheine.
Der Versuch, das preußische Zollgesetz durch ein Machtgebot des Bundes zu
vernichten, war gescheitert. Doch unterdessen führte der Köthener Herzog
seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauten wohlgemut weiter und
hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschiffahrt. Wie oft
hatten einst die Fremden gespottet über die *furiosa dementia*(43) der
Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber
versperrten! Erst seit Frankreich das linke Rheinufer an sich riß, ward
dies sprichwörtliche Leiden Deutschlands etwas gelindert. Im Jahre 1804
wurde statt der alten drückenden Rheinzölle das Rheinoktroi eingeführt,
das im wesentlichen nur bestimmt war, die Kosten der Strombauten und der
Leinpfade(44) zu decken, und diese neue Ordnung bewährte sich so gut, daß
der Wiener Kongreß sie auch für die anderen konventionellen Ströme
Deutschlands als Regel vorschrieb. Seitdem war die Weserschiffahrt in der
Tat frei geworden: nach einem langen Streite mit Bremen ließ sich
Oldenburg durch die Vermittlung des Bundestages bewegen, auf den
widerrechtlichen Elsflether Zoll endlich zu verzichten (August 1819).
Schwieriger lagen die Verhältnisse zwischen den zehn Uferstaaten der Elbe.
Die von W. Humboldt redigierten Artikel 108–116 der Wiener Kongreßakte
stellten den Grundsatz auf, daß die Schiffahrt auf den konventionellen
Strömen frei, das will sagen: niemandem verwehrt sein sollte, und
verpflichteten die Uferstaaten, binnen sechs Monaten Verhandlungen
einzuleiten, damit die Schiffahrtsabgaben gleichmäßig und unabänderlich,
ungefähr dem Betrage des Rheinoktrois entsprechend, festgesetzt würden.
Offenbar vermochten diese wohltätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu
treten, wenn die Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wie der Artikel 115
ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durchaus
getrennt blieb und alle Beteiligten durch eine strenge Uferpolizei
verhinderten, daß die freie Schiffahrt zum Schmuggel in die Nachbarlande
mißbraucht würde. Nur unter dieser Bedingung konnte Preußen, das jene
Artikel der Kongreßakte als sein eigenes Werk betrachtete, seine Hand zu
ihrer Ausführung bieten; wie durfte man — so fragte späterhin eine
preußische Staatsschrift — einem mächtigen Staate zumuten, »in seinem
Herzen einen Wurm zu dulden, der seine innere Lebenswurzel annagt?« Nur
wenn Anhalt, das von der Provinz Sachsen rings umschlossen war, dem
preußischen Zollsysteme beitrat, konnte die verheißene Freiheit der
Elbschiffahrt und der rechtmäßige Ertrag der preußischen Einfuhrzölle
zugleich gesichert werden. Seit der alte Dessauer einst die sämtlichen
Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und
Forstwirtschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege
ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen
verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich
entbehrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbereichen
Bezirken Preußens. Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der
tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende
Feindseligkeit seines Ratgebers Adam Müller. Die
»Anschließungsinsinuationen« des Berliner Kabinetts wies der Herzog empört
zurück: ob man denn nicht einsehe, so fragte er einmal, »wie schon die
bloße Unnatur eines solchen Verhältnisses, die Unterordnung eines
souveränen Fürsten unter die Zolladministration eines benachbarten
Staates, dem Bestande eines freundschaftlichen Verhältnisses mit der
Regierung desselben durchaus ungünstig sei!«
Da mit Vernunftgründen bei diesem Hofe nichts auszurichten war, so
begnügte sich Preußen vorläufig, sein Enklavensystem gegen Anhalt aufrecht
zu halten. Alle zu Lande nach Anhalt eingehenden Waren wurden dem
preußischen Eingangszolle unterworfen. Nur den Elbschiffern erlaubte man
Sicherheit zu stellen für die Zahlung der preußischen Abgaben und
erstattete ihnen den Betrag zurück, falls der Verbleib der eingeführten
Waren in Anhalt nachgewiesen wurde.
Schamloser Unterschleif war die Folge dieser Erleichterung. Der
anhaltische Schleichhandel wuchs von Monat zu Monat, und mit Ungeduld
erwarteten die preußischen Finanzmänner die vertragsmäßige Regelung dieser
leidigen Zustände, als endlich im Juni 1819 — viertehalb Jahre nach dem
Zeitpunkt, welchen der Wiener Kongreß vorgeschrieben — die
Elbschiffahrtskonferenz in Dresden eröffnet wurde. Dort sprachen Hamburg
und Österreich eifrig für die Befreiung des Flusses, die ihnen freilich
nur Vorteil bringen konnte, da die Hansestadt gar keine Schiffahrtsabgaben
erhob und die hohen böhmischen Elbzölle auf der wenig befahrenen obersten
Stromstrecke nur geringen Ertrag brachten. Dänemark hingegen, Mecklenburg,
Anhalt zeigten sich schwierig. Am hartnäckigsten aber verteidigte Hannover
seinen Besitzstand; denn das welfische Königreich überließ die Sorge wie
die Kosten für das Fahrwasser der Niederelbe großmütig dem Hamburger
Senate und erhob dafür in Brunshausen, nahe bei Stade, einige Meilen
oberhalb der Mündung, seinerseits einen hohen Zoll von allen eingehenden
Seeschiffen. Sein Bevollmächtigter verwahrte sich feierlich gegen jeden
Versuch, dies Kleinod der Welfenkrone anzutasten: das sei ein Seezoll, der
mit der Elbschiffahrt nichts zu schaffen habe, und nimmermehr könne die
Absicht der Wiener Verheißungen dahin gehen, »die Basis alles
volkstümlichen Glücks, den Rechtszustand zu erschüttern«. Kein Zureden
half; die Konferenz mußte den Stader Zoll ganz aus dem Spiele lassen und
nur den Stromverkehr oberhalb Hamburgs zu erleichtern suchen. Nach
zweijährigen Verhandlungen, die den preußischen Bevollmächtigen oft der
Verzweiflung nahe brachten, kam endlich am 23. Juli 1821 die
Elbschiffahrtsakte zustande, ein dürftiger Vergleich, der in Form und
Inhalt die Spuren mühseliger Kämpfe verriet; immerhin wurden die
bestehenden Schiffahrtsabgaben doch etwas herabgesetzt, und der Verkehr
auf dem Strome begann sich bald zu heben.
Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks
durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre
Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer
Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch
weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie
erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern
ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur
unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr
Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen
Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu
unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung
Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie
flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte Äußerung
preußischen Übermuts erfuhr und gleichzeitig Bernstorff in einem neuen
Mahnschreiben an die Köthener Regierung offen aussprach: »die
norddeutschen Staaten haben den Schutz für ihre Existenz, ihre Wohlfahrt
und Selbständigkeit und ihre gemeinnützigen Anstalten von Preußen zu
erwarten«. Der Herzog, der gerade mit seinem königlichen Schwager zugleich
in Karlsbad verweilte, berichtete sofort alles an Marschall. »Ich
schmeichle mir, so schrieb er, daß alle Gutgesinnten auf meiner Seite
stehen und nicht zugeben, daß es Preußen erlaubt wird, sich alles zu
erlauben. Ob einem Kabinett, das durch einen solchen Mann repräsentiert
ist, zu trauen ist, lasse ich dahingestellt.« Dann fuhr er höhnisch fort:
»das Spaßhafteste ist, daß der König mit uns ebenso freundlich als sonst
ist« — und bat den Nassauer, auch fernerhin auf Wittgenstein(45), »der
ganz im guten Geiste ist«, wirken zu lassen, damit die Partei, welche das
Zollgesetz halte, zu Falle komme. Im gleichen Tone antwortete Marschall:
»Man hat zwar bisher ähnliche Phrasen in dem Munde deutscher Revolutionäre
gehört, nicht aber in dem eines Repräsentanten eines deutschen Königs.
Wenn Preußen das nördliche Deutschland und ganz Deutschland schützt, so
schützt umgekehrt das nördliche Deutschland und ganz Deutschland Preußen.
Rechte und Verbindlichkeiten sind durchaus wechselseitig. Wer das
Gegenteil behauptet, verletzt die erste und Hauptgrundlage des Bundes und
bewegt sich außerhalb des Bundes. Namentlich hat der mächtigste der
deutschen Bundesstaaten, sowohl im Bunde als in Europa, bei jeder
Gelegenheit den entgegengesetzten Grundsatz laut ausgesprochen und bei
jeder Veranlassung geltend gemacht.«
Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel
weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar,
auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, angeblich, um
den Streit beizulegen. Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener
Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines
dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim
preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den
Betrag der preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte. Nachher
ergab sich — der österreichische Bevollmächtigte Münch in Dresden mußte es
selber dem preußischen Gesandten [Jordan] eingestehen — daß Adam Müller
den Friedheim zu seiner Weigerung aufgestiftet hatte, um den Streit vor
den Bundestag zu bringen.
Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhaltischen
Herzöge schließlich doch zu einem Zugeständnis und versprachen auf der
Dresdener Konferenz feierlich »zu einem Vereine mit Preußen wegen
Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die
Hand zu bieten«. Auf dies Fürstenwort vertrauend, hielt König Friedrich
Wilhelm den Hader nunmehr für abgetan; er ratifizierte die Akte, ließ
jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am
Bundestage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen
Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu
verhandeln. Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevollmächtigter
erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden
Vettern von Dessau und Bernburg(46), die ihr Wort halten wollten, wieder
umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem
preußischen Zollsystem beizutreten, und er war inzwischen mit seinem Adam
Müller über einen neuen Betrug einig geworden.
Da die Elbschiffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so
entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enklavensystem gegen Anhalt
vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst
gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bisher
verhindert hatte. Man umringte demnach die drei Herzogtümer mit
preußischen Zollstellen; der Elbverkehr dagegen ward, gemäß der Akte,
freigegeben und Preußen begnügte sich, die nach Anhalt bestimmten Schiffe
einer Durchsuchung zu unterwerfen. Eben auf diese Vertragstreue Preußens
hatte Adam Müller seinen sauberen Plan berechnet. Die Durchsuchung der
Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits
unredlich verfuhr. Nun taten sich sofort mehrere große englische
Exportfirmen mit Köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter
dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen. Das gesamte Ländchen
ward ein Schwärzerwirtshaus, ein Stelldichein für die Gauner und
Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehrzahl der treuen Köthener
segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waren und reichlichen
Verdienst beim schmutzigen Handel verschaffte. Wunderbar, wie sich die
Verzehrungskraft dieses glücklichen Völkchens mit einem Male hob, als wäre
ein Goldregen über das Land gekommen. Nicht lange, und der anhaltische
Konsum von ausländischen Waren verhielt sich zu dem preußischen wie
64 : 1000, der von baumwollenen Waren, die in Preußen hoch verzollt
wurden, wie 165 : 1000, die Bevölkerung der beiden Lande stand wie
9 : 1000. Für die Drogen dagegen, welche das preußische Gesetz mit einem
niedrigen Zoll belegte, zeigten die Anhalter geringere Neigung; hier
stellte sich das Verhältnis nur wie 13 : 1000. Und bei dieser
übernatürlichen Konsumtion gingen die herzoglichen Zollbeamten dem Volke
mit gutem Beispiel voran: der Zollinspektor Klickermann in Dessau bezog,
wie Preußen aus den Listen seiner Elbzollämter nachwies, in dem einen
Jahre 1825 für seinen Hausbedarf zollfrei auf dem Strome: 53 Oxhoft Wein,
4 Oxhoft Rum, 98 Säcke und 1 Faß Kaffee, 13 Säcke Pigment und Pfeffer,
insgesamt an 1000 Zentner. Mehr denn eine halbe Million Taler im Jahre
wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen
vorenthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen
stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen
hatte, bald von 3,135 auf 4,128 Millionen.
Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer
ihren Träger. Wie gründlich mußte das Rechtsgefühl der kleinen Höfe, seit
sie keinen Richter mehr über sich anerkannten, verwüstet sein, wenn dies
rechtschaffene askanische Haus, das von jeher einer wohlverdienten
allgemeinen Achtung genoß und so viele seiner tapferen Söhne in die Reihen
des preußischen Heeres gesendet hatte, sich jetzt unbedenklich
erdreistete, die Gesetzgebung seines alten treuen Beschützers durch groben
Unfug zu untergraben! Ein Unglück, daß der ehrwürdige Senior des
anhaltischen Gesamthauses, der seinem Ländchen unvergeßliche Leopold
Friedrich Franz von Dessau vor kurzem(47) gestorben war; er würde den
zweifachen Vertragsbruch schwerlich geduldet haben, denn Anhalt hatte sich
auf dem Wiener Kongresse zur Unterdrückung des Schleichhandels
verpflichtet und nachher in Dresden feierlich eine Verständigung mit
Preußen versprochen.
Um dieser letzteren Verpflichtung scheinbar zu genügen, sendete Herzog
Ferdinand endlich im Januar 1822 seinen Hofmarschall Sternegg nach Berlin,
befahl ihm, allein mit Hardenberg zu verhandeln; mit Bernstorff zu
sprechen, sei unter der Würde des Kötheners. Der Staatskanzler aber zwang
den Abgesandten kurzweg, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, und dort
stellte sich heraus, daß Sternegg durchaus keine Anerbietungen wegen des
Zollanschlusses zu bringen, sondern lediglich eine Entschädigungsforderung
zu überreichen hatte. Der Schaden Köthens betrug, nach dem billigen
Maßstabe der Kopfzahl angeschlagen, etwa 40 000 Taler für drei Jahre. Der
Herzog berechnete das Zehnfache und zeigte sich hoch erstaunt, da Preußen
den Köthener Schmuggel in Gegenrechnung stellte. Nach langen, gereizten
Erörterungen rückten die Herzöge schließlich mit dem Vorschlage heraus:
Preußen möge dem enklavierten Anhalt durch einen Gebietsaustausch auf
ewige Zeiten freien Verkehr mit Sachsen verschaffen, dann seien die drei
Höfe bereit, sich versuchsweise auf einige Jahre dem preußischen
Zollsystem anzuschließen. Sofort wies Bernstorff die »unangemessene«
Zumutung scharf zurück, der Unterhändler mußte abziehen, und Anhalt blieb
mit preußischen Zollinien umgeben. Aber der Schleichhandel blühte fröhlich
fort, die Grenzwache Preußens war machtlos gegen den bösen Willen der
herzoglichen Behörden. Obwohl der Berliner Hof über Adam Müllers Ränke
genau unterrichtet war, so wollte er doch schlechterdings nicht glauben,
daß Fürst Metternich das Treiben seines Generalkonsuls billige. Jahrelang
ertrug der preußische Adler langmütig die Bisse der anhaltischen Maus,
immer in der Hoffnung, daß die drei Herzöge endlich noch ihr Wort einlösen
würden.
Und in diesem Streite, der alle Selbstsucht, allen Dünkel, alle Torheit
der Kleinstaaterei an den Tag brachte, stand die deutsche Presse wie ein
Mann zu den anhaltischen Schmugglern. Der Schmerzensschrei des freien
Kötheners war das Wiegenlied der deutschen Handelseinheit, die erst nach
zwei Menschenaltern auf demselben Elbstrome unter den Weherufen des freien
Hamburgers ihr letztes Ziel erreichen sollte. Mit einer Verblendung
ohnegleichen täuschte sich die Bevölkerung der kleinen Staaten, bei jeder
Wendung dieses wirrenreichen Kampfes, regelmäßig über ihr eigenes und des
Vaterlandes Wohl, um jedesmal, sobald der gefürchtete Anschluß an Preußen
endlich vollzogen war, die Notwendigkeit der Änderung nachträglich dankbar
anzuerkennen. Ebenso regelmäßig verdeckte der Partikularismus seine
Selbstsucht hinter dem schönen Worte der Freiheit; bald nahm er die
Freiheit des Handels, bald das freie Selbstbestimmungsrecht der deutschen
Ströme, bald auch beides zugleich zum Vorwand, und jedesmal ließ sich die
vom Liberalismus beherrschte öffentliche Meinung durch solche hohle
Kraftworte verführen.
Die unausrottbaren Vorurteile wider das preußische Zollgesetz wirkten
zusammen mit jener gedankenlosen Gemütlichkeit, die es unbesehen für
unedel hält, bei einem Kampfe zwischen Macht und Ohnmacht die Partei des
Stärkeren zu ergreifen. Und dazu der juristische Formalismus unserer
politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staatenverkehre das
formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht
getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen? Wie
durfte man dieser souveränen Macht einen Zollanschluß zumuten, der ihr
freilich nur Segen bringen konnte und sich aus ihrer geographischen Lage
mit unabwendbarer Notwendigkeit ergab, aber ihrem freien
Selbstbestimmungsrechte widersprach? Und wenn es ihr beliebte, die
Freiheit der Elbe zur boshaften Schädigung des Nachbarlandes zu gebrauchen
— in welchem Artikel der Bundesakte war dies denn verboten? Daß Anhalt
sich durch die Wiener Verträge zur Beseitigung des Schleichhandels
verbunden hatte, überging man mit Stillschweigen. Bignon(48), der alte
Anwalt der deutschen Kleinstaaten, trat ebenfalls auf den Kampfplatz mit
einem offenen Briefe über den preußisch-anhaltischen Streit. Er beklagte
schmerzlich, daß Frankreich nicht mehr wie sonst vom Niederrhein her des
Richteramtes über Deutschland warten könne; aber »Frankreich ist von der
Natur bestimmt, immer zu herrschen, und wenn es das Szepter der Macht
verloren hat, so hat es doch das Szepter der öffentlichen Meinung
bewahrt«. Vor dem Szepterträger der öffentlichen Meinung fand Preußen, wie
billig, keine Gnade. Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist
das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen
Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche
Liberale die Warnung des Bonapartisten nach.
Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die
selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde,
bereitwillig entgegen. Umsonst verwahrte sich König Friedrich Wilhelm, als
er im Sommer 1821 durch Frankfurt kam, mit scharfen Worten wider den
Vorwurf, daß er Anhalt mediatisieren wolle. Die kleinen Höfe ließen sichs
nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, »seine
geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arrondieren«.
Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff(49) und die
Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig »bei dem bekannten
Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin« auf ein
verständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, »dies sei die
Gelegenheit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben«.
Es galt, Preußen zu demütigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt,
der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschalls Worten,
ebenso sehr durch Köthen geschützt werde, wie Köthen durch Preußen. Von
den größeren Bundesstaaten zeigte allein Bayern ein Verständnis für die
Machtverhältnisse; nachdem die Münchener Regierung soeben selber die
Schwierigkeiten der Einführung eines neuen Zollsystems kennen gelernt
hatte, meinte sie doch, daß ein kleiner Unterschied bestehe zwischen einem
Reiche und einer Enklave. Die anderen beurteilten die Frage nach den
Gesichtspunkten des Zivilprozesses, und da die Rechtsfrage allerdings
zweifelhaft lag, so entspann sich am Bundestage eine grimmige Fehde, die
durch viele Jahre hingeschleppt, den liberalen Zeitungen immer wieder den
willkommenen Anlaß bot, Preußen als den Friedensbrecher Deutschlands zu
brandmarken.
Das also war für Preußen das Ergebnis der handelspolitischen Verhandlungen
in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast
aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der
Elbe war notdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen
Regierung, daß der Bund für den deutschen Verkehr schlechterdings nichts
zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand
auch die Erkenntnis, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei
ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche
unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten,
welche anmaßende Sprache hatte er anhören müssen, erst in Wien, dann in
Dresden! Nach so niederschlagenden Erfahrungen faßte man in Berlin den
verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen,
sondern gelassen zu warten, bis die Not den kleinen Nachbarn die Augen
öffne. In diesem Sinne erging an sämtliche Gesandten in Deutschland die
gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle
handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon
im Jahre 1818 sich zu Verhandlungen bereit erklärt, er hege noch immer den
Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt
sei es an den Nachbarn, dem guten Willen entgegenzukommen. Eichhorn
begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der
Dynastien durch Einladungen erfahrungsgemäß nur gereizt würde: »Solche
Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur Änderung ihrer inneren
Staatsgesetzgebung und als ihre Selbständigkeit gefährdende Anmutungen
mißdeutet werden.« Gegen das tiefeingewurzelte Mißtrauen der kleinen Höfe
wirkte nur eine Waffe: ruhiger Gleichmut, der die Natur der Dinge für sich
wirken ließ. Was verschlug es auch, wenn die Presse unablässig über
Preußens selbstsüchtige Sonderstellung Wehe rief? Von der öffentlichen
Meinung, die sich noch weit verblendeter zeigte als die Höfe, hatte die
Handelseinheit des Vaterlandes nichts zu erwarten; Preußens bester
Bundesgenosse war die wachsende Finanznot der kleinen Staaten.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 29ff.
------------------
32 Christian Günther Graf v. Bernstorff, geb. 3. April 1769, gest. 28.
März 1835, trat 1818 aus schwedischen Diensten in die preußischen
über und wurde Minister des Auswärtigen. 1832 trat er von seinem
Amte zurück.
33 Karl Wilhelm Freiherr v. Fritsch, geb. 16. Juni 1769, gest. 16.
Oktober 1851, war von 1815–1843 Großh. Sächs. Minister.
34 Ernst III. seit 12. November 1826, Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha
(gest. 29. Januar 1844).
35 Vertreter Nassaus am Bundestag.
36 Wilhelm I., gest. 27. Februar 1821.
37 Adam Müller, geb. 30. Juni 1779, gest. 17. Januar 1829, damals
österreichischer Generalkonsul für Sachsen in Leipzig.
38 Georg Friedrich Freiherr v. Zentner, geb. 27. August 1752,
gest. 20. Oktober 1835, bayrischer Staats- und Justizminister.
39 Ludw. Phil. Graf v. Bombelles, geb. 1. Juli 1780, gest. 7. Juli
1843, österr. Diplomat, damals Gesandter in Dresden, nachmals an
anderen Höfen.
40 Karl August, geb. 3. September 1757, gest. 14. Juni 1828.
41 Joh. Rudolf Freiherr v. Buol-Schauenstein, geb. 21. November 1763,
gest. 12. Februar 1834, von 1816–1823 Bundespräsidialgesandter,
nachher Staatminister und Präsident der Hofkommission.
42 Karl August Freiherr v. Wangenheim, geb. 14. März 1773, gest. 19.
Juli 1850, von 1817–1823 württembergischer Gesandter am Bundestage.
43 Den rasenden Wahnsinn.
44 Unter Leinpfaden versteht man die an schiffbaren Wasserläufen
angelegten Wege, von denen aus Schiffe mittels einer am Maste
befestigten Leine stromaufwärtsgezogen oder »getreidelt« werden
(daher auch Treidelwege genannt).
45 Wilh. Ludwig Georg Graf zu Sayn-Wittgenstein, geb. 9. Oktober 1770,
gest. 11. April 1851, von 1814–1819 Polizeiminister, seitdem
Minister des Königlichen Hauses.
46 Anhalt zerfiel damals in die 3 Teile Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen,
Anhalt-Bernburg. Herzog von A.-Dessau war damals Leopold IV.
Friedrich (1817–1871), von A.-Köthen Ferdinand (1818–1830), von
A.-Bernburg Alexius Friedr. Christian (1796 bis 1834). Seit 1863 war
das ganze anhaltische Gebiet in die Hände Leopolds IV. vereinigt.
47 9. August 1817.
48 Louis Pierre Baron Bignon, geb. 1771, gest. 5. Januar 1841,
franz. Diplomat und Publizist, zeitweilig als französischer
Geschäftsträger bzw. bevollmächtigter Minister an deutschen Höfen
tätig, nach Belle-Alliance Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
49 Friedrich Landolin Karl Freiherr v. Blittersdorf, geb. 10. Februar
1792, gest. 16. April 1861, war von 1821–1835 badischer
Bundestagsgesandter, danach bis 1843 Minister der auswärtigen
Angelegenheiten, von 1843–1848 wieder Bundestagsgesandter.
4. Die Darmstädter Zollkonferenzen.
Sehr wichtig wurde die große Handelskonferenz der süddeutschen und einiger
mitteldeutschen Kleinstaaten, welche, den Wiener Verabredungen gemäß, am
13. September 1820 in Darmstadt zusammentrat. Auch hier war Wangenheim die
Unruhe in der Uhr. Unermüdlich kam er von Frankfurt herübergeritten, immer
zur Vermittlung bereit, gleich befreundet mit dem Schutzzöllner List und
dem Freihändler Nebenius; denn aus diesem Handelstage mußte unfehlbar der
politische Bund des reinen Deutschlands hervorgehen. In der Tat blieben
die Darmstädter Verhandlungen nicht ganz unfruchtbar, obgleich sich Pläne
und Gegenpläne noch rastlos wie die Blasen im brodelnden Wasserkessel
übereinander drängten. Sie dienten als ein Läuterungsprozeß, der die
unbrauchbaren, traumhaften Gedanken aus der deutschen Handelspolitik
ausschied. Sie boten den Teilnehmern wie dem aufmerksam zuschauenden
Berliner Hofe die Gelegenheit, die wirtschaftlichen Interessen der
Bundesstaaten kennen zu lernen, die Bedingungen eines Handelsvereins
ernstlich zu erwägen. Aber sie lehrten auch durch ihr wiederholtes
Scheitern, daß ein Zollverein ohne Preußen unmöglich war. Von einem
binnenländischen Wirtschaftsgebiete, dem die Küste fehlte, konnte niemals
eine lebensfähige nationale Handelspolitik ausgehen.
Kein Wunder freilich, daß die mißhandelte Nation den ersten Versuch zur
Beseitigung der Binnenmauten mit Jubel aufnahm. Zahlreiche Dankadressen
belohnten den hochherzigen Entschluß der Höfe. Badische Landwirte
bezeugten schon im Voraus dem Minister Berstett: durch die Darmstädter
Konferenzen sei »der Grund gelegt zu einem glorreichen, einem wahrhaften
Nationalinstitute«. Sogar jener kluge E. W. Arnoldi in Gotha, der zuerst
unter den deutschen Geschäftsmännern die nationale Bedeutung des
preußischen Zollgesetzes erkannt hatte, ließ sich jetzt durch die
Zeitströmung fortreißen und bat seinen Herzog um Anschließung an die
süddeutschen Staaten, weil Gotha den Wettbewerb der überlegenen
preußischen Fabriken nicht ertragen könne. Die Wünsche und Erwartungen des
Publikums gingen freilich hergebrachtermaßen nach allen Himmelsrichtungen
auseinander. Der badische Handelsstand verlangte den unbedingten
Freihandel: mehr als 15 Kreuzer Zoll könne der Zentner Kolonialwaren
schlechterdings nicht ertragen. Andere ergingen sich in den üblichen
Ausfällen gegen »jene stolzen Ausländer«. In der bayrischen Kammer
beantragte der Abgeordnete Köster eine deutsche Nationaltracht aus
deutschen Stoffen; schon in der Volksschule müsse den Kindern der
patriotische Abscheu vor ausländischen Waren eingeflößt werden. Die
Mannheimer Kaufleute dagegen hofften vornehmlich auf harte Zölle wider den
Frankfurter Handel: der Verein solle anderen Plätzen die Vorteile
gewähren, welche die stolze Mainstadt ihren ungebührlich großen Kapitalien
verdanke; den Rheinpreußen müsse er jede Erleichterung versagen, so lange
nicht der preußische Staat dem Vereine beitrete und der Mehrheit sich
unterwerfe.
Leider wurde die allgemeine Unklarheit nur vermehrt durch die Schriften
Lists und seiner Genossen, die sich allmählich ganz in die Irrtümer des
starren Prohibitivsystems verloren. Miller von Immenstadt forderte in
einer für die Darmstädter Konferenzen bestimmten Druckschrift (Juli 1821):
Verbot aller auswärtigen Waren, die wir selbst erzeugen oder durch
Surrogate ersetzen können; mit der Schweiz und Piemont, mit Holland,
Hannover, den Hansestädten und Holstein müsse man sich zu verbinden
suchen; der König von Dänemark werde als treuer deutscher Bundesfürst
sicherlich geneigt sein, die Schiffe des Vereins mit seinem Danebrog zu
decken. Das alles im Namen deutscher Ehre und mit dem unvermeidlichen
patriotischen Pathos! Den Regierungen wurden die zudringlichen Mahnungen
des Listschen Vereins, der sich auch in Darmstadt wieder durch Sendboten
vertreten ließ, bald sehr unbequem. Der badische Bevollmächtigte Nebenius
verbot seinem Sekretär, mit List zu verkehren, sagte dem Agitator ins
Gesicht, seine Anwesenheit sei überflüssig, errege schlimme Gerüchte. List
blieb ohne jeden Einfluß auf den Verlauf der Beratungen, und Berstett
hielt für nötig, seinem Gönner Metternich von vornherein zu beteuern: nur
das Gebot der Selbsterhaltung, »nicht die einseitigen, trügerischen, von
einer kleinen Schar eigensüchtiger Fabrikanten ausgegangenen
Deklamationen« hätten das Darmstädter Unternehmen hervorgerufen.
Die Kabinette selbst waren mit nichten einiger als die öffentliche
Meinung, denn die verbündeten Staaten bildeten nur scheinbar eine
geographische Einheit. Sobald man den Geschäften ernsthaft ins Auge sah,
zeigte sich, daß eine natürliche Gemeinschaft süddeutscher
Volkswirtschaft, dem Norden gegenüber, nicht bestand. Vielmehr trat wieder
einmal jene eigentümliche Stellung des Rheinlandes hervor, das so oft
schon in unserer Geschichte die heilsame Rolle des Vermittlers gespielt
hat zwischen Nord und Süd. Die kleinen oberrheinischen Staaten waren dem
rheinischen Tieflande durch stärkere Interessen verbunden als den
bayrisch-schwäbischen Landen. Nun gar Kurhessen und Thüringen wurden nur
durch eine politische Schrulle, durch den Haß gegen Preußen, in diese
süddeutsche Genossenschaft getrieben. Darum verhielt sich der Kasseler Hof
von vornherein unlustig und ablehnend. Die thüringischen Staaten begannen
schon 1822 Sonderberatungen in Arnstadt, doch nahmen sie gleichzeitig an
den Darmstädter Konferenzen teil und belästigten das Berliner Kabinett mit
nichtssagenden allgemeinen Anfragen — die bare Ratlosigkeit des
Nichtwollens und Nichtkönnens.
Und welch ein Gegensatz der staatswirtschaftlichen Gesetze und Ansichten!
In Baden verboten sich hohe Zölle von selbst, weil das gesamte Land nur
aus Grenzbezirken bestand und die benachbarte Schweiz noch kein geordnetes
Mautwesen besaß. Die Regierung verstand die günstige Handelslage des
Staates geschickt auszubeuten, sie begnügte sich mit sehr niedrigen
Finanzzöllen, welche einen schwunghaften Durchfuhrhandel nach Baden
lockten und den Staatskassen reichen Ertrag brachten. Die Großindustrie
konnte unter diesem Systeme freilich nicht Fuß fassen; sie galt im
Finanzministerium für überflüssig. Auch das Volk vermißte sie nicht, da
der Freihandel wohlfeile Fabrikwaren vom Auslande brachte. Alle deutschen
Nachbarn aber klagten laut; denn ein großartiger Schmuggelhandel trieb von
Baden her, namentlich auf dem Schwarzwalde, sein Unwesen, fand bei der
Regierung unziemliche Nachsicht; manche häßliche Skandalfälle, so der
ungeheure Defraudationsprozeß der Firma Renner, erinnerten an Köthensche
Zustände. In Darmstadt herrschte noch ein veraltetes physiokratisches
System, das keine Grenzzölle kannte und fast den gesamten Staatsaufwand
aus direkten Steuern und dem Ertrage der Domänen bestritt; der Mainzer
Handelsstand, der die Douanen Napoleons noch nicht vergessen konnte,
beschwor die Regierung, sich vor dieser Pest zu hüten. In Nassau ging das
herzogliche Domanium mit seinen herrlichen Rebgärten und Mineralwassern
jedem anderen wirtschaftlichen Interesse vor. Daher hielt Marschall die
Fabriken für staatsgefährlich, Grenzzölle zum mindesten für bedenklich und
führte ein Akzisesystem ein, das er den Nachbarn oft als ein
finanzpolitisches Meisterwerk empfahl. Der mächtige Beamtenstand befand
sich wohl bei der unnatürlichen Wohlfeilheit des Konsums auf dem engen
Markte; nach den Produzenten fragte niemand. Bayern dagegen besaß bereits
in Franken und Schwaben die ersten Anfänge einer aufstrebenden
Großindustrie; die bayerischen Zölle standen im Durchschnitt etwas
niedriger als die preußischen, brachten aber geringen Ertrag wegen der
unverhältnismäßigen Kosten der Grenzbewachung. Der württembergische
Gewerbefleiß blieb hinter dem bayerischen noch etwas zurück; die
Stuttgarter Handelspolitik stand daher in der Mitte zwischen dem
Freihandel der Rheinuferstaaten und den schutzzöllnerischen Wünschen der
bayrischen Fabrikanten.
So abweichende Richtungen zu versöhnen war unmöglich auf dem engen Raume
eines süddeutschen Verbandes. Allein ein großes freies Marktgebiet konnte
die Staaten genugsam entschädigen für die unvermeidlichen Opfer und
Belästigungen, welche jeder Zollverein anfangs den Genossen auferlegt; und
diesen einzig ausreichenden Ersatz gewann man nur durch den Anschluß an
Preußen, der von sämtlichen Teilnehmern grundsätzlich verworfen wurde.
»Wir alle — so gestand du Thil späterhin selber — strebten ja einzig
darnach Front gegen Preußen zu machen.« Selbst die politische Eintracht
der Verbündeten stand auf schwachen Füßen, wie laut auch die Liberalen den
natürlichen Bund der konstitutionellen Staaten priesen. … Es war ein
Unglück für die Konferenz, daß ihr mehrere Bundesgesandte als
Bevollmächtigte angehörten und also auch noch die Ränke und Klatschereien
der Eschenheimer Gasse in das wüste Durcheinander der Beratungen
hineinspielten. Du Thil hingegen betrieb die Verhandlungen, wie sein
greiser Großherzog, mit nüchternem Geschäftsverstande und wollte von
politischen Hintergedanken nichts hören. Marschall und nach einigem
Schwanken auch Berstett blieben in dem politischen Fahrwasser der Hofburg.
Das Münchener Kabinett endlich zeigte keine feste Haltung. Während
Aretin(50), der erste Bevollmächtigte, in Darmstadt wie in Frankfurt
vorsichtig den Spuren Wangenheims folgte und Lerchenfeld(51) … den
süddeutschen Handelsverein ehrlich wünschte, betrachtete Graf Rechberg(52)
die Darmstädter Konferenz mit Mißtrauen, und der zweite Bevollmächtigte
Jörres, der ganz von Rechberg abhing, tat unter der Hand das Seinige, um
die Verhandlungen zu erschweren. Mit zähem Eigensinn hielt jeder Hof seine
Forderungen fest, obschon im Grunde noch keiner eine durchgebildete
handelspolitische Überzeugung besaß; jede Nachgiebigkeit erschien wie ein
Verrat an der eigenen Souveränität. So fehlten alle Vorbedingungen einer
Verständigung.
Ein prunkendes Aushängeschild für den Verein war rasch gefunden. Die
Handelspolitik der Verbündeten sollte auf dem
»staatswirtschaftlich-finanziellen Prinzipe« ruhen — ein schönes Wort, dem
leider jedes Kabinett einen anderen Sinn unterlegte. Der tüchtigste
Staatswirt der Versammlung, Nebenius, ward auf du Thils Vorschlag
beauftragt, einen Entwurf für die Beratungen auszuarbeiten. Voll
Zuversicht ging er ans Werk; er teilte die allgemeine Ansicht der
süddeutschen Bureaukratie, daß die Beseitigung der Binnenmauten den
Partikularismus kräftigen müsse, und schrieb seinem Hofe hoffnungsvoll:
durch unseren Verein »wird den Einheitspredigern das wichtigste und
schlagendste Argument siegreich entrissen.« Jedoch der Plan, den er am
27. November vorlegte, entsprach allein dem badischen Interesse, war für
alle anderen Staaten unannehmbar. Er schlug ein System sehr niedriger
Finanzzölle vor, für den Zentner Kolonialwaren 30 Kreuzer bis 2 fl., für
Fabrikwaren 5 bis 15 fl. — Sätze, welche Aretin viel zu gering fand. Der
Streit blieb unlösbar, da beide Teile sich auf unwiderlegliche Gründe
stützten. Ein kleines Zollgebiet bedarf des Freihandels, weil es die
Kosten scharfer Grenzbewachung nicht tragen kann; doch ebenso gewiß
genügten die badischen Zölle nicht, um die werdende bayrische Industrie zu
schützen.
Nebenius wollte ferner alle Zölle an den Grenzen erheben, keine Packhöfe
dulden, nur die Rheinhäfen außerhalb der Mautlinie liegen lassen. Dahinter
verbarg sich die Hoffnung der Karlsruher Bureaukratie, Kehl und Mannheim
zu Hauptstapelplätzen des Vereins zu erheben. Mit Recht erhob Bayern
lebhaften Widerspruch: nur bei ganz niedrigen Zöllen seien Lagerhäuser
entbehrlich; auch solle man die Hoffnung auf Frankfurts Beitritt
festhalten und nicht den natürlichen Mittelpunkt des oberrheinischen
Speditionshandels zugunsten kleinerer Plätze benachteiligen. In demselben
Geiste badischer Engherzigkeit war der weitere Antrag, daß den
Grenzstaaten gestattet werde, von allen Waren, welche der Verein zollfrei
einlasse, Zölle für ihre eigne Rechnung zu erheben. Sofort widersprachen
alle rückwärts liegenden Staaten. Auch bei der Verteilung der allgemeinen
Zolleinnahmen vergaß Nebenius den Vorteil Badens nicht, das allerdings
unter den Bundesgenossen die reichsten Zolleinkünfte besaß. Er verlangte
als Maßstab: die Kopfzahl und die Länge der Grenzen, welche jeder Staat zu
bewachen habe. Ebenso dreist bestand Bayern auf seinem Interesse: man
müsse einen Durchschnitt suchen aus der Kopfzahl und dem Umfange des
Gebiets — weil Bayern dünner bevölkert war als die Nachbarlande.
Die gesetzgebende Gewalt wollte Nebenius einer Konferenz von
Bevollmächtigten anvertrauen, die alljährlich zusammenzutreten und mit
einfacher Mehrheit zu beschließen hätte. Der Münchener Hof aber war nicht
geneigt, sich den kleinen Mitverbündeten also zu unterwerfen; Aretin trug
das Selbstgefühl der Macht rücksichtslos zur Schau und forderte für jede
halbe Million eine Stimme — das wollte sagen: die Stimmenmehrheit für
Bayern allein — was wieder von du Thil und den anderen Kleinen als »ein
allzu naiver Versuch« zurückgewiesen wurde. Die Zollverwaltung endlich
sollte von einem gemeinsamen Beamtentum geführt, durch eine permanente
Kommission beaufsichtigt werden. Seltsamerweise erregte diese
Zentralverwaltung zunächst geringen Anstoß. Die schwäbische Bureaukratie
sprach sogar lebhaft dafür. Dem allmächtigen Stande der württembergischen
Schreiber blieb der Verein unheimlich, der so viele Schreiberstellen
aufzuheben drohte. Indes wenn sich das Unheil nicht abwenden ließ, so
erschien die Zentralverwaltung als das geringere Übel; sie mußte doch aus
jedem Staate eine zahlreiche Beamtenschar anstellen. Behielten dagegen die
Staaten ihre selbständige Zollverwaltung, so hatte Württemberg nur zwei
Grenzmeilen am Bodensee zu überwachen, und die ganze Herrlichkeit der
königlichen Mautverwaltung brach zusammen!
Die Verhandlung über jene Streitfragen ward bald gereizt und gehässig.
Nebenius sprach in seinen Berichten mit sehr ungerechter Bitterkeit über
die Gegner, die doch vielfach wohlbegründeten Einspruch erhoben. Zudem
vertrat noch jeder Staat seine eigentümlichen Wünsche. Reuß und Weimar
wollten das Geleitsgeld für ihre imaginären Harnischreiter nicht ohne
Entschädigung aufgeben. Der Kurfürst von Hessen weigerte sich, seine
Transitzölle dem Vereine zu überlassen, forderte zum mindesten ein
Präzipuum(53) für den starken Konsum französischer Weine, worauf man mit
der kecken Lüge antwortete, im Oberland werde davon mehr getrunken als in
Kurhessen. Baden wollte nicht beitreten, wenn nicht sogleich ein
Handelsvertrag mit der Schweiz abgeschlossen würde. Derweil also die
Meinungen ziellos durcheinander wogten, hofften mehrere der Kabinette,
einmal selbst der bayrische Hof, auf Preußens Zutritt! Wiederholt besprach
man in Darmstadt die Aufnahme der preußischen Rheinlande; dem kreisenden
Berge dieses Sonderbunds zu Lieb sollte Preußen die schwer erkämpfte
handelspolitische Einheit seines Gebiets wieder zerreißen! …
Nachdem man sechs Monate auf die bayrischen Instruktionen gewartet,
erklärte endlich (Juli 1821) der bayrische Bevollmächtigte, sein Hof
verlange, daß das bestehende bayrische Zollgesetz dem Vereine zur
Grundlage diene. So begann der trostlose Streit von neuem. Darauf, nach
anderthalb Jahren, bot sich eine Gelegenheit, die Lebenskraft des Vereines
zu erproben. Frankreich erließ am 23.–April 1822 ein neues Douanengesetz,
das die Interessen der oberdeutschen Staaten offenbar feindlich verletzte,
die wichtigsten Gegenstände der Einfuhr aus Süddeutschland, Schlachtvieh
und Wolle mit unerschwinglichen Zöllen belegte. Der Schlag traf fast alle
süddeutschen Lande gleichmäßig; sollte nicht mindestens gegen diesen
Angriff gemeinsame Abwehr möglich sein? Man verhandelte und verhandelte.
Baden verbot (17.–Mai) die Weineinfuhr auf seiner Westgrenze; Württemberg
schloß sich diesen Retorsionen an; mit Bayern war keine Verständigung zu
erzielen. In seiner Not wendete sich Berstett an Metternich, bat die
Hofburg um ihre guten Dienste in den Tuilerien. Nach fast zwei Monaten
(12.–August) erwiderte der Österreicher: »es ist kaum zu erwähnen nötig,
wie sehr bereit wir sind«, den deutschen Bundesstaaten jede Gefälligkeit
zu erweisen; aber das französische Gesetz ist das Ergebnis der nationalen
Meinung und eines »national-ökonomischen Systems, das faktisch das
Lieblingssystem unserer Zeit geworden ist.« Das war die Hilfe, welche
Deutschlands Volkswirtschaft von Österreich zu erwarten hatte! Zuletzt
riefen die unsicheren, vereinzelten Retorsionen der süddeutschen Höfe nur
einen neuen gehässigen Zank zwischen Bayern und Baden hervor; denn da die
bayrische Pfalz keine Mauten besaß, so mußte Baden, um die französischen
Weine wirksam zu treffen, auch die Weineinfuhr vom bayrischen Überrhein
verbieten, was wieder bayrische Klagen veranlaßte — und so weiter ins
Unendliche.
Gegen den Herbst 1822 schienen die Verhandlungen wieder vorwärts zu
rücken. Bayern, ermutigt durch einen drängenden Beschluß seines Landtags,
legte sich kräftig ins Zeug; der rastlose Wangenheim brachte einen
Vermittlungsantrag ein, zugunsten der bayrischen Vorschläge. Aber noch
immer ward man nicht Handels einig, man zerrte herüber und hinüber. Da
verlor die darmstädtische Regierung die Geduld; sie hatte ihrem Landtage
baldige Regelung des Zollwesens versprochen und erklärte jetzt (Februar
1823): wenn man nicht endlich sich vergleiche, so werde Darmstadt für sein
eignes Haus sorgen.
Die preußische Regierung sah diesen wohlgemeinten aber aussichtslosen
Verhandlungen gelassen zu, da sie sich mit jedem Jahre mehr von der
Lebenskraft ihres eigenen Zollgesetzes überzeugte, und ließ sich in ihrer
kühlen Geringschätzung nicht stören, als die landesüblichen Kraftreden
wider Preußens Zollsystem auch auf der Darmstädter Konferenz erklangen.
Eine Denkschrift des Auswärtigen Amtes bemerkte darüber späterhin trocken:
»Man wählte in Darmstadt Preußen zum Stichblatt, weil man dadurch die
öffentliche Meinung gewann und seine eigenen Pläne leichter durchsetzen
konnte.« Metternich hingegen, der den Darmstädter Plänen keinen
fruchtbaren Gedanken entgegenzustellen wußte, ward der Sorgen nicht ledig.
Schon vor Eröffnung der Konferenzen ermahnte er Berstett, mindestens den
Einfluß der Subalternen und der Landstände fern zu halten. Zugleich mußte
Marschall gegen den Karlsruher Hof den Verdacht äußern, ob vielleicht
Nebenius selber zu den verkappten Demagogen gehöre. Der badische Minister
versuchte seinen Gönner zu beschwichtigen und gab an Nebenius gemessene
Weisung, sich vor allen politischen Nebengedanken zu hüten: »Auch aus dem
Einfachsten wird Gift gesogen. Rücksichten, die mehr gefühlt als
bezeichnet werden können, verbieten, den Landtagen irgendwelche Einwirkung
zu gestatten.« Gleichwohl blieb Metternich argwöhnisch, und sein Marschall
gestand ihm wehmütig: da der Kaufmann mit seinem beweglichen Kapitale
leider nicht einem, sondern allen deutschen Staaten angehöre, so könne die
Handelssache von den Revolutionären allerdings leicht für ihre
Einheitsträume ausgebeutet werden. Selbst der unverkennbare Mißerfolg der
Konferenzen beruhigte die Leiter der deutschen hohen Polizei nicht: dieser
Verschwörer Wangenheim war überall, selbst das badische Land sollte er zu
Pferde durchstreift haben, um sich mit den liberalen Abgeordneten zu
besprechen. …
Am 3. Juli 1823 erklärte schließlich du Thil den Austritt seines
Großherzogs aus der Darmstädter Konferenz, weil Hessen außerstande sei,
die Ordnung seines Zollwesens noch länger zu verschieben. Nassau folgte
dem Beispiele. Darauf weigerte sich Bayern, ohne Darmstadt weiter zu
verhandeln; unter lebhaften gegenseitigen Anklagen ging der Kongreß
auseinander, nach drei Jahren unerquicklichen Streites. Er scheiterte an
der Unmöglichkeit, abweichende Interessen in engem Rahmen
zusammenzuhalten.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 302 ff.
------------------
50 Adam Freiherr v. Aretin, geb. 24. August 1769, gest. 16. August
1822, war seit 1817 bayrischer Bundesgesandter.
51 Maximilian v. Lerchenfeld, geb. 16. November 1778, gest. 14. Oktober
1843, war von 1817–1825 bayrischer Finanzminister.
52 Aloys Graf v. Rechberg und Rothenlöwen, geb. 18. September 1766,
gest. 10. März 1849, war bayrischer Minister des Auswärtigen.
53 Eine besondere Vergütung.
5. Motzs deutsche Handelspolitik.
In das achte Jahr hinein hatte Minister Klewiz sein schweres Amt ertragen,
mit unwandelbarer Geduld die große Steuerreform aufrecht gehalten wider
zahllose Angriffe von innen und von außen. Aber das Defizit vermochte er
nicht zu beseitigen, trotz allen neu angeordneten Ersparnissen; denn er
begnügte sich mit einer bescheidenen Stellung, die es ihm unmöglich
machte, den Staatshaushalt vollständig zu übersehen. Er trug vor der Welt
die Verantwortung für das gesamte Finanzwesen; und gleichwohl verfügte
Ladenberg(54) mit seiner Generalkontrolle selbständig über alle Ausgaben
und einen Teil der Einnahmen des Staates. Und dazu noch die unabhängige
Staatsschuldenverwaltung, bei deren Einsetzung Klewiz nicht einmal befragt
wurde. Da der Streit der Departements einen vollständigen Etat gar nicht
mehr zustande kommen ließ, so mußte der Minister schon 1824 die für jedes
dritte Jahr versprochene Bekanntmachung des Budgets unterlassen. Müde der
ewigen Reibungen und doch zu schüchtern, um für sich selber die gebührende
Macht zu fordern, erklärte er im Dezember 1824 dem Könige, unter den
bestehenden Ressortverhältnissen vermöge er das Gleichgewicht der Finanzen
nicht herzustellen, und erbat sich nachher die Oberpräsidentenstelle in
seiner sächsischen Heimat.
Der König ließ darauf (12. Dezember) den vier Präsidenten Schön, Vincke,
Motz und Schönberg den Entwurf des neuen Etats zusenden mit der Anfrage:
welche Bedenken sie dawider hätten und welche besonderen Befugnisse sie
für den künftigen Finanzminister noch verlangten, damit er das
Gleichgewicht wieder herstellen könne. Jeder der vier sollte antworten,
als ob er selber zur Übernahme des Finanzministeriums bestimmt sei; keiner
durfte von der Befragung der anderen etwas erfahren … Nur Motz traf in
seiner Antwort mit sicherer Hand den eigentlichen Sitz des Übels, den
Dualismus der Finanzverwaltung. Er forderte für den Minister kurz und gut
Sitz und Stimme in der Generalkontrolle, so daß auch die Ausgabeetats
nicht ohne seine Genehmigung zustande kommen könnten; sodann ganz freie
Hand bei der Auswahl seiner Räte, endlich Zentralisation des Kassenwesens.
In zwei weiteren Denkschriften … verlangte er ferner die Aufstellung
völlig zuverlässiger Etats und erklärte sich entschieden gegen die
Wiedereinführung der Provinzialministerien. Denn neben solchen
Unterministern sei ein mächtiger Finanzminister unmöglich; dieser müsse
unmittelbar an der Verwaltung teilnehmen, um »unverbesserliche Mißgriffe,
Einseitigkeit und Indolenz« zu verhüten: »er kann nicht darauf beschränkt
bleiben, durch Etats und Verwaltungsnormen nur die Zukunft nach seinen
Ansichten zu regeln; auch kann es ihm nicht helfen, die Vergangenheit nach
toten Zahlen zu meistern«. —
Die Entscheidung konnte nicht zweifelhaft sein … Der König entschied sich
für Motz. Er ahnte in jenem Augenblicke selber nicht, wie segensreich
dieser Entschluß auf den Gang der deutschen Geschichte einwirken sollte.
Motz stand in seinem 50. Jahre, als er am 1. Juli 1825 sein Amt übernahm,
der einzige Staatsmann in einem Kabinett von Geschäftsmännern(55). Auch
dieser Kurhesse war einst, wie Eichhorn, durch den Glanz der
friderizianischen Zeiten aus seiner kleinstaatlichen Heimat in den
preußischen Staatsdienst hinübergeführt worden. Eine ungleich glänzendere
und doch nicht minder gediegene Natur als der stille gelehrte Maaßen,
tatkräftig, wagelustig, voll kecken Selbstvertrauens, das sich oft in
beißenden Sarkasmen äußerte, hatte der rüstige Naturalist in einer
wechselreichen praktischen Laufbahn alle Bücherweisheit verachten gelernt
und doch verstanden, die lebendigen Ideen der Zeit sich anzueignen … Das
waren seine frohesten Tage gewesen, da er als junger Landrat auf dem
Eichsfelde bald zu Pferd bald mit der Jagdflinte auf der Schulter seinen
Kreis durchstreifte und die Bauern auf ihren Höfen besuchte, selten mit
Befehlen eingreifend, immer bereit, dem geringen Manne zu zeigen, wie man
sich selber helfen könne, denn »Selbsttätigkeit entspricht dem energischen
Charakter des preußischen Volkes.« Dort gewöhnte er sich den Bauernstand
als den Kern der Nation zu schätzen: »lieber die drückendsten
Luxusauflagen, lieber wie Pitt alle Elemente besteuern, als den Schweiß
des Landmanns belasten.« Der Friede von Tilsit zwang ihn, in die Dienste
des verhaßten Königreichs Westfalen zu treten; er leitete das Steuerwesen
im Harzdepartement, erschien zweimal als Deputierter bei dem Gaukelspiele
des Kasseler Landtages und beobachtete voll froher Ahnungen, wie
unterdessen der preußische Staat die Gedanken echter deutscher Freiheit in
sich aufnahm. Kaum kam die Kunde von der Leipziger Schlacht, so rief er
seine Eichsfelder wieder unter die alten Fahnen und war sodann in Halle
und Fulda bei der Organisation der wiedereroberten Provinzen tätig.
Als Präsident in Erfurt half er nachher, jenen Zollvertrag mit
Sondershausen abschließen, der so vielen anderen zum Vorbilde dienen
sollte. Hier in Thüringen trat ihm die ganze Hilflosigkeit der deutschen
Kleinstaaterei vor Augen. Grenzenlos war seine Verachtung gegen die
kleinen Höfe. Er kannte ihre Gesinnung genugsam aus den Schicksalen seiner
eigenen Familie, die unter dem Geize des hessischen Kurfürsten schwer zu
leiden hatte, und lernte sie noch richtiger schätzen, als der König ihn
einmal nach Kassel sendete, um die ehelichen Zwistigkeiten im hessischen
Hause — natürlich ohne Erfolg — zu beschwichtigen. Ein stolzer Preuße von
Grund aus, freimütig, selbständig in allem, wollte er das Lob Österreichs,
das in den Beamtenkreisen gesungen wurde, niemals gelten lassen: pfui über
diese faule, unwissende, unredliche k. k. Verwaltung. Außer Canning(56)
war Motz der einzige Staatsmann dieser Epoche, der die Hohlheit
Metternichs völlig durchschaute. Während fast alle anderen preußischen
Staatsmänner ein stilles Zagen nicht überwinden konnten, blieb diesem
frischen Geiste die frohe Zuversicht des Jahres 1813 ungeschwächt. »Ein
guter Krieg wird uns wohl tun, sagte er oft. Aber es muß ein Volkskrieg
sein, und dann werden wir Kräfte entwickeln, über die man staunen wird.«
Motz wollte die Stein-Hardenbergischen Reformen bis in die letzten
Konsequenzen vollendet sehen: eine neue Landgemeindeordnung sollte
ergänzend neben die Städteordnung treten, die Ablösung der Grundlasten
vollständig ausgeführt, auch die Ausgleichung der Grundsteuer vollzogen
werden — um der Gerechtigkeit willen, selbst wenn der Staat dabei Verluste
erlitte …
Während seiner angestrengten Verwaltungstätigkeit in Erfurt und nachher
als Oberpräsident in Magdeburg entstanden die Denkschriften über die
Abrundung des preußischen Staatsgebietes, über den Anschluß der kleinen
Kontingente an das preußische Heer, über die Reform der Verwaltung. Diese
rasch hingeworfenen Arbeiten zeigen schon sein ganzes Wesen: weiten,
scharfen Blick, vorurteilsfreien, hochherzigen Patriotismus, aber auch
einen Zug von genialem Leichtsinn, der notwendig zu seinem Bilde gehört.
Ohne solche Lust am kecken Wagen und Pläneschmieden hätte er schwerlich
die Kraft gefunden, in einer Epoche der Ermattung und Entsagung den Neubau
des deutschen Staates vorzubereiten. Die ihm näher standen, empfingen den
Eindruck, daß hier eine groß angelegte Natur, ein gedankenreicher,
unruhiger, überaus produktiver Kopf in allzu engem Wirkungskreise sich
aufzureiben drohte. Der Mann bedurfte einer großen Tätigkeit, wenn die
Ideen, die in seinem Geiste gärten, sich abklären, wenn sein starker
Ehrgeiz und seine frohe Willenskraft sich frei entfalten sollten.
Um das Defizit zu beseitigen, hatte der König den neuen Minister berufen.
Die glückliche Lösung dieser nächsten Aufgabe bildete zugleich die
Vorbedingung für das Gelingen der handelspolitischen Pläne, welche Motz
seit jenem Sondershausener Vertrage nicht mehr aus den Augen verloren
hatte; nur wenn das Gleichgewicht des Staatshaushalts gesichert war,
konnte die Krone Zollverträge von zweifelhaftem finanziellem Erfolge
wagen. In den Kreisen des hohen Beamtentums wurde die Lage der Finanzen
allgemein sehr ungünstig beurteilt. Hatte man vor sechs Jahren
schlechterdings nicht glauben wollen, daß in Preußen ein Defizit bestehen
könne, so hielt man jetzt den Zustand für ganz verzweifelt, weil man die
Ergiebigkeit der neuen Steuern nicht genau kannte. Motz teilte diese
düstere Ansicht nicht. Er war überzeugt, das vielbeklagte Defizit sei
längst nicht mehr vorhanden, wenn nur erst Einheit, Übersicht, Ordnung in
das Finanzwesen komme; »aber, sagte er später zu seiner Tochter, ich
hütete mich wohl, Überschüsse zu versprechen, man hätte mich für
wahnsinnig gehalten.« —
Einen minder mutigen Mann hätte die Lage des Marktes wohl erschrecken
können. Zur selben Zeit, da Motz ins Amt trat, brach über England eine
furchtbare Handelskrisis herein, eine der schwersten Erschütterungen,
welche die Handelsgeschichte kennt. Die Eröffnung des südamerikanischen
Marktes hatte eine fieberische Spekulation erweckt, welcher nun der
natürliche Rückschlag folgte: in fünf Vierteljahren stürzten mehr als 70
Banken und an 3600 Geschäftshäuser zusammen. Auch Deutschland blieb von
dem Unheil nicht verschont, wie bescheiden auch sein Anteil am Weltverkehr
noch war: die große Firma Reichenbach in Leipzig und einige der ersten
Häuser Berlins gingen zugrunde. Doch was bedeutete diese Bedrängnis des
Geldmarkts neben der namenlosen Not des deutschen Landbaues, die wie alle
landwirtschaftlichen Krisen ungleich langsamer überwunden wurde? Die
Hungerjahre waren kaum überstanden, da fielen die Preise aller
landwirtschaftlichen Erzeugnisse schnell und anhaltend. Die Zollgesetze
des Auslandes und der elende Zustand der Straßen hemmten die Abfuhr der
überreichen Ernten; selbst die technischen Fortschritte, welche die
deutsche Landwirtschaft ihren Lehrern Thaer und Schwerz verdankte, wirkten
für jetzt nachteilig, da die Konsumtion dem gesteigerten Angebot so rasch
nicht zu folgen vermochte. Der Wert der Grundstücke sank in manchen
Landesteilen tiefer als einst zur Zeit des Krieges. Nur die Schäfereien
behaupteten sich noch; Deutschland allein führte nach England über zweimal
soviel Wolle aus als alle übrigen Länder zusammen. Aber auch dieser
Vorteil drohte zu schwinden, seit die Fremden von uns zu lernen begannen,
deutsche Hirten und Schafe in Rußland, Schweden, Frankreich, Australien
verwendet wurden. Am härtesten litt das unglückliche Altpreußen; während
der Kriegsjahre war mehr als die Hälfte seines Viehstandes draufgegangen,
jetzt stand in einzelnen Gegenden der Tagelohn auf 3 bis 4 Sgr., in
anderen wurde der Scheffel Roggen für 5 Sgr. ausgeboten. Schöns Schwager,
Oberst Brünneck, suchte den Nachbarn zu helfen durch die Einführung der
Schafzucht und anderer technischer Verbesserungen; doch nur wenige waren
imstande, sich auf neue Unternehmungen einzulassen. Auf die flehentliche
Bitte der Stände gewährte der König »dieser alten Kernprovinz« abermals
außerordentliche Unterstützungen: Chausseen wurden gebaut, große
Getreideankäufe für die Armee angeordnet, auch Magazine angelegt, welche
den Preis des Scheffels Roggen auf der Höhe von 1 Taler halten sollten.
Dann erlangte Schön(57) noch eine neue Bewilligung von 3 Millionen Taler
zur Rettung verschuldeter Grundbesitzer. Als guter Patriot wollte er
vornehmlich die alten, mit der Geschichte des Landes verwachsenen
Geschlechter im Besitze ihrer Stammgüter erhalten. Dieselbe Meinung
vertrat sein Freund Stägemann(58) im königlichen Kabinett; der war, obwohl
ein Anhänger der neuen Volkswirtschaftslehre, doch von jeher der Ansicht
gewesen, daß durch den Untergang der alten Grundbesitzer der Staat selber
zugrunde gehe: »es scheint mir ganz simpel, weil ein anderer Staat daraus
wird«. Aber die bewilligte Summe reichte nicht von fern aus, obwohl sie
fast den sechszehnten Teil der gesamten Staatseinnahmen ausmachte; zudem
mußte die große Kreditanstalt der Provinz, die »Landschaft«, der die
bedrängten Grundherren allesamt verschuldet waren, um jeden Preis vor dem
Bankrott bewahrt werden, wenn man nicht das ganze Land dem Verderben
preisgeben wollte. Daher befahl der König auf Schöns Vorschlag (1824), die
Unterstützungsgelder zwar zunächst zur Rettung der alten
Grundherrengeschlechter zu verwenden; wenn es aber ganz unmöglich sei,
eine Familie im Besitze zu erhalten, dann solle sie mit einer notdürftigen
Pension abgefunden und ihr Stammgut durch die Landschaft unter den Hammer
gebracht werden.
Mit dieser fast unbeschränkten Vollmacht schritt Schön ans Werk. Das
Schicksal des altpreußischen Adels lag in seiner Hand. Abermals, und noch
stürmischer, als vor Jahren bei der Verteilung der ersten
Kriegsentschädigungsgelder, drängte sich alles um die Gunst des
Beherrschers der Provinz. Er tat sein Bestes, viele wackere Männer vom
Landadel verdankten allein seiner Fürsorge die Erhaltung ihres Besitzes;
wo er aber die Lage für hoffnungslos hielt, da ließ er die Landschaft
unerbittlich zur Subhastation schreiten. So geschah es, daß unter der
Mitwirkung dieser wohlwollenden Regierung die Grafen Schlieben, die Grafen
Goltz und viele andere angesehene Adelsgeschlechter von Haus und Hof
verjagt wurden — die meisten schuldlos, denn der letzte Grund ihrer Not
lag doch in den patriotischen Opfern der Kriegszeit. Hunderte von
Landgütern wurden versteigert, einmal ihrer 218 fast zu gleicher Zeit; das
unmäßige Angebot drückte die Preise so tief herab, daß die Landschaft
selber nur durch Zuschüsse des Staates sich behaupten konnte. In manchen
Teilen der Provinz wechselte die volle Hälfte der großen Güter ihren
Besitzer …
Mit diesen traurigen Wirren hatte der Finanzminister unmittelbar nichts zu
schaffen, aber an dem Ertrage der Abgaben lernte er die Not der
Landwirtschaft nur zu gründlich kennen, obwohl der König bei allen seinen
Unterstützungen streng den Grundsatz einhielt, daß auch dem Bedürftigsten
niemals ein Nachlaß an den Staatssteuern bewilligt werden dürfe. Um die
Schwierigkeiten zu bemeistern, wollte Motz zunächst die Lage des
Staatshaushalts genau übersehen und erneuerte daher seine alte Forderung,
daß der Finanzminister in der Generalkontrolle Sitz und Stimme haben
müsse. Der König suchte nach seiner Gewohnheit zu vermitteln, weil er den
verdienten alten Ladenberg nicht kränken mochte, und ordnete an, der
Finanzminister solle im Falle der Meinungsverschiedenheit durch einen
seiner Räte mündlich mit dem Präsidenten der Generalkontrolle
unterhandeln. Mit einer solchen Halbheit konnte sich Motz nicht zufrieden
geben; denn zwischen den beiden koordinierten Behörden hatte sich längst
ein tragikomischer Wettstreit des Amtseifers entsponnen, wie er nur in der
preußischen Bureaukratie möglich ist. Die Generalkontrolle suchte ihre
Lebenskraft zu erweisen, indem sie den Etats zahllose lächerliche Monita
zusetzte, zum Domänenetat allein 91, zum Forstetat 146, und die
Kalkulatoren des Finanzministeriums erwiderten natürlich mit gleicher
Münze. Das Gezänk war so unerträglich, daß Motz sich entschloß, den König
um seine Entlassung zu bitten, wenn ihm seine berechtigte Forderung nicht
gewährt würde. »Ich kann mich nicht dazu verstehen — schrieb er an Lottum
— die Rolle zu übernehmen, welche Herr v. Klewiz viele Jahre zum Nachteil
der Finanzen des Staates ertragen hat.« Ein solches Abschiedsgesuch galt
nach den Grundsätzen des alten Absolutismus als strafbarer Trotz, und Motz
selber hielt für nötig, die Versicherung hinzuzufügen: »ich würde der
Gnade des Königs mich selbst unwürdig erkennen, wenn ich, in Eitelkeit und
Torheit befangen, mich auf anderem Wege in meiner Dienststelle zu
konservieren bemüht sein wollte.«
Seit Stein im Frühjahr 1807 aus ähnlichem Anlaß ungnädig entlassen worden,
hatte kein Minister mehr gewagt, in diesem Tone zu reden; selbst
Hardenberg hatte nur einmal, als er auf die Zustimmung des Königs sicher
rechnen konnte, leise mit einem Abgang gedroht. Friedrich Wilhelm brauchte
auch volle vier Monate, bis er dem neuen Minister sein selbstbewußtes
Auftreten ganz verzieh. Dann aber hatte er sich durch Lottums Vorträge von
der Unhaltbarkeit des bestehenden Dualismus gründlich überzeugt, und da er
seine bureaukratischen Hartköpfe kannte, so ging er nunmehr sogleich weit
über die Vorschläge des Finanzministers selber hinaus. Am 8. April 1826
überraschte er diesen durch die willkommene Mitteilung: er denke die
Generalkontrolle ganz aufzuheben, ihre Geschäfte dem Finanzministerium zu
übertragen. Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen, und Ladenberg mußte
sich wehmütig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen. Motz
aber war jetzt endlich Herr der Lage, und die anderen Minister empfanden
bald, daß er sich berechtigt hielt, alle Gebiete der Verwaltung scharf zu
überwachen. Der langsame Altenstein mochte wohl Grund haben, sich über die
Anmaßung des Finanzministers zu beschweren, denn umständliche
Bedachtsamkeit reizte den stürmischen Mann leicht; doch über seine
Kargheit konnte niemand klagen. Den Anforderungen der Kunst und
Wissenschaft entsprach er, nach dem Maße der vorhandenen Mittel, sehr
freigebig; als Kamptz(59) ihn wegen der hohen Kosten der Revision des
Landrechts befragte, erwiderte er nachdrücklich: für ein solches Werk muß
in Preußen immer Rat geschafft werden.
In jedem Zweige des Finanzwesens spürte man die rüstigen Hände des neuen
Leiters. Durch eine gründliche Reform der Kassenverwaltung verschaffte er
sich einen genauen Überblick über alle Bestände. Das Steuerwesen ließ er
in den Händen Maaßens, des Urhebers der neuen Zollgesetzgebung. Die beiden
galten in der Beamtenwelt als Nebenbuhler, aber sie wurden Freunde. Maaßen
fügte sich gern der raschen Entschlossenheit des jüngeren Vorgesetzten,
und dieser wußte wohl, was er der Umsicht und Sachkenntnis des
Generalsteuerdirektors verdankte. »Alles mit Maaßen«, sagte er lächelnd,
wenn ihn der besonnene Freund von einem übereilten Wagnis zurückgehalten
hatte. Unter Maaßen arbeitete der geistreiche Ludwig Kühne(60), Motzs
alter Freund von Erfurt her, der Schrecken aller Trägen und Mittelmäßigen;
wie wußte er seine Leute in Atem zu halten, wenn er ihnen zurief:
»Dummheit ist eine Gottesgabe, aber sie zu mißbrauchen ist schändlich!«
In den Provinzen war das Steuerwesen bisher von den Regierungen verwaltet
worden; der König hatte indes bald eingesehen, wie wenig das langsame
Kollegialsystem sich für diesen Zweig der Verwaltung eignet, und daher
(1822) zunächst in den beiden westlichen Provinzen das gesamte Steuerwesen
einem Provinzialsteuerdirektor unterstellt. Diese Einrichtung bewährte
sich vollständig und wurde durch Motz auch in den übrigen Provinzen
eingeführt. Die neuen Behörden mußten nach Landesbrauch anfangs oft mit
der Eifersucht der Regierungen kämpfen, auch das Volk empfing sie mit
Argwohn, denn der Name der Zöllner hatte einen bösen Klang, in den alten
Provinzen dachte man noch mit Schrecken an die Regiedirektoren des großen
Königs. Doch bald lernte man die Pünktlichkeit und schlagfertige Raschheit
der Steuerbehörden schätzen; am Rhein wurde der Steuerdirektor v. Schütz
sogar ein volksbeliebter Mann. Jede tiefgreifende Steuerreform bedarf der
Zeit, um ihren Wert zu erproben. Jetzt hatte die Geschäftswelt sich nach
und nach an die neuen Abgaben gewöhnt, die Beamten Übung und Sicherheit
erlangt in den ungewohnten Formen. Auch der Schmuggel begann nachzulassen.
Etwa um das Jahr l827 konnte die Reform als abgeschlossen und in den
Volksgewohnheiten festgewurzelt gelten.
Zu ihrer Ergänzung unternahm Motz die Neugestaltung der Domänenverwaltung,
die unter dem Drucke der großen landwirtschaftlichen Krisis ganz in
Verwirrung geraten war. Der Minister selbst und der neue Direktor des
Domänenwesens, Keßler, bereisten persönlich sämtliche Domänen und Forsten
der Monarchie, überall jubelnd empfangen von der Jägerei und den Pächtern,
die es kaum fassen konnten, daß die Herren in Berlin sich endlich einmal
ihrer Not annahmen. Dann überwies Motz, um mit dem alten Jammer
aufzuräumen, alle Rückstände einer besonderen Verwaltung und schloß für
das gesamte Domanium neue, billigere Pachtverträge, welche streng
eingehalten wurden, aber hunderte von Pächtern vor dem Untergange
bewahrten. Mit der Veräußerung der Domänen verfuhr er sehr vorsichtig; nur
in Westpreußen und Posen ließ er zahlreiche Vorwerke an deutsche
Kolonisten veräußern, »um einen selbständigen und der Regierung
anhänglichen Bauernstand zu bilden«.
Das Beste blieb doch, daß man nun endlich wußte, woran man war. Nach kaum
drei Jahren, am 30. Mai 1828, konnte Motz dem Monarchen berichten, daß
statt des gefürchteten Defizits ein reiner Überschuß von 4,4 Millionen
erzielt worden sei, der sich nach Eingang der Rückstände auf 7,8 Millionen
steigern müsse; 3,245 Millionen waren bereits bar an den Staatsschatz
abgeführt, 1,172 Millionen zu außerordentlichen Ausgaben verwendet.
Dankbar gestand er zu, ohne die großen unter seinem Vorgänger vollzogenen
Reformen würde er nicht imstande sein, dem König so erfreuliche Ergebnisse
vorzulegen; aber er durfte sich sagen, nur er habe vermocht, die Ernte
dieser Saaten einzuheimsen, und er fühlte sich bereits so sicher, daß er
eine mäßige Verminderung der Klassensteuer vorzuschlagen wagte: die
Steuerpflichtigkeit sollte fortan zwei Jahre später als bisher, erst mit
dem sechzehnten Lebensjahre beginnen. Auch fernerhin, so schloß der von L.
Kühne entworfene Bericht, werden die Grundsätze der Finanzverwaltung
bleiben: »Sparsamkeit und Ordnung in den gewöhnlichen Ausgaben;
Bereithaltung der Kräfte, welche der Friede gewährt hat, für die Zeit des
ersten Krieges; Aufrechterhaltung des Kredits durch Pünktlichkeit;
Verwendung eines Teiles der Überschüsse als werbendes Kapital für die
Zukunft für den Gewerbefleiß.«
Seitdem war Motz der Achtung des Königs sicher. Bei Hofe betrachtete man
ihn als einen Emporkömmling, da sein altes hessisches Adelsgeschlecht im
preußischen Dienste neu war. Die Partei Wittgensteins [des
Polizeiministers] witterte bald den Liberalismus des Ministers heraus;
Lottum aber und die anderen Anhänger der unbedingten Sparsamkeit tadelten
seinen Leichtsinn, weil er mit den steigenden Einnahmen auch das knappe
Ausgabenbudget allmählich um etwa 900000 Taler erhöhte. Wagten sich solche
Vorwürfe aus dem Dunkel heraus, dann rechtfertigte er sich stets freimütig
vor dem Könige selbst, denn ohne das Vertrauen des Monarchen könne der
Finanzminister als Aufseher der gesamten inneren Verwaltung nicht bestehen
…
In den letzten Jahren hatte Preußens Handelspolitik auch den kleinen
Nachbarn gegenüber nur wenig Erfolge errungen. Die von preußischem Gebiete
umschlossenen Kleinstaaten waren durch das wüste Geschrei, das sich an den
Höfen und in der Presse wider das Zollgesetz erhob, gründlich
eingeschüchtert. Der Fürst von Rudolstadt getraute sich erst nach drei
Jahren (1822) dem verständigen Beispiele seines Sondershausener Vetters zu
folgen und mit seiner Unterherrschaft dem preußischen Zollsystem
beizutreten. Im nächsten Jahre wurden auch zwei weimarische Ämter sowie
das obere Herzogtum Bernburg in die Zollgemeinschaft aufgenommen, und alle
Beteiligten befanden sich wohl bei dem freien Verkehr. Aber auf den so oft
verheißenen Beitritt der gesamten anhaltischen Lande wartete man in Berlin
noch immer vergeblich. Der Köthener Herzog führte den Schmuggelkrieg gegen
seinen königlichen Schwager wohlgemut fort, ermutigt durch die
Einflüsterungen seines Adam Müller und durch das endlose Gezänk am
Bundestage. Als Müller es gar zu frech trieb, mußte sich Hatzfeldt(61) in
Wien beschweren. Metternich gab dem Geschäftsträger sofort einen scharfen
Verweis wegen eines Benehmens, das »den bekanntlich zwischen Österreich
und Preußen bestehenden so innigen und freundschaftlichen Verhältnissen«
durchaus widerspreche, und teilte dies Schreiben dem preußischen Hofe
verbindlich mit. Müllers geheime Weisungen lauteten aber wahrscheinlich
anders; er ließ sich in seinem Treiben keineswegs stören und fand in der
jesuitischen Umgebung der Herzogin treue Bundesgenossen. Die
Wortbrüchigkeit des kleinen Nachbarn mußte den Berliner Hof um so tiefer
verstimmen, da mittlerweile (1824) die hohenzollernschen Fürstentümer mit
Württemberg einen Zollvertrag schlossen, genau nach dem Vorbilde der
preußischen Enklavenverträge. So schlugen die Kleinstaaten sich selber ins
Angesicht. Dieselben verständigen handelspolitischen Grundsätze, welche
Wangenheim in Frankfurt der preußischen Regierung als eine Verletzung des
Völkerrechts vorgeworfen hatte, wurden nun in Schwaben eingeführt, und
dieselbe liberale Presse, die das preußische Enklavensystem mit
Schmähungen überhäufte, fand die Anwendung dieses Systems in Württemberg
hocherfreulich.
Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er
dem auswärtigen Amte: Preußens Langmut gegen den unredlichen kleinen
Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des
Zollgesetzes wider ihn anwenden (Januar 1826). Gleich nachher baten Dessau
und Bernburg um die Aufnahme einiger Ämter in die Zollgemeinschaft und
empfingen, auf Motzs Betrieb, die Antwort: mit solchem Stückwerk sei
nichts getan; wollten die Herzöge mit ihren gesamten Gebieten beitreten,
so würde man sie willkommen heißen. Nach einiger Zögerung erschienen
nunmehr zwei anhaltische Unterhändler in Berlin, und mit dem
bernburgischen, v. Salmuth, einem geistreichen, witzigen Manne, der das
mönchische Unwesen des Köthener Hofes gründlich verachtete, wurde Motz
bald handelseins. Noch im Laufe des Sommers erklärte der Herzog von
Bernburg die Unterwerfung seines gesamten Landes unter das preußische
Zollgesetz. Acht volle Jahre hatte es also gewährt seit der Verkündigung
dieses Gesetzes, bis zum erstenmal ein ganzer deutscher Kleinstaat
beitrat. Der dessauische Bevollmächtigte aber brach die Verhandlungen ab;
denn unterdessen war Adam Müller von Köthen nach Dessau hinübergekommen,
angeblich, um in der Mulde zu baden, in Wahrheit, um den Anschluß an
Preußen zu hintertreiben.
In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau,
der mit einer Nichte des Königs verheiratet war, dem Oheim sein Bedauern
aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen, nicht ohne
ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, »daß die
enklavierten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich
annehmen müssen. Dies aber, Allergnädigster König, ich wage es
vertrauensvoll auszusprechen, wollen Allerhöchstdieselben nicht. Preußens
mächtiger und gerechter Monarch, der im zweiten Artikel der Bundesakte
Souveränität und Unabhängigkeit garantierte, wird nie gestatten, daß die
Minister durch strenges Festhalten am Buchstaben des Bundesvertrages den
Geist, der sichtbar in demselben waltet, ertöten, daß aus dem ersteren ein
Rechtstitel für faktischen Zwang entlehnt werde. Wenn ich so das kleine,
auf mich gekommene Erbe meiner Ahnen, das, erhört Gott meine und meiner
vielgeliebten Gemahlin Gebete, der Urenkel eines Königs aus meiner Hand
erhalten wird, vor E. K. Maj. Herzen und Allerhöchstihren mir und meiner
Gemahlin bewiesenen väterlichen Gesinnungen zu verteidigen wage, so fehlt
es mir dazu nicht an einem näheren Anlaß« — worauf denn eine lange Klage
über die dem anhaltischen Lande angedrohte »Polizeilinie« folgte. Der
König aber zeigte sich sehr aufgebracht über die Zweizüngigkeit seines
Neffen. Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener
Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren
Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er
forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann
ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt
gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin
gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchte.« Ein zweites
Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung
des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.
Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das
anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber
zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im
März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den
eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle
gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in
Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit
einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen
Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen
wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der
Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln
greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich
v. Bülow(62), Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen
lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten
nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun
brachte Köthen *cette affaire ennuyante*, wie Bernstorff zu seufzen
pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse
den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und
der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse(63) ein Ausschuß
zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht
zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte(64)
eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung
sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte
unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben
sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan,
damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität
nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen.« Österreich
zeigte bei alledem eine sehr zweideutige Haltung. Adam Müller wurde zwar
auf längere Zeit beurlaubt, doch im übrigen tat die Hofburg gar nichts zur
Unterstützung Preußens; ihr Gesandter Graf Trauttmansdorff beschwerte sich
sogar über die angeordneten Zwangsmaßregeln.
Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die
natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem
verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen
königlichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes
gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er
sendete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die
ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte,
und sagte: daraus möge er lernen, »daß das Interesse meiner Untertanen die
getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen
berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch
das Urteil des Publikums in und außer Deutschland, sondern nur die
Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine Änderung hervorbringen
können.« Dann hob er mit seinem geraden Verstande noch einmal den Kern des
Streites heraus: »E. K. Hoheit wird außerdem einleuchten, daß, wenn sich
die Interessen eines Staates von 30 bis 40 000 Einwohnern mit denen von 12
Millionen in Konflikt befinden, es in der Natur der Verhältnisse liegt,
daß der erstere nachgebe, sobald ihm eine vollständige Entschädigung
geboten wird. Sollte der Bund die aus einer übel verstandenen Souveränität
hergeleiteten Anmaßungen kleiner Staaten gegen mächtigere nicht in die
gehörigen Schranken zurückweisen, so würde für diese das Bundesverhältnis
bald unerträglich werden und der Bund, wie E. K. H. bemerken, allerdings
in Gefahr schweben.«
Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken,
daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie beschlossen,
ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen, und erklärten sich zu
Unterhandlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen
Schmuggelfreuden, _traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsystem
bei_. Beide Landesherren bedauerten in gefühlvollen Manifesten, ihre
geliebten Untertanen so schwer belasten zu müssen; der Köthener berief
sich auf »unabwendbare Umstände«, der aufrichtigere Dessauer — mit jener
zynischen Gemütlichkeit, die dem deutschen Kleinfürsten nicht verargt wird
— auf »die In
Showing first 200,000 characters. Full text: gutenberg.org/ebooks/23065